Als geldwerten Vorteil bezeichnet man eine nicht monetäre Form der Vergütung, die über den einfachen Lohn hinausgeht. Dazu gehören Leistungen oder Sachbezüge, die der Arbeitgeber kostenlos oder günstiger bereitstellt. Dieser so entstehende geldwerte Vorteil ist steuerpflichtig.
Im Artikel erfahren Sie:
- Definition geldwerter Vorteil: Erklärung mit Ausblick auf die steuerliche Bedeutung des Themas.
- Vergleich der Besteuerungsmethoden: Ein Blick auf die 1-Prozent-Methode und die Fahrtenbuchmethode mit einem Vergleich der Optionen.
- Optimierung der Firmenwagenbesteuerung: So lässt sich die Firmenwagenbesteuerung von Flottenmanagern optimieren – mit Blick auf aktuelle Entwicklungen.
Definition des geldwerten Vorteils
Sobald der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Leistungen bietet, die nicht in Form von Geld ausgezahlt werden, ist von einem geldwerten Vorteil die Rede. Es handelt sich immer um wirtschaftliche Vorteile, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Beispiele dafür sind die Privatnutzung von Firmenwagen, Mitarbeiterwohnungen oder Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Der geldwerte Vorteil stellt ein zusätzliches Einkommen der Mitarbeiter dar.
Was versteht man unter einem geldwerten Vorteil?
Es handelt sich beim geldwerten Vorteil immer um eine Leistung des Arbeitgebers, die nicht direkt auf dem Gehaltsnachweis auftaucht. Der geldwerte Vorteil ist an die Beschäftigung bei dem Arbeitgeber gebunden und macht diesen attraktiver. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie ein geldwerter Vorteil gewährt werden kann. Vergünstigungen wie der Firmenwagen, eine bezuschusste Wohnung oder Essensgutscheine sind dabei nur einige Optionen. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wie das bezuschusste Fitnessstudio zählen genauso dazu wie die ermäßigten Mahlzeiten in der Kantine.
Die wichtigsten Fakten zum geldwerten Vorteil:
- Wird in Form von Sachleistungen, Rabatten oder Gutscheinen ausgegeben (nicht in Form von Geld)
- Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Vorteil
- Gilt als zusätzliches Einkommen
- Bindet Mitarbeiter an Unternehmen
- Klassische Beispiele: Firmenwagen, günstigere Mahlzeiten in der Kantine
Relevanz für die Firmenwagenüberlassung
In direktem Bezug auf die Firmenwagenüberlassung müssen Arbeitnehmer Privatfahrten mit dem Dienstwagen versteuern. Die Privatfahrten gelten dann als geldwerter Vorteil. Gleiches gilt für Tankgutscheine oder für die Möglichkeit, den Dienstwagen auf dem Firmengelände zu laden. Liegt eine Firmenwagenüberlassung vor, müssen sich Arbeitgeber genau wie Arbeitnehmer mit dem Thema geldwerter Vorteil bei Firmenwagen auseinandersetzen.

Steuerliche Aspekte der Firmenwagennutzung
Sobald Privatfahrten mit einem Firmenwagen erlaubt sind, versteuern Arbeitnehmer somit diesen geldwerten Vorteil. Das lässt sich nur durch ein privates Nutzungsverbot von Seiten des Arbeitgebers verhindern. Andernfalls geht das Finanzamt von einer privaten Nutzung des Fahrzeugs aus. Kommen Dienstwagen privat zum Einsatz, ist zwischen der 1-Prozent-Regelung und dem Führen eines Fahrtenbuchs zu wählen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die Methoden bieten und wie sich eine Entscheidung ganz einfach treffen lässt.
