Tageskontrollblatt

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Lkw-Verkehr ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit im Straßenverkehr. Im gewerblichen Güterverkehr muss laut h § 1 Abs. 6 der deutschen Fahrpersonalverordnung (FpersV) zu diesem Zweck ein Tageskontrollblatt geführt werden. Es wird auch als Fahrtenbuch für Lenk- und Ruhezeiten bezeichnet. In den Vordruck tragen Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen sämtliche Fahrt- und Ruhezeiten ein. Worauf gilt es bei der Einhaltung der Gesetze zu achten und was gehört in ein Fahrtenbuch für gewerbliche Fahrten? Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fakten zum Führen eines Fahrtenbuchs für Lenk- und Ruhezeiten.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Pflichtdokument für Lkw-Fahrer: Tageskontrollblätter sind für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr vorgeschrieben. Sie dienen der Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten sowie weiteren relevanten Fahrtdaten.

  2. Inhalt des Tageskontrollblatts: Das Blatt umfasst Angaben wie Lenkzeiten, sonstige Arbeitszeiten, Fahrunterbrechungen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, persönliche Daten des Fahrers, Tagesdatum, Fahrzeugkennzeichen, Start- und Zieladresse der Fahrt sowie den Kilometerstand.

  3. Rechtliche Konsequenzen und Ausnahmen: Bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Führung eines Tageskontrollblatts drohen Bußgelder von 100 Euro, bei wiederholten Verstößen höhere Strafen. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugtypen und Transportzwecke, bei denen kein Tageskontrollblatt geführt werden muss.

Tageskontrollblatt - die wichtigsten Informationen im Überblick

Für bestimmte Fahrzeuge ist das Führen eines Tageskontrollblatts vorgeschrieben. Sie gilt, wenn ein Fahrzeug über einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen für den gewerblichen Güterverkehr genutzt wird. Die Art der Beförderung kann vielfältig sein. Die Pflicht, Tageskontrollblätter mitzuführen, gilt sowohl für den Transport von Lebensmitteln oder das Ausliefern von Waren als auch für den Materialtransport.

Dokumentiert werden in dem Tageskontrollblatt Lenkzeiten, sonstige Arbeitszeiten, Fahrunterbrechungen sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Darüber hinaus umfasst ein vollständig ausgefülltes Fahrtenbuch für gewerbliche Fahrzeuge die persönlichen Daten des Fahrers, das jeweilige Tagesdatum, das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs, Start- und Zieladresse der Fahrt und den Kilometerstand des Fahrzeugs.

Lkw Fahrerseite

Notwendigkeit von Tageskontrollblättern

Bei einer Kontrolle ist das Tageskontrollblatt vorzulegen. Fehlt es oder wurde nicht ordnungsgemäß geführt, droht ein Bußgeld von 100 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafsumme sich deutlich erhöhen. Das geführte Fahrtenbuch muss zudem vom Unternehmen ein Jahr lang aufbewahrt und anschließend vernichtet werden.

Es ist ratsam, einen Tageskontrollblatt Vordruck zu verwenden. So sind Fahrer und Unternehmen auf der sicheren Seite, alle erforderlichen Parameter lückenlos auszufüllen. Ein Tageskontrollblatt zum Ausdrucken gibt es kostenlos zum Beispiel auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Das Tageskontrollblatt ist als PDF verfügbar und kann einfach ausgedruckt werden.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen für das Führen von Tageskontrollblättern. Sie betreffen die Beförderung von Material, Maschinen und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit genutzt werden, sofern das Fahren nicht die Haupttätigkeit darstellt. Transportieren also etwa Handwerker ihre Werkzeuge zur Baustelle, ist keine Aufzeichnung notwendig. Auch für Marktfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen muss kein Tageskontrollblatt ausgefüllt werden. Des Weiteren gilt die Verpflichtung nicht für Einsatzfahrzeuge, Test- und Kontrollfahrten sowie für Probefahrten.

Mustervorlage Tageskontrollblatt

Damit Sie als Fahrer oder Fahrzeugverwalter im Unternehmen die rechtlichen Vorgaben einhalten, finden Sie hier eine kostenlose Vorlage. Geben Sie einfach Ihre E-Mail Adresse an und erhalten die Mustervorlage Tageskontrollblatt in wenigen Minuten zugeschickt. Sie erhalten das Formular als PDF Version, damit Sie es bequem am PC oder ausgedruckt ausfüllen können. In dem Tageskontrollblatt können Sie Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtunterbrechungen und sonstige Arbeitszeiten eintragen.

