Lenk- und Ruhezeiten

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Grundlagen der Lenk- und Ruhezeiten: Gesetzliche Vorgaben für Lkw-Fahrer bezüglich der maximalen Fahrtzeiten und der erforderlichen Pausen. 

  2. Spezifische Regelungen für Lkw-Fahrer: Die Tageslenkzeit beträgt maximal 9 Stunden, kann aber zweimal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden. 

  3. Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten können zu hohen Geldstrafen für Fahrer und für Unternehmen führen. 

Grundlagen der Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten sind vor allem für LKW-Fahrer wichtig und regeln die maximalen Fahrtzeiten sowie die erforderlichen Ruhezeiten. Zu beachten sind Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrten zur gewerblichen Güter- und zur Personenbeförderung. Das Lenk- und Ruhezeiten Gesetz wird in Deutschland in der Fahrpersonal-Verordnung geregelt. Europaweit gilt die seit 2006 gültige Verordnung EG 561/2006 in allen Mitgliedsstaaten der EU. Nicht zu verwechseln sind die Lkw Lenk- und Ruhezeiten mit den Arbeitszeiten. In die Arbeitszeit fallen auch Tätigkeiten wie das Be- und Entladen der Fahrzeuge sowie weitere Tätigkeiten nach Vorschrift. Damit sind auch die Vorgaben bezüglich der Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer relevant.

Darum sind Lenk- und Ruhezeiten wichtig:

• Sicherheit im Straßenverkehr
• Gesundheit der Fahrer
• Rechtliche Konsequenzen für Fahrer und Unternehmen bei Missachtung

Diese Personen müssen die Lenk- und Ruhezeiten einhalten:

• Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung ab einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen
• Fahrer von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Personen

Unterschiede zwischen Lkw und Pkw Vorschriften:

Vorschriften

Lkw

Pkw

Dokumentation der Fahrten

Dokumentation ist erforderlich

Dokumentation ist nicht erforderlich

Gesetzliche Grundlagen

EG 561/2006/ Fahrpersonal-Verordnung

Arbeitszeitgesetz

Maximale Lenkzeiten

Max. 9 Stunden/ zweimal wöchentlich 10 Stunden

8 bis maximal 10 Stunden

Ruhezeiten

Min. 11 Stunden (mit Ausnahmen)

Keine strengen Vorgaben

Pausen

45 Minuten nach 4,5 Stunden

Ab 6 Stunden: 30 Minuten
Ab 9 Stunden: 45 Minuten

Lenk- und Ruhezeiten Lkw

Lenkzeiten: Vorschriften und Beispiele

Die Lenkzeiten sind für Lkw-Fahrer klar geregelt. Als Lenkzeit gilt die gesamte Dauer der Fahrtätigkeit. Standzeiten an Bahnschranken, Ampeln, Staus, Kreuzungen oder Wartezeiten bei Grenzübergängen fallen mit unter die Lenkzeiten. Die Fahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz gilt jedoch nicht als Lenkzeit.

 Es gilt:

  • Tageslenkzeit von maximal 9 Stunden
  • Zweimal wöchentlich 10 Stunden Lenkzeit
  • Wochenlenkzeit von maximal 56 Stunden
  • Bei 2 Wochen nicht mehr als 90 Stunden Lenkzeit gesamt
  • Fahrtunterbrechungen: nach 4,5 Stunden 45 Minuten Pause


Eine Fahrt ist nach 4,5 Stunden zu unterbrechen. Bei Lenk- und Ruhezeiten lässt sich die Pause splitten. Die 45 Minuten Pause lässt sich in eine Pause von 15 Minuten und dann von 30 Minuten aufteilen. Warten Lkw-Fahrer an Grenzübergängen oder stehen im Stau, gilt dies als Lenkzeit. Schließlich handelt es sich nicht um eine Erholungspause.

