Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Voraussetzung zum Betreiben eines Kraftfahrzeuges. Wie man sie erwirbt und wofür sie jeweils gilt, ist hier beschrieben.
Fahrerlaubnis: Was zu beachten ist
Das Zertifikat für die Fahrerlaubnis ist der Führerschein, der in einem Lehrgang an einer Fahrschule erworben wird und befristet gültig ist. Ist der Führerschein abgelaufen, muss er, wie Reisepass oder Personalausweis bei der Führerscheinbehörde kostenpflichtig neu beantragt bzw. erneuert werden. Ein biometrisches Passfoto ist hierfür ebenfalls Pflicht. Dazu muss der Beantragende persönlich auf dem Amt erscheinen. Eine Vertretungsperson zu bevollmächtigen, ist nicht erlaubt.
Fahrerlaubnis für die verschiedenen Führerscheinklassen
Bei Kraftfahrzeugen wird zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen differenziert. Der Führerschein gilt nicht allgemein für alle, sondern nur für eine bestimmte Führerscheinklasse. Es gibt mehr als 10 Führerscheinklassen – von AM bis L. Dank der Reform für die Regelung der Fahrerlaubnis aus dem Jahr 2013 gibt es mittlerweile 17 Führerscheinklassen, während es in früheren Zeiten nur wenige gab. Die wichtigsten werden nun im Einzelnen erklärt:
- AM-Klasse: Diese Klasse berechtigt zum Fahren eines Kleinkraftrades (Microfahrzeug) mit bis zu 3 Rädern, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Dieser Führerschein kann ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden.
A-Klassen: Die Klassen A – A2 betreffen Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 125 cm. Die Altersmindestgrenze liegt zwischen 18 und 24 Jahren, je nachdem, welche Klasse bereits vor der Erlangung einer Fahrerlaubnis für die neue Klasse erworben wurde.
Der Führerschein einer B-Klasse berechtigt zum Betreiben eines Fahrzeuges von bis zu 3,5 Tonnen, wie zum Beispiel eines Lkws. Das Mindestalter beträgt 17 Jahre in Begleitung und ohne Begleitung ist es dementsprechend höher.
Die C-Klassen betreffen Fahrzeugkombinationen mit Anhänger, der bis zu 750 kg wiegen darf.
Mit der D-Klasse erwirbt man die Berechtigung zum Betrieb eines Fahrzeugs mit Beförderung von 8 bis 16 Personen.
Die T-Klasse bezeichnet die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Forstwirtschaft, die L-Klasse gilt für Zugmaschinen.
Fahrzeugtypen ohne Führerscheinpflicht
Ausgenommen von der Pflicht der Fahrerlaubnis sind Elektroroller und-Rollstühle, die nicht schneller als 5 km/h fahren. Fahrräder sind selbstverständlich auch nicht führerscheinpflichtig, jedoch müssen auch beim Radfahren Verkehrsregeln eingehalten werden. Bei allen Fahrzeugen ohne Führerscheinpflicht darf keine Person befördert werden. Anders sieht es jedoch beim S-Pedelec und beim E-Bike aus – hierfür ist ein Führerschein erforderlich.
Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden
Hält die betreffende Personen wiederholt gegen die StVO verstoßen (zum Beispiel durch Falschparken oder durch das Überschreiten des Tempolimits um mehr als 10 %), kann dies den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen. In manchen Fällen kommt noch ein Bußgeld hinzu und das Fahrverbot gilt so lange, bis es aufgehoben wird. Die Bußgelder sind je nach Schwere der Übertretung gestaffelt und im Bußgeldkatalog festgelegt. Wird das Fahrverbot missachtet, liegt eine Straftat vor, die einen dauerhaften Entzug des Führerscheins zur Folge haben kann.
Geschwindigkeitslimits nicht überschreiten - Ordnungswidrigkeiten vermeiden
Einer der wichtigsten Aspekte zur Einhaltung der Bestimmungen in der StVO ist die Einhaltung von Geschwindigkeitsvorschriften. Tempolimits sind jeweils auf den Fahrwegen auf Verkehrsschildern ausgezeichnet und variieren von Fahrweg zu Fahrweg. So gilt beispielsweise auf der Autobahn ein höheres Tempolimit als auf Waldwegen oder Einbahnstraßen. Bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden Sanktionen bis hin zum Fahrverbot verhängt.
Sich auch mit der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) auseinandersetzen
Es ist äußerst wichtig, sich mit den Verkehrsvorschriften und der Fahrerlaubnisverordnung auseinanderzusetzen, bevor man den Führerschein für die benötigte Klasse macht und das Kfz in Betrieb nimmt. Vor allem muss der Führerschein immer aktuell sein und rechtzeitig vor Ablauf der Frist alle 15 Jahre erneuert werden. Auch die Zulassungsvoraussetzung für die Fahrzeuge als solche ist eine wichtige Lektüre für alle, die eine Fahrerlaubnis erwerben bzw. welche diese behalten wollen.