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Tageskontrollblatt

Wer muss ein Tageskontrollblatt führen?

Wer einen Lkw fährt, der zur Güterbeförderung genutzt wird und dessen zulässiges Gesamtmasse einschließlich Anhänger zwischen 2,8 Tonnen und 3,5 Tonnen liegt und nicht über einen Fahrtenschreiber verfügt, muss nach der deutschen Fahrpersonalverordnung (kurz FPersV) ein Fahrtenbuch mitführen und für jeden Tag von Hand ein Tageskontrollblatt Muster ausfüllen. In diesem Fahrtenbuch sind also die einzelnen Tageskontrollblätter enthalten, auf denen FahrerInnen des Lastkraftwagens die geforderten Daten festhält. Die Tageskontrollblätter sind personenbezogen und werden pro Tag geführt, sodass alle Fahrer für jeden Tag ihr eigenes Tageskontrollblatt ausfüllen müssen.

Unter welchen Umständen muss man digitale Tageskontrollblätter ausfüllen?

ein Fuhrpark aus Lkws bestehendFür Fahrer von gewerblichen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten digital vorgeschrieben. In diesem Fall zeichnet ein sogenannter digitaler Tachograph Fahrt- und Ruhezeiten auf. Der Fahrer führt zusätzlich eine Fahrerkarte mit, die in den Tachographen einzustecken ist. Die Fahrten des aktuellen Tages und der vergangenen 28 Tagen sind als Ausdruck mitzuführen, sofern die Fahrerkarte defekt ist oder der Halteplatz sich nicht anfahren ließ. Das Mitführen von Tageskontrollblättern entfällt und wird durch den digitalen Schreiber ersetzt. 

Auch wenn in Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen ein digitaler Fahrtenbuchschreiber integriert ist, muss dieser genutzt werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Fahrzeug ab Werk mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet ist und bei Mitführen eines Anhängers das Gewicht von 3,5 Tonnen überschreiten würde. Fahrzeughersteller integrieren in diesem Fall automatisch einen digitalen Fahrtenschreiber.

Notwendige Daten von Tageskontrollblatt Mustern

Auf dem Tageskontrollblatt werden für einen Tag folgende Angaben erfasst:

  • Datum
  • Vor und Familienname des Fahrers
  • amtliches Kennzeichen des genutzten Fahrzeugs
  • Art der Ladung oder beförderte Personen
  • Ort des Fahrtbeginns
  • Kilometerstand bei Fahrtbeginn
  • Ort des Fahrtendes
  • Kilometerstand bei Fahrtende
  • Lenkzeiten
  • sonstige Arbeitszeiten
  • Fahrunterbrechungen
  • Ruhezeiten (täglich und wöchentlich)
  • ggf. weitere Bemerkungen

Dabei musst nicht jeder Betrieb selbst Tageskontrollblatt Muster entwerfen, sondern kann auf ein Tageskontrollblatt Beispiel zurückgreifen – etwa wie hier im Artikel verfügbar.

Wann muss ein Tageskontrollblatt geführt werden?

Bei einem Fahrzeug von bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse kann ein Tageskontrollblatt Muster mit Tinte oder Kugelschreiber von Hand ausgefüllt werden. Doch gibt es auch Ausnahmen, wer kein Tageskontrollblatt führen muss. Diese Ausnahmen sind in der deutschen Fahrpersonalverordnung festgehalten. Überschreitet das Fahrzeug zur Güterbeförderung eine Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, muss ein digitaler Fahrtenschreiber installiert sein.

Wie lange müssen Tageskontrollblätter geführt werden?

FahrerInnen müssen auf ihren Fahrten das aktuelle Tageskontrollblatt sowie die Tageskontrollblätter der vergangenen 28 Tage bei einer Verkehrskontrolle vorlegen können. Sollten FahrerInnen innerhalb des Zeitraums der vergangenen 28 Tagen an einigen Tagen nicht gefahren sein, weil sie zum Beispiel urlaubsbedingt oder krankheitsbedingt nicht als Fahrende tätig waren oder andere Arbeiten zu erledigen hatte, brauchen sie eine entsprechende unterschriebene Bescheinigung der Arbeitgebenden über die berücksichtigungsfreien Tage. 

Das Unternehmen muss die Tageskontrollblätter laut Paragraf 1 Abs. 6 FPersV ein Jahr lang aufbewahren. Ist diese Frist abgelaufen, müssen die Tageskontrollblätter bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres vernichtet werden.

