Jährliche Sicherheitsunterweisung

Die jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV ist unerlässlich – denn das Fahrzeug als Arbeitsmittel sollte sicher unterwegs sein. Worauf FuhrparkmanagerInnen achten müssen, erfahren Sie hier.

Jährliche Sicherheitsunterweisung: Unverzichtbarer Bestandteil des Fuhrparks

Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Unternehmen und Organisationen, insbesondere im Bereich des Fuhrparks. Diese regelmäßige Schulung dient dazu, die MitarbeiterInnen über relevante Sicherheitsaspekte auf dem Laufenden zu halten und Unfälle sowie Gefahrensituationen zu minimieren. Unternehmen haben alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch einmal jährlich – durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der seit 1. Mai 2014 geltenden Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) „Fahrzeuge“. Hinzu kommt die ebenfalls verpflichtende, jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden.

FahrerInnen sind verpflichtet, tägliche Sicht- und Funktionsprüfungendes Fahrzeugs durchführen. Erscheinen diese nicht ausreichend, sind weitere Prüfungen vorzunehmen. Das kann auch durch Prüfinstitutionen wie TÜV, Dekra sowie Fachwerkstätten erfolgen. Die nach DGUV Vorschrift 1 – DGUV Vorschrift 70 vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen können also auch durch beauftragte und qualifizierte Fremdfirmen durchgeführt werden.

Inhalte der jährlichen Unterweisung im Fuhrpark

Die jährliche Sicherheitsunterweisung im Fuhrpark umfasst verschiedene Aspekte, die von der Organisation abhängen können. Zu den häufig behandelten Themen gehören die Verkehrsregeln, die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, das richtige Verhalten bei Unfällen und Notfällen sowie der Umgang mit spezifischen Fahrzeugtypen und deren technischen Besonderheiten. Darüber hinaus können auch Themen wie Ladungssicherung, Fahrzeugwartung und Umweltschutz behandelt werden.

Team Meeting

Was gehört alles in eine Sicherheitsunterweisung?

Eine umfassende Sicherheitsunterweisung im Fuhrpark sollte verschiedene Aspekte abdecken, um den Mitarbeitenden ein ganzheitliches Verständnis der Sicherheitsbestimmungen zu vermitteln. Hinzu kommt auch die Prüfung, dass eine jeweils gültige Fahrerlaubnis bei Nutzung von Dienstwagen und Firmenfahrzeugen vorhanden ist. 

Zu den gängigen Inhalten gehören im Kern:

  • Verkehrsregeln und Vorschriften
  • Umgang mit Notfällen und Unfällen
  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung
  • Fahrzeugwartung und Inspektion
  • Ladungssicherung und Transportvorschriften
  • Verhalten bei schlechten Wetterbedingungen wie Nebel, Regen und Schnee (Einschränkung der Sicht, Rutschgefahr, angemessene Geschwindigkeit, Beleuchtung, Reifenprofil, Frostschutz, Winterketten)
  • Verkehrszeichen und ihre Bedeutung
  • Umweltschutzmaßnahmen im Fuhrpark 
  • Umgang mit Alkohol und Medikamenten (Einfluss von Alkohol, Restalkohol etc.)
  • Angepasster, defensiver Fahrstil
  • Ladungssicherung 
  • Besondere Gefahrenquellen durch das Fahrzeug an sich 
  • Umgang mit Stress und Ablenkung (die BG Verkehr stellt dazu ein PDF zum Umgang mit Ablenkung im Straßenverkehr zur Verfügung)

Wer den Aufwand gering halten möchte, für den bieten sich moderne Alternativen zur meist sehr trockenen Präsenzschulung vor Ort an. Dank digitaler sowie mobiler Schulungsangebote erhöht die Fuhrparkleitung den Effekt der Unterweisung und spart dabei zusätzlich Zeit und Geld. Digitale Schulungsangebote sind unabhängig von Zeit und Ort, bieten allen Beteiligten eine hohe Flexibilität bei maximaler Sicherheit.

