Fahrzeugprüfung

Die Zusammensetzung großer Fuhrparks ist so unterschiedlich wie die Fahrzeuge, aus denen sie bestehen. Eine kaum noch zu überschauende Menge von verschiedensten Fahrzeugtypen, welche für eine Vielzahl von unterschiedlichsten Einsatzzwecken bestimmt sind, erfordern entsprechende Vorschriften, um einen sicheren Betrieb dieser Fahrzeuge zu gewährleisten. Welche Arten der Fahrzeugüberprüfung es gibt und was noch alles damit zusammenhängt, erfahren Sie hier.

Arten von Fahrzeugprüfungen

Im Wesentlichen geht es um zwei Arten der Fahrzeugüberprüfung. Zum einen um die für die Verkehrssicherheit notwendige Überprüfung und zum anderen die für den Einsatzzweck erforderliche Überprüfung.

Fahrzeuge, die Bestandteile eines Fuhrparks sind und geschäftlich oder gewerblich genutzt werden, müssen über die normale Haupt- und Abgasuntersuchung hinaus noch zusätzliche Überprüfungen bestehen. Die Fahrzeuge werden dazu nach DGUV in folgende Kategorien unterteilt:

  • Personenkraftwagen
  • Nutzfahrzeuge
  • Anhänger
  • Spezialkraftwagen
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Einspurige Kraftfahrzeuge

Die DGUV Prüfung soll den sicheren Zustand eines Fahrzeuges im Hinblick auf seine Verwendung sicherstellen. Bei einem Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen müssen sich die für den Verwendungszweck des Fahrzeuges vorhandenen Einrichtungen sowie Ausrüstungsgegenstände in dem der Erlaubnis entsprechenden Zustand befinden. Bei einem Krankenwagen würde dies beispielsweise bedeuten, dass sich neben der erfolgreich durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung auch alle medizinischen Geräte zur Versorgung von Verletzten in DGUV konformen Zustand befinden.

Definition Fahrzeugprüfung

Als Besitzer eines privaten Kraftfahrzeugs sind jedem die nach ein paar Jahren anstehenden Termine zur Fahrzeugprüfung bestens bekannt. In Deutschland besteht die Pflicht zur Haupt- und Abgasuntersuchung des Fahrzeuges. Diese Pflichttermine dienen zur Feststellung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges. Dabei stellt eine staatlich anerkannte Prüforganisation wie beispielsweise der TÜV oder die DEKRA Fahrzeugprüfung (es gibt natürlich noch weitere Prüforganisationen) nach eingehender Untersuchung die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges fest und bescheinigen diese dem Halter.

Gewährleistung der Betriebssicherheit

Als Halter von Fahrzeugen, die gewerblich genutzt werden, muss über die zuvor genannte Fahrzeugüberprüfung hinaus zusätzlich noch der Nachweis über die Betriebssicherheit des Fahrzeuges erbracht werden. Der Nachweis über die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges ergibt sich unter anderem aus den Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes. Der Halter muss gewährleisten, dass durch sein Fahrzeug bzw. Fahrzeuge keine Gefahr für Dritte besteht und die entsprechende Ausrüstung und Einrichtung in einem dem Verwendungszweck entsprechenden Zustand ist.

Die Fahrzeug Sicherheitsprüfung zur Feststellung der Verkehrssicherheit als auch die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges werden von den Behörden getrennt behandelt und müssen durch unterschiedliche Nachweise dokumentiert werden.

Fahrzeug in Garage

Intervalle der Fahrzeugüberprüfung

Die Haupt- und Abgasuntersuchung ist bei Neufahrzeugen alle drei Jahre, danach alle zwei Jahre zu absolvieren. Die für den Einsatzzweck bestimmten Einrichtungen sowie die entsprechende Ausrüstung sind jährlich zu überprüfen und zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine kurze Kontrolle des Fahrzeuges sowie die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstung (soweit möglich), vor jedem Einsatz durch den Fahrer beziehungsweise das entsprechende Personal sicherzustellen.

 

Sind die Fahrzeugprüfungen Pflicht?

Die Überprüfung, die im Rahmen der Haupt- und Abgasuntersuchung stattfindet, ist eine Pflichtuntersuchung. Ebenso sind die entsprechenden Untersuchungen, die im Rahmen der DGUV Vorschriften durchgeführt werden, Pflichtuntersuchungen. Allerdings richten sich diese Untersuchungen auch sehr stark nach dem Verwendungszweck und der Ausrüstung des Fahrzeuges. Spezialfahrzeuge können je nach Einsatzzweck und Ausrüstung auch einer häufigeren Untersuchung unterzogen werden.