Tageskontrollblatt

Wenn das Fahrtenbuch mit den Tageskontrollblättern nicht ordnungsgemäß geführt wird, nicht vorgezeigt werden kann oder das Unternehmen den Dokumentationspflichten nicht nachkommt, wird ein Bußgeld fällig, das aktuell 100 Euro beträgt.

Tageskontrollblatt Vorlage Word

Einfaches Erstellen von Tageskontrollblättern

Seit Juni 2019 kommen smarte Fahrtenschreiber zum Einsatz. Lenk- und Ruhezeiten werden anhand von GPS-Daten und Nahbereichsaufzeichnung automatisch erfasst. Die clevere Technik vereinfacht die Aufzeichnung und lässt die Fehlerwahrscheinlichkeit gegen null tendieren. Auch die Manipulation von Aufzeichnungen, was bei einem Tageskontrollblatt theoretisch möglich ist, wird verhindert. Für Neufahrzeuge ist der digitale Fahrtenschreiber seit Juni 2019 Pflicht. Wichtig für die Datensicherheit: Die automatische Standortbestimmung am Start und Ziel ist obligatorisch, für die Erhebung weiterer Daten ist die Zustimmung des Fahrers notwendig und sie dürfen nur temporär gespeichert werden.

FAQ zum Tageskontrollblatt

1. Was ist der Unterschied zwischen Fahrtenbuch und Tageskontrollblatt?

Der Begriff Fahrtenbuch“ und „Tageskontrollblatt“ werden häufig synonym verwendet – das trifft es jedoch nicht ganz in seiner Bedeutung. Ein Tageskontrollblatt ist Teil eines Fahrtenbuchs. Jedoch kann ein Fahrtenbuch in seiner Art auch anders gestaltet sein, als es für die Güterbeförderung notwendig ist. Dies gilt zum Beispiel für Fahrtenbücher, die aus steuerlichen Gründen geführt werden, wenn zum Beispiel ein dienstliches Fahrzeug ebenfalls für private Zwecke genutzt wird, oder wenn sich mehrere Fahrer ein Auto teilen und aus verkehrssicherheitlichen Gründen nachweislich festgehalten werden muss, wer wann welche Strecke gefahren ist. Hierbei werden ähnlich wie auf den Tageskontrollblättern Kilometerstand, Datum und Angaben zu FahrerInnen erfasst, jedoch ist die Erfassung der Arbeitszeiten und Ruhezeiten bei dieser Art von Fahrtenbüchern nicht notwendigerweise einzutragen.

2. Was haben die Lenk- und Ruhezeiten mit dem Tageskontrollblatt zu tun?

Nach der deutschen Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen FahrerInnen von Fahrzeugen zur Güterbeförderung, deren zulässiges Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen liegt, ihre Lenk- und Ruhezeiten in einem Tageskontrollblatt dokumentieren. Ebenso sind hier die sonstigen Arbeitszeiten und Fahrtunterbrechungen aufzuführen. Viele Unternehmen verwenden für das Tageskontrollblatt eine Excel oder Word Vorlage.

Die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten für FahrerInnen von gewerblichen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss digital erfolgen. Die digitale Aufzeichnung erfolgt, indem eine Fahrerkarte in einen sogenannten digitalen Tachograph im Fahrzeug eingesteckt wird. Dieser zeichnet dann Fahrt- und Ruhezeiten auf. Dann ist es auch nicht notwendig, ein Tageskontrollblatt mitzuführen.

Tageskontrollblatt Excel

Auch für einige Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen ist ein digitaler Fahrtenschreiber integriert, der dann auch genutzt werden muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fahrzeug ab Werk mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet ist und bei Mitführen eines Anhängers das Gewicht von 3,5 Tonnen überschreiten würde. Somit erübrigt sich für das Tageskontrollblatt eine Vorlage in Word oder einem anderen Tool. Einige Fahrzeuge, die nicht zum klassischen Warentransport mit LKWs genutzt werden, sind von den Regelungen ausgenommen.

4. Welche Regeln müssen beim Ausfüllen des Tageskontrollblatts beachtet werden?

Die FahrerInnen müssen gemäß den Sozialvorschriften im Straßenverkehr die Lenk- und Ruhezeiten, sowie die sonstigen Arbeitszeiten und die Lenkzeitunterbrechungen im LKW-Fahrtenbuch auf Tageskontrollblättern handschriftlich aufzeichnen.

Wichtig ist, auf dem Lenkzeiten Nachweis Vordruck die Unterscheidung von Lenkzeiten und Arbeitszeiten, da diese voneinander unabhängige Regelungskomplexe betreffen.

Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr ergeben sich aus folgenden Regelungen:

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Das Fahrpersonalgesetz (FPersV) sowie
  • Die Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Die EU-Richtlinie 2002/15/EG und
  • Die EU-Verordnung 561/2006.
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Für selbstständige KraftfahrerInnen ist auch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen KraftfahrerInnen (KrArbZG) maßgeblich.

Die tägliche Lenkzeit ist auf neun Stunden begrenzt, kann aber zwei Mal wöchentlich auf zehn Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden und in einer Doppelwoche 90 Stunden nicht überschreiten. Eine Fahrtunterbrechung, auch genannt Lenkzeitunterbrechung, sollte nach 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgen. Die Pause muss insgesamt 45 Minuten dauern und kann auch in eine P15-minütige und eine darauffolgende 30- minütige Pause aufgeteilt werden. Dabei sollte die 30-minütige Pause jedoch spätestens nach 4,5 Stunden erfolgen. Zudem sind Vorgaben zur täglichen und wöchentlichen Ruhezeit einzuhalten.

Die Einhaltung dieser Regelungen wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie der Polizei kontrolliert.

5. Was passiert, wenn man das Tageskontrollblatt nicht ausfüllt?

Wenn das Tageskontrollblatt nicht ausgefüllt wird, aber auch bei anderen Verstößen gegen die sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr, werden Bußgelder verhängt. Wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wird, müssen FahrerInnen ein Bußgeld von 100 € zahlen. Aber auch, wenn das Fahrtenbuch nicht ausgehändigt wird, müssen FahrerInnen ein Bußgeld von 100 € zahlen. Mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen sind. Wenn diese Verstöße wiederholt auftreten und wenn die Lenk- und Ruhezeiten nicht anders nachgewiesen werden können, sind auch Bußgelder in dreistelliger Höhe möglich.

Bei Fahrten, auf denen ein Tageskontrollblatt geführt werden muss, ist es notwendig, dieses mitzuführen. Dies gilt auch für Schaublätter, Ausdrucke, Bescheinigungen für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage, sowie die Fahrerkarte, falls diese ausgestellt wurde. Ausnahmen von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind in den § 18 FPersV, § 1 Abs. 2 FPersV und im Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt.

Es ist möglich, Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage auszustellen. Diese dürfen jedoch nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Diese Bescheinigungen müssen angestellte FahrerInnen sowohl selbst unterschreiben, als auch von dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der nicht der Fahrer oder die Fahrerin sein darf, unterschreiben lassen. FahrerInnen, die selbstständig tätig sind, müssen die Bescheinigung vor Fahrtantritt selbst ausstellen und unterzeichnen.

Zusammenfassung zu den Lenk- und Ruhezeiten beim Tageskontrollblatt

FAQ

1. Was ist ein Tageskontrollblatt und wer muss es führen?

Ein Tageskontrollblatt ist ein Dokument, das von Lkw-Fahrern geführt wird, um Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren. Es ist für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr vorgeschrieben.

2. Welche Informationen müssen auf einem Tageskontrollblatt erfasst werden?

Das Tageskontrollblatt umfasst Daten wie Lenkzeiten, sonstige Arbeitszeiten, Fahrunterbrechungen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, persönliche Daten des Fahrers, Tagesdatum, Kennzeichen des Fahrzeugs, Start- und Zieladresse der Fahrt sowie den Kilometerstand.

3. Was passiert bei Nichteinhaltung der Tageskontrollblatt-Pflicht?

Bei fehlendem oder nicht ordnungsgemäß geführtem Tageskontrollblatt drohen Bußgelder von 100 Euro. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen höher ausfallen. Die Tageskontrollblätter müssen vom Unternehmen ein Jahr lang aufbewahrt werden.

4. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Führung eines Tageskontrollblatts?

Ja, es gibt Ausnahmen. Diese betreffen Fahrzeuge, die Material, Maschinen und Ausrüstungsgegenstände für berufliche Tätigkeiten transportieren, bei denen das Fahren nicht die Haupttätigkeit darstellt, sowie Marktfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Einsatzfahrzeuge, Test- und Kontrollfahrten sowie Probefahrten.

5. Wie lange müssen Tageskontrollblätter aufbewahrt werden?

Tageskontrollblätter müssen von den Unternehmen ein Jahr lang aufbewahrt und anschließend bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres vernichtet werden. Fahrer müssen das aktuelle Tageskontrollblatt sowie die Blätter der vergangenen 28 Tage bei Verkehrskontrollen vorlegen können.

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