Die gesetzliche Verpflichtung zur jährlichen Unterweisung des Fahrpersonals

Workplace Safety Manual

Die jährliche Sicherheitsunterweisung des Fahrpersonals ist gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Sicherheitsbestimmungen zu informieren und haben zu gewährleisten, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um sicher zu arbeiten. Die jährliche Unterweisung aller FahrerInnen in den Arbeitsschutz über die Nutzung von Firmenwagen ist für Arbeitgebende verpflichtend und wird durch rechtliche Grundlagen (Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der ArbeitnehmerInnen bei der Arbeit) manifestiert. Die Sicherheitsunterweisung ist also eine Pflichtveranstaltung.

Häufigkeit ist vorgeschrieben: Die jährliche Sicherheitsunterweisung gemäß DGUV-Vorschriften

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt Richtlinien und Vorschriften, um den Betriebsalltag so sicher wie möglich zu gestalten. Alle dazugehörigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beinhalten unter anderem die jährliche Unterweisung von MitarbeiterInnen mit Zugriff auf Dienstfahrzeuge. Die Unterweisung stellt sicher, dass die Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand sind. Allerdings kann die Häufigkeit der Sicherheitsunterweisung von verschiedenen Faktoren abhängen, wie etwa den den Anforderungen des Unternehmens und der Art der Fahrzeuge. 

In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Unterweisung häufiger durchzuführen, zum Beispiel bei Einführung neuer Fahrzeugmodelle oder bei Änderungen in den Sicherheitsvorschriften. Zusätzliche Unterweisungen sollten stattfinden, wenn Mitarbeitende einen Unfall verursacht haben, bei unsicheren Verhalten oder etwa bei Rückfragen. Das regelmäßige Training der Mitarbeitenden mit Fahrzeugen in einem Fuhrpark ist dabei entscheidend, um Unfällen vorzubeugen. Seltener als einmal jährlich ist die Unterweisung dabei nicht vorzunehmen.

Die Verantwortung für die jährliche Sicherheitsunterweisung im Fokus

 

Die Verantwortung für die Sicherheitsunterweisung im Fuhrpark liegt in der Regel bei den Arbeitgebenden oder bei der Sicherheitsabteilung des Unternehmens. Diese Aufgabe kann jedoch an die Fuhrparkleitung weitergegeben und diese mit der Aufgabe beauftragt werden. Aus diesem Grund ist die jährliche Unterweisung für FuhrparkleiterInnen ein sehr wichtiges Thema, da rechtliche Konsequenzen und hohe Bußgelder bei Nichterfüllen dieser Pflicht drohen. Es ist wichtig, dass die Schulungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, das über fundiertes Wissen in Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen im Fuhrpark verfügt. 

 

Dies können interne Sicherheitsbeauftragte oder externe Schulungsanbieter sein, die sich auf Schulungen für Fahrpersonal spezialisiert haben. Die Unterstützung von Fachleuten kann dazu beitragen, sicherzustellen, dass die jährliche Unterweisung effektiv und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend durchgeführt wird. Übrigens: Die jährliche Unterweisung muss dokumentiert werden. Die schriftliche und von allen Unterwiesenen und Unterweisenden unterschriebene Dokumentation ist für das Unternehmen der Nachweis, dass es seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist.

Sicherheit geht vor: Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei unterlassener jährlicher Unterweisung

Da die jährliche Unterweisung der Sicherheit und damit auch der Gesundheit des Personals dient, hat die Verfehlung gewichtige Konsequenzen. Sollte die jährliche Sicherheitsunterweisung nicht eingehalten werden, drohen deshalb Bußgelder bis zu einer Höhe von satten 5.000 Euro. Zusätzlich greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einer absichtlich unterlassenen Unterweisung im Falle eines Unfalles nicht. Laxes Verhalten wird weitaus drastischer sanktioniert: Delegieren Betriebe die jährliche Unterweisung an eine fachlich nicht geeignete oder ausreichend kompetente Person, liegt ein klares Aufsichtsverschulden vor. In einem solchen Fall können die Bußgelder ganz schnell die Höhe von bis zu einer Million Euro erreichen. Sobald Mitarbeitende durch eine fehlende oder unvollständige Unterweisung bei einem Unfall verletzt oder getötet werden, ist mit genau diesen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ein glückliches Team

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