Im Artikel erfahren Sie:
- Definition Nutzungsausfall: Erklärung der Begriffe Nutzungsausfall und Nutzungsausfallentschädigung mit Blick auf die Auswirkungen im Fuhrpark.
- Möglichkeiten beim gewerblichen Nutzungsausfall: Lösungen für den Fuhrpark im Rahmen des Schaden- und Risikomanagements.
- Leihwagen vs. Nutzungsausfall: Eine Überlegung mit Blick auf die bessere Entscheidung für den Fuhrpark.
Was bedeutet Nutzungsausfall?
Mit einem Nutzungsausfall bei einem Firmenwagen ist gemeint, dass dieser nach einem Unfall vorübergehend nicht einsetzbar ist. Der Geschädigte kann eine finanzielle Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Grund dafür ist, dass die Nutzung des Firmenwagens einem geldwerten Vermögensbestandteil entspricht. Weil dieser Bestandteil vorübergehend entfällt, entsteht ein ersatzpflichtiger Schaden. Mietet der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug an, kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Die finanzielle Nutzungsausfallentschädigung gilt in der Regel für einen Zeitraum von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt des Unfalls. Das Fahrzeug sollte das Unternehmen dabei zeitnah reparieren lassen. Zu beachten sind an dieser Stelle die damit einhergehenden Probleme für Fuhrparkleiter aufgrund des nicht einsatzfähigen Fahrzeugs. Mögliche Auswirkungen sind verschobene Aufträge sowie zu ändernde Einsatzpläne.
Ein Nutzungsausfall führt zu einer fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung. Diese wird in der gängigen Rechtsprechung grundsätzlich als Voraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfall angesehen.
Auswirkung auf den Fuhrpark
Sobald ein Firmenfahrzeug in einen unverschuldeten Unfall verwickelt ist und nicht mehr fährt, hat der Halter Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Es handelt sich um eine Form von Schadenersatz, da möglicherweise ein Mietfahrzeug für den Zeitraum erforderlich ist, in dem das Fahrzeug sich in der Werkstatt befindet. Allerdings liegt nicht immer ein Nutzungsausfall vor. Außerdem wird ein Nutzungsausfall nicht immer vom Gericht anerkannt. Daher sind in der Praxis die Auswirkungen auf den Fuhrpark meist komplizierter.
Grundsätzlich gibt es bei Privatpersonen klare gesetzliche Regelungen in solchen Fällen. Gerade bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist es nicht immer einfach, dass die Rechtsprechung so ausfällt, dass ein Nutzungsausfall vorliegt.

Nutzungsausfall: Wann entsteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt Voraussetzungen wie eine fühlbare wirtschaftliche Beeinträchtigung, die mit einem Nutzungsausfall einhergeht, um einen Anspruch auf Entschädigung zu erhalten. Nicht immer ist die Lage hier ganz klar, weshalb das Thema Nutzungsausfall gerade im gewerblichen Bereich immer komplizierter ausfällt. Ein Anspruch auf die volle Entschädigung entsteht nur, wenn keine Mitschuld am Unfall vorhanden ist. Liegt eine Mitschuld vor, kann nur eine geringere Entschädigung gewährt werden.
Beispiel für einen gewerblichen Nutzungsausfall:
Das Fahrzeug dient der gewerblichen Transportleistung, wie es bei einem Taxi oder Lkw der Fall ist. Das Fahrzeug lässt sich nicht wie erforderlich einsetzen, was mit einer fühlbaren wirtschaften Beeinträchtigung einhergeht. Der Unternehmer erhält dann entweder die Mietkosten eines Ersatzfahrzeugs, den entgangenen Gewinn oder die Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs erstattet.
Das Unternehmen muss den entgangenen Gewinn genau benennen. Falls das nicht möglich ist, können nur Vorhaltekosten geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um Anschaffungskosten sowie unter dem Unterhalt, was weniger als eine Nutzungsausfallentschädigung ist.
Gewerblicher Nutzungsausfall – Besonderheiten für Unternehmen
Es gibt beim Thema gewerblicher Nutzungsausfall einige Besonderheiten für Unternehmen, da nicht immer eine direkte Gewinnerzielung bei Fahrzeugen vorliegt. Ein gutes Beispiel ist dafür der Dienstwagen der Geschäftsleitung oder des Außendienstes. Zwar sind die Fahrzeuge für eine gewinnbringende Arbeit wichtig. Aber das Fahrzeug dient nicht ausschließlich der Ausübung des Gewerbes, sodass der Fall nicht ganz so einfach ist.
In einem solchen Fall gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung. Mit Urteil vom 06.12.2018, Az. VII ZR 285/17, hat der Bundesgerichtshof (BGH) immerhin einen Teilaspekt entschieden: Wenn die materiellen Auswirkungen des Nutzungsausfalls des Fahrzeugs quantifiziert werden können, muss der Geschädigte den Erwerbsschaden konkret bemessen.
Im Streitfall ging es um den Nutzungsausfall eines Kippladers, der nicht unmittelbar der gewerblichen Transportleistung, sondern nur mittelbar der Gewinnerzielung gedient hat. Der Kläger konnte die materiellen Auswirkungen des Ausfalls seines Fahrzeugs beziffern. Unter anderem die Mehrkosten durch die Fremdvergabe von Transportleistungen und Kosten des Einsatzes der Arbeitskräfte, um die fehlende Kranunterstützung zu kompensieren.
Dieses Gerichtsurteil zeigt, dass gerade beim gewerblichen Nutzungsausfall nicht immer einfach und klar nachzuweisen ist, welcher Schaden vorliegt. Das erschwert in der Praxis immer wieder die Rechtsprechung in Sachen Nutzungsausfall.

