Leitlinien für Kontrollen durch Polizei und BAG

Kontrolle Polizei BAG

Niemand wird gern kontrolliert. Aber so, wie FahrerInnen sich an die Regeln Ihres Arbeitgebers halten müssen, sind auch die MitarbeiterInnen von Polizei und dem Bundesamt für Güterverkehr verpflichtet, ihre Aufgaben zu erledigen. Kontrolle muss also sein. Damit sie möglichst zeitsparend ohne Komplikationen vonstatten geht, haben wir einen kleinen Leitfaden zusammengestellt.

Wie lassen sich Kontrollen vermeiden? Am besten, indem FahrerInnen, Fahrzeuge und Ladung gar nicht erst auffallen. Wer sich immer an die Verkehrsregeln hält, Ladung stets mit voller Konzentration nach der Ladungssicherungscheckliste sichert und penibel Fahr- und Pausenzeiten einhält, hat gute Karten für eine freie Fahrt. Aber nicht immer folgen Kontrollen aufgrund einer Auffälligkeit, manchmal werden schlichtweg Stichproben gemacht. Damit diese nicht unnötig aufhalten, sollten diese Unterlagen immer griffbereit vorliegen:

  • Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Ausweispapiere
  • Nachweis über Lenk- und Ruhezeiten
  • Ladeliste
  • Genehmigungen, falls erforderlich – z. B. Ausnahmegenehmigung für Sonntagsfahrten
  • Gefahrgutunterlagen
BAG Kontrolle

Sind alle Ausweise und Formulare vorhanden und in Ordnung, stehen die Chancen gut, dass das Procedere schnell abgeschlossen ist. Wer sich dabei kooperativ verhält, spart Zeit und Nerven. Schließlich machen hier alle ihren Job, und mit Freundlichkeit macht es allen mehr Spaß. 

Dokumentieren statt sprechen

Gibt es etwas zu beanstanden, ist es wichtig, möglichst nur die verpflichtenden Angaben zu machen: Basisdaten zur Person, zum Unternehmen, zu Ladung. Mehr nicht!

Zum Sachverhalt sind Aussagen weder nötig noch sinnvoll. Gut gemeinte Ausreden, fadenscheinige Begründungen oder Schuldzuweisungen sind unbedingt zu unterlassen. Andererseits darf aber auch auf keinen Fall ein mündliches oder schriftliches Schuldeingeständnis erfolgen. Kurzum: Wenn es Probleme gibt, die sich offensichtlich nicht schnell und eindeutig lösen lassen, ist höchste Vorsicht geboten. Einfach gesagt: Weniger sprechen, dafür mehr dokumentieren. Entweder schriftlich, noch besser aber mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven, damit der Vorfall auch später von Menschen, die nicht anwesend waren, beurteilt werden kann.

Werden seitens Polizei oder BAG Mängel festgestellt, ist es richtig und wichtig, Fotos zu machen – etwa von einer bemängelten Ladungssicherung. Diese Fotos können dazu führen, dass sich im Falle eines daraus folgenden Rechtsstreits das Gericht nicht auf Aussagen verlassen muss, sondern sich selbst ein Bild machen kann. Im besten Fall lässt sich mit dem Fotomaterial beweisen, dass kein erheblicher Mangel sondern eine Lässlichkeit vorlag. Eine Fotodokumentation kann erhebliche Kosten sparen. 

Und bitte nicht vergessen: Nach jeder Kontrolle, ob mit oder ohne Beanstandung, sollten ArbeitgeberInnen oder Fuhrparkleitende über den Vorfall informiert werden. Bei Mängelfeststellung bitte sofort! Werden bei Kontrollen erhebliche Vergehen festgestellt, leiten Behörden ein Anhörungsverfahren ein. Hier kann sich anwaltlicher Rat auszahlen.

Alles eine Sache der Vorbereitung

Werden Verwarnungsgelder fällig, lohnt es sich oft, sofort zu bezahlen – natürlich niemals ohne Quittung! Damit lässt sich in vielen Fällen die Einleitung eines Verfahrens vermeiden. Nur wer sich ganz sicher ist, sich keines Vergehens schuldig gemacht zu haben, sollte die sofortige Zahlung verweigern. Das führt allerdings generell zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. 

FuhrparkmanagerInnen sollten ihre FahrerInnen darauf hinweisen und im Voraus schon klären, welches Verhalten in einem solchen Fall gewünscht ist. Im Zweifel hilft eine sofortige Kontaktaufnahme noch während der Kontrolle.

Bußgelder hingegen haben immer ein Verfahren zur Folge und können nicht umgehend gezahlt werden. Dazu werden im Anschluss an die Kontrolle Fragebögen an alle Beteiligten verschickt, die innerhalb einer festgesetzten Frist an die zuständige Behörde zurückgehen müssen.

Kurzum: Kontrollen lassen sich nicht vermeiden – und Fehler passieren auf beiden Seiten, bei FahrerInnen und Bediensteten von Polizei und BAG. Wichtig ist es, im Falle des Falles alles Notwendige vorzeigen zu können und zu wissen, wie man sich verhält. Das alles sollte also geklärt sein, bevor sich FahrerInnen ans Steuer setzen.

Polizeikontrolle

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