Die 1-Prozent-Regelung einfach erklärt
Es handelt sich bei der 1-Prozent-Methode um eine pauschale Versteuerung von 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs. Dabei ist unwichtig, ob mehr oder weniger private Fahrten vorhanden sind. 1 Prozent des Bruttolistenpreises wird monatlich auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Die Steuerlast des Arbeitnehmers erhöht sich auf diese Weise. Der Bruttolistenpreis spiegelt nicht den tatsächlichen Kaufpreis wider.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Nutzung der 1-Prozent-Regelung auf:
Beispielrechnung für die 1%-Regelung:
Bruttolistenpreis 50.000 €
1 Prozent vom Bruttolistenpreis 500,00 €
0,03 Prozent pro Kilometer
Arbeitsweg (Annahme 15 Kilometer) 225,00 €
Geldwerter Vorteil 725,00 €
Die 725,00 Euro werden monatlich auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und versteuert.
Fahrtenbuchmethode: Vor- und Nachteile
Im ersten Moment gilt die Fahrtenbuchmethode als aufwendigere Lösung, die jedoch genauso verschiedene Vorteile bietet. Die folgende Tabelle zeigt Vor- und Nachteile, die beim Fahrtenbuch führen zu beachten sind:
Vorteile Fahrtenbuch | Nachteile Fahrtenbuch |
Versteuerung der angefallenen Fahrten | Zeitintensiv |
Reduziert die Steuerlast oftmals | Fahrten sind vollständig zu erfassen |
Ideal auch bei weniger Privatfahrten | Keine Akzeptanz vom Finanzamt bei fehlenden Daten |
Elektronische Lösung möglich: Zeitsparende Variante! | Kostspieliger bei hohem Anteil an Privatfahrten |
Vergleich der Besteuerungsmethoden
Ein direkter Vergleich der verschiedenen Besteuerungsmethoden vereinfacht die Entscheidung und kann in der Praxis Steuern sparen.
Methode | 1-Prozent-Regelung | Fahrtenbuch |
✅ | ❌ | |
Aufwand im Alltag | ❌ | ✅ |
Versteuerung von tatsächlichen Fahrten | ❌ | ✅ |
Akzeptanz vom Finanzamt | ✅ | ✅ |
Ideal für wenige Privatfahrten | ❌ | ✅ |
Ideal für eine höhere Privatnutzung | ✅ | ❌ |
Pflichten und Verantwortlichkeiten von Flottenmanagern
Tatsächlich müssen Flottenmanager sich beim geldwerten Vorteil bei Firmenwagen mit verschiedenen Pflichten im Zusammenhang auseinandersetzen. Entscheidend ist dabei die Dokumentation der Fahrzeugnutzung. Außerdem sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten und es ist wichtig, Richtlinien für die Privatnutzung von Dienstwagen zu erstellen. Andernfalls kann es zu Missbrauch der Fahrzeuge oder zu unklaren Vorgaben kommen, wie der Firmenwagen genau zu nutzen ist.
Dokumentation der Fahrzeugnutzung
Für die passende Berechnung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen ist eine Dokumentation der Fahrzeugnutzung von Bedeutung. Vor allem beim Führen eines Fahrtenbuchs ist es entscheidend, dass private und geschäftliche Fahrten vollständig erfasst sind. Fuhrparkleiter sollten wissen, wer in welchem Umfang ein Fahrzeug nutzt. Das gilt für Poolfahrzeuge genau wie für fest vergebene Dienstwagen. Im Idealfall kommt eine elektronische Form der Dokumentation zur Fahrzeugnutzung zum Einsatz. Damit vereinfachen sich Fuhrparkleiter diesen wichtigen Schritt im Rahmen der Flottenverwaltung.
Richtlinien für die Privatnutzung von Dienstwagen
Es handelt sich bei der Einführung von Richtlinien für die Privatnutzung von Dienstwagen nicht direkt um eine Pflicht. Allerdings ist es empfehlenswert, mit einer Car Policy und einer Dienstwagenüberlassungsvereinbarung zu arbeiten. Die Car Policy legt die Nutzung von Firmenwagen für die gesamte Flotte fest. Die Dienstwagenüberlassungsvereinbarung wird mit einzelnen Mitarbeitern individuell festgelegt.
