Arbeitsschutzgesetz

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Merkblatt Unfallverhütungsvorschriften

Paragraph 12 im Arbeitsschutzgesetz

In dem Paragraph 12 geht es um die Unterweisung Arbeitsschutzgesetz. Dem Arbeitgeber obliegt es dabei seine Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz während der Arbeitszeit ausreichend zu informieren. Das Arbeitsschutzgesetz 12 Unterweisung umfasst dabei die Anweisungen und Erläuterungen des jeweiligen Aufgabenbereiches am Arbeitsplatz, die jeweils vor der Einstellung des Arbeitnehmers, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bzw. der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien erfolgen muss. Des Weiteren muss sich die Unterweisung der Gefährdungsentwicklung anpassen und je nach Umständen regelmäßig wiederholt werden. Sofern eine Arbeitnehmerüberlassung stattgefunden hat, übernimmt dieser statt des Arbeitgebers die Pflicht der Arbeitsschutzgesetz Unterweisung.

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Pflichten der Beschäftigten​

Nicht nur der Arbeitgeber hat Pflichten, die laut Definition im Arbeitsschutzgesetz festgelegt sind. Jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu befolgen und alle Maßnahmen der Unfallverhütung zu unterstützen. Das besagt §15 des Arbeitsschutzgesetz:

Arbeitsschutz beim Schweißen

(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Damit übernimmt nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Beschäftigte Verantwortung für sich selbst und Kollegen.

Geschichte des Arbeitsschutzgesetzes in Deutschland​

Arbeitssicherheit als Teil des Arbeitsschutzes

Veranschaulichung Arbeitsrecht

Als Arbeitssicherheit wird die Sicherheit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz und während der Tätigkeit bezeichnet. Unternehmen sind verpflichtet, die Gefahren, die die Sicherheit und Gesundheit negativ beeinflussen, zu minimieren. Die Arbeitssicherheit ist Teil des Arbeitsschutzes, welcher im Arbeitsschutzgesetz verankert ist.

Durch das Erhöhen der Sicherheit sollen Unfälle und vermehrte Arbeitsausfälle aufgrund von Krankheiten verringert werden. Es ist die Aufgabe von Unternehmen, humane Arbeitsbedingungen zu schaffen. Gleichzeitig spielen Arbeitsausfälle für Betriebe einen kostspieligen Faktor. Gerade bei kleinen Unternehmen hat der Ausfall eines einzelnen Mitarbeiters eine große Auswirkung.

 

Notwendigkeit des Arbeitssicherheitsgesetzes

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stärkt die Arbeitssicherheit. Das Gesetz trägt den langen Titel “Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit”. Dabei regelt es die Organisation von Fachkräften für die Arbeitssicherheit wie beispielsweise Betriebsärzten, die den Arbeitgeber in dem Gewährleisten der Arbeitssicherheit unterstützen sollen. Arbeitssicherheit kann somit als das zu erreichende Ziel verstanden werden, während der Arbeitsschutz und das Arbeitsschutzgesetz die grundlegende Basis bilden.

Arbeitssicherheit Definition

Unter den Begriff Arbeitssicherheit fallen alle notwendigen Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Schutz vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu ergreifen hat. Innerhalb des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten die Pflicht, Vorkehrungen und etwaige Maßnahmen zu treffen, um den Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu machen. Die Arbeitssicherheit Definition beschreibt demnach als Ziel den gefahrenfreien Zustand des Arbeitsplatzes. Dabei gilt es Personenschäden als Folge von Verletzungen durch etwaige Unfälle, Berufskrankheiten sowie andere schädigende Gesundheitseinflüsse zu vermeiden. Hierzu kann beispielsweise gehören, dass Bildschirmarbeitsplätze richtig ausgeleuchtet, aber auch keine Kabel über Gänge gelegt werden, da diese mögliche Stolperfallen sein können.

Welche Gesetze spielen bei der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz eine Rolle?

Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch das Arbeitsschutzgesetz sollen auf rechtlicher Grundlage die Unversehrtheit der Arbeiter während ihrer Arbeitstätigkeit gewährleisten. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt dabei die Pflichten des Arbeitgebers, die dieser zur Sicherstellung der Unversehrtheit seiner Mitarbeiter zu leisten hat. Dabei ist im ASiG geregelt, dass der Arbeitgeber Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und weitere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereitstellen muss, um auf diese Weise den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zu garantieren. Das Gesetz Arbeitssicherheit zielt demnach darauf ab, die fachkundige Beratung des Arbeitgebers eben durch jene Experten sicherzustellen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zielt hingegen auf die Durchführung von Maßnahmen durch den Arbeitgeber zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ab.

Ein Büro

Warum ist das Arbeitsschutzgesetz relevant für Betriebe mit Fuhrpark?

Betriebe mit Fuhrpark müssen sich um die Sicherheit in der Fahrzeugflotte kümmern. Fuhrparkleiter, die gegen diese Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes verstoßen, können in Regress genommen und zu hohen Strafen verurteilt werden. Da der Gesetzgeber Firmenfahrzeuge als Arbeitsmittel definiert, sind auf diese die gemeinüblichen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen anzuwenden. Deswegen unterliegen sie den Unfallverhütungsvorschriften. Kommt der Fuhrparkverantwortliche dem nicht nach und es geschieht ein Arbeitsunfall mit einem Firmenwagen, kann im schlimmsten Fall sogar der Arbeitgeber dafür haften und nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Auf die genau Umsetzung aller Unfallverhütungsvorschriften sollten daher auch für den Fuhrpark geachtete werden, da ansonsten dieses Fehlverhalten weit reichende Konsequenzen für den Arbeitgeber haben kann.

Fuhrpark

Konsequenzen für Arbeitgeber

Was also hat der Arbeitgeber konkret zu tun? Stellt er seinem Mitarbeiter zum Beispiel für Transportfahrten ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark zur Verfügung, sollte er auch darauf achten, dass der Wagen über eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verfügt. Sollten hingegen die notwendigen Ladungssicherungshilfsmittel fehlen, könnte sich der Arbeitgeber grober Fahrlässigkeit schuldig machen, da es in Folge von nicht gesicherter Ladung zu schweren Unfällen kommen kann. Doch auch für die richtige Bereifung je nach Jahreszeit ist der Arbeitgeber verantwortlich, ebenso für die Ausrüstung eines Beifahrerairbags, sofern zwei Personen gleichzeitig das Fahrzeug nutzen.

Alles zum Thema Arbeitssicherheit im Fuhrpark

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