E-Auto als Firmenwagen: Das Wichtigste über die 0,25% Regelung 2025

E-Auto ladet

Die Preise für Elektroautos haben in der Vergangenheit überwiegend einen Aufwärtstrend gezeigt, trotz eines Rückgangs der Verkaufszahlen. Die Bundesregierung reagiert auf diese Entwicklung, indem sie die 0,25-Prozent-Regelung für teurere Elektrofahrzeuge ermöglichen möchte – die Preisgrenze für Elektroautos sollte auf 95.000 Euro angehoben werden. Das wird vor allem jenen Menschen zugutekommen, die privat ein Elektroauto als Dienstwagen nutzen. Allerdings gibt es einige wichtige Updates und Änderungen, die man kennen sollte. Im Folgenden gibt es eine aktualisierte Übersicht über die wichtigsten Punkte zur 0,25%-Regelung für 2024 und 2025.

Wie lange gilt die 0,25% Regelung für Elektroautos?

Die 0,25% Regelung für Elektroautos gilt seit dem 1. Januar 2019 und war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Allerdings wurde sie aufgrund ihres Erfolgs und der positiven Auswirkungen auf den Elektrofahrzeugmarkt verlängert bis Ende 2030. Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen bekommen, profitieren von einem Steuervorteil im Vergleich zum konventionellen Verbrenner. 

Regelungsdauer und Gültigkeit 2025

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative beschlossen, die steuerlichen Anreize für Elektro-Dienstwagen weiter zu verbessern. Es ist geplant, dass seit dem 1. Juli 2024 die Bemessungsgrenze für die 0,25%-Regelung auf 95.000 Euro angehoben wird. Diese Maßnahme soll rückwirkend für Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. Juli 2024 angeschafft wurden, und bis 2028 bestehen bleiben. Diese Anhebung der Grenze ist jedoch noch nicht umgesetzt worden und bleibt ein geplantes Vorhaben der neuen Regierung, das in Zukunft umgesetzt werden soll.

Neue Förderbedingungen für E-Autos

Durch die geplante Anhebung der Bemessungsgrenze auf 95.000 Euro könnten zahlreiche Premium-Elektrofahrzeuge, wie der Porsche Macan, der BMW i5 oder der Mercedes EQE SUV, von der vorteilhaften Steuerabschreibung profitieren. Zudem sieht der Regierungsentwurf eine neue Möglichkeit für Sonderabschreibungen von Elektroautos vor. Im 31-seitigen Beschluss wird erklärt: „Für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt…“. Nach aktuellem Stand läuft diese Sonderregelung für E-Autos bis Ende 2030.

E Auto ladet

Änderungen bei Plug-in-Hybriden 2024

Darüber hinaus soll die Obergrenze des Bruttolistenpreises bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Diese Änderung im Einkommenssteuergesetz (EStG) betrifft auch Plug-in-Hybride. Für solche Fahrzeuge mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern gilt nun ebenfalls die 0,5-Prozent-Regel bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro. Diese Anhebung auf 95.000 Euro ist jedoch weiterhin nicht umgesetzt und bleibt ein geplantes Vorhaben

Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren befreit. Dabei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu beachten.

Dauer der Steuerbefreiung

  • Maximal zehn Jahre: Fahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen werden, sind für bis zu zehn Jahre steuerbefreit.
  • Verkürzung der Befreiung: Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31. Dezember 2030. Daher verkürzt sich der Befreiungszeitraum, je später das Fahrzeug zugelassen wird. Bei einer Zulassung im Jahr 2024 beträgt die Befreiung beispielsweise nur noch maximal sieben Jahre.

Steuerbefreiung bei Gebrauchtfahrzeugen

  • Gebrauchte Elektroautos: Auch beim Erwerb eines gebrauchten Elektroautos kann von der Steuerbefreiung profitiert werden, sofern die zehn Jahre seit der Erstzulassung noch nicht verstrichen sind (§ 3d Abs. 2 KraftStG 2002).

Steuerbefreiung bei Umrüstung auf Elektroantrieb

  • Umgerüstete Fahrzeuge: Wird ein herkömmliches Fahrzeug auf Elektroantrieb umgerüstet, besteht ebenfalls Anspruch auf die Steuerbefreiung (§ 3d Abs. 4 KraftStG 2002).

Besteuerung nach Ablauf der Befreiung

Nach Ablauf der zehnjährigen Steuerbefreiung, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2031, wird die Kfz-Steuer auf Basis des Gesamtgewichts des Elektrofahrzeugs berechnet:

  • Günstigere Steuer: Die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge bleibt im Vergleich zu Verbrennern um 50 Prozent günstiger.
  • Gewichtsabhängige Berechnung: Die Steuer wird gestaffelt nach Gewicht erhoben, und zwar pro angefangene 200 Kilogramm.

