Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)

Wer in Deutschland hinter dem Steuer sitzt, benötigt eine Fahrerlaubnis. Welche Personen eine solche erhalten und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, regelt die Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Für das Fuhrparkmanagement ist nicht nur wichtig, dass eine Erlaubnis vorliegt, sondern auch, in welcher Klasse und das die Gültigkeitsdauer.

Was ist die Fahrerlaubnis Verordnung?

Als Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt die Fahrerlaubnis Verordnung die Zulassung von Personen im Straßenverkehr. Sie regelt, was für die Erteilung der Erlaubnis notwendig ist, welche Daten der Fahrer zentral gespeichert werden, unter welchen Umständen die Erlaubnis entzogen wird und wie sie zurückerlangt werden kann.

Übrigens: Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden meist synonym verwendet. Dahinter stehen jedoch unterschiedliche rechtliche Faktoren. Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die staatliche Zulassung für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Der Führerschein ist das physische Beweismittel. Der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis wird durch einen Blick auf die rechtliche Seite deutlich: Es ist nicht strafbar, ohne Führerschein zu fahren, wohl aber ohne Fahrerlaubnis.

Die Entwicklung der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)

Die aktuelle Fahrerlaubnisregelung wurde im August 1998 verabschiedet. Eine neue Verordnung war Ende der 1990er-Jahre notwendig, um das deutsche mit dem europäischen Verkehrsrecht zu vereinheitlichen. Die Harmonisierung betraf insbesondere die Vereinheitlichung der Führerschein und Fahrerlaubnis Klassen auf einen internationalen Standard. Die alten behielten nach der Verabschiedung der Neuordnung ihre Gültigkeit. Gemäß Anlage 3 FeV werden bei Neuausstellung eines Führerscheins die Klassen neu zugeordnet.

Die ehemals sieben Klassen teilen sich im Zuge der Neuordnung in 16 auf. So wurde aus Führerscheinklasse 3, die unter anderem zum Führen eines Pkw ermächtigte, Klasse B sowie die automatische Erlaubnis, Fahrzeuge der Klassen BE, C1 und C1E zu fahren. 

Fahrer mit Fahrerlaubnis

Neuregelungen

Im Zuge der Neuregelung wurde zudem der AM Führerschein als Ersatz für die ehemaligen Klassen M und S neu eingeführt. Einen Führerschein mit AM als Kürzel dürfen junge Menschen ab 15 Jahren besitzen. Er erlaubt das Führen von 50er-Motorrollern und -Mokicks. Ein BE Führerschein ermächtigt dazu, Pkw mit Anhängern zu fahren, deren zulässige Gesamtmasse 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Er ist nur in Verbindung mit Klasse B gültig und kann gemeinsam mit diesem erworben werden.

Erneuerungen von Fahrerlaubnissen

Darüber hinaus umfasst die Verordnung Regeln für Erneuerungen von Fahrerlaubnissen sowie medizinischen und psychologischen Eignungen. Diese sind bei einigen Führerscheinklassen notwendig, etwa wenn es um den Personen- oder Gefahrguttransport geht.

Alle Führerscheine, die nach 2013 von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, sind mit einem Ablaufdatum versehen. Laut EU-Richtlinie müssen rosafarbene und graue Papierführerscheine bis 2033 bei der Fahrerlaubnisbehörde in das aktuelle Kartenformat übertragen werden. Im Zuge dessen werden auch die neuen Fahrerlaubnisklassen vermerkt.

Worauf gilt es hinsichtlich Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Fuhrpark zu achten?

Die aktuelle Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung zu kennen, gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des Fuhrparkmanagments. Werden Regeln nicht eingehalten, können empfindliche Nachteile folgen. Fährt ein Mitarbeiter etwa ohne gültigen Führerschein und versursacht einen Schaden, wird das Unternehmen unter Umständen haftbar gemacht. Ihm obliegt nämlich eine regelmäßige Führerscheinkontrolle: Laut Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeughalter in der Pflicht, das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis sicherzustellen, wenn das Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken verwendet wird. Dafür ist es notwendig zu wissen, welche Klassen für verschiedene Fahrzeuge notwendig sind. Darüber hinaus gibt es für einzelne Fahrerlaubnisklassen Fristen. Sie betreffen insbesondere Berufskraftfahrer.

Führerscheinklassen und Fahrerlaubnis Verordnung

Fahrerlaubnisverordnung und Führerscheinklassen

So müssen Inhaber der folgenden Führerscheinklassen die Erlaubnis regelmäßig erneuern:

  • C1
  • C1E
  • C
  • CE
  • D1
  • D1E
  • D
  • DE

Zudem sind auf einem solchen Führerschein die Schlüsselzahlen wichtig, genauer gesagt, die Schlüsselzahl 95. Sie befindet sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins und gibt an, dass der Inhaber die EU-Grundqualifizierung für das Führen des Lkw absolviert hat. Auf älteren Führerscheinen sind die Schlüsselzahlen nicht vorhanden: Wer vor 2008 die Klassen D1, D1E, D oder DE oder 2009 die Klassen C1, C1E, C oder CE erworben hat, ist verpflichtet, eine entsprechende Weiterbildung zu absolvieren, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark sind folglich auch die Klasse, die Gültigkeit und die Schlüsselzahl 95 sind wichtige Faktoren. Liegt etwa kein BE Führerschein vor, dürfen Fahrzeuge mit Anhänger nicht bewegt werden – bei einem Handwerksbetrieb kann das lästige Folgen haben.

Fahrerlaubnisverordnung im Blick behalten

Für viele Fahrzeugvermieter ist der AM Führerschein wichtig – wenn es etwa um den Verleih von Rollern oder Mopeds geht. Der Führerschein AM berechtigt grundsätzlich dazu, Krafträder mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 ccm zu führen.

Vor der Führerscheinkontrolle lohnt sich ein Blick in Anlage 3 FeV: Sie informiert über alle alten und neuen Klassen, Führerschein Schlüsselzahlen – falls vorhanden und notwendig – sowie Ablauffristen.

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