Checkliste zum Warenverkehr nach dem Brexit

Seit dem 1. Januar 2021 ist es amtlich: Großbritannien gehört nicht mehr dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion an – und statt des für EU-Bürger so praktischen Unionszollkodex’ gilt nun das neue britische Zollgesetz für den Warenverkehr mit der EU. Wer also Waren nach Großbritannien liefert oder Produkte und Materialien aus dem UK bezieht, muss sich jetzt mit den neuen Richtlinien auseinandersetzen.

Was ändert sich beim Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich?

Die Zollabfertigung für Einfuhren nach GB wird in diesem Jahr schrittweise eingeführt: Kontrollierte Waren, die der Verbrauchsteuerpflicht unterliegen wie Alkohol und Tabak, müssen schon seit Anfang des Jahres vollständig erfasst und verzollt werden. Lebende Tiere, gefährliche Pflanzen und Pflanzenprodukte unterliegen der Voranmeldepflicht und werden an den Grenzstellen kontrolliert. Für alle weiteren Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs treten diese Regularien ab dem 1. April in Kraft. Und ab dem 1. Juli 2021 gelten die neuen Richtlinien dann für alle Waren.

Der Im- und Export wird also aufwändiger, unter Umständen kann sogar ein Wechsel zu einem britischen Spediteur sinnvoll sein. In manchen Fällen müssen jetzt Bescheinigungen einer Behörde aus dem UK an eine EU-Behörde übergeben werden – immer dann, wenn britische Produkte auf dem EU-Markt verkauft werden. Je nach Warenart werden also zusätzliche Lizenzen, Nachweise und Zertifikate erforderlich und EU-Zölle fällig. (Detaillierte Infos finden Sie hier).

Der erhöhte bürokratische Aufwand wirkt sich an den Grenzen auch auf die Fahrzeiten aus. Deswegen ist es jetzt leider nötig – neben der Beachtung der neuen Richtlinien – etwas mehr Puffer für Lieferungen mit dem Straßengütervehr einzuplanen. Bis sich die zurzeit eher schleppend laufende Grenzabfertigung optimiert, wird es nach Experteneinschätzungen mindestens zwei Jahre dauern.

Um Probleme zu vermeiden, stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Genehmigungen für die Grenzüberschreitung haben. Es erleichtert das Procedere erheblich, wenn die Fahrer geschult sind, wann und wo die jeweiligen Dokumente vorgelegt werden müssen – hierbei kann es helfen, jedes Fahrzeug mit einer übersichtlichen Checkliste auszustatten.

Generell ist nun wie bei anderen Drittländern eine Ausfuhranmeldung beim Zoll für Waren aus Deutschland auch nach Großbritannien verpflichtend.

Export nach Großbritannien – darauf müssen Sie achten:

  • EORI-Nummer (Economic Operator’s Registration and Identification Number – eindeutige Nummer zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) Kann kostenlos bei der Generalzolldirektion beantragt werden, falls Sie noch keine haben. 
  • Für die Ausfuhr benötigen Sie eine MRN-Nummer (Registriernummer der Ausfuhranmeldung), diese wird vom Zoll bei der Annahme einer elektronischen Ausfuhranmeldung in Drittländer vergeben und beim Verlassen der EU an der Außengrenze gescannt.
  • Die Zolltarifnummer für Ihre Ware muss auf der Ausfuhranmeldung eingetragen werden. Sie finden diese hier.  
  • Dual-Use-Güter (Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können), Pflanzen oder Tiere an Bord? Dann müssen Sie Genehmigungen beantragen!
  • Eine Zollsoftware für elektronische Abwicklung über die Systeