Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)

Wer in Deutschland hinter dem Steuer sitzt, benötigt eine Fahrerlaubnis. Welche Personen eine solche erhalten und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, regelt die Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Für das Fuhrparkmanagement ist nicht nur wichtig, dass eine Erlaubnis vorliegt, sondern auch, in welcher Klasse und das die Gültigkeitsdauer.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Definition und Bedeutung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Die Fahrerlaubnisverordnung ist Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und regelt in Deutschland, wer berechtigt ist, ein Fahrzeug zu führen. Sie legt fest, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis notwendig sind, wie die Daten der Fahrer zentral gespeichert werden, und unter welchen Umständen eine Fahrerlaubnis entzogen oder zurückerlangt werden kann.

  2. Entwicklung und Anpassung an europäisches Recht: Die aktuelle Fahrerlaubnisregelung wurde 1998 eingeführt, um das deutsche Verkehrsrecht mit dem europäischen zu harmonisieren. Dies führte zur Neuordnung der Führerscheinklassen, wobei die ehemals sieben Klassen in 16 aufgeteilt wurden, um einen internationalen Standard zu erreichen.

  3. Wichtige Aspekte für das Fuhrparkmanagement: Für das Fuhrparkmanagement ist es entscheidend, die aktuellen Bestimmungen der FeV zu kennen, insbesondere hinsichtlich der Gültigkeit und Klassifizierung der Führerscheine. Verstöße können zu Haftungsfragen führen, daher ist eine regelmäßige Überprüfung der Fahrerlaubnisse und Führerscheinklassen, einschließlich der Schlüsselzahlen für spezielle Qualifikationen, unerlässlich.

Was ist die Fahrerlaubnis Verordnung?

Als Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt die Fahrerlaubnis Verordnung die Zulassung von Personen im Straßenverkehr. Sie regelt, was für die Erteilung der Erlaubnis notwendig ist, welche Daten der Fahrer zentral gespeichert werden, unter welchen Umständen die Erlaubnis entzogen wird und wie sie zurückerlangt werden kann.

Übrigens: Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden meist synonym verwendet. Dahinter stehen jedoch unterschiedliche rechtliche Faktoren. Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die staatliche Zulassung für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Der Führerschein ist das physische Beweismittel. Der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis wird durch einen Blick auf die rechtliche Seite deutlich: Es ist nicht strafbar, ohne Führerschein zu fahren, wohl aber ohne Fahrerlaubnis.

Die Entwicklung der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)

Die aktuelle Fahrerlaubnisregelung wurde im August 1998 verabschiedet. Eine neue Verordnung war Ende der 1990er-Jahre notwendig, um das deutsche mit dem europäischen Verkehrsrecht zu vereinheitlichen. Die Harmonisierung betraf insbesondere die Vereinheitlichung der Führerschein und Fahrerlaubnis Klassen auf einen internationalen Standard. Die alten behielten nach der Verabschiedung der Neuordnung ihre Gültigkeit. Gemäß Anlage 3 FeV werden bei Neuausstellung eines Führerscheins die Klassen neu zugeordnet.

Die ehemals sieben Klassen teilen sich im Zuge der Neuordnung in 16 auf. So wurde aus Führerscheinklasse 3, die unter anderem zum Führen eines Pkw ermächtigte, Klasse B sowie die automatische Erlaubnis, Fahrzeuge der Klassen BE, C1 und C1E zu fahren. 

Fahrer mit Fahrerlaubnis

Neuregelungen

Im Zuge der Neuregelung wurde zudem der AM Führerschein als Ersatz für die ehemaligen Klassen M und S neu eingeführt. Einen Führerschein mit AM als Kürzel dürfen junge Menschen ab 15 Jahren besitzen. Er erlaubt das Führen von 50er-Motorrollern und -Mokicks. Ein BE Führerschein ermächtigt dazu, Pkw mit Anhängern zu fahren, deren zulässige Gesamtmasse 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Er ist nur in Verbindung mit Klasse B gültig und kann gemeinsam mit diesem erworben werden.

Erneuerungen von Fahrerlaubnissen

Darüber hinaus umfasst die Verordnung Regeln für Erneuerungen von Fahrerlaubnissen sowie medizinischen und psychologischen Eignungen. Diese sind bei einigen Führerscheinklassen notwendig, etwa wenn es um den Personen- oder Gefahrguttransport geht.

Alle Führerscheine, die nach 2013 von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, sind mit einem Ablaufdatum versehen. Laut EU-Richtlinie müssen rosafarbene und graue Papierführerscheine bis 2033 bei der Fahrerlaubnisbehörde in das aktuelle Kartenformat übertragen werden. Im Zuge dessen werden auch die neuen Fahrerlaubnisklassen vermerkt.

