CoC Dokumente

Soll ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark im Ausland ge- oder ins Ausland verkauft werden, ist die Vorlage der sogenannten CoC Dokumente notwendig. CoC steht für Certificate of Conformity. Im Deutschen werden die Papiere auch EWG-Übereinstimmungserklärung genannt. Für den täglichen Sprachgebrauch hat sich allerdings die Bezeichnung CoC Papier durchgesetzt. Was hat es mit den CoC Unterlagen auf sich und wie erhält man sie?

Was ist ein CoC Papier und wie kommt man an die Dokumente?

Seit 2005 sollen die EWG-Übereinstimmungsrichtlinien den Handel und die Zulassung von Fahrzeugen innerhalb der EU vereinfachen. Sie umfassen vor allem länderübergreifend einheitliche Regeln hinsichtlich Schadstoffausstoß und andere technische Anforderungen. Das CoC Papier bescheinigt, dass das Fahrzeug inklusive aller Bauteile den geltenden EU-Normen entspricht. Nur wenn das der Fall ist, ist es möglich, ein Kfz innerhalb der EU zu verkaufen oder in den Verkehr zu bringen.

EU-Richtlinie zu CoC Dokumenten

Mit Inkrafttreten einer neuen EU-Richtlinie aus dem Jahr 2015 ist es Pflicht, das CoC Dokument mit dem Autokauf beizulegen. Das gilt allerdings nur für Neuwagen. Unternehmen, die gebrauchte Fahrzeuge als Firmenwagen einsetzen und diese ins Ausland überführen beziehungsweise verkaufen möchten, beantragen die CoC Dokumente nachträglich beim Hersteller. Dies ist in der Regel entweder direkt beim Autobauer möglich oder bei einem Vertragshändler. Wichtig: Für die nachträgliche Ausstellung und Zusendung der CoC Papiere werden Gebühren fällig. Sie variieren je nach Hersteller. Erhebungen des ADAC ergaben in Stichproben Preisspannen zwischen 70 und 180 Euro.

CoC Dokumente

Nachträgliche CoC-Beantragung

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass auch die nachträgliche Beantragung der CoC Dokumente nur für Fahrzeuge möglich ist, die grundsätzlich in der EU zugelassen werden können oder es bereits waren, also über eine EU-Typgenehmigung verfügen. Fehlt diese, ist ein Vollgutachten notwendig, um die CoC Papiere zu erhalten. Dieses wird etwa über den TÜV oder die DEKRA vorgenommen. Notwendig wird dies üblicherweise bei Fahrzeugen, die außerhalb der EU zugelassen waren wie etwa US-amerikanische Wagen. Das Gutachten muss laut Paragraf 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mindestens die technischen Daten enthalten, die für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II notwendig sind.

Für die Beantragung der CoC Papiere ist neben dem genauen Fahrzeugmodell auch die Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) notwendig. Sie ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) sowie im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) zu finden.

CoC Papiere bei allen Fahrzeugtypen notwendig

Finger zeigt auf ein Dokumentensymbol

Die CoC Dokumente werden beim Verkauf und der Zulassung innerhalb der EU für praktisch alle Fahrzeugtypen benötigt. Dazu zählen insbesondere die folgenden:

  • Pkw
  • Busse
  • Lkw mit Anhänger
  • Zugmaschinen und Traktoren

Darüber hinaus sind unter anderem auch für S-Pedelecs und E-Scooter entsprechende CoC Papiere notwendig, wenn diese im Ausland verkauft oder zugelassen werden sollen.

Grundsätzlich ist es ratsam, bei der Anschaffung jedes Fahrzeugs auf die Aushändigung der CoC Dokumente zu bestehen, auch beim Gebrauchtwagenkauf. Die nachträgliche Beschaffung der CoC Papiere ist aufwendig, zeitraubend und kann das Budget schmälern. Soll ein Fahrzeug rasch verkauft werden, ist das Vorliegen dieser ein wichtiger Zeitspar-Faktor.

Erfasste Daten in CoC Dokumenten

Ein CoC Dokument für ein Auto enthält alle relevanten Daten über das Fahrzeug:

  • Typ und Fabrikat
  • CO2- und weitere Emissionswerte
  • Maße und Gewicht des Fahrzeugs
  • Reifengröße
  • Verbrauchswerte
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Mit Einführung der verpflichtenden CoC Papiere wurde die ehemals aufwendige Zulassung eines EU-Fahrzeugs stark vereinfacht. Importierte Kfz bieten zum Teil hohe Sparpotenziale und schonen folglich die Liquidität eines Unternehmens.

In welchen Fällen werden CoC Dokumente benötigt?

Das CoC Papier ist bei der Anmeldung von EU-Importen oder anderen im Ausland produzierten oder angemeldeten Fahrzeugen bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Diese benötigt es, um die für die Zulassung notwendigen technischen Daten festzustellen. Auch wenn ein Fahrzeug in einem anderen EU-Land verkauft werden soll, ist die Vorlage der CoC Dokumente notwendig. So funktioniert die Anmeldung des Fahrzeugs prinzipiell so schnell wie die eines in Deutschland hergestellten Autos.

 

Neben der CoC Dokumente sind bei der Anmeldung weitere Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis des Fahrzeughalters, alternativ ein gültiges Passdokument inklusive einer aktuellen Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis in Form des Kaufvertrags
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftsmandat für das Finanzamt
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II)
  • ggf. TÜV-Nachweis (bei Neufahrzeugen nicht erforderlich)
CoC Dokumente

Für die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs in Deutschland werden neben den CoC Dokumenten die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ursprungsland benötigt. Soll das Fahrzeug auf das Unternehmen als Halter angemeldet werden, ist darüber hinaus ein Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Für die Zulassung lässt sich eine Vollmacht ausstellen. Hat der zukünftige Halter, etwa die GeschäftsführerInnen oder der FuhrparkleiterInnen, keine Zeit, die Zulassungsstelle persönlich aufzusuchen, können dies MitarbeiterInnen oder HändlerInnen erledigen.

CoC Papiere aufbewahren

Wichtig: Fehlt das CoC Dokument für das Auto, kann es unter Umständen auch ohne zugelassen werden. In diesem Fall wird zwingend die EG-Typgenehmigung benötigt. Lässt sich nicht nachweisen, dass eine solche vorliegt, ist eine Anfrage beim Hersteller für das Ausstellen der CoC Papiere notwendig. Mitzuführen sind die CoC Papiere nicht. Es ist jedoch ratsam, sie sicher aufzubewahren, falls es zu einem Verkauf im Ausland kommt.

Digitale Verwaltung von CoC-Dokumenten im Fuhrpark

Damit die Fahrzeugpapiere wie z. B. CoC Dokumente im Fuhrpark an einem Ort auffindbar sind, können Fuhrparkleiter eine Fuhrparksoftware einsetzen. Alle Verträge, Dokumente und Belege sind in der Software hinterlegt und jederzeit einsehbar. Das erleichtert die Fahrzeugverwaltung im Alltag und schafft einen Übersicht. 

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