- Oktober 26, 2019
- Lesedauer: 3 Minuten
Strafzettel sind ein leidiges Thema — sowohl im Privaten als auch im Fuhrpark. Dennoch gilt: Strafzettel müssen zügig bearbeitet werden, sonst riskieren Sie, dass aus einer einfachen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren wird. Wie Sie im Falle des Falles daher am besten vorgehen, verrät der folgende Artikel.
Ein Fahrer hat einen Strafzettel bekommen — was nun?
Mit der Größe des Fuhrparks, steigt auch die Wichtigkeit eines organisierten Umgangs mit Strafzetteln. Trudeln bei einer Flotte von bis zu 10 Fahrzeugen eher seltener Knöllchen ein, sieht das bei einem größeren Fuhrpark schon ganz anders aus. Auch ob Dienstwagen oder Poolfahrzeuge die Flotte dominieren, spielt bei der Vorgehensweise im Management eine Rolle. Der Höhe des Bußgeldes und der Ernsthaftigkeit des Vergehens entsprechend, sollten Sie entscheiden wie Sie weiter vorgehen. Im Allgemeinen bleibt Ihnen da die Wahl zwischen folgenden Vorgehensweisen:
1. Den Strafzettel an den Fahrer weiterleiten
Die erste Option ist den Strafzettel intern an den jeweiligen Fahrer weiterzureichen, sei es persönlich oder per Post an die Privatadresse. Damit ist für den Betroffenen ein höherer Service verbunden, da der Fuhrpark involviert bleibt. Nicht selten wird der Fuhrparkleiter dann schnell zur vermeintlichen Rechtsberatung des betroffenen Fahrers. Je nach Vergehen muss das weitere Vorgehen entschieden werden. Besonders wenn der Führerschein des Fahrers auf dem Spiel steht, wird es brenzlig. Um einen Entzug zu vermeiden, kann ein Verkehrsanwalt eingeschaltet und eventuell ein höheres Bußgeld ohne Führerscheinentzug verhandelt werden.

Andernfalls müsste der betroffene Fahrer womöglich auf einen Posten verschoben werden, bei dem er nicht auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Dementsprechend sollte der Fahrer auch durch einen anderen bzw. neuen Mitarbeiter in seiner bisherigen Tätigkeit ersetzt werden. Ein großer Nachteil bei der Weiterleitung an den Fahrer ist die Möglichkeit, dass dieser das Bußgeld nicht bezahlt oder den Beleg verliert. Speziell bei bereits gekündigten Mitarbeitern kann das passieren. Durch die Vorgaben der Halterhaftung, haben Sie als Fuhrparkleiter dann die Verantwortlichkeit, sowohl bei Bußgeld als auch bei Punkten.
2. Den Strafzettel an die zuständige Behörde zurückschicken
Als Alternative kann man den Strafzettel an die zuständige Behörde mit Angaben zum Fahrer zurückzuschicken. Seien Sie aber vorsichtig, dass Sie bei Dienstwagen den generell fest zugeordneten Fahrer und bei Poolfahrzeugen den zum fraglichen Zeitpunkt eingetragenen Nutzer angeben. So behaupten Sie nicht, dass die Person das Vergehen auch tatsächlich begangen hat. Denn: Sie sollten sich neutral verhalten, also weder einen Fahrer anschwärzen noch entschuldigen. Ist das getan, haben Sie Ihre Pflicht als Fahrzeughalter erstmal erfüllt. Die Verantwortung, sich mit der angegeben Person selbst in Verbindung zu setzen, liegt nun bei der Behörde. Das bedeutet jedoch auch, dass Sie als Fuhrparkleiter nicht unbedingt im Bilde über den weiteren Ablauf sind. Handelt es sich um ein ernsteres Vergehen, das wie oben beschrieben, beispielsweise den Entzug des Führerscheins zur Folge haben könnte, wissen Sie also nicht unbedingt Bescheid, ob der Entzug tatsächlich erfolgt ist.
Entscheiden Sie von Fall zu Fall
Am besten schätzen Sie selbst von Fall zu Fall ab, welche Methode für Sie am sinnvollsten ist. Vergessen Sie nicht: Als Fahrzeughalter fällt die Verantwortlichkeit im Ernstfall auf Sie zurück. Bei einem hohen Bußgeld oder einem drohenden Fahrverbot ist es daher ratsam, gemeinsam mit dem Fahrer zu agieren und möglicherweise einen Anwalt einzuschalten. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick und Kontrolle über die Situation. Ratsam ist es außerdem, Ihr persönliches Vorgehen genau zu dokumentieren, um im Nachhinein nachweisen zu können, wann Sie genau einen Strafzettel weitergeleitet haben. Auch eine Übersicht der Fahrer, die die Strafzettel eintrudeln lassen, ist praktisch. Denn: Bei diesen sollten Sie die Augen offen halten und bei vermehrten Verstößen beispielsweise zu spontanen Führerscheinkontrollen oder persönlichen Gesprächen greifen. Im Idealfall beugen Sie damit weiteren Knöllchen für Ihren Fuhrpark vor.
Digitales Fuhrparkmanagement
Um Fuhrparkaufgaben wie das Strafzettelmanagement, aber auch Führerscheinkontrollen oder Fahrerunterweisungen abzuwickeln, können Betriebe eine Fuhrparksoftware einsetzen. Eine Fuhrparksoftware hilft dabei, Zeit und Kosten im Fuhrpark zu sparen. Der Fuhrparkleiter kann alle Fahrzeuginformationen digital einsehen und Analysen durchführen. Welche Möglichkeiten eine Fuhrparksoftware bietet erfahren Sie in folgender Broschüre.
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