Welche Elektroautos werden 2025 noch gefördert?

Die Bundesregierung hat die BAFA-Förderung für Elektroautos eingestellt. Seit 2024 gibt es keine BAFA-Förderung mehr für den Kauf von E-Autos. Dafür stehen andere Instrumente der Förderung zur Verfügung. Besitzer von Elektroautos haben die Möglichkeit, durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Einnahmen zu erzielen. Eine Regelung, die der deutsche Staat 2015 eingeführt hat, um die Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen im Verkehrssektor zu senken. Ziel ist es, den Einsatz Erneuerbarer Energien zu fördern.

  • Durch die THG-Quote sind Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, die durch ihre Kraftstoffe verursachten Emissionen zu kompensieren. Können sie dies nicht vollständig erreichen, sind sie verpflichtet, für jede nicht kompensierte Tonne CO₂ eine Strafe zu zahlen.

THG-Prämie 2024: Wesentliche Fakten

Die THG-Prämie (Treibhausgasminderungsquote) bietet Haltern von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit, jährlich finanzielle Anreize für die Reduktion von CO₂-Emissionen zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Punkte für das Jahr 2025:
Die THG-Prämie 2025 wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

  1. Erhöhung der Quotenverpflichtung: Die THG-Quote steigt von 9,35 auf 10,6, was mehr Zertifikate für Unternehmen bedeutet, aber den Wert einzelner Elektroauto-Zertifikate verringert. Durch den verbesserten Strommix könnte der Wert dennoch steigen.
  2. Reduzierte Emissionen im Strommix: Der CO2-Äquivalent-Wert des Stroms sinkt von 138 auf 124 kg/GJ, was die CO2-Einsparungen pro Elektroauto um 19,36 % steigern könnte.
  3. Unsicherheiten bei Biokraftstoffen: Importierte Biokraftstoffe könnten den Marktwert der Zertifikate drücken, falls ihr Anteil 2025 weiter steigt.
  4. Betrug bei UER-Projekten: UER-Projekte zur Emissionsminderung stehen unter Verdacht, was die Marktlage beeinflussen könnte. Die Regierung plant, viele dieser Zertifikate vom Markt zu nehmen.

Trotz Unsicherheiten gibt es Chancen auf eine Stabilisierung des Marktes, die sich positiv auf die THG-Prämie auswirken könnten.

Jährliche THG-Prämie

  • Wiederkehrende Prämie: Die THG-Prämie kann auch 2025 jährlich beantragt werden.

Hintergrund der THG-Quote

  • Gesetzliche Verpflichtung: Mineralölunternehmen sind verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Elektroautobesitzer können durch den Verkauf ihrer CO₂-Einsparungen zur Erfüllung dieser Quote beitragen.
  • THG-Zertifikate: Besitzer von Elektrofahrzeugen können jährlich THG-Zertifikate erwerben und verkaufen. Diese werden von spezialisierten Dienstleistern, Stromanbietern oder Automobilclubs verwaltet.

Vergleich von Anbietern für die höchste THG-Prämie

  • Anbietervergleich: Es ist ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um die höchste THG-Prämie zu erhalten.
  • Nutzung von Vergleichsportalen: Portale wie Verivox bieten einen Überblick über aktuelle Prämien verschiedener Anbieter.

THG-Prämie 2025: Wesentliche Fakten

  • Sofortauszahlung: Anbieter wie „Geld für eAuto“ bieten bis zu 80 Euro innerhalb weniger Werktage an. 
  • Langfristige Auszahlung: Anbieter wie „Wirkaufendeinethg“ bieten bis zu 150 Euro, mit Maximalbeträgen von bis zu 360 Euro, abhängig von den Marktbedingungen. 

Einflussfaktoren auf die Prämienhöhe

  • Marktschwankungen: Die Prämienhöhe variiert aufgrund der Volatilität des CO₂-Zertifikatemarktes.
  • Externe Einflüsse: Faktoren wie der Import von Biokraftstoffen und gesetzliche Änderungen können die Preise beeinflussen. 

Auszahlungsoptionen

  • Feste Auszahlung: Ein garantierter Betrag, unabhängig von Marktpreisschwankungen.
  • Variable Auszahlung: Die Prämie passt sich den Marktpreisen an, was zu höheren oder niedrigeren Beträgen führen kann.
  • Variable Auszahlung mit Mindestsumme: Ein garantierter Mindestbetrag mit der Möglichkeit auf höhere Auszahlungen bei steigenden Marktpreisen.

Berechtigte Fahrzeuge

  • Berechtigt: Halter von vollelektrischen Autos, E-Rollern und bestimmten Wallboxen.
  • Nicht berechtigt: Hybridfahrzeuge, E-Bikes und E-Scooter.

