Lenk- und Ruhezeiten

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Grundlagen der Lenk- und Ruhezeiten: Lenk- und Ruhezeiten sind gesetzlich festgelegte Vorgaben, die Lkw-Fahrer während ihrer Fahrt- und Standzeiten beachten müssen. Diese Regeln umfassen die maximale Fahrzeit und die erforderlichen Pausen. Auch für Pkw-Fahrer gibt es entsprechende Vorschriften, die im Arbeitszeitgesetz geregelt sind.

  2. Spezifische Regelungen für Lkw-Fahrer: Für Lkw-Fahrer gelten besondere Vorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten. Die Tageslenkzeit beträgt maximal 9 Stunden, kann aber zweimal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden. Zudem gibt es spezifische Regelungen für die wöchentliche Ruhezeit und die Fahrtunterbrechungen.

  3. Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten können zu hohen Geldstrafen führen, sowohl für die Fahrer als auch für die Unternehmen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist daher sowohl aus Sicherheits- als auch aus rechtlichen Gründen von großer Bedeutung.

Lenk- und Ruhezeiten: Kurzdefinition

Die Lenk- und Ruhezeiten sind die Richtlinien, die Lkw-Fahrer während ihrer Fahrt- und Standzeiten beachten müssen. Hierbei handelt es sich um die vorgegebene maximale Fahrzeit und die dazugehörige Pausenzeit. Achtung: Auch für Pkw-Fahrer gibt es Lenk- und Ruhezeiten, die beachtet werden müssen. 

Differenzierung zwischen Lkw und Pkw Fahrern

Die Lenk- und Ruhezeiten betreffen vor allem Fahrer im Transportwesen. Sobald ein Fahrzeug zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen wiegt, müssen die Fahrer bestimmte Regeln zu Fahrtzeiten und Pausen einhalten. Der Hintergrund liegt dabei klar auf der Hand: Wer viel mit dem Fahrzeug unterwegs ist, muss Pausen einhalten, um nicht zu ermüden. Denn ein müdes Fahrpersonal ist eine Gefahr für sich selbst und den Verkehr. 

Auch wenn Fahrzeuge mit solch einem Gewicht meist Lkws oder Pkws mit Anhänger sind und nicht in jedem Betrieb vorkommen: Es gilt ohnehin bei allen Unternehmen das Arbeitszeitgesetz. Das bedeutet also auch bei Pkw-Fahrern, dass eine bestimmte Arbeitszeit nicht überschritten werden darf.

Person schläft am Lenkrad

Lenk- und Ruhezeiten bei Pkws

Grundsätzlich dürfen nach dem Arbeitszeitgesetz 8 bis maximal 10 Stunden gearbeitet werden. Da die Fahrzeit auch als Arbeitszeit gewertet wird, darf diese auch nicht überschritten werden.

Die Ausnahmen:

  • Arbeitsbereitschaft
  • Bereitschaftsdienst
  • Zeit in der Schlafkabine
  • Zeit auf dem Beifahrersitz

Der Vorteil bei Pkws ist, dass für diese die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten entfällt. Gerade bei Fuhrparks mit vielen Fahrern ist das Kontrollieren der Lenk- und Ruhezeiten für die Fuhrparkleiter eine aufwändige Aufgabe. Besteht der Fuhrpark nur aus Pkws, ist dies deutlich einfacher. 

Lkw Fahrer

Ruhe- und Lenkzeiten: Was gilt als Lenkzeit bei Lkw Fahrern?

Die Lenkzeit ist die Dauer der Lenktätigkeit, also die Zeit, in der der Fahrer tatsächlich mit der Fahrtätigkeit beschäftigt. Dabei werden allerdings auch folgende Standzeiten mit einbezogen: das Stehen an Bahnschranken, Ampeln, Staus, Kreuzungen oder Wartezeiten bei Grenzübergängen. Eine aus den oben genannten Gründen unterbrochene Fahrt zählt nicht zu der Lenkzeit und ist deswegen kein Teil der Fahrzeit. Die Tageslenkzeit beträgt maximal 9 Stunden, wobei es zweimal die Woche möglich ist, auf 10 Stunden aufzusteigen. Der Weg vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz gilt nicht als Lenkzeit und ist somit kein Teil der Berechnung.

Die Vorschriften nach AETR - allgemeine Vorschriften im Straßenverkehr

Wenn das Fahrzeug ein Gewicht von 3,5 Tonnen überschreitet, ist der Fahrer zu vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten verpflichtet. Dieses Gesamtgewicht bezieht sich auf das Fahrerhaus und den dazugehörigen Anhänger. Verstöße gegen die Pflichten können für den Betroffenen in Geldstrafen von 5.000€ enden. Unternehmer zahlen sogar um die 15.000 €.

Die Anwendungsbereiche der AETR sind alle Fahrzeuge die innerhalb der EU oder des EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) zugelassen sind. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die zwar in der EU oder dem EWR zugelassen wurden, aber für ihre Fahrten diesen Bereich verlassen.

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Tageskontrollblatt

Wie sind die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer geregelt?