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?
Die Berechnung des Nutzungsausfalls bei Fahrzeugen erfolgt meist auf Basis eines sogenannten Nutzungsausfalltagegeldes, bei dem unter anderem Wert und Nutzung des Fahrzeugs einbezogen werden. Feste Tagessätze vereinfachen die Berechnung des Nutzungsausfalls in der Praxis und geben einen Anhaltspunkt. Als Grundlage wird die Schwacke-Liste (oder eine ähnliche Liste) zur Nutzungsausfallentschädigung genutzt, bei der die Tagessätze im Normalfall zwischen 23 und 175 Euro liegt.
Details zur Berechnung:
- Einteilung findet in Gruppen statt (Staffelung nach Fahrzeugtyp, Klasse und Alter des Fahrzeugs)
- Berücksichtigt werden Ausstattung, Fahrzeugwert und Nutzung
- Zunächst wird die Tagespauschale aus einer Restwerttabelle wie der Schwacke-Liste abgelesen
- Im nächsten Schritt ist die Dauer des Nutzungsausfalls zu ermitteln (beinhaltet Reparaturzeit, Lieferzeit für erforderliche Ersatzteile etc.)
- Abschließende Berechnung des Gesamtschadens
Berechnungsbeispiel:
Der Tagessatz beträgt 50 Euro und die Dauer des Nutzungsausfalls beträgt 10 Tage. Insgesamt beläuft sich die Nutzungsausfallentschädigung auf 500 Euro.
Für ältere Fahrzeuge ist ebenfalls eine Entschädigung möglich, die geringer ausfällt.
Hinweis: Nachweise des Nutzungsausfalls und Reparaturnachweise sind zu erbringen. Alternativ kann ein Mietwagen genutzt werden. Angemessene Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei einem Totalschaden wird die Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum Dauer gezahlt, der für eine Wiederbeschaffung des Fahrzeugs erforderlich ist. Die Dauer beträgt abhängig von der Situation rund 14 Tage.
Video: Leihwagen oder Nutzungsausfall – Was ist die bessere Wahl?
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Dokumentation von Schäden im Fuhrpark

Fazit: Nutzungsausfall bei Firmenwagen vermeiden
Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Der Anteil von Transportern und Lkws an dieser Zahl ist nicht unerheblich, denn Güterkraftfahrzeuge sind für einen reibungslosen Warentransport auf der Straße heutzutage unerlässlich. Für den Fuhrparkleiter ist zu überlegen, ob ein Mietwagen erforderlich ist. Oder ob das Fahrzeug während der Reparatur verzichtbar ist. Grundsätzlich zählt der mögliche Nutzungsausfall bei Firmenwagen mit zu den wichtigen Themen, die beim Schadenmanagement zu beachten sind. Im Idealfall versuchen Fuhrparkleiter den Nutzungsausfall bei Firmenwagen durch gezielte Schulungen und die Unfallverhütung zu vermeiden. Da dies nicht immer möglich ist, sollte klar sein, wie Schäden in der Praxis zu dokumentieren sind und was genau zu beachten ist.
FAQ zum Nutzungsausfall Firmenwagen
1. Was ist mit einem Nutzungsausfall bei Firmenwagen gemeint?
Es handelt sich beim Nutzungsausfall um eine Entschädigung für den Zeitraum, in dem ein Firmenwagen aufgrund eines Schadens nicht nutzbar ist. Die Nutzungsausfallentschädigung wird in Form eines täglichen Pauschalbetrags gezahlt.
2. Wer hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei einem Firmenwagen?
Der Eigentümer des Fahrzeugs hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Allerdings nur, wenn der Firmenwagen unfallbedingt ausfällt und nachweislich genutzt zum Einsatz kommen würde. Die volle Entschädigung ist möglich, wenn der Unfall ohne Mitschuld des Fahrers erfolgt ist.
3. Wie wird der Nutzungsausfall für Firmenwagen berechnet?
Die Entschädigung beim Nutzungsausfall basiert auf einem täglichen Pauschalsatz. Diese Tagessätze richten sich nach offiziellen Restwerttabellen und der Ausfalldauer.
4. Gibt es Alternativen zur Nutzungsausfallentschädigung?
Ja, stattdessen können angemessene Kosten für einen Mietwagen geltend gemacht werden, wenn diese den Nutzungsausfall ersetzen.
5. Welche Nachweise sind für den Nutzungsausfall nötig?
Erforderlich sind verschiedene Nachweise wie Werkstattrechnungen, Gutachten zur Reparaturdauer und Belege rund um den geschäftlichen Bedarf des Fahrzeugs. Es ist nachzuweisen, dass wirklich ein fühlbarer wirtschaftlicher Schaden durch den Ausfall des Fahrzeugs vorliegt.
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