Fristen

  • Hauptfrist: Der Antrag sollte bis spätestens 31. Oktober 2025 gestellt werden, da Dienstleister die Anträge nur bis zum 15. November beim Umweltbundesamt einreichen können. 
  • Empfohlene Frist: Es wird empfohlen, den Antrag bis zum 31. Oktober einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Hinweis: Die THG-Prämie ist für privat genutzte Elektroautos steuerfrei. 

Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Prämie und die Auszahlungsmodalitäten je nach Anbieter variieren können. Es ist daher empfehlenswert, die Angebote verschiedener Dienstleister zu vergleichen und frühzeitig zu beantragen.

Geldwerter Vorteil von Elektroautos

Der geldwerte Vorteil von Elektroautos spielt eine entscheidende Rolle bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen. Zur Berechnung bieten sich zwei Möglichkeiten an:

  • Führen eines Fahrtenbuchs: Jede Fahrt muss dokumentiert sowie alle vom Arbeitgeber getragenen Kosten nachgewiesen werden. Letztere sind durch die Jahresfahrleistung zu teilen, um den Preis für jeden gefahrenen Kilometer zu errechnen. Dieser Preis wird anschließend mit der privat gefahrenen Strecke multipliziert. Daraus ergibt sich der in der Steuererklärung anzugebende geldwerte Vorteil. Mit entsprechenden digitalen Fahrtenbüchern wie von Vimcar lässt sich unter bestimmten Umständen viel Geld sparen.
  • Pauschale Versteuerung: Wer sich für diese Form der Versteuerung entscheidet, kann aufs Fahrtenbuch verzichten, muss aber monatlich aber 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zum zu versteuernden Einkommen addieren: Einen Abzug auch marktüblicher Rabatte vom Listenpreis lässt das Gesetz nicht zu. Das gilt ebenfalls für günstig erworbene Gebrauchtfahrzeuge oder Autos mit Tageszulassung.

Geldwerter Vorteil von Elektroautos mit Rechner ermitteln

Um den geldwerten Vorteil eines Elektroautos zu ermitteln, kann ein Dienstwagenrechner verwendet werden. Dieser Rechner berücksichtigt den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, den geldwerten Vorteil, den CO2-Ausstoß und andere relevante Faktoren. Mit Hilfe eines solchen Rechners, wie Vimcar ihn anbietet, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber den steuerlichen Vorteil eines Elektroautos im Vergleich zu einem konventionellen Verbrennungsmotor-Firmenwagen genau bestimmen.

Jemand kalkuliert auf dem Rechner

Teste das Vimcar Fahrtenbuch!

Mit unserem digitalen Fahrtenbuch zeichnen Sie jede Ihrer Fahrten automatisch auf – inklusive Kilometerständen, Start- und Zieladressen. Mit nur einem Klick ist Ihre Fahrt kategorisiert und das Fahrtenbuch finanzamtkonform geführt. Unsere Kundinnen und Kunden sparen so ø 2.758€ Steuern pro Jahr. Also: digitales Fahrtenbuch kaufen und lossparen!

Digitales Fahrtenbuch auf Smartphone geöffnet

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur E-Auto-Förderung 2025

Noch offene Fragen zur E-Auto-Förderung für Dienstwagen im Jahr 2025? In diesem Abschnitt wird erklärt, wie günstig Elektroautos tatsächlich in der Versicherung sind, wie lange die 0,25-Prozent-Regelung für E-Autos noch gilt und bis wann Elektrofahrzeuge steuerfrei bleiben.

Wer profitiert von der neuen 0,25%-Besteuerung?

Die neue 0,25% Besteuerung profitiert in erster Linie Arbeitnehmer, die ein Elektroauto als Firmenwagen nutzen. Durch die reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils werden die monatlichen Steuerabzüge erheblich reduziert. Dies führt zu einem finanziellen Vorteil für Arbeitnehmer und trägt gleichzeitig zur Förderung der Elektromobilität bei.

Sind Elektroautos in der Versicherung günstiger?

Ja, Elektroautos können in der Kfz-Versicherung bis zu 42 Prozent günstiger sein als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Wie lange gilt die 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos?

Es ist geplant, dass seit dem 1. Juli 2024 die Obergrenze für die 0,25%-Regel auf 95.000 Euro angehoben wird, jedoch ist diese Regelung noch nicht umgesetzt worden und bleibt ein geplanter Schritt der Bundesregierung, der in Zukunft realisiert werden soll.

Wie lange bleiben Elektroautos steuerfrei?

Elektroautos, die bis Ende 2030 neu zugelassen werden, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit. Nach Ablauf dieser Frist wird eine reduzierte Kfz-Steuer fällig, die nur 50 Prozent des regulären Steuersatzes für Verbrenner beträgt.

Mehr zum Thema E-Mobilität

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und werden Teil unser 5,000 Leser.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!