Führerscheinklassen

In Deutschland benötigt man eine Fahrerlaubnis, um ein Motorfahrzeug zu bewegen. Die Führerscheinklassen reichen von AM über den Führerschein BE bis T. Viele Fragen sich, was hinter den Kürzeln steckt und welche Fahrerlaubnis für das Führen von Pkw, Lkw, Motorrad und Nutzfahrzeugen notwendig ist. Hier finden Sie alle Informationen zu den Führerscheinklassen in Deutschland und welche Voraussetzungen es für deren Erwerb gibt.

Führerscheinklassen: Eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt die Vorschriften für die Erlangung sowie den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. In der ersten Fassung wurde sie Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführt. Seitdem hat sich in puncto Führerscheinklasse viel getan. Die letzte Reform weitete die geltenden Fahrerlaubnisse von zunächst sieben auf 16 und im Januar 2013 auf 17 Klassen aus. Geändert hatten sich auch die Bezeichnungen. Beispielsweise wurde aus Führerscheinklasse 3, die unter anderem das Führen von Pkw regelte, im Zuge der Vereinheitlichung mit den Regeln der Europäischen Union Führerscheinklasse B.

Führerscheinklassen

Welcher Führerschein ist für das Steuern der unterschiedlichen Fahrzeugarten notwendig?

Diese Führerscheinklassen sind aktuell in Deutschland gültig:

Führerscheinklasse AM: Der Führerschein darf ab 15 Jahren erlangt werden. Die Klasse definiert das Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm (Mopeds). Elektromotoren dürfen höchstens 4 kW Leistung aufweisen. Die Klasse AM ist automatisch auch für diejenigen gültig, die im Besitz der Führerscheine A, A1, A2, B und T sind.

Führerscheinklasse A1: Der A1 Führerschein regelt das Lenken von Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 cm und höchstens 11 kW Leistung. Auch dreirädrige Krafträder der entsprechenden Leistungsklasse gehören dazu. Der A1 Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeuge der Klasse AM. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Führerscheinklasse A2: Wer den A2 Führerschein besitzt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf dann Krafträder mit einer Leistung von bis zu 35 kW fahren. Ist man mindestens zwei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist, ist für den A2 Führerschein nur noch eine praktische Prüfung abzulegen.

Führerscheinklasse A: Berechtigt zum Führen von Krafträdern mit mehr als 50 cm und Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 45 km/h. Das Mindestalter ist gestaffelt: Wer älter als 20 Jahre ist, darf sie mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 erlangen, ab 21 Jahren dürfen Trikes ab 15 kW geführt werden, ab 24 Jahren erhält man einen direkten Zugang ohne weitere Vorbesitze anderer Klassen.

Füherscheinklasse A

Führerscheinklasse B: Die ehemalige Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die nicht in den Klassen AM, A1, A2 und A geregelt sind, ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben und für maximal acht Personen zugelassen sind. Man muss mindestens 18 Jahre sein, um ihn vollumfänglich zu nutzen, ab 17 darf er erlangt und im begleitetem Fahren genutzt werden.

Führerscheinklasse BE: Der Führerschein BE umfasst Regelungen für Fahrzeuge mit Anhänger oder Sattelanhängern mit einem Gewicht von 740 Kilogramm bis 3,5 Tonnen. Mindestalter und begleitetes Fahren entsprechen den Verordnungen für Klasse B.

Führerscheinklasse C1: Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen ab 18 Jahren gefahren werden. Der Anhänger darf nicht schwerer als 750 Kilogramm sein.

Führerscheinklasse C1E beschreibt darüber hinaus Fahrzeugkombinationen, nämlich solche der Klasse B mit Anhänger und der Klasse C1 mit Anhänger.

Führerscheinklasse C: Kraftfahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, fallen unter diese Klasse. Der Anhänger darf maximal 750 Kilogramm wiegen. Ab 18 darf er erlangt werden, wenn der Fahrer eine Ausbildung im Lkw-Bereich anstrebt, ab 21 steht die Klasse jedem frei.

Führerscheinklasse CE: Der Führerschein der Klasse CE kombiniert Lkw mit Anhängern, die schwerer als 750 Kilogramm sind. Die Voraussetzungen zum Erwerb entsprechen denen der Klasse C.

Führerscheinklasse D1: Der Personenbeförderungsschein erlaubt das Führen von Fahrzeugen für acht bis 16 Personen, die länger als acht Meter sind. Ein Anhänger darf maximal 750 Kilogramm wiegen.

Führerscheinklasse D1E: Diese Führerscheinklasse kombiniert Fahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger, die schwerer als 750 Kilogramm sind.

Führerscheinklasse D: Dieser Personenbeförderungsschein erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit mehr als acht Personen.

Führerscheinklasse DE: Definiert Fahrzeuge aus Klasse D mit Anhängern, die mehr als 750 Kilogramm wiegen.

Führerscheinklasse T

Führerscheinklasse T: Ein Führerschein der Klasse T regelt alle Land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Führerscheinklasse L: Zugmaschinen mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler werden in dieser Klasse zusammengefasst.

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