So klappt die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber

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Der Boss als Verkehrspolizist? Eine Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist ein relevantes Thema im Arbeitsrecht. Es gibt bestimmte Vorgaben und Bestimmungen, die sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer betreffen. Was Sie über die rechtlichen Aspekte und empfohlene Vorgehensweise bei einer Führerscheinkontrolle wissen müssen, lesen Sie hier.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Rechtliche Grundlagen: Der Artikel erläutert die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen zur Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber, insbesondere im Hinblick auf §21 StVG und §28 VVG.

  2. Durchführung und Datenschutz: Es wird beschrieben, wie Arbeitgeber die Führerscheinkontrolle korrekt und datenschutzkonform durchführen sollten, einschließlich der Verwendung von Kopien und digitalen Plattformen.

  3. Vorteile digitaler Lösungen: Der Artikel hebt die Vorteile der elektronischen Führerscheinkontrolle hervor, wie Zeitersparnis und Rechtskonformität, und stellt Vimcar Fleet als eine solche Lösung vor.

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Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber - das müssen Sie wissen

Führerscheinkontrollen gelten für Firmen als elementarer Grundstein für die eigene Absicherung. Immerhin trägt der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, wer mit den Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnimmt. Die rechtliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber geht auf §21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zurück. Danach ist das Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis strafbar – genauso wie das Wissen, dass Mitarbeiter ohne ihren Führerschein fahren. Ein nicht unwesentlicher Fakt: Denn bei wissentlichem und vorsätzlichem Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Doch das ist noch nicht alles, auch die Versicherungen spielen eine Rolle: Neben §21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist auch §28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) relevant für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Wer ohne eine gültige Fahrerlaubnis auf den Straßen fährt, gefährdet den Versicherungsschutz für das betroffene Fahrzeug. Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist also ein äußerst wichtiges Instrument, sollte aber nach gesetzlichen Grundlagen stattfinden. Denn viele Angestellten wollen es nicht, wenn das Unternehmen Einsicht in den Führerschein nimmt, sie fühlen sich am Arbeitsplatz unter Beobachtung. Das wirft die Frage auf: Ist die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber überhaupt zulässig?

Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber – das ist wichtig

Selbst, wenn es wie aus einer Szene aus einer verrückten Bürokomödie anmutet: Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist tatsächlich ein reales Thema im Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber darf – unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen – zum Verkehrspolizisten werden! Wie bereits erwähnt ist der Arbeitgeber berechtigt, die Fahreignung seiner Mitarbeiter zu überprüfen. Dies betrifft vor allem Beschäftigte, die beruflich ein Fahrzeug führen. Hierzu zählen beispielsweise Lkw-Fahrpersonal, Kurierdienstmitarbeiter oder Außendienstmitarbeiter. Die Führerscheinkontrolle ist somit rechtlich zulässig. 

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Wie sollte der Arbeitgeber die Führerscheinkontrolle vornehmen?

Wie sollte der Chef diese Kontrolle denn am besten durchführen? Es gibt für die eine Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber gesetzliche Grundlagen, um die Privatsphäre der Mitarbeitenden zu respektieren und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es ist wichtig, dass die Führerscheinkontrolle nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgt. Die Überprüfung sollte regelmäßig und für alle betroffenen Mitarbeiter gleichermaßen durchgeführt werden, um einheitliche Standards zu gewährleisten. Zudem ist es ratsam, die Zustimmung der Mitarbeiter einzuholen und diese über den Zweck der Kontrolle zu informieren.

Kopie des Führerscheins: Einfach und schnell

Die wohl einfachste Methode ist die Vorlage einer Kopie des Führerscheins. Der Verantwortliche kann diese Kopie dann sicher verwahren und darauf achten, dass sensible Informationen wie das Geburtsdatum geschwärzt sind. Denn niemand möchte, dass plötzlich die ganze Belegschaft auf dem Geburtstag auftaucht und mit einem peinlichen Ständchen schockiert. Die Kopie des Führerscheins durch den Arbeitgeber ist mit dem Datenschutz vereinbar, geregelt in Paragraf 26 BDSG. Verweigern Mitarbeiter auch diese Anweisung, kann die Überlassungsvereinbarung für den Dienstwagen entfallen. Je nach Form der Beschäftigung hat die Verweigerung der Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber demnach schwerwiegende Konsequenzen.

In der modernen Welt der Technologie gibt es auch digitale Plattformen, auf denen man seine Fahrerlaubnis hinterlegen kann. So kann sich der Chef ohne Papierverschwendung von dem fahrerischen Können überzeugen. Klingt nach einer Win-Win-Situation, oder? Schließlich geht es darum, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, und das ist doch im Interesse aller, oder?

Digital ist besser

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Es gibt Gründe, aus denen die FurparkmagerInnen die Führerscheinkontrolle nicht selbstständig durchführen können. Ein Dienstleister wie Vimcar ist in so einem Fall ein gute Wahl. Wer sich für diese Option entscheidet, sollte Folgendes beachten:

  • Wichtig ist es sicherzustellen, dass ein externer Dienstleister über eine ausreichende technische Kompetenz im Bereich Führerscheinkontrolle in Unternehmen jeder Größe verfügt. Bei Vimcar durchgeführten Führerscheinkontrollen erfüllen die höchsten Qualitätsstandards: TÜV-zertifiziert.
  • Der Vorteil: Die elektronische Führerscheinkontrolle über eine Fuhrparkmanagement Software spart enorm viel Zeit und Aufwand.

