Bußgeldbescheid – eine Überprüfung kann sich lohnen

Bußgeldbescheid

Mit der Größe des Fuhrparks steigt üblicherweise auch die Anzahl der Bußgeldbescheide. Diese haben je nach Schwere des Verstoßes eine Geldstrafe oder auch Punkte in Flensburg zur Folge. Was viele nicht wissen: Ungefähr ein Drittel aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft.

Rechtswirksamkeit des Bußgeldbescheids

Die Überschreitung der maximalen Geschwindigkeit, das Überfahren von roten Ampeln oder die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Auto sind mögliche Verkehrsordnungswidrigkeiten, die einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen können. Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids ist es jedoch empfehlenswert, die Strafe nicht sofort zu begleichen. Es wird empfohlen, den Bescheid zu prüfen und gegebenenfalls die Rechtswirksamkeit anzuzweifeln. Mögliche Fehlerquellen können sich im Bußgeldbescheid selbst oder in der Risikobehaftung des eingesetzten Messverfahrens finden, weshalb es sich oft lohnt Einspruch gegen Bußgeldbescheide zu erheben. Dieser muss schriftlich und innerhalb von 14 Werktagen erfolgen.

Hoher Kosten- und Zeitaufwand

Je nach Größe des Unternehmens kann es dazu kommen, dass der Fuhrparkleiter, der als Fahrzeughalter agiert, mehrere Bußgeldbescheide gleichzeitig koordinieren muss. Dies ist sowohl kosten- als auch zeitaufwendig, bedenkt man den Fakt, dass zur Bearbeitung des Widerspruchs ein Anwalt des Verkehrsrechts hinzugezogen werden sollte.

Die einfache Alternative

Fahrzeughalter können die Bearbeitung des Bußgeldbescheids schnell und unkompliziert an eine dritte Partei abgeben. Dafür müssen die entsprechenden Unterlagen nur online eingereicht werden. Eine Organisation, die sich in Kooperation mit Partnerkanzleien um die Bearbeitung dieser Anträge kümmert, ist Geblitzt.de.

Und so funktioniert es

Fuhrparkleiter XY erhält per Post einen Bußgeldbescheid aufgrund einer leichten Geschwindigkeitsüberschreitung eines Firmenwagens. Da sowohl er selbst, als auch der verantwortliche Fahrzeugführer durch die alltäglich anfallenden Aufgaben ausgelastet sind, beschließt XY Geblitzt.de einzuschalten. Innerhalb weniger Minuten lädt er die erforderlichen Unterlagen hoch und gibt die Bearbeitung vollständig ab. Ab diesem Zeitpunkt ist die Arbeit von XY erledigt, er kann sich fortan wieder wichtigeren Aufgaben widmen. Im weiteren Verlauf legt Geblitzt.de, in Zusammenarbeit mit ausgewählten Anwälten, Einspruch ein und beantragt Akteneinsicht. Die Akte wird auf Fehler geprüft. Wenig später kann sich Fuhrparkleiter XY freuen. Zwar wurde das Verfahren nicht eingestellt, jedoch war der Bußgeldbescheid fehlerhaft, was in diesem Szenario eine Strafmilderung zur Folge hat. Die Kosten für die Bearbeitung des Verfahrens durch Geblitzt.de trägt in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung von XY, es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Eine Überprüfung des Bußgeldbescheids lohnt sich in jedem Fall. Jedoch sollte der Fuhrparkmanager Maßnahmen ergreifen, falls sich Übertretungen häufen. Die betreffenden Fahrzeugführer sollten in diesem Fall durch Fahrtrainings weiter geschult oder ggfs. auch ermahnt werden.

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