TÜV

Er sorgt für Tränen der Wut oder Freude: Der Technische Überwachungsverein (TÜV) prüft die Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen. Bei uns erfahren Sie mehr über die Geschichte und Aufgaben der Institution.

TÜV – drei Buchstaben, viele Aufgaben

Ein kaputter Dampfkessel war an allem schuld. Denn mangelnde Wartung ist während der Industrialisierung an der Tagesordnung. Aus diesem Grund entstand 1866 die Gesellschaft zur Überwachung und Versicherung von Dampfkesseln. Ihre Aufgabe: Die staatlichen Prüfungen zum Zwecke der Unfallverhütung. Bald darauf erweiterte sich das Feld der Sicherheitsprüfungen – unter anderem auf Kraftfahrzeuge. Mittlerweile sind die meisten Technischen Überwachungs-Vereine im VdTÜV organisiert (Verband der TÜV) und ist auch für den Erfahrungsaustausch seiner Sachverständigen zuständig.

Das macht der TÜV

In erster Linie werden im Auftrage des Staates Kraftfahrzeuge auf Technik und Verkehrssicherheit geprüft und für den Straßenverkehr zugelassen. Der TÜV berät in Seminaren aber auch über den Arbeitsschutz. So bietet der TÜV auch Seminare und Ausbildungen zum zertifizierten Fuhrparkmanager an.

Eine der wichtigsten Aufgaben des TÜV ist die Hauptuntersuchung (HU). Diese erfolgt in der Regel bei der Erstzulassung nach 36 Monaten und danach alle zwei Jahre. Fahrzeuge über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie Taxis und Mietfahrzeuge müssen einmal im Jahr zur HU. Der Fahrzeughalter oder Fuhrparkmanager ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug fristgerecht die HU durchläuft. Dabei ist der Untersuchungsumfang exakt in den „Richtlinien über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ definiert. Die Hauptuntersuchung (HU) kostet zusammen mit der Abgasuntersuchung (AU) in etwa 110 Euro.

TÜV Kontrolle
die TÜV Kontrolle eines Fahrzeugs

Ohne TÜV wird es teuer und gefährlich

Bei normalen Fahrzeughaltern kann es schon mal passieren, dass man den TÜV-Termin vergisst. Bei einem Fuhrpark sollten die Verantwortlichen jedoch alle Termine stets im Blick haben. Bei Fahrzeugen, die nicht fristgerecht zur HU gebracht und mit abgelaufenem TÜV erwischt werden, wird ein Bußgeld fällig. Immerhin haben Fahrzeughalter den gesamten Monat, der auf der Plakette eingetragen ist, die Möglichkeit, die HU abzuwickeln. 

Selbst bei zwei Monaten Verzug gibt es laut Tatbestandskatalog kein Bußgeld. Danach staffelt sich das Bußgeld: Ab zwei bis vier Monate Überfälligkeit sind es 15 Euro, nach fünf bis acht Monaten erheben die Behörden ein Bußgeld auf 25 Euro. Ab acht Monaten kassieren Fahrzeughalter 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister.

Bußgelder und Regress

Wer ohne TÜV fährt und einen Unfall verursacht, für den wird es extrem teuer. In diesem Fall kann die Kfz-Versicherung Regress vom Fahrer fordern. Aber auch der TÜV kassiert bei der Überschreitung der Frist ab: Wird bei der HU festgestellt, dass der Wagen mehr als zwei Monate über dem Prüftermin ist, führen die KFZ-Mechaniker eine erweiterte HU durch. Das kostet den Übeltäter zusätzliche 20 Prozent des normalen TÜV-Tarifs.

Vorsicht bei Auslandsfahrten ohne TÜV

Es kommt ja durchaus häufiger vor, dass die Geschäfte einen ins benachbarte Ausland führen. Wer mit dem Dienstwagen Deutschland verlässt, obwohl die HU ansteht, muss nachweisen können, dass der TÜV vor dem Auslandsaufenthalt noch nicht abgelaufen war. Auch in diesem Fall drohen sonst Bußgelder. 

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