Kurzarbeit – Was tun mit dem Dienstwagen?

Dienstwagen

Etwa 745 000 Beschäftigte sind aktuell in Kurzarbeit. Wenn die betriebsüblichen Arbeitszeiten aufgrund von Auftragsmangel, Lieferkettenproblemen oder Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Corona-Maßnahmen gesenkt werden müssen, beeinflusst das allerdings nicht nur den aktuellen Kontoauszug. Es hat auch Auswirkungen auf geldwerte Vorteile wie etwa den Firmenwagen.

Einfluss von Kurzarbeit auf geldwerten Vorteil

Geldwerte Vorteile können in Zeiten von Kurzarbeit zu echten Nachteilen werden. Denn Kurzarbeitergeld ist kein Arbeitslohn, sondern eine sogenannte Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit in der Zeit der Kurzarbeit gezahlt wird, um die finanziellen Folgen einer Krise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu mildern. Die Privatnutzung eines Dienstwagens ist aber ein Gehaltsbestandteil in Form eines Sachbezugs – und muss deswegen auch trotz des wegen Kurzarbeit sinkenden Haushaltseinkommens voll versteuert werden.

Wenn der Anteil der Kurzarbeit bei 100 Prozent liegt, hat der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen und der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Der Arbeitgeber ist dann berechtigt, die Privatnutzung zu widerrufen oder den Dienstwagen zurück zu verlangen, sobald die Lohnfortzahlungspflicht erlischt. Er muss es aber nicht.

Wird die Arbeitszeit nur verringert und der Arbeitgeber zahlt ein – wenn auch verkürztes – Gehalt, besteht der Anspruch auf die Privatnutzung des Dienstwagens vollumfänglich. Denn im Gegensatz zum Gehalt in Form von Geld kann diese Sachleistung nicht entsprechend prozentual gekürzt werden. Es bleibt also alles beim Alten. Leider auch, was die Versteuerung dieses geldwerten Vorteils betrifft. Während das Einkommen sich verringert, sinkt der Kostenpunkt „Dienstwagen“ in den meisten Fällen nicht.

Was tun?

Nur wenn eine private Nutzung des Dienstwagens nachweislich ausgeschlossen ist, entfällt auch die Versteuerungspflicht. Ist der Arbeitgeber damit einverstanden, kann der Arbeitnehmer ihm Fahrzeugschlüssel- und Papiere aushändigen und sich die Abgabe bestätigen lassen.

Privatnutzungsverbot

Eine weitere Möglichkeit wäre, dem Arbeitnehmer ein schriftliches Privatnutzungsverbot zu erteilen. Die Einhaltung dieses Verbots ist dann allerdings auch vom Arbeitgeber zu überwachen.

Komplizierter wird die Vereinbarung, wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen zum Firmenwagen leistet – zum Beispiel, weil seine Sonderwünsche zu Ausstattung und Modell des Dienstwagens berücksichtigt oder allgemeine Pauschalen vereinbart wurden. Oft trägt dann der Arbeitnehmer monatlich einen Teil der Leasingkosten, den der Arbeitgeber vom Nettogehalt abzieht. Diese Vereinbarung kann nicht einseitig vom Arbeitnehmer aufgekündigt werden.

Kurzarbeit Privatnutzungsverbot

Einzelbewertung der Fahrten

Wenn die Rückgabe des Dienstwagens nicht möglich ist, sollten Sie prüfen, ob eine Einzelbewertung der Fahrten in Frage kommt. Ein Dienstwagen ist – sofern nicht ohnehin das Führen eines Fahrtenbuchs vereinbart wurde – für jeden Monat in der Höhe von 1 Prozent (bzw. 0,5 oder 0,25 Prozent bei Dienstwagen mit Elektroantrieb) des Bruttolistenpreises zu versteuern. Maßgeblich ist dabei nicht der tatsächliche Kaufpreis, sondern der vom Hersteller festgelegte unverbindliche Verkaufspreis.

Zusätzlich wird für jeden gefahrenen Kilometer von der Wohnung zum Arbeitsplatz 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises als versteuerungspflichtige Masse angesetzt. Wer wegen Homeoffice oder Kurzarbeit weniger als 180 Tage im Jahr mit dem Dienstwagen von seiner Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte* fährt, kann stattdessen die tatsächlichen Einzelfahrten versteuern. In diesem Fall sind die genaue Anzahl und die genauen Daten der Nutzungstage zu dokumentieren. Dann schlagen die Entfernungskilometer nicht mehr mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises zu Buche, sondern nur noch mit 0,002 Prozent. Der Arbeitgeber darf in der Lohnabrechung aber nicht im laufenden Jahr von der 0,03-Prozent-Methode situationsangepasst zur Einzelbewertung wechseln – man muss sich immer auf ein Jahr festlegen. Ein Wechsel ist nur zum Jahresbeginn möglich oder dann, wenn der Arbeitnehmer ein neues Fahrzeug erhält.

* Erste Tätigkeitsstätte: Es kann nur eine erste Tätigkeitsstätte geben, auch wenn Sie für Ihren Arbeitgeber an unterschiedlichen Orten eingesetzt werden. Die Fahrtkosten dorthin werden mit einer Entfernungspauschale abgegolten. Wenn mehrere Arbeitsorte bestehen, kann der Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte festlegen. Die Fahrten zu den anderen Arbeitsstätten läuft bei der Abrechnung dann unter Auswärtstätigkeit.

 

Beratung durch Steuerberater gibt Sicherheit

Kurzarbeit Steuerberatung

Ein Trostpflaster: Arbeitnehmer können die Anpassung der Regelung im Nachhinein bei der Einkommenssteuererklärung anzeigen und bekommen gegebenenfalls die zuviel gezahlten Steuern erstattet. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer gewissenhaft ein Fahrtenbuch geführt hat, elektronisch oder als Heft – eine Excel-Tabelle wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Generell gilt: Bei Unsicherheiten sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber am besten steuerlich beraten lassen, damit der Dienstwagen in der Kurzarbeit nicht zur Kostenfalle wird.

Jetzt Antrag herunterladen & geldwerten Vorteil korrekt versteuern!

Um die Besteuerung des geldwerten Vorteils ändern zu lassen, müssen Firmenwagenfahrer einen Antrag bei der Steuererklärung einreichen. Diesen Antrag können Sie hier herunterladen. 

Wussten Sie schon: Ein digitales Fahrtenbuch erleichtert das Fahrtenbuchführen ungemein. Mit einem sauber geführten Fahrtenbuch können Sie die Anpassung der Regelung im Nachhinein bei der Einkommenssteuererklärung anzeigen und sparen so gegebenenfalls die zu viel gezahlten Steuern. Informieren Sie sich jetzt!

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digitalen Fahrtenbuch

Der Fahrer muss lediglich seine Fahrten als Betriebsfahrt, Arbeitsweg oder Privatfahrt kategorisieren, den Rest erledigt das digitale Fahrtenbuch. Die Fahrten werden automatisch aufgezeichnet, die Berechnung von gefahrenen Kilometern oder das Notieren von Adressen entfällt. Zusätzlich erkennt das elektronische Fahrtenbuch bereits angefahrene Ziele automatisch, selbst wenn das Fahrzeug in einem Radius von 200 Metern geparkt wird. So wird das Fahrtenbuchführen zum Kinderspiel und Sie sparen bei der Steuererklärung.

Informieren Sie sich über die Funktionen eines digitalen Fahrtenbuches.

Antrag zur Korrektur der Besteuerung des geldwerten Vorteils

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