Ordnungswidrigkeiten im Fuhrpark

Autofahrer bereut Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

2020 ist nicht nur der Beginn eines neuen Jahrzehnts, sondern auch das Jahr der schärferen Bußgeldregelungen. Die neu veröffentlichte Straßenverkehrsordnung setzt den Fokus u. a.  auf Temposünden, das Parken auf Rad- und Gehwegen, und Verstöße im Zusammenhang mit Rettungsgassen. Doch auf welche Änderungen müssen sich Verkehrsteilnehmer seit diesem Jahr einstellen und wer haftet für begangenen Ordnungswidrigkeiten an Dienstfahrzeugen?

Auszug der grundlegenden Änderungen 2020 in der Übersicht

Rettungsgassen

In den Medien wurde das Thema Rettungsgasse in letzter Zeit öfters aufgegriffen. Aufgrund des Fehlverhaltens mancher Fahrzeugführer kommt es immer wieder dazu, dass keine Rettungsgasse gebildet wird. Die Folge: Rettungswagen treffen mit Verspätungen am Unfallort ein. Der überarbeitete Bußgeldkatalog 2020 verschärft aus diesem Grund die Strafen im Bezug auf Rettungsgassen. Wer keine bildet muss weiterhin ein Bußgeld in Höhe von 200 € bezahlen und erhält zwei Punkte in Flensburg. Ab sofort muss der Fahrer zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer sich eine gebildete Rettungsgasse selbst zu nutzen macht und diese durchfährt, wird künftig auch härter bestraft. Es drohen mindestens Strafzahlungen in Höhe von 240 €, zwei Punkte in Flensburg und ebenfalls ein Monat Fahrverbot.

Abstellen von Fahrzeugen

Fahrzeuge, die in der zweiten Reihe halten oder einen Radweg zuparken, treten oftmals im Stadtbild in Erscheinung. Um dies zu verhindern, werden die Bußgelder für diese Ordnungswidrigkeit auf je 55 € angehoben.

Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen

Um Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden, müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, wie Busse oder LKWs, ab 2020 beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Missachtet ein Fahrzeugführer diese neue Regelung, kassiert er ein Bußgeld in Höhe von
70 € und einen Punkt in Flensburg.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Auf härtere Konsequenzen im Bezug auf Überschreitungen des Tempolimits müssen sich die Verkehrsteilnehmer fortan auch einstellen. Hier gibt es sowohl Erhöhungen im Bereich des Regelsatzes, als auch der Punkte und des Entzugs der Fahrerlaubnis. Die Tabelle stellt einen Auszug aus der Straßenverkehrsordnung 2020 dar, rot markiert sind die Strafen, die sich erhöht haben.

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung 2020

Innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem PKW 

bis 10km/h

16 bis 20 km/h

21 bis 25 km/h

Regelsatz 

30 €

70 €

80 €

Punkte 

1

2

Fahrverbot 

1 Monat

Außerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem PKW 

bis 10km/h

16 bis 20 km/h

21 bis 25 km/h

Regelsatz 

20 €

60 €

70 €

Punkte 

1

1

Fahrverbot 

Wer muss für das Bußgeld aufkommen?

In Deutschland gilt generell die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass bei einem Vergehen im Straßenverkehr der Fahrer für die Verkehrssünde haftet. Allerdings muss das Unternehmen, als Fahrzeughalter, zur Identifikation des Fahrers beitragen. Im Falle einer Überschreitung des Tempolimits erhält der Halter des Fahrzeuges, in diesem Fall der Betrieb, einen Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogen. In diesem Fragebogen kann der Fuhrparkleiter den verantwortlichen Mitarbeiter nennen. Erkennt er den Fahrer mithilfe des Blitzerfotos nicht oder ist sich, bei Poolfahrzeugen, unsicher wer zum angegebenen Zeitpunkt im Besitz des Autos war, kann er den Mitarbeiterkreis zumindest eingrenzen. Die Weitergabe dieser Daten ist in diesem Fall klar durch die Datenschutzverordnung geregelt. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat ein berechtigtes Interesse, jedoch muss der Fuhrparkleiter die betreffenden Mitarbeiter über die Weitergabe seiner Daten an Dritte informieren. Stellt sich der Fuhrparkleiter bei den Ermittlungen quer und weigert sich mitzuwirken, muss er mit Konsequenzen rechnen. Die Polizei hat die Möglichkeit auf dem Firmengelände selbst nach dem verantwortlichen Fahrer zu suchen. Bleibt diese Suche erfolglos besteht die Gefahr einer verpflichtenden Fahrtenbuchauflage.

Ob ein Dienstwagen oder ein Privatfahrzeug in eine Radarkontrolle gerät, macht übrigens keinen Unterschied. Die Höhe des Bußgeldes und der Punkte, wie auch ein mögliches Fahrverbot richten sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Auch die Verjährungsfrist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bleibt gleich. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat drei Monate Zeit den Bescheid zuzustellen, jedoch ist eine Verlängerung der Frist durch den vorangehenden Versand von Anhörungs- bzw. Zeugenbefragungsbogen möglich. Der Halter des Fahrzeugs kann innerhalb von 14 Tagen gegen den Bescheid Einspruch erheben.

Mehr Rechtssicherheit im Fuhrpark

Um Unannehmlichkeiten bei Auftreten eines Bußgeldbescheides zu vermeiden, sollte der Fuhrparkleiter schon vorab im Dienstwagenüberlassungsvertrag vermerken was im konkreten Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung passiert. Beispielsweise kann festgelegt werden, dass eine Verweigerung der Aussage des Fahrers zu einer Abmahnung führen kann. Dies ist besonders wichtig, wenn der Dienstwagen für Privatfahrten genutzt und auch Angehörigen des Fahrers zur Verfügung gestellt wird. Generell gilt: der Fuhrparkleiter muss die Fristen des Bescheids im Blick einhalten und darf den Anhörungs- bzw. Zeugenbefragungsbogen keinesfalls ignorieren.

Gut zu wissen

Selbstverständlich sind Bußgelder kein Grund zur Freude. Dennoch ist das Fahreignungs-Bewertungssystem wichtig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu garantieren bzw. zu verbessern.  Zudem hat jeder Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit die Auskunft aus dem Fahreignungsregister anzufragen und so seine Punkte im Blick zu behalten. Dies ist u. a. online auf der Webseite des Kraftfahrt Bundesamtes möglich. Das eigene Fehlverhalten im Straßenverkehr zu beobachten ist ein wichtiger Schritt zur Besserung. Zusätzlich besteht mit der freiwilligen Teilnahme an einem  Fahreignungsseminar die Chance einen Punkt abzubauen. Der Fahreignungsseminar kann alle fünf Jahre absolviert werden.

Der Fuhrparkleiter kann darüber hinaus zur Verkehrssicherheit beitragen. Durch zusätzliche Fahrtrainings besteht die Möglichkeit die Mitarbeiter des Unternehmens zu schulen und so Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen. Außerdem kann eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden, die Gefahren im Fuhrpark identifiziert. 

Ratgeber zum sicherheitsorientierten Fahrverhalten

Eine Hilfe ist ein Ratgeber mit Richtlinien und Verhaltensregeln für die Fahrer. Der Ratgeber kann z. B. vorgeben, wie oft Fahrer Pausen durchführen sollen. Das hilft den Fahrern im Alltag, Stress zu vermeiden und sicherheitsorientiert zu fahren. Für den Fuhrpark bedeutet das mehr Sicherheit und die Unfallvermeidung.

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