Lkw Lenk- und Ruhezeiten Sicherheit Straßenverkehr

Ruhezeiten: Vorschriften und Beispiele

Um Ermüdung für Lkw-Fahrer zu vermeiden sind Ruhezeiten gesetzlich festgehalten. Wichtig ist, dass der Fahrer tatsächlich ruht und sich nicht in Arbeitsbereitschaft befindet. Zeiten auf Fähren oder auf dem Beifahrersitz zählen als Ruhezeit. Es gilt:

  • Tägliche Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden
  • Aufteilung der täglichen Ruhezeiten möglich – erst 3 und dann 9 Stunden
  • Verkürzungsmöglichkeiten auf mindestens 9 Stunden Ruhezeit
  • Wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden in einem zusammenhängenden Zeitraum
  • Spätestens nach 6 Tagen a 24 Stunden: Wochenruhezeit erforderlich
  • Ruhezeiten bei Doppelbesatzung: Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden möglich


Die Ruhezeiten sind nicht an Kalendertage gebunden. Beginnt der Arbeitstag um 5 Uhr morgens, endet er am nächsten Tag um 5 Uhr. Innerhalb dieser Zeit müssen Fahrer Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden einhalten. Die Ruhezeit darf in einer Schlafkabine im Lkw verbracht werden, falls vorhanden. Das gilt aber nicht für die Wochenruhezeit!

Lenk- und Ruhezeiten Pausen falsch

Lenk- und Ruhezeiten Lkw: Besonderheiten und Ausnahmen

Es gibt Besonderheiten und Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten wie die Notstandsklausel, die für den Fuhrpark relevant sind. Grundsätzlich gelten die genannten Vorschriften nicht für Busfahrer, wenn die Linienstrecke maximal 50 Kilometer beträgt. Für Fahrzeuge zur Pannenhilfe sowie für Fahrzeuge aus dem Bereich Katastrophenhilfe, für die Feuerwehr und für Einsatzwagen gelten die Vorschriften nicht.

Diese Besonderheiten sind zu beachten:

Notstandsklausel gemäß VO (EG) Nr. 561/2006 Artikel 12

  • Greift, wenn es keine geeignete Haltemöglichkeit gibt
  • Kein willkürlicher Gebrauch: Es muss ein spontanes Ereignis vorliegen
  • Eine geeignete Haltemöglichkeit darf nicht bewusst umfahren werden
  • Geeignete Begründungen: Sicherheit des Fahrzeugführers oder der Ladung
  • Handschriftliche Dokumentation der Nutzung der Notstandsklausel zum Vorzeigen bei Kontrollen


Regelungen bei Fahrten in Wohnortnähe

Wer sich nach Art. 12/561 in Wohnortnähe befindet, darf die Lenkzeiten des Lkw um bis zu zwei Stunden überschreiten. Voraussetzung dafür ist eine ausreichend lange Ruhepause im Anschluss. Bei einer verkürzten Wochenruhezeit für Lkws ist eine Überschreitung der Lenkzeit von maximal 1 Stunde möglich.

Dokumentation und Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten

Es gilt bei Lenk- und Ruhezeiten die Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung der Aufzeichnungen. Ab einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen muss eine digitale Aufzeichnung durch ein Tachometer im Fahrzeug erfolgen. Die handschriftliche Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten durch das sogenannte Tageskontrollblatt ist bei einer Gesamtmasse zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen möglich. Die Dokumentation ist für ein Jahr vom Unternehmen aufzubewahren. Vorlagen unterstützen dabei, mit weniger Aufwand ein geeignetes Format zur Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten zu nutzen.

Es gibt verschiedene Lenk- und Ruhezeiten Apps auf dem Markt. Diese dienen der persönlichen Übersicht und ersetzen kein Tageskontrollblatt oder die digitale Dokumentation. Mit Unterstützung einer Fuhrparksoftware fällt es leicht, die Daten aller Fahrer immer auf einem Blick zu haben. Eine Verknüpfung mit digitalen Lösungen ist für den Überblick möglich.

Bei der Kontrolle durch Behörden sind die Aufzeichnungen vorzulegen. Fehlende Aufzeichnungen sowie nicht eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten führen zu Problemen für Fahrer und Unternehmen.

Gefahren und Probleme bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

Handelt es sich um fahrlässige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind bis zu 15.000 Euro Bußgeld möglich. Ist die Gesundheit oder Sicherheit der Fahrer durch den Verstoß bedroht, sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich. Die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden geht daher mit empfindlichen rechtlichen und finanziellen Risiken einher.

