Führerscheinkontrolle in Österreich

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Anderer Länder, andere Verfahren: In Österreich sieht die gesetzliche Grundlage bei der Führerscheinkontrolle differenzierter aus als in Deutschland. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Firmenwagen in Österreich fahren und wie Sie die Kontrolle ohne großen Aufwand durchführen können, erfahren Sie hier.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Gesetzliche Anforderungen: In Österreich ist die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark gesetzlich vorgeschrieben, wobei empfohlen wird, die Kontrolle mindestens zweimal pro Jahr durchzuführen. Verstöße können zu hohen Strafen und Regressansprüchen der Versicherung führen.

  2. Durchführung der Kontrolle: Die Führerscheinkontrolle kann manuell oder elektronisch erfolgen. Bei der elektronischen Variante ist die Echtheit des Führerscheins sicherzustellen, was durch moderne Smartphone-Apps für das Fuhrparkmanagement erleichtert wird.

  3. Verantwortung und Dokumentation: Die Verantwortung für die Führerscheinkontrolle kann vom Geschäftsführer an den Fuhrparkleiter oder andere Fuhrparkverantwortliche delegiert werden. Die Kontrolle muss dokumentiert und die Dokumente sollten aufbewahrt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Führerscheinkontrolle in Österreich - das sollten Sie wissen

Die Führerscheinkontrolle gehört auch in einem österreichischen Fuhrpark zur Pflicht des Fuhrparkverantwortlichen. Das Lenken eines Kraftfahrzeugs ohne Lenkberechtigung zieht empfindliche Strafen mit sich – mindestens 726 Euro werden beim ersten Mal fällig. Bei wiederholter Straftat erhöht sich der Betrag. Zusätzlich ist ein möglicher Regressanspruch der Versicherung bei einem Unfall möglich. Der Geschäftsführer macht sich bei Verstößen ebenfalls strafbar, Stichwort: „Halterhaftung“. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grundlagen der Führerscheinkontrolle in Österreich zu kennen. Hier empfiehlt es sich, die gültige Fahrerlaubnis laut Fuhrparkverband mindestens zwei Mal im Jahr zu überprüfen. Dazu gehört auch die rechtliche Kontrolle mithilfe elektronischer Systeme.

 

Führerscheinkontrolle gesetzliche Grundlage

Bei der Führerscheinkontrolle in Österreich differenziert der Gesetzgeber zwischen der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Grundlage. Die gesetzliche Grundlage der Führerscheinkontrolle bildet hierbei der Paragraph 103 Abs. 1 Z. 3 Kraftfahrgesetz (KFG). Zusammengefasst darf ein Zulassungsbesitzer das Lenken seines Kraftfahrzeuges nur Personen überlassen, welche die erforderliche Lenkberechtigung und das erforderliche Mindestalter besitzen. Im Grund genommen ist das wie in Deutschland: Der Zulassungsbesitzer ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Im Fuhrparkkontext ist dies in der Regel das Unternehmen und somit die Geschäftsführung. Die Dokumentation der Lenkberechtigung erfolgt durch den Führerschein. Der Umfang der Lenkberechtigung wird im Führerscheingesetz in § 2 definiert, welches ebenfalls die gesetzliche Grundlage zur Führerscheinkontrolle bildet.

 

Verantwortung der Führerscheinkontrolle delegieren

Der Geschäftsführer hat jedoch nach §9 VStG die Möglichkeit, die Verantwortung schriftlich zu delegieren. Üblicherweise übernimmt der Fuhrparkleiter oder ein anderer Fuhrparkverantwortlicher die Verantwortung der Führerscheinkontrolle und wird somit haftbar gemacht. Die Delegation von Aufgaben sollte dabei schriftlich erfolgen und bestimmt eindeutig, welche Pflichten auf den Verantwortlichen übergehen. Rechtliche Konsequenzen drohen dann, wenn ein Zulassungsbesitzer einem Mitarbeiter ein Kraftfahrzeug aushändigt, für die er nicht die erforderliche Lenkberechtigung besitzt. Die Verletzung der vertraglichen Obliegenheit einer Versicherung kann durchaus in die Millionenhöhe gehen, weil Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung möglicherweise nicht zahlen. Rechtsfolgen können Kündigung des Versicherungsvertrags oder Leistungsfreiheit der Versicherung sein.

Anleitung zur Führerscheinkontrolle

Die Kontrolle der Führerscheine kann genauso wie in Deutschland auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt werden. Die manuelle Führerscheinkontrolle dürfte die Bekannteste sein. Als zweite Option haben Firmen auch die Wahl einer elektronischen Lösung zur Kontrolle der Fahrerlaubnis. Wie die Führerscheinkontrolle durchgeführt wird und was Sie mit Firmenwagen in Österreich beachten sollten, lesen Sie in der Anleitung zur Führerscheinkontrolle. Jetzt herunterladen!

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Manuelle Führerscheinkontrolle

Die erste, und am meisten verbreitete Option bei kleineren Unternehmen ist, die Führerscheinkontrolle manuell durchzuführen. Für Firmen mit einem größeren Fuhrpark dürfte dieses Prozedere kaum realisierbar sein. Das Problem bei Flotten mit vielen Fahrzeugen und Personal: Jeder Führerschein der Mitarbeiter müsste kopiert und abgeheftet sowie die Kontrolle per Unterschrift bestätigt werden. Das ist aber noch nicht alles.