Klare Richtlinien für die Privatnutzung von Firmenwagen beinhalten:
- Ob und in welchem Ausmaß Privatfahrten erlaubt sind
- Dürfen nur Mitarbeiter oder auch Familienangehörige das Fahrzeug nutzen?
- Ist eine Privatnutzung nur im Inland oder auch im Ausland möglich?
- Zahlungen bei Reparaturen und Schäden
- Vorgaben zu Zahlungen von Kraftstoff etc.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Die wichtigste gesetzliche Vorgabe bei der Privatnutzung von Dienstwagen ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Darüber hinaus ist zu regeln, wer welche Kosten bei Privatfahrten übernimmt. Der Versicherungsschutz und die Haftung bei möglichen Unfällen ist immer zu klären. Darüber hinaus gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie bei Firmenwagen, die nicht zur Privatnutzung zugelassen sind.

Tipps zur Optimierung der Firmenwagenbesteuerung
Die Firmenwagenbesteuerung hat einen Einfluss auf die Steuerlast und ist damit in finanzieller Hinsicht von Bedeutung. Allerdings lässt sich die Firmenwagenbesteuerung optimieren, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevant ist. Die Wahl der passenden Besteuerungsmethode kann dabei genauso interessant sein wie der Einsatz von Telematik zur Aufzeichnung der Fahrten.
Wahl der optimalen Besteuerungsmethode
Zunächst einmal ist die Wahl der optimalen Besteuerungsmethode entscheidend, da eine Wahl zwischen der 1-Prozent-Regelung und der Fahrtenbuchmethode zu treffen ist. Die Entscheidung ist in finanzieller Hinsicht wichtig und individuell zu betrachten. Es macht Sinn, hier zu berechnen, welche Lösung finanziell gesehen die bessere ist. Für Fuhrparkleiter ist es aufgrund der besseren Dokumentation der Fahrten oft von Vorteil, auf ein elektronisches Fahrtenbuch zu setzen. In vielen Fällen ist diese Besteuerungsmethode auch für Mitarbeiter günstiger und senkt die zu bezahlenden Steuern.
Nutzung von Telematiklösungen zur Fahrtenaufzeichnung
Oftmals ist es sinnvoller, ein Fahrtenbuch zu führen – jedoch ist dabei der Aufwand eines manuellen Fahrtenbuchs enorm. Ein elektronisches Fahrtenbuch geht mit vielen Vorteilen wie der automatischen Erfassung von Fahrten und dem geringen Zeitaufwand einher. Durch Telematik ist es möglich, die erforderlichen Daten zum Fahrtenbuch führen automatisch zu erhalten. Tatsächlich ist Telematik besonders leicht einzurichten und für die Aufzeichnungen von Fahrten genau wie für Routenoptimierungen einsetzbar.
Schulung der Mitarbeiter zur korrekten Nutzung
Ein wichtiger Faktor zur optimalen Firmenwagenversteuerung ist eine umfassende Schulung der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sollten wissen, wie ein Tool wie das elektronische Fahrtenbuch zu nutzen ist. Das beinhaltet die Vorteile, die Auswirkungen in Bezug auf die Fahrzeugüberwachung und den Datenschutz, um die wichtigsten Punkte zu nennen.

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Immer wieder kommt es aus gesetzlicher Sicht zu relevanten Veränderungen zur Dienstwagenbesteuerung. Eine zukünftige Neugestaltung des Dienstwagenprivilegs ist ebenfalls möglich, was für die Firmenwagenbesteuerung wichtig ist. Vergangene Änderungen beziehen sich nicht zuletzt auf die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Daher ist es wichtig, sich gerade als Flottenmanager über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang auf dem Laufenden zu halten.
