Rettungsgasse

Sobald sich ein Stau ankündigt, muss eine freie Gasse gebildet werden. Die Rettungsgasse ist auch zu bilden, wenn der Verkehr auf Autobahnen und auf mehrspurigen Außerortsstraßen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden kann. Die Gasse wird immer zwischen der linken und allen anderen rechts liegenden Fahrspuren gebildet. Zu beachten gilt, dass der Standstreifen jederzeit für Pannenfahrzeuge frei bleiben muss. Bei Missachtung der Bildung einer Rettungsgasse drohen harte Strafen: Punkte, hohe Bußgelder und Fahrverbote.

Definition Rettungsgasse

In Deutschland ist der Begriff „Rettungsgasse“ mittlerweile zum stehenden Begriff geworden. In der Straßenverkehrsordnung wird sie behördlich als „freie Gasse“ bezeichnet. Gemeint ist hiermit ein zu erschaffender Fahrweg für Rettungskräfte. Dieser wird immer dann von den Verkehrsteilnehmenden gebildet, wenn sich auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen ein Stau anbahnt oder das Fahren nur noch in Schrittgeschwindigkeit möglich ist. Die Gasse muss bei jedem Stau in ausreichender Breite gebildet werden. Es müssen Bergefahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge oder manchmal auch – witterungsbedingt – Schneepflüge hindurchfahren können. Die freie Gasse ist stets zu bilden, unabhängig davon, ob sich Rettungsfahrzeuge nähern oder nicht. Bei mindestens zwei Fahrstreifen wird die freie Gasse immer an dem ganz links gelegenen und dem unmittelbar rechts daneben befindlichen Fahrstreifen gebildet.

Stau

Rechtsgrundlage der Rettungsgasse

Die Rechtsgrundlage zur freien Gasse befindet sich in § 11 Abs. 2 StVO. Dieser Paragraf gilt bereits seit dem 14.12.2016. Allerdings haben das einige in Deutschland lebende Personen am Anfang gar nicht wahrgenommen. Alle Autofahrer sind verpflichtet, sich an dieses Gesetz zu halten. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Verwarngeld von 20 Euro belangt werden, da das Nichtbilden der Gasse eine Ordnungswidrigkeit ist. In § 11 Abs. 2 StVO heißt es wörtlich:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Straße mit mehreren Streifen

Wie wird auf der Autobahn eine Rettungsgasse gebildet?

Als Kraftfahrzeugführender besteht die Verpflichtung, auf mindestens zweispurigen Straßen in gleicher Richtung (außerorts) und Autobahnen eine Rettungsgasse zu bilden, sobald der Verkehr ins Stocken kommt. Die Gasse sollte bereits gebildet werden, wenn die Fahrzeuge noch am Rollen sind. Zuerst den Blinker setzen und dann erst zur Seite fahren; weitere Unfälle könnten sonst drohen. Das Fahrzeugheck darf letztlich nicht auf die Fahrbahn hinausragen. Der Abstand zum vorderen Fahrzeug sollte ausreichend sein. Zudem darf die Rettungsgasse nicht auf dem Standstreifen gebildet werden. Bevor eine Weiterfahrt erfolgt, sollte sichergestellt werden, dass sich keine weiteren Rettungsfahrzeuge nähern.

Rettungsgasse bei drei oder mehr Fahrstreifen

Bei dreispurigen Autobahnen verhält es sich so, dass der äußerst links Fahrende ganz weit nach links ausweicht. Wer auf der rechten oder mittleren Spur fährt, fährt so weit wie es geht nach rechts. Bei vier oder mehr Fahrstreifen ist das Prinzip gleich. Fahrende auf der linken Spur weichen ganz nach links aus und alle anderen Verkehrsteilnehmenden fahren nach rechts.

Darf zur Bildung der Rettungsgasse der Standstreifen befahren werden?

Die freie Gasse wird immer zwischen dem äußerst linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet. Dabei ist es unerheblich, wie viele Fahrstreifen eine Straße hat. Außerdem muss der Standstreifen freigehalten werden. Dieser darf nur im Notfall oder durch polizeiliche Aufforderung befahren werden. Eine Ausnahme bildet allerdings der Platzmangel: Gibt es nicht genügend Raum, um die freie Gasse ordnungsgemäß zu bilden, darf ausnahmsweise auf die Standspur ausgewichen werden. Nutzt jedoch jemand den Standstreifen, um sich schneller fortzubewegen, kann dies mit einer Strafe von 100 Euro und einem Punkt geahndet werden.

Tipp:

Die Rechte-Hand-Regel merken und immer wissen, wie die freie Gasse richtig zu bilden ist. Dazu wird der Handrücken der rechten Hand angeschaut. Wer jetzt den Daumen (symbolisch als linke Fahrspur) abspreizt, sieht eine große Lücke zu den restlichen vier Fingern (symbolisch für die übrigen rechten Fahrspuren). Die Lücke zwischen Daumen und den übrigen Fingern kennzeichnet somit die freie Gasse.

Besonderheiten in der Stadt

Oftmals sind in Städten nur jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung vorhanden. Um Krankenwagen hier trotzdem noch genügend Platz zur Durchfahrt zu lassen, muss jedes Auto so nah es geht am Fahrbahnrand fahren. Damit wird eine Lücke mittig der Fahrbahn gewährleistet. Wer in der Stadt eine freie Gasse bildet, sollte einige Dinge im Blick haben. Es sollte zum vorderen und hinteren Fahrzeug genügend Abstand sein. Dann haben auch andere Autos ausreichend Platz. Das Auto sollte immer parallel zur Fahrbahn stehen. Wer eine Gasse bildet, sollte den Blinker nutzen. Dies gewährleistet, dass auch die übrigen Verkehrsteilnehmenden entsprechend über das eigene Verhalten informiert werden. Wer an einer roten Ampel an einer Kreuzung steht, darf auch dort nach vorn auf die Kreuzung fahren, um auszuweichen. Die hinteren Fahrzeuge sowie die Rettungskräfte haben dann genügend Platz.

Bußgeldkatalog zur Rettungsgasse

Wer keine freie Gasse bildet, muss mit einem Bußgeld rechnen, welches sich zwischen 200 und 320 Euro bewegt. In allen Fällen der Missachtung der Bildung der Gasse kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot dazu.

Gut zu wissen

Die Strafen im Ausland fallen teilweise noch höher aus. In Österreich wird das Nichtbilden der freien Gasse mit 726 Euro Bußgeld belegt. Wer zusätzlich noch Rettungsfahrzeuge am Durchkommen hindert, der muss sogar mit einem Strafgeld von bis zu 2.180 Euro rechnen.

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