Kosten der Fahrzeugüberprüfungen

Eine normale Haupt- sowie Abgasuntersuchung bei einem Pkw liegt zwischen 50 und 100 Euro. Die Prüfung eines Lkws liegt bei etwa 100 bis 200 Euro (ohne Beanstandungen). Eine Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften liegt bei Fahrzeugen in der Regel zwischen 15 und 110 Euro. Allerdings können die Kosten der Fahrzeugprüfung je nach Fahrzeug und Ausstattung auch deutlich höher ausfallen.

Fahrzeug in Werkstatt

Die Fahrzeugprüfungen im Überblick

Haupt- und Abgasuntersuchung

Die Haupt- und Abgasuntersuchungen sind Pflichtuntersuchungen und von jedem Fahrzeughalter durchzuführen. Die Fahrzeugprüfung ist bei Neufahrzeugen das erste Mal nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre fällig. Diese Zeitintervalle gelten für Personenkraftwagen, die privat beziehungsweise geschäftlich (nicht zu verwechseln mit gewerblich) genutzt werden.

Bei der Hauptuntersuchung werden üblicherweise alle für die sichere Führung des Kraftfahrzeuges notwendigen Funktionen überprüft. Das Hauptaugenmerk liegt neben dem Allgemeinzustand des Fahrzeuges auf dem Fahrwerk mit der Bereifung sowie dem einwandfreien Funktionieren der Bremsanlage. Die einwandfreie Funktion von Scheinwerfern und Blinkern ist ebenfalls Bestandteil der Untersuchung.

Der zweite wichtige Bestandteil der Fahrzeugüberprüfung ist die Abgasuntersuchung. Sie ist ebenfalls ein Pflicht-Bestandteil einer Hauptuntersuchung. Bei der Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Abgase, die bei der Verbrennung entstehen, untersucht und es wird sichergestellt, dass die entsprechenden Grenzwerte nicht überschritten werden.

TÜV

TÜV steht als Abkürzung für „Technischer Überwachungsverein“ und ist die bekannteste Organisation in Deutschland, die Haupt- und Abgasuntersuchungen bei Fahrzeugen aller Art durchführt. Eine DEKRA Fahrzeugprüfung (es gibt natürlich noch andere staatlich anerkannte Organisationen) zum Absolvieren der Haupt- und Abgasuntersuchung ist ebenfalls möglich.

Der TÜV ist mit zahlreichen Niederlassungen in ganz Deutschland vertreten und ist in der Regel die erste Anlaufstelle, wenn es um die Haupt- und Abgasuntersuchung geht. Der TÜV kann alle Kraftfahrzeuge prüfen. Ob es sich dabei um eine Fahrzeug Sicherheitsprüfung die an einem Pkw durchgeführt werden soll, handelt oder aber um eine Fahrzeugüberprüfung an einem Kraftomnibuss (KOM) spielt dabei keine Rolle. Ebenso werden alle Privaten sowie alle geschäftlichen und alle gewerblich genutzten Fahrzeuge untersucht.

DGUV 20 Prüfung Dienstfahrzeuge

Wie zuvor bereits erwähnt, soll die DGUV Fahrzeug Sicherheitsprüfung über die Verkehrstauglichkeit hinaus den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck des Fahrzeuges sicherstellen. Eine Überprüfung auf den verkehrs- sowie arbeitssicheren Zustand erfolgt in Übereinstimmung mit der entsprechenden Genehmigung. Zusätzlich gelten die Vorschriften nach § 5-31 der DGUV Vorschrift 70. Die Kontrolle zur Aufrechterhaltung eines arbeitssicheren Zustandes ist jährlich zu wiederholen.

Ergänzend zu diesen Vorschriften gibt es für bestimmte Fahrzeugarten noch zusätzliche Vorschriften. Bei diesen Fahrzeugen sind abhängig vom Verwendungszweck noch zusätzliche Prüfungen notwendig.

Tägliche Fahrzeugkontrolle

Vor Antritt der Fahrt hat das verantwortliche Fahrpersonal nach § 36 DGUV Vorschrift 70 die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen und diese dem Verantwortlichen mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Mängel oder Probleme, die während des Einsatzes auftreten. Damit dies rechtssicher erfolgt, kann das Fahrpersonal standardisierte Checklisten nutzen: Checkliste zur täglichen Fahrzeugkontrolle. 

Andere Fahrzeugprüfungen

Die Haupt- sowie Abgasuntersuchung sind die maßgebenden Pflichtuntersuchungen, wenn es um die generelle Verkehrszulassung von Fahrzeugen geht.

Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sind im Bereich der gewerblichen Kraftfahrzeuge die maßgebenden Vorschriften, an denen sich Unternehmen orientieren müssen. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, dann drohen Bußgelder und im Extremfall kann es zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung kommen.

Weitere Vorschriften zur Fahrzeugüberprüfung gibt es ebenfalls noch und diese sind abhängig vom Verwendungszweck und der Ausstattung des entsprechenden Fahrzeugs.

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