E-Auto als Firmenwagen: Das Wichtigste über die 0,25% Regelung 2023 wissen

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Um den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen weiter zu fördern, hat die Bundesregierung in Deutschland verschiedene steuerliche Anreize eingeführt. Eine dieser Maßnahmen ist die sogenannte 0,25% Regelung, die speziell für Elektroautos gilt.

Der Verkauf von Elektroautos in Deutschland boomt wieder. Allein im Mai 2023 wurden 43.700 neu zugelassene E-Autos verkauft – eine Steigerung von fast 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auf der anderen Seite bedeutet der erhöhte Andrang auch ein Ansturm auf die Förderung durch den Umweltbonus. Laut Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden im Mai 28.608 Anträge auf die Förderprämie gestellt. Damit summiert sich die Zahl der Anträge in diesem Jahr auf rund 110.000. Nach schwachem Start ins neue Jahr (9926 im Januar) war die Nachfrage bis zum März auf 29.065 gestiegen, im April aber wieder auf 23.846 gesunken. Elektroautos liegen also weiterhin im Trend. Denn bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden wird der geldwerte Vorteil vom Fiskus deutlich niedriger angesetzt als bei normalen Verbrennern.

 

Wie lange gilt die 0,25% Regelung für Elektroautos?

Die 0,25% Regelung für Elektroautos gilt seit dem 1. Januar 2019 und war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Allerdings wurde sie aufgrund ihres Erfolgs und der positiven Auswirkungen auf den Elektrofahrzeugmarkt verlängert. Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen bekommen, profitieren von einem Steuervorteil im Vergleich zum konventionellen Verbrenner. Der Bruttolistenpreis darf allerdings höchstens 60.000 Euro betragen. Dann muss das Auto monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 Euro sind 0,5 Prozent fällig. Das ist immer noch günstig, denn bei Verbrennern wird ein Prozent angesetzt. Nach aktuellem Stand läuft diese Sonderregelung für E-Autos bis Ende 2030.

Welche E-Autos werden mit 0,25% versteuert?

Die 0,25% Regelung betrifft alle reinen Elektrofahrzeuge, die keine CO2-Emissionen ausstoßen. Das bedeutet, dass Plug-in-Hybride und andere Fahrzeuge, die sowohl über einen Elektromotor als auch einen Verbrennungsmotor verfügen, nicht von dieser Regelung profitieren. Nur Elektroautos, die ausschließlich mit Strom betrieben werden und keine Emissionen verursachen, können mit dem reduzierten Steuersatz von 0,25% versteuert werden.

Welche Elektroautos werden 2023 noch gefördert?

Die Förderung für Elektroautos wurde 2023 gekürzt und für Plug-in Hybride ganz gestrichen. Auch die Förderung für reine Elektroautos beschränkt sich bei Neuzulassung im Jahr 2023 auf 4.500 Euro. Voraussetzung: Das Fahrzeug hat einen Netto-Listenpreis von unter 40.000 Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne Abzug von Rabatten. Steigt der Preis des Fahrzeugs auf 40.000 bis 65.000 Euro verringert sich die Förderung auf 3.000 Euro. Autohersteller tragen jeweils die Hälfte dieser Summen, die andere Hälfte gibt es nach Beantragung beim Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vom Staat. Aber Achtung: Wer von der Förderung eines Elektroautos profitiert, muss das Fahrzeug ab 2023 mindestens ein Jahr lang behalten.

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Förderung von Elektroautos und Leasing

Bei neuen Leasingfahrzeugen gibt es bei Förderungen Ausnahmen: Eine volle Förderung ist nur zulässig, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten hat. Ab einer kürzeren Dauer von zwölf Monaten reduziert sich die Förderung auf 2.250 Euro bei bis zu 40.000 Netto-Basispreis oder auf 1.500 Euro, wenn der Preis zwischen 40.000 – 65.000 Euro liegt. Bei kürzerem Leasing entfällt die Förderung ganz. Gute Nachricht für mehr Nachhaltigkeit: Auch junge gebrauchte Elektroautos lassen sich pauschal mit 3.000 Euro fördern, bei einem Leasingvertrag mit zwölf bis 23 Monaten Laufzeit sind es immerhin noch 1.500 Euro.

Ab September nur noch Förderung für Privatpersonen

Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen berechtigt, Förderanträge zu stellen. Solo-Selbständige, die das Auto als Geschäftswagen nutzen, dürften also vom Umweltbonus ausgeschlossen sein. Die Förderung für Plug-in Hybride entfällt ganz. Der Bundesanteil sinkt ab 1. Januar 2024 weiter auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.