Änderungen in der Dienstwagenbesteuerung
In der Diskussion stehen zukünftige Änderungen in der Dienstwagenbesteuerung, die jedoch noch nicht beschlossen sind. Es kann daher der Fall sein, dass in Zukunft die aktuellen Regelungen zum geldwerten Vorteil nicht mehr im gleichen Maße relevant sind. Allerdings spielen Anpassungen gerade bei Elektro- und Hybridfahrzeugen eine große Rolle. Sollten Fahrzeuge mit alternativen Antrieben als Dienstfahrzeug vorhanden sein, sind diese Änderungen von Bedeutung.
Steuerliche Änderungen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Weiterhin gibt es steuerliche Vorteile bei der Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen als E-Dienstwagen. Die nachhaltigeren Fahrzeuge werden von staatlicher Seite durch geringere Steuersätze unterstützt. Bei Elektroautos gilt eine Versteuerung des geldwerten Vorteils von 0,25 Prozent. Hier wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage für die Steuer herangezogen.
Neu: Die Preisgrenze, bis zu der diese Regelung gilt, wurde ab Juli 2024 von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben. Dadurch werden auch teurere Modelle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich attraktiv.
Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 95.000 Euro werden mit 0,5 Prozent versteuert. Plug-in-Hybride werden weiterhin mit der 0,5-Prozent-Regelung besteuert, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestreichweite elektrisch: aktuell 60 Kilometer. Es wird diskutiert, diese Reichweite bereits 2024 auf 80 Kilometer zu erhöhen.
- CO₂-Ausstoß: maximal 50 Gramm pro Kilometer
Fahrzeuge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, fallen unter die reguläre 1-Prozent-Regelung.
Sonderabschreibungen und geldwerter Vorteil
Unternehmen können auf emissionsfreie Fahrzeuge eine Sonderabschreibung von 40 % im Anschaffungsjahr vornehmen. Diese Regelung gilt für Anschaffungen zwischen 2024 und 2028 und erleichtert die Umstellung auf eine nachhaltige Flotte. Konkret sieht das so aus:
Die Bundesregierung plant, rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine spezielle Abschreibungsmöglichkeit für neu zugelassene betriebliche Fahrzeuge ohne CO₂-Emissionen einzuführen. Die Anschaffungskosten können dabei über sechs Jahre hinweg wie folgt steuerlich abgesetzt werden:
Im Anschaffungsjahr: 40 %
2. Jahr: 24 %
3. Jahr: 14 %
4. Jahr: 9 %
5. Jahr: 7 %
6. Jahr: 6 %
Dieses Modell ermöglicht eine abgestufte Verteilung der Abschreibungen über die ersten Nutzungsjahre des Fahrzeugs.
Entscheidend dafür ist, dass die Privatnutzung in den ersten beiden Jahren nach der Anschaffung bei maximal 10 Prozent liegt. Die sehr geringe private Nutzung ist nachzuweisen. Ideal ist dafür ein elektronisches Fahrtenbuch. Nach den ersten beiden Jahren darf der Anteil der Privatnutzung höher liegen.
Dienstwagen zu Hause laden: Steuerfreie Pauschalen clever nutzen
Unabhängig von möglichen Förderungen wird man seinen Firmenwagen vermutlich gelegentlich auch zu Hause aufladen. Damit die Abrechnung der Stromkosten unkompliziert bleibt, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Wallbox mit separatem Stromzähler
- Installation eines Zwischenzählers
- Wallbox mit RFID-Technologie
- Nutzung einer steuerfreien Pauschale
Die steuerfreie Pauschale stellt die einfachste Variante dar. Wird eine kostenfreie Lademöglichkeit auf dem Betriebsgelände bereitgestellt oder eine Ladekarte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, bleiben monatlich 30 Euro für Elektroautos und 15 Euro für Plug-in-Hybride steuerfrei.
Gibt es jedoch keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 70 Euro monatlich für E-Autos und 35 Euro für Plug-in-Hybride.
