- Juni 17, 2021
- Lesedauer: 3 Minuten
Über ein Jahr haben Bund und Länder gebraucht, um über einen neuen Bußgeldkatalog zu beratschlagen – wegen eines Formfehlers waren Teile des zunächst vorgeschlagenen erst einmal als rechtswidrig eingestuft worden. Jetzt hat man wohl einen Kompromiss gefunden, der bis Spätsommer den Bundesrat passieren und ab Herbst in Kraft treten soll. Wir haben uns die wichtigsten Änderungen in der Bußgeldreform einmal genauer angeguckt.
Das kommt auf Autofahrer 2021 zu
Soviel vorweg: Es wird teurer. Das ursprünglich vorgesehene Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts ab 21, außerorts ab 26 km/h über vorgeschriebenem Tempo) wurde aber zurückgenommen. Eine wichtige Änderung gilt aber schon jetzt: GafferInnen können zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden, wenn sie am verstorbene Unfallopfer fotografieren – bislang waren nur lebende Personen dank Paragraph 201 a StGB geschützt. Es bleibt dabei, dass die Fahrerlaubnis bei einem Punktestand von 8 eingezogen wird. 2014 war das erst mit 18 Punkten in Flensburg der Fall.
Tempoverstöße laut Bußgeldreform
Je schneller, desto teurer – wer innerorts die Geschwindigkeit überschreitet, wird deutlich stärker zur Kasse gebeten: Bei 10 km/h Überschreitung werden für PKW 30 statt 15 Euro fällig, ab 26 km/h 180 statt bisher 100, und wer 41 mehr auf dem Tacho hat, zahlt 400 statt 200 Euro. Punkte für Flensburg und Fahrverbote bleiben hingegen wie vorher. Bei LKW ab 3,5 t sieht es so aus: z. B. bis 10 kmh 40 (statt 20) Euro, bei 26 km/h 235 (statt 140) Euro, bei 41 km/h 560 (statt 280) Euro. Wer gefährliche Güter geladen hat, zahlt ebenfalls zum Teil doppelt so viel wie bisher. Auch für LKW ändern sich die Bestimmungen zu Punktevergabe und Fahrverbot nicht.
Bußgeld für Tempoüberschreitung beim Rechtsabbiegen
LKW müssen innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Tun sie das nicht, kostet das laut dem neuen Bußgeldkatalog 70 Euro. Bei Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- und Aussteigen oder Abbiegen werden die bisherigen Geldbußen verdoppelt, bei Gefährdung durch Abbiegen folgt ein Fahrverbot von einem Monat.
Höhere Kosten beim Halten und Parken
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Und das kostet auf Geh- und Radwegen zukünftig 110 Euro, unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird von 35 auf 55 angehoben. Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten wird die Geldbuße auf bis zu 100 Euro erhöht, gleiches gilt bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch falsches Parken. Ein allgemeiner Halt oder Parkverstoß, der den Verkehr nicht gefährdet, hat statt eines Verwarnungsgeldes von bis zu 15 nun bis zu 55 Euro zur Folge.
Wer eine Straßenbahn blockiert oder behindert, hat 80 Euro zu zahlen, das Parken auf Schienen kostet 70 Euro und die Geldstrafe für Halt- und Parkverstöße auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich steigt von maximal 35 Euro auf bis zu 100 Euro an.
Halten in zweiter Reihe oder auf Schutzstreifen schlägt demnächst mit 110 Euro zu Buche. Und erstmalig im Bußgeldkatalog: Das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene oder Carsharing-Fahrzeuge wird mit 55 Euro geahndet, ebenso wie das Blockieren einer E-Auto-Ladestation.
Fahrverbot droht bei Stören oder Befahren der Rettungsgasse
Ein ewiges Problem: Zu viele FahrerInnen versäumen es, eine Rettungsgasse zu bilden, manche nutzen die gebildete Gasse sogar, um schneller voran zu kommen. Demnächst werden dafür aber neben einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro auch noch Fahrverbote wirksam. Das gilt auch dann, wenn keine konkrete Gefahr für Dritte dadurch bestand. Wer eine Rettungsgasse widerrechtlich nutzt, erhält 2 Punkte in Flensburg, wer keine Rettungsgasse bildet oder deren Bildung stört, 1 Punkt.
Auch das Befahren von Gehwegen wird nun vierfach verteuert. Statt bisher bis zu 25 Euro kostet das widerrechtliche Befahren von Fußgängerwegen, Seitenstreifen und linksseitigen Radwegen nun bis zu 100 Euro. Auch das Posen an der Ampel wird für FahrerInnen ab sofort teurer. Wer unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht oder hin- und herfährt, um seine Karosse zu präsentieren, ist mit 100 statt bisher 20 Euro dabei.
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