Versteuerung von Elektro-Dienstwagen in 2023

Die Versteuerung von Elektro-Dienstwagen im Jahr 2023 erfolgt weiterhin nach der 0,25% Regelung. Arbeitnehmer, die ein Elektroauto als Firmenwagen nutzen, müssen lediglich 0,25% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der steuerlichen Belastung im Vergleich zu konventionellen Verbrennungsmotor-Firmenwagen.

Versteuerung von Elektroautos in 2023

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Für Privatpersonen, die ein Elektroauto besitzen, ändert sich die Versteuerung im Jahr 2023 nicht. Ob nun Neuwagen oder gebrauchtes E-Auto – beide sparen Kfz-Steuern. Entscheidend ist dabei das Alter des E-Autos – bzw. dessen Erstzulassung. Die Steuerbefreiung für zehn Jahre gilt demnach ab der Zulassung. Sobald diese zehn Jahre verstrichen sind, beträgt die Kfz-Steuer fürs gebrauchte sowie für neue Elektroautos 50 % des normalen Steuersatzes. Diese Maßnahme soll den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen für Privatpersonen attraktiver machen und den Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilität fördern.

Hybrid-Firmenwagen Versteuerung in 2023

Die Versteuerung von Hybrid-Firmenwagen unterscheidet sich von der Versteuerung reiner Elektrofahrzeuge. Für Plug-in-Hybride und andere Fahrzeuge, die sowohl über einen Elektromotor als auch einen Verbrennungsmotor verfügen, gelten spezifische Regeln. Firmenwagenfahrer können die elektrifizierten Verbrenner mit Stecker mit 0,5 statt einem Prozent vom Listenpreis versteuern – die Regelung gilt bis Ende 2030. Aber nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

  • Die elektrische Mindestreichweite muss 60 Kilometer betragen
  • Ab 2025 erhöht sie sich auf 80 Kilometer
  • Alternativ ist auch möglich, dass ein CO2- Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer nachgewiesen

Geldwerter Vorteil von Elektroautos

Der geldwerte Vorteil von Elektroautos spielt eine entscheidende Rolle bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen. Zur Berechnung bieten sich zwei Möglichkeiten an:

  • Führen eines Fahrtenbuchs: Jede Fahrt muss dokumentiert sowie alle vom Arbeitgeber getragenen Kosten nachgewiesen werden. Letztere sind durch die Jahresfahrleistung zu teilen, um den Preis für jeden gefahrenen Kilometer zu errechnen. Dieser Preis wird anschließend mit der privat gefahrenen Strecke multipliziert. Daraus ergibt sich der in der Steuererklärung anzugebende geldwerte Vorteil. Mit entsprechenden digitalen Fahrtenbüchern wie von Vimcar lässt sich unter bestimmten Umständen viel Geld sparen.
  • Pauschale Versteuerung: Wer sich für diese Form der Versteuerung entscheidet, kann aufs Fahrtenbuch verzichten, muss aber monatlich aber 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zum zu versteuernden Einkommen addieren.: Einen Abzug auch marktüblicher Rabatte vom Listenpreis lässt das Gesetz nicht zu. Das gilt ebenfalls für günstig erworbene Gebrauchtfahrzeuge oder Autos mit Tageszulassung. Kostet das Fahrzeug über 60.000 Euro beträgt der Geldwerte Vorteil 0,5 Prozent monatlich.

Geldwerter Vorteil von Elektroautos mit Rechner ermitteln

Um den geldwerten Vorteil eines Elektroautos zu ermitteln, kann ein Dienstwagenrechner verwendet werden. Dieser Rechner berücksichtigt den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, den geldwerten Vorteil, den CO2-Ausstoß und andere relevante Faktoren. Mit Hilfe eines solchen Rechners, wie Vimcar ihn anbietet, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber den steuerlichen Vorteil eines Elektroautos im Vergleich zu einem konventionellen Verbrennungsmotor-Firmenwagen genau bestimmen.

Jemand kalkuliert auf dem Rechner

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Wer profitiert von der neuen 0,25%-Besteuerung?

Die neue 0,25% Besteuerung profitiert in erster Linie Arbeitnehmer, die ein Elektroauto als Firmenwagen nutzen. Durch die reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils werden die monatlichen Steuerabzüge erheblich reduziert. Dies führt zu einem finanziellen Vorteil für Arbeitnehmer und trägt gleichzeitig zur Förderung der Elektromobilität bei.

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