Die Ruhezeit eines Lkw-Fahrers ist die Zeit, die er als Pause von der Lenkzeit nehmen muss. Jeder Fahrer hat eine vorgeschriebene wöchentliche und tägliche Ruhezeit einzuhalten. Hat der Fahrer eine Schlafkabine in seinem Fahrzeug, kann er die vorgeschriebenen Ruhezeiten in dieser verbringen. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden, die ein Fahrer während eines Zeitraums von 24 Stunden nehmen muss. Diese ist nicht an einen Kalendertag gebunden, kann also auch z. B. von 8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag sein. 

Es ist möglich, dass die Ruhezeit auf 9 Stunden gekürzt oder in zwei Blöcke aufgeteilt wird, dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Teilt der Fahrer die Ruhezeit auf zwei Blöcke auf, muss sich die Ruhezeit von 11 auf 12 Stunden verlängern. Der erste Ruheblock muss dann mindestens 3 Stunden und der zweite Block mindestens 9 Stunden lang sein. Eine Verkürzung der Ruhezeit können Fahrer von 11 auf 9 Stunden maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten nehmen. 

LKW fährt zu Lenkzeiten

Wochenruhezeit für Lkw

Neben der täglichen Ruhezeit beläuft sich die Wochenruhezeit bei Lkws auf mindestens 45 Stunden. Genau wie bei den täglichen Ruhezeiten bezieht sich die Lkw Wochenruhezeiten nicht auf einzelne Kalendertage, sondern auf einzelne Zeiträume von jeweils 24 Stunden. So kann eine Lenkzeitüberschreitung umgangen werden, wenn auch nachts gefahren wird. Berufskraftfahrer sind weder an reguläre Arbeitszeiten von 9 bis 17 Uhr gebunden noch können diese bei eiligen Transportgütern in der Logistik eingehalten werden. Die Lenkzeiten eines Lkw werden aber durch gesetzliche Regelungen in der StVO eingeschränkt, so gilt ein bundesweites Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen von 0 – 22 Uhr.

Wann spricht man von einer Fahrtunterbrechung ?

Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den Zeitraum, indem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausübt. In dieser Zeit dürfen weder Be- und Entladungen noch Wartungen und Instandsetzungen stattfinden. Zur Unterbrechung der Lenk- und Ruhezeiten zählt ebenso die Zeitspanne, die der Fahrer auf dem Beifahrersitz verbringt oder sich das Fahrzeug auf einem Schiff oder einem Zug befindet. 

Ein Lenkabschnitt hat eine Dauer von 4,5 Stunden. Nach Ablauf dieser Zeit muss eine Unterbrechung von 45 Minuten stattfinden. Der Fahrer kann die 45 Minuten auch innerhalb der 4,5 Stunden als Unterbrechung nutzen. Es starten jedes Mal nach Ablauf der 45 Minuten die nächsten 4,5 Stunden Lenkzeit. Eine Zusammenfassung der Vorschriften finden Sie auch auf dieser Seite.

Notstandsklausel, Lenkzeitüberschreitung und Wochenruhezeit für Lkw

Unabhängig von den Lenkzeiten bei Lkw gilt die allgemeine Notstandsklausel gemäß VO (EG) Nr. 561/2006 Artikel 12. Diese besagt, dass eine Lenkzeitüberschreitung dann in Kauf genommen werden kann, wenn sich zuvor keine geeignete Haltemöglichkeit für den Lkw-Fahrer ergeben hat. Dies darf jedoch nicht willkürlich in Anspruch genommen werden, um die Wochenruhezeiten für Lkws grundsätzlich zu verkürzen.

 Angemessene Begründungen, um von der Notstandsklausel Gebrauch zu machen, sind beispielsweise die Sicherheit des Fahrzeugführers oder der Ladung, so dürfen einige Güter nicht ungeschützt abgestellt werden. Auch wenn der Lastzug selbst durch ein Halten innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten in Gefahr wäre, darf bis zu einem geeigneten Haltepunkt weitergefahren werden. 

Ein Mann im LKW

Wird die Notstandsklausel ausgenutzt, muss dies handschriftlich festgehalten werden. Diese Notizen sind laut Gesetz 28 Tage lang mitzuführen und bei jeder Kontrolle der Lenkzeiten des Lkw vorzuzeigen. 

Aber Achtung: Ein Notstand begründet sich laut der Verordnung immer in einem spontanen Ereignis, welches unkalkulierbar eingetreten ist! Die Lkw Wochenruhezeit darf nicht einfach verkürzt werden, wenn eine geeignete Haltemöglichkeit bewusst umfahren wird, um die Fracht dadurch schneller zum Ziel bringen zu können.

Lenkzeiten dürfen auf dem Nachhauseweg überschritten werden

Ein Mann fährt nach Hause

Wer sich nach Art. 12/561 in der eigenen Wohnortnähe befindet, darf die Lenkzeiten des Lkw um bis zu zwei Stunden überschreiten. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass anstatt der üblichen Lkw Wochenruhezeit in der eigenen Wohnung eine ausreichend lange Ruhepause eingelegt, nicht also sofort die nächste Tour übernommen wird. Wird eine verkürzte Wochenruhezeit für Lkws eingeplant, darf die Lenkzeit in Wohnortnähe allerdings nur bis maximal 1 Stunde überschritten werden. 