Auswirkungen auf das Flottenmanagement
Die steuerlichen Anpassungen beim geldwerten Vorteil setzen klare Signale für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität. Unternehmen profitieren von finanziellen Entlastungen, während Arbeitnehmer Zugang zu modernen Fahrzeugen erhalten. Mit der Ausweitung der 0,25-Prozent-Regelung und den Erleichterungen für KMUs wird der Umstieg auf Elektro- und Hybridfahrzeuge weiter gefördert. Diese Maßnahmen stärken nicht nur den Umweltschutz, sondern bieten auch konkrete finanzielle Vorteile.

Fazit: Geldwerter Vorteil im Fuhrparkmanagement richtig nutzen
Sobald Dienstwagen für die Privatnutzung zugelassen sind, ist der geldwerte Vorteil ein Thema im Fuhrparkmanagement. Klare Richtlinien, die Einhaltung von Gesetzen sowie Überlegungen zur optimalen Versteuerung sind dabei zu beachten. Ohne einige Vorgaben kann die Privatnutzung schnell chaotisch und kostspielig ausfallen. Der Einsatz von einem elektronischen Fahrtenbuch wie die Lösung von Vimcar kann dazu beitragen, Steuern zu sparen und optimiert zusätzlich den Einsatz von Firmenwagen.
FAQ Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen
1. Was ist mit einem geldwerten Vorteil bei Firmenwagen gemeint?
Sobald ein Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Die private Nutzung gilt als zusätzliches Einkommen und als Vorteil, der entsprechend vom Arbeitnehmer zu versteuern ist. Sonst würde ein Arbeitnehmer schließlich auch für die Nutzung seines eigenen Fahrzeugs bezahlen müssen.
2. Welche Methoden stehen zur Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Firmenwagen zur Verfügung?
Es besteht die Möglichkeit, zwischen der pauschalen Versteuerung mit der 1-Prozent-Methode und der aufwendigeren Fahrtenbuchmethode zu wählen. Die pauschale Lösung meint eine Versteuerung von 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs. Mit der Fahrtenbuchmethode sind alle geschäftlichen und privaten Fahrten zu dokumentieren. Diese Methode ist in der manuellen Form zeitintensiv, führt jedoch zu einer Versteuerung der tatsächlich anfallenden Fahrten. Das verringert in vielen Fällen den zu versteuernden geldwerten Vorteil.
3. Welche Faktoren sind bei der Berechnung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen zu berücksichtigen?
Zunächst einmal ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs entscheidend. Es handelt sich um den Preis inklusive Sonderausstattung und nicht um den tatsächlichen Kaufpreis des Fahrzeugs. Neben dieser Berechnungsgrundlage kommt es vor allem auf den Umfang der privaten Nutzung des Fahrzeugs an. Falls der Arbeitnehmer direkt Zuzahlungen für die Nutzung des Fahrzeugs leistet, verringert sich entsprechend der geldwerte Vorteil. Daher ist genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang auch Zuzahlungen des Arbeitnehmers vorliegen.
4. Was ist beim geldwerten Vorteil zu beachten, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird?
Falls der Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch führen will, findet eine Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung statt. Gerade bei eher seltenen privaten Fahrten des Arbeitnehmers kann diese Methode zu einer höheren Steuerlast als erforderlich führen. Ein Vergleich der beiden Versteuerungsmethoden ist daher immer empfehlenswert.
5. Gibt es Sonderregelungen in Bezug auf den geldwerten Vorteil von Firmenwagen?
Zunächst einmal kann die Regelung eines privaten Nutzungsverbots vorliegen. Lässt sich nachweisen, dass private Fahrten ausgeschlossen sind, ist kein geldwerter Vorteil zu versteuern. Eine Sonderregelung gibt es außerdem für Elektroautos und für Hybridfahrzeuge. Elektroautos als Firmenwagen sind interessant, da nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern sind, wenn dieser maximal 95.000 Euro kostet. Hybridfahrzeuge fallen ebenfalls unter die Sonderregelung. Hier sind 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern. Daher führen nachhaltigere Fahrzeuge zu einer geringeren Steuerlast, um Anreize für die Nutzung zu schaffen.
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