Die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nach Fahrpersonalverordnung/ Verordnung EG 561/2006 führt zu Bußgeldern zwischen 180 und 1.500 Euro für Fahrer und für Fahrzeughalter. Häufige Verstöße an dieser Stelle sind:

  • Tägliche Ruhezeiten werden unterschritten
  • Die maximale Tageslenkzeit wird überschritten
  • Kürzere Pausen als vorgeschrieben
  • Die Wochenruhezeit wird nicht richtig durchgeführt
  • Willkürliche Anwendung der Notstandsklausel
  • Dokumentation wie das Tageskontrollblatt wird nicht mitgeführt/ nicht richtig ausgefüllt

Die Berechnung der Strafen hängt vom Verstoß gegen die Gesetze ab und ist an dieser Stelle im Bußgeldkatalog genauer aufgeführt:

Verstoß

Bußgeld Fahrer

Bußgeld Unternehmen

Tägliche Ruhezeit nicht eingehalten

  

1 Stunde weniger

30,00 Euro

 

Zwischen 1 und 3 Stunden weniger

30,00 Euro pro Stunde

90,00 Euro

Mehr als 3 Stunden weniger

60,00 Euro pro Stunde

180,00 Euro

Zu kurze Lenkzeitunterbrechung

  

Maximal 15 Minuten

30,00 Euro

90,00 Euro

Mehr als 15 Minuten

60,00 Euro (pro 15 Minuten)

180,00 Euro

Tageslenkzeit überschritten

  

Maximal 1 Stunde

30,00 Euro

 

Maximal 2 Stunden

30,00 Euro (pro halbe Stunde)

90,00 Euro

Mehr als 2 Stunden

60,00 Euro (pro halbe Stunde)

180,00 Euro

Fahrerkarte (Dokumentation) nicht mitführen oder vorzeigen

  

Erschwerte Kontrolle

75,00 Euro

      

Nicht mögliche Kontrolle

250,00 Euro

 

Lösung: Einfache Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten mit der Vimcar-Vorlage

Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen bietet sich als einfache Lösung ein Tageskontrollblatt an. Fuhrparkverantwortliche ersparen sich durch die praktische Vimcar-Vorlage den Aufwand der Erstellung einer Vorlage. Alle wichtigen Informationen sind in der Vorlage enthalten.

So geht es:

  • Geben Sie Ihre E-Mail Adresse an
  • Erhalten Sie nach wenigen Minuten die Vorlage im PDF Format
  • Drucken Sie das Tageskontrollblatt aus und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben


Laden Sie jetzt Ihre kostenlose Vorlage für das Tageskontrollblatt herunter!

FAQ zu den Lenk- und Ruhezeiten

1. Was sind Lenk- und Ruhezeiten und warum sind sie wichtig?

Lenk- und Ruhezeiten sind gesetzliche Vorgaben für Lkw-Fahrer bezüglich der Fahrt- und Standzeiten. Diese Regeln sollen Ermüdung am Steuer vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern.

2. Welche spezifischen Regelungen gelten für Lkw-Fahrer?

Durch den Einsatz moderner Technologien und Fuhrparkmanagement-Software kann ein Fuhrparkleiter Prozesse optimieren, Kosten einsparen und die Effizienz steigern.

3. Welche rechtlichen Pflichten hat ein Fuhrparkleiter?

Ein Fuhrparkleiter muss ständig auf dem Laufenden bleiben, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge und Prozesse den aktuellen rechtlichen Vorgaben und Standards entsprechen.

4. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten?

Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten können zu hohen Geldstrafen für Fahrer und Unternehmen führen. Die Strafen können bis zu 5.000 Euro für Fahrer und 15.000 Euro für Unternehmen betragen.

5. Wie werden die Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert?

Die Lenk- und Ruhezeiten werden durch Tachometer im Fahrzeug aufgezeichnet. Diese zeichnen auch absolvierte Pausen des Fahrers auf. Es gibt zusätzlich Apps für eine persönliche Übersicht. Bei einem Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen ist eine handschriftliche Aufzeichnung in Form von einem Tageskontrollblatt üblich. 

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