Worauf gilt es hinsichtlich Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Fuhrpark zu achten?

Die aktuelle Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung zu kennen, gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des Fuhrparkmanagments. Werden Regeln nicht eingehalten, können empfindliche Nachteile folgen. Fährt ein Mitarbeiter etwa ohne gültigen Führerschein und versursacht einen Schaden, wird das Unternehmen unter Umständen haftbar gemacht. Ihm obliegt nämlich eine regelmäßige Führerscheinkontrolle: Laut Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeughalter in der Pflicht, das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis sicherzustellen, wenn das Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken verwendet wird. Dafür ist es notwendig zu wissen, welche Klassen für verschiedene Fahrzeuge notwendig sind. Darüber hinaus gibt es für einzelne Fahrerlaubnisklassen Fristen. Sie betreffen insbesondere Berufskraftfahrer.

Führerscheinklassen und Fahrerlaubnis Verordnung

Fahrerlaubnisverordnung und Führerscheinklassen

So müssen Inhaber der folgenden Führerscheinklassen die Erlaubnis regelmäßig erneuern:

  • C1
  • C1E
  • C
  • CE
  • D1
  • D1E
  • D
  • DE

Zudem sind auf einem solchen Führerschein die Schlüsselzahlen wichtig, genauer gesagt, die Schlüsselzahl 95. Sie befindet sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins und gibt an, dass der Inhaber die EU-Grundqualifizierung für das Führen des Lkw absolviert hat. Auf älteren Führerscheinen sind die Schlüsselzahlen nicht vorhanden: Wer vor 2008 die Klassen D1, D1E, D oder DE oder 2009 die Klassen C1, C1E, C oder CE erworben hat, ist verpflichtet, eine entsprechende Weiterbildung zu absolvieren, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark sind folglich auch die Klasse, die Gültigkeit und die Schlüsselzahl 95 sind wichtige Faktoren. Liegt etwa kein BE Führerschein vor, dürfen Fahrzeuge mit Anhänger nicht bewegt werden – bei einem Handwerksbetrieb kann das lästige Folgen haben.

Fahrerlaubnisverordnung im Blick behalten

Für viele Fahrzeugvermieter ist der AM Führerschein wichtig – wenn es etwa um den Verleih von Rollern oder Mopeds geht. Der Führerschein AM berechtigt grundsätzlich dazu, Krafträder mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 ccm zu führen.

Vor der Führerscheinkontrolle lohnt sich ein Blick in Anlage 3 FeV: Sie informiert über alle alten und neuen Klassen, Führerschein Schlüsselzahlen – falls vorhanden und notwendig – sowie Ablauffristen.

FAQ

1. Was ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und was regelt sie?

Die Fahrerlaubnisverordnung ist Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und bestimmt, wer in Deutschland berechtigt ist, ein Fahrzeug zu führen. Sie regelt die Erteilung der Fahrerlaubnis, die zentrale Speicherung von Fahrerdaten, die Bedingungen für den Entzug und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

2. Wie hat sich die Fahrerlaubnisverordnung im Laufe der Zeit entwickelt?

Die aktuelle Fahrerlaubnisverordnung wurde 1998 eingeführt, um das deutsche Verkehrsrecht mit dem europäischen zu harmonisieren. Dies führte zur Neuordnung und Vereinheitlichung der Führerscheinklassen nach internationalem Standard.

3. Was ist der Unterschied zwischen einem Führerschein und einer Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, während der Führerschein das physische Dokument ist, das diese Erlaubnis nachweist. Es ist rechtlich zulässig, ohne Führerschein zu fahren, sofern eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.

4. Welche Bedeutung hat die Fahrerlaubnisverordnung für das Fuhrparkmanagement?

Für das Fuhrparkmanagement ist es wichtig, die Gültigkeit und Klassifizierung der Führerscheine der Mitarbeiter zu kennen und regelmäßig zu überprüfen. Verstöße können zu Haftungsfragen führen, insbesondere wenn Mitarbeiter ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.

5. Welche Neuerungen brachte die Fahrerlaubnisverordnung mit sich?

Die Neuregelung führte zur Einführung neuer Führerscheinklassen, wie z.B. den AM Führerschein für junge Menschen ab 15 Jahren für das Führen von 50er-Motorrollern und -Mokicks. Zudem wurden Regelungen für die Erneuerung von Fahrerlaubnissen und medizinische sowie psychologische Eignungsprüfungen festgelegt.

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