Ansonsten muss spätestens nach 4 ½ gefahrenen Stunden eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden, was auf dem Nachhauseweg besonders ärgerlich für viele Lastkraftwagenführer ist. Während der Ruhezeiten dürfen weder Be- oder Entladungsarbeiten durchgeführt werden oder der Lastzug repariert beziehungsweise gewartet werden. Es kann jedoch auf die Ruhezeit angerechnet werden, wenn sich der Lkw gerade auf einer Fähre befindet und der Fahrer Zeit hat, sich auszuruhen.

Strafen bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

Zur Ruhezeit gilt nicht die Zeit, in der sich der Fahrer im fahrenden Lkw befindet. Ist die Ruhezeit nicht eingehalten oder unterbrochen, kann es zu Bußgeldern für den Fahrer kommen. Ausnahmen sind Unterbrechungen durch Aufforderungen des Verlassens des Standortes durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr. Sollte der Fahrer nicht rechtzeitig zu Beginn der Ruhezeit einen Parkplatz finden, muss er diese Verzögerung umgehend vermerken.

Bußgelder bei überschrittenen Lenkzeiten

20 Euro Schein auf Tisch

Bei Überschreitungen der zulässigen Gesamtfahrzeit werden Bußgelder für Fahrer und den Lkw-Halter in Höhe von 30 – 180 Euro fällig. Ist eine Kontrolle aufgrund fehlender Kontrollgeräte oder einer abhanden gekommenen Fahrerkarte nicht möglich, wird dem Lkw-Fahrer ein Bußgeld von 250 Euro auferlegt. 

Um die konkrete Geldstrafe für eine zu kurze Wochenruhezeit beim Lkw im Einzelfall berechnen zu können, werden Angaben benötigt wie der Wochentag, ob Halter oder Fahrer verantwortlich gemacht werden und ob es mutwillig oder unabsichtlich zu dem Vergehen gekommen ist. Essenziell ist die tatsächliche Abweichung der Standard Lkw Wochenruhezeit in Minuten oder Stunden. Für Busfahrer gelten diese Regelungen übrigens ebenso für Berufskraftfahrer, die keine Personen, sondern Güter befördern.

Hält ein Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht ein kann auch der Arbeitgeber oder Fuhrparkverantwortliche Konsequenzen erhalten. Diese fangen bei Bußgeldern an, gehen aber bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Jede am Transport beteiligte Person muss ihren Beitrag zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten leisten. 

Wie werden die Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert?

Es gibt bereits verschiedene Lenk- und Ruhezeiten Apps auf dem Markt. Sie zeigen die absolvierten Fahrstunden und Ruhezeiten auf einen Blick. Vorsicht ist geboten: Die Apps sind nicht offiziell anerkannt. Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet ein Tachometer in seinem Fahrzeug zu besitzen. Dieses zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten sowie absolvierte Pausen des Fahrers auf. Trotzdem können vorhandene Apps für eine persönliche Übersicht genutzt werden. Das sogenannte Tageskontrollblatt dient offiziell zur Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten. Hierfür gibt es Vordrucke und Vorlagen, die der Fahrer nutzen kann.

Lenk- und Ruhezeiten für LKWs - einfach erklärt

FAQ

1. Was sind Lenk- und Ruhezeiten und warum sind sie wichtig?

Lenk- und Ruhezeiten sind gesetzlich festgelegte Vorgaben, die Lkw-Fahrer während ihrer Fahrt- und Standzeiten beachten müssen. Diese Regeln umfassen die maximale Fahrzeit und die erforderlichen Pausen, um Ermüdung am Steuer zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

2. Welche spezifischen Regelungen gelten für Lkw-Fahrer?

Für Lkw-Fahrer gelten besondere Vorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten. Die Tageslenkzeit beträgt maximal 9 Stunden, kann aber zweimal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden. Es gibt auch spezifische Regelungen für die wöchentliche Ruhezeit und die Fahrtunterbrechungen.

3. Wie sind die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer geregelt?

Die tägliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer beträgt mindestens 11 Stunden, die in einem Zeitraum von 24 Stunden genommen werden muss. Diese kann auf 9 Stunden verkürzt oder in zwei Blöcke aufgeteilt werden, unter bestimmten Bedingungen. Die wöchentliche Ruhezeit beläuft sich auf mindestens 45 Stunden.

4. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten?

Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten können zu hohen Geldstrafen führen, sowohl für die Fahrer als auch für die Unternehmen. Die Strafen können bis zu 5.000 Euro für Fahrer und 15.000 Euro für Unternehmer betragen.

5. Wie werden die Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert?

Die Lenk- und Ruhezeiten werden durch Tachometer im Fahrzeug aufgezeichnet. Diese zeichnen die Lenk- und Ruhezeiten sowie absolvierte Pausen des Fahrers auf. Es gibt auch Apps, die eine persönliche Übersicht bieten, aber offiziell nicht anerkannt sind.

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