Bei einer manuellen Führerscheinkontrolle spielen logistische Abläufe eine besondere Rolle. In der Regel erfordert dieses Verfahren zwangsläufig immer den direkten Kontakt zwischen Fahrer und Fuhrparkleiter. In einem Unternehmen mit verschiedenen Standorten in geographisch unterschiedlichen Regionen ist das eine schwierige Aufgabe. Denn der Fuhrparkleiter müsste alle Standorte persönlich besuchen, um die Fahrer zu besuchen. Umgekehrt könnte auch der Fahrer persönlich beim Fuhrparkleiter für die Führerscheinkontrolle vorbeikommen. Für Außendienstler, die in einem großflächigen Gebiet außerhalb des Firmenstandorts unterwegs sind, bedeutet das einen enormen Aufwand. Die Kontrolle dokumentieren viele Fuhrparks in der Regel mithilfe einer Excelliste. Zum einen nimmt diese Bearbeitungsform viel Zeit in Anspruch – zum anderen kann es schnell unübersichtlich werden.

Digitale Führerscheinkontrolle

Die Führerscheinkontrolle könnten Arbeitgeber in Österreich durch eine elektronische Variante eigentlich gut automatisieren. Das Land hat an die elektronische Führerscheinkontrolle allerdings spezielle Vorgaben, etwa die Gewährleistung der Echtheit.

Fotografieren des Führerscheins und Übermittlung per E-Mail oder WhatsApp wäre dabei denkbar, jedoch extrem unsicher. Denn so lässt sich die Echtheit des Dokuments nicht überprüfen, weil es sich um eine alte Kopie handeln kann. Hat der Fahrer seinen Führerschein verloren, kann er nicht einfach ein Foto aus der Vergangenheit schicken.

Verifizierung ohne Prüfsiegel

Bei der elektronischen Führerscheinkontrolle in Österreich bietet sich deshalb eine andere, viel sichere Lösung an – und zwar über eine Smartphone-App für das Fuhrparkmanagement. Bei der Variante ist entscheidend, dass die Fotos nur in Echtzeit aufgenommen werden können. Alte Fotos lassen sich nicht hochladen. Die App übermittelt die Fotos und der Fuhrparkverantwortliche bekommt eine Nachricht, dass er die Echtheit des Dokuments verifizieren muss. Bei modernen Kartenführerscheinen lässt sich dies beispielsweise durch Verifizierung der Hologramme auf dem Führerschein sicherstellen. Nach der Freigabe wird der Prozess automatisch dokumentiert, ohne dass sich der Fuhrparkmanager um etwas Weitere kümmern muss, weil die Daten werden von allein erfasst und müssen nicht manuell eingetragen werden. Dank der web-basierten Methode ist die Führerscheinkontrolle mit minimalem Aufwand verbunden und gleichzeitig werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. 

 

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FAQ zur Führerscheinkontrolle in Österreich

1. Wie häufig muss die Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber in Österreich durchgeführt werden?

Ähnlich wie in Deutschland muss auch in Österreich eine Firmenwagen Führerscheinkontrolle durchgeführt werden. Die Führerscheinkontrolle gesetzliche Grundlage ist in Österreich vorgeschrieben. Verantwortlich ist die Fuhrparkleitung eines Unternehmens. Aufgrund einer umfangreichen Halterhaftung wird auch die Geschäftsleitung eines Unternehmens bei nicht erfolgter Kontrolle pflichtig und kann strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Empfohlen wird, die Kontrolle zweimal pro Jahr durchzuführen. Dabei können die Kontrollen auch elektronisch durchgeführt werden.

3. Muss die Kontrolle dokumentiert werden?

Schon aus Beweisgründen empfiehlt es sich immer, die Firmenwagen Führerscheinkontrolle ausführlich zu dokumentieren. Arbeitserleichternd ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Kontrollmaßnahmen elektronisch vollzogen werden. Hier werden die erforderlichen Daten automatisch gespeichert und sind auch jederzeit abrufbar, ohne dass ein aufwändiges händisches Erfassen der Daten erforderlich wäre.

4. Was passiert wenn die Führerscheinkontrolle nicht durchgeführt wird?

Die Führerscheinkontrolle gesetzliche Grundlage sieht zunächst sehr hohe Bußgelder vor, wenn die Kontrollen nicht durchgeführt werden. Insgesamt wird das Nichtkontrollieren als Straftat geahndet, sodass sehr empfindliche Strafen für Kontrollverpflichtete drohen können, wenn die Firmenwagen Führerscheine nicht ordnungsgemäß im Turnus kontrolliert werden. Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein wichtiges Gut, was den Strafanspruch in diesem Zusammenhang rechtfertigt.

5. Wer muss die Kontrolle durchführen?

Üblicherweise ist die Geschäftsleitung eines Unternehmens für die Kontrollen verantwortlich. Allerdings kann die Geschäftsleitung die Aufgabe auch betriebsintern delegieren. Zumeist ist dann die Fuhrparkleitung oder ein anderer Fuhrparkverantwortlicher für die Kontrollen zuständig.

6. Welche Unterschiede gibt es zwischen der Führerscheinkontrolle in Deutschland und Österreich?

Österreich hat eine differenziertere gesetzliche Regelung bezüglich der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark, wenn man mit Vorschriften in Deutschland vergleicht. Das elektronische Führerscheinkontrolle Verweigern wird zudem in Österreich stark geahndet. In Österreich ist die Kontrolle in § 103 I Ziff. 3 KFG geregelt. Ähnliche Unterschiede wie in Deutschland resultieren aus zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen bei dem elektronische Führerscheinkontrolle Verweigern.

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Eine Antwort

  1. Danke für die reichlichen Informationen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der Führerschein sollte in jedem Fall regelmässig kontrolliert werden. In welcher Form und ob man vielleicht sogar Fahrschulen hinzuzieht, um digitale Nachweise zu hinterlegen muss man prüfen.

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