Grüne Versicherungskarte

Die grüne Farbe verlieh ihr ihren Namen: die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, vielfach besser bekannt als „die grüne Versicherungskarte“, ist insbesondere für Fahrten in das vorwiegend europäische Ausland von Belang. Kurz gesagt können Autofahrer mit dieser Karte schnell und unkompliziert nachweisen, dass für ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sollte unterwegs ein Unfall passieren, vereinfacht diese Versicherungskarte die Abwicklung des Schadensfalls.

Die grüne Versicherungskarte - dazu dient sie

Die umgangssprachlich „grüne Karte“ dient als Versicherungsnachweis im vorrangig europäischen Ausland. In Ländern, die am System der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr – so der vollständige Name der Versicherungskarte – teilnehmen, reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Heimatlandes. So ist bei Fahrten in den teilnehmenden Ländern keine zusätzliche Auslandsversicherung notwendig. Das gilt auch dann, wenn die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die individuellen Versicherungsleistungen im Zielland von denen des Heimatlandes abweichen sollten. Zu den teilnehmenden Ländern gehören unter anderem alle Nachbarländer Deutschlands. Ebenfalls nehmen unter anderem beliebte Urlaubsländer wie Spanien, Italien und Schweden teil. Die grüne Versicherungskarte wird von der Kfz-Versicherung ausgestellt, bei der das eigene Auto versichert wurde. Oft wird sie automatisch der zugesendeten Versicherungspolice beigelegt. Andernfalls kann die Karte jederzeit kostenfrei bei der Versicherung angefordert werden.

Hier kommt die grüne Karte zum Einsatz

Die grüne Versicherungskarte kommt bei Verwicklungen in einen Unfall im teilnehmenden Ausland zum Einsatz. Seit der Einführung des Kennzeichenabkommens als Nachweis für eine gültige Kfz-Versicherung ist die Karte allerdings in den meisten EU-Ländern kein Muss mehr. Mitzuführen und bei der Einreise auch vorzuzeigen ist sie hingegen weiterhin vielen osteuropäischen Ländern wie beispielsweise Albanien, Montenegro und Ukraine sowie in der Türkei. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, führt die Karte trotzdem in allen teilnehmenden Ländern mit sich. Sollten AutofahrerInnen in den entsprechenden Ländern mit Teilnahme am Grüne-Karte-System in einen Unfall verwickelt werden, kann der Schadensfall dank dieser Karte und ihren hinterlegten Versicherungsinfos und wichtigen Infos zu Ansprechpartnern bei Unfällen deutlich unkomplizierter abgewickelt werden. Unter anderem vermerkt die grüne Karte die Versicherung mit ihren Ansprechdaten, die Versicherungsnummer, die Adressdaten des Versicherungsnehmers sowie das amtliche Kennzeichen. Wer die grüne Karte im Auto immer mitführt, hat im Schadensfall also alle benötigen Daten zur Schadensabwicklung vor Ort schnell zur Hand.

Fahrzeug mit gebrochener Scheibe
Autounfall

Die grüne Karte muss nicht mehr zwangsweise grün sein

In der Vergangenheit war es ein Muss für die Gültigkeit, dass die Karte auch tatsächlich namensgebend grün ist. Klassischerweise wurde sie den Versicherungskunden per Post von der Kfz-Haftpflichtversicherung in korrekter Farbgebung zugeschickt. Das hat sich seit Juli 2020 geändert. Es ist seitdem auch möglich, die grüne Karte auf weißem Papier auszudrucken. So kann die postalische Zusendung entfallen und die Versicherungskunden können die ihnen optional per E-Mail zugesandte Versicherungskarte unkompliziert auf gewöhnlichem, weißen Papier selber ausdrucken. Es empfiehlt sich übrigens, stets auch eine Kopie der Karte mitzuführen. Diese kann im Schadensfall dem Unfallgegner ausgehändigt werden, sodass sich dieser die notwendigen Daten ebenfalls schnell zur Hand hat. Im Umkehrschluss sollte man sich auch selber bei einem Unfall eine Kopie der Karte des Unfallgegners aushändigen lassen beziehungsweise sich die Daten notieren oder abfotografieren.

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