Führerscheinkontrolle mit Avrios: Sicher, automatisch und rechtskonform

Avrios ermöglicht die automatisierte und elektronische Führerscheinkontrolle des Fahrpersonals. Die manuelle Führerscheinkontrolle beansprucht viel Zeit im Alltag. Auch schleichen sich schnell Fehler ein. Digital kann es besser: Die Arbeit wird auf Fahrpersonal- und Fuhrparkleiter-Seite reduziert. Fahrer brauchen nicht extra vor Ort aufzutauchen. Sie können flexibel die Kontrolle selbst durchführen. Fuhrparkleiter erhalten eine Übersicht. Abgelaufene und nicht bestandenen Kontrollen sind sofort ersichtlich. Der wichtigste Punkt: Die digitale, flexible und lückenlose Lösung.

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Entlastung der Arbeitgeber bei der Führerscheinkontrolle

Vimcar erinnert das Fahrpersonal rechtzeitig an eine bevorstehende Führerscheinkontrolle. Für das Fuhrparkmanagement entfällt dadurch nicht nur die Terminplanung, sondern auch die aufwendige Dokumentation. Für die digitale Führerscheinkontrolle kann das Fahrpersonal entweder das LapID-Siegel auf dem Führerschein verwenden oder diesen mit der App scannen. In jedem Fall wird der Fahrer automatisch per E-Mail oder SMS an die Frist erinnert.

Führerscheinkontrolle per Siegel

Ein Führerschein mit Siegel kann an einem Lesegerät im Unternehmen oder an 1.200 Shell-Tankstellen in Sekundenschnelle geprüft werden. Mit der App genügt ein einfaches Scannen des Führerscheins. Der Fuhrparkleiter hat dabei immer Einblick in durchgeführte und ausstehende Kontrollen. Andere Pflichten der Halterhaftung wie die jährliche Unterweisung des Fahrpersonals oder der Fahrzeugprüfung nach UVV lassen sich über Zusatzmodule mit wenig Arbeitsaufwand erledigen. Alles in einer einzigen App.

Fazit: Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber

Eine Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber stellt stets sicher, dass alle Parteien gesetzeskonform handeln. Weil das Unternehmen im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle strafbar ist, sollten Mitarbeitende nie ohne Fahrerlaubnis fahren. Die Haftpflichtversicherung verweigert die Leistung, falls es zu einem Unfall kommt und der Fahrer keine Fahrerlaubnis vorweisen kann. Diese möglichen Konsequenzen machen die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber besonders wichtig. Durch eine transparente und faire Durchführung kann die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden. 

Führerscheinkontrolle ist rechtssicher. Nur eine rechtskonforme Führerscheinkontrolle schützt vor Geld- und Haftstrafen. Die elektronische Führerscheinkontrolle mit Vimcar Fleet macht es Arbeitgebern leicht. Vollautomatisiert, wenig Zeitaufwand, rechtssicher.

FAQ

1. Warum ist die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber wichtig?

Die Führerscheinkontrolle ist für Arbeitgeber wichtig, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Dienstfahrzeuge nutzen, eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Dies ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern dient auch dem Schutz des Unternehmens vor Haftungsrisiken.

2. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber?

Die rechtliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber basiert auf §21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und §28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Diese Gesetze stellen sicher, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis Fahrzeuge führen und der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

3. Wie sollte die Führerscheinkontrolle durchgeführt werden?

Die Kontrolle sollte regelmäßig, für alle betroffenen Mitarbeiter gleich und unter Einhaltung des Datenschutzes erfolgen. Eine Methode ist die Vorlage einer Kopie des Führerscheins, wobei sensible Informationen wie das Geburtsdatum geschwärzt sein sollten.

4. Sind digitale Lösungen für die Führerscheinkontrolle empfehlenswert?

Ja, digitale Plattformen wie Vimcar bieten eine effiziente und rechtssichere Möglichkeit zur Führerscheinkontrolle. Sie ermöglichen eine automatisierte und elektronische Überprüfung, die Zeit und Aufwand spart und gleichzeitig die Rechtskonformität sicherstellt.

5. Welche Konsequenzen hat die Nichtdurchführung der Führerscheinkontrolle?

Die Nichtdurchführung der Führerscheinkontrolle kann zu rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen führen, einschließlich Geld- und Haftstrafen. Zudem kann bei einem Unfall mit einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis der Versicherungsschutz verweigert werden.

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2 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir interessieren uns für die digitale Führerscheinkontrolle unserer Mitarbeiter durch Ihr Unternehmen.
    In der Gemeinde Fuldatal sind ca. 120 Mitarbeiter berechtigt, auf den gemeindlichen Fuhrpark zuzugreifen. Der Fuhrpark umfasst ca. 50 Fahrzeuge.

    Um zunächst abzuklären, ob für uns die Fremdvergabe der Führerscheinkontrolle überhaupt in Frage kommt, benötigen wir eine Information über den ganz groben Kostenrahmen, den wir jährlich hierfür bereitstellen müssten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Armin Reiting
    Fachbereichsleiter

    Fachbereich 4 – Hochbau
    Fachgebiet 4.1 – Bauleitplanung und Bauordnung
    Am Rathaus 9
    34233 Fuldatal

    Telefon: 0561 9818-1400
    Telefax: 0561 9818-2009
    Mail: armin.reiting@fuldatal.de

    1. Hallo Herr Reiting,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere KollegInnen aus dem Vertrieb werden sich bei Ihnen telefonisch melden, um Ihnen mehr Informationen zu geben.

      Viele Grüße,
      Nora Emig
      Boxenstopp Team

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