Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn ein Angestellter einen Firmenwagen auch privat nutzen darf. Entscheidet sich der Fahrer gegen die exakte Versteuerung der Privatfahrten durch ein Fahrtenbuch, muss dieser die 1-%-Regelung nutzen. Für die Berechnung gilt der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs. Beim Listenpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Die wird selbst dann als Versteuerungsbasis verwendet, wenn der Dienstwagen kein Neuwagen ist. Die Berechnung mit dem inländischen Bruttolistenpreis gilt auch für Gebrauchtwagen, geleaste Firmenwagen oder Importe. Der eigentliche Anschaffungswert des Autos spielt dabei keine Rolle.
Was ist der Bruttolistenpreis?
Der Bruttolistenpreis ist beim Neuwagen die unverbindliche Preisempfehlung der Herstellerfirma, von welcher der Wagen stammt. Der Bruttolistenpreis entspricht also dem Ursprungspreis des Wagens. Dieser gilt als Richtlinie, da die Preise der Händler mitunter variieren und somit ansonsten der Listenpreis kaum ermittelbar wäre. Wie der Name sagt, ist im Bruttolistenpreis die Umsatzsteuer inbegriffen. Diesen zu kennen ist unerlässlich, wenn man bei der Steuererklärung die 1 Prozent Regelung anwendet. Der Bruttolistenpreis wird dann relevant, wenn es um die Angabe aller Unkosten und Einnahmen, die den Pkw betreffen, bei der Einkommenssteuererklärung geht. Die korrekte Angabe ist entscheidend, um dauerhaft möglichst viel Steuern sparen zu können.
Wie findet man den Bruttolistenpreis heraus?
Den Neupreis der aktuellen Modelle aller gängigen Automobilhersteller finden Sie zum Beispiel in der Datenbank des ADAC. Der erste Weg ist jedoch, beim Autohändler nach dem Bruttolistenpreis zu fragen. Wurde der Wagen bei einem offiziellen, gewerblichen Autohaus erstanden, sollte es mit der Auskunft keine Probleme geben. Vertragshändler der großen Deutschen Marken geben dabei oft eine schriftliche Bestätigung heraus, die man dem Finanzamt vorlegen kann. In einigen Fällen ist der Bruttolistenpreis nicht mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers gleichzusetzen. Wurde das Auto jedoch privat gekauft oder gar Zweite Hand erworben, wird einem der Verkäufer mit großer Wahrscheinlichkeit keine zuverlässige Auskunft geben können. In diesem Falle sind weitere Recherchen notwendig, denn es kommt auch auf die Ausstattung des Wagens an. Hat er zum Beispiel eine Sonderausstattung, ist auch der Bruttolistenpreis dementsprechend höher.
Spezialfall Sonderausstattung
Zuerst die gute Nachricht: Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils bleiben Überführungskosten und Kfz-Zulassungsgebühren außen vor. Auch die Kosten für eine, nach der Zulassung eingebauten, Ausstattung werden dem Listenpreis nicht zugerechnet. Allerdings gilt das nicht für werkseitig eingebaute Sonderausstattungen. Die Kosten für Autoradio, Diebstahlsicherung und Navi werden also auf den Bruttolistenpreis draufgeschlagen. Ein Autotelefon oder ein zweiter Satz Reifen fallen jedoch nicht ins Gewicht.
Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 0,03% Regelung
Auch für die Versteuerung der Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte wird der Listenpreis des Firmenwagens als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Erhöhung des geldwerten Vorteils beläuft sich bei der pauschalen Versteuerung auf 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer pro Monat. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer den Firmenwagen z.B. krankheitsbedingt mal nicht bewegt. Wird der Firmenwagen für die Strecke zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte prinzipiell weniger als an 15 Tagen im Monat genutzt, wird über die sogenannte Tagespauschale versteuert. Dabei findet eine Einzelbewertung der tatsächlich gefahrenen Kilometer statt. Je Entfernungskilometer werden 0,002 % des Bruttolistenpreis dem geldwerten Vorteil zugerechnet und müssen wie das Gehalt versteuert werden.

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Bruttolistenpreis bei Pkws
Kaum wird jemand einen firmeneigenen Lkw für private Fahrten nutzen, schon alleine deshalb, weil dies wegen der hohen Treibstoffkosten unwirtschaftlich wäre. Daher ist der Bruttolistenpreis vornehmlich für die Nutzung des Pkws relevant. Und selbst dann, wenn hier der Arbeitgeber die Tankkosten übernimmt, wäre der Bruttolistenpreis beim Lkw noch wesentlich höher als beim normalen Pkw. Jedoch ist der Bruttolistenpreis bei Pkws ebenfalls zu hoch, wenn es sich um firmeneigene Luxuswagen handelt, die zum Beispiel zur Buchung von Limousinenfahrten dienen. In diesem Falle bliebe bei einer privaten Nutzung des Autos für den Nachweis der Kosten beim Finanzamt nur das Führen eines Fahrtenbuches.
Bruttolistenpreis bei Firmenwagen
Auch bei Firmenwagen gilt der Erstzulassungspreis inklusive Mehrwertsteuer als Bruttolistenpreis. War der Bruttokaufpreis höher oder niedriger, braucht man eine schriftliche Bestätigung über den Erstzulassungspreis von der Herstellerfirma, um verlässliche Angaben beim Finanzamt machen zu können. Nur so können unnötig entstehende Nachteile vermieden werden. Der als Einkommen zu rechnende geldwerte Vorteil entsteht aus dem sog. „Dienstwagenprivileg“, durch welches man sich die Anschaffung eines privaten Pkws sparen kann. Die private Mitnutzung des Firmenwagens lohnt sich vor allem dann, wenn die Kosten für das Tanken vom Arbeitgeber getragen werden. In solchen Fällen ist die Versteuerung der privaten Nutzung des Wagens mit 1 Prozent Regelung durchaus sinnvoll.

Bruttolistenpreis beim Gebrauchtwagen
Obwohl der Wert eines Gebrauchtwagens jedes Jahr geringer wird und die bereits gefahrene Kilometerzahl den Wert mitbestimmt, legt das Finanzamt hier den gleichen Bruttolistenpreis zugrunde wie beim Neuwagen. Das heißt im Klartext: Der geldwerte Vorteil beim Gebrauchtwagen entspricht jenem des Neuwagens. Deshalb sollte der Bruttolistenpreis vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens ermittelt werden. Dieser kann auf Webseiten von zuverlässigen, offiziellen Quellen wie zum Beispiel dem ADAC herausgefunden werden. Deshalb sollte bei Kauf eines Firmenwagens ein Neuwagen gewählt werden, damit sich der geldwerte Vorteil rentiert.
Bruttolistenpreis beim Leasing eines Wagens
Auch beim Leasing eines Wagens wird bei der 1 Prozent Regelung der Preis des Wagens zur Zeit seiner Erstzulassung zugrunde gelegt, da der Wagen nach Abzahlung der Leasingraten in den Besitz der betreffenden Person übergeht, die ihn als Neuwagen mit Leasingvertrag erhalten hat.