Fahrerqualifizierungsnachweis – ein Überblick

Roter LKW

Seit dem 23.5.2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis schrittweise die Eintragung im Führerschein mit dem bisherigen Schlüssel 95. Doch was ändert diese neue Bescheinigung für FahrerInnen, Unternehmen und FuhrparkmanagerInnen genau?

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Einführung und Zweck: Seit dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein. Er dient der Nachweisführung über die Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung von BerufskraftfahrerInnen.

  2. Anforderungen und Gültigkeit: Der Nachweis ist erforderlich für FahrerInnen von LKW über 3,5 Tonnen oder Linien- bzw. Reisebussen. Er ist fünf Jahre gültig und muss regelmäßig durch Weiterbildungsmaßnahmen erneuert werden.

  3. Beantragung und Kosten: Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss bei der Führerscheinstelle beantragt werden und kostet etwa 30 Euro. Er enthält ein Foto des Inhabers, persönliche Daten sowie Fahrerlaubnisklassen.

Ohne Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung rollt für BerufskraftfahrerInnen schon seit 2006 nichts. Die Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifitakationsgesetz (BKrFQG) soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und zugleich den Umweltschutz verbessern. Denn neben den tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten wird dabei vorausschauende Fahrweise vermittelt, die nicht nur der Sicherheit sondern auch der Optimierung des Kraftstoffverbrauchs dient. 

Bislang waren diese Qualifikationen im Führerschein als Schlüsselzahl 95 ersichtlich. Seit Mai 2021 wird der Schlüssel stattdessen im Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen. (Die Eintragungen im Führerschein bleiben natürlich bis zu ihrem Ablauf gültig!)

Hinzu kommt jetzt, dass ein Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingeführt wurde. Dort wird erfasst, ob die FahrerInnen einen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) besitzen und von wem er ausgestellt wurde, wann und wo die Prüfungen für Grundqualifikation und Weiterbildungen abgelegt wurden – und auch, ob es Gründe für den nachträglichen Entzug des Fahrerqualifizierungsnachweises gibt. Klingt sehr bürokratisch, steigert aber auch die Anerkennung der BerufskraftfahrerInnenweiterbildung in den EU-Mitgliedsstaaten, korrigiert widersprüchliche Vorschriften und erleichtert die Ausstellung für ausländische Führerscheine. Anerkannt ist das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht nicht nur in der EU, sondern auch in EWR-Vertragsstaaten und in der Schweiz.

Wer braucht den FQN?

Den Nachweis benötigen BerufskraftfahrerInnen, die LKW über 3,5 Tonnen oder Linien- bzw. Reisebusse führen, also die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C und CE. Gültig ist er jeweils fünf Jahre. Ausgenommen sind diejenigen, die ihre Fahrerlaubnisklassen im Personenkraftverkehr vor dem 10.9.2008 oder im Güterkraftverkehr vor dem 10.9.2009 erworben haben. Diese FahrerInnen müssen weiterhin alle fünf Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von 35 Unterrichtsstunden nachweisen.

Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe müssen sich nun rechtzeitig um eine staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte bemühen, um auch weiterhin anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne des BKrFQG anbieten zu können. Stichtag ist der 22.12.22 

Auch wenn alles im Berufskraftfahrerqualifikationsregister hinterlegt ist und der FQN sowohl ein Foto des Inhabers und persönliche Daten sowie Fahrerlaubnisklassen enthält: Den Führerschein ersetzt der FQN natürlich nicht, er ergänzt ihn nur.

LKW Fahrerin

Wo gibt es den FQN?

Der FQN muss in der Regel bei der Führerscheinstelle des Wohnortes beantragt werden. Dazu braucht es den gültigen Personalausweis, ein Lichtbild (biometrisch, wie für den Personalausweis oder Reisepass), den gültigen Führerschein (mit der eingetragenen Schlüsselzahl 95) oder die Qualifizierungsnachweise (IHK-Prüfungszeugnis, Modulbescheinigungen einer anerkannten Ausbildungsstätte). Die Kosten hierfür zurzeit: Antragsprüfung 15,80 Euro plus Gebühren für Ausstellung und Versand 11,70 Euro (Aufschlag für  Expressverfahren 5,40 Euro) – ca. 30 Euro also.

Was passiert, wenn der FQN nicht vorliegt?

Beim Fahren ohne gültigen FQN hingegen wird ggf. ein hohes Bußgeld fällig. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, nicht nur die Führerscheine, sondern auch die Fahrerqualifizierungsnachweise regelmäßig zu kontrollieren – und auch ihm droht ein hohes Bußgeld, wenn nachweisbar ist, dass er eine Fahrt angeordnet oder zugelassen hat, obwohl keine Qualifikation der FahrerInnen vorlag.

FAQ

1. Was ist der Fahrerqualifizierungsnachweis und warum wurde er eingeführt?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt seit dem 23. Mai 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein. Er dient als Nachweis für die erforderliche Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung von BerufskraftfahrerInnen und soll die Sicherheit im Straßenverkehr sowie den Umweltschutz verbessern.

2. Wer benötigt einen Fahrerqualifizierungsnachweis?

BerufskraftfahrerInnen, die LKW über 3,5 Tonnen oder Linien- bzw. Reisebusse führen (Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C und CE), benötigen den FQN. Er ist jeweils fünf Jahre gültig.

3. Wie und wo kann der Fahrerqualifizierungsnachweis beantragt werden?

Der FQN muss bei der Führerscheinstelle des Wohnortes beantragt werden. Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild, der gültige Führerschein oder die Qualifizierungsnachweise. Die Kosten betragen etwa 30 Euro.

4. Was passiert bei Fahren ohne gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis?

Beim Fahren ohne gültigen FQN kann ein hohes Bußgeld fällig werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Fahrerqualifizierungsnachweise regelmäßig zu kontrollieren und können ebenfalls sanktioniert werden, wenn sie Fahrten ohne gültige Qualifikation der FahrerInnen anordnen oder zulassen.

5. Welche Rolle spielt das Berufskraftfahrerqualifikationsregister?

Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfasst, ob FahrerInnen einen FQN besitzen, von wem er ausgestellt wurde, wann und wo Prüfungen für Grundqualifikation und Weiterbildungen abgelegt wurden, und ob es Gründe für den Entzug des Nachweises gibt. Es dient der Anerkennung der Weiterbildung in EU-Mitgliedsstaaten und erleichtert die Ausstellung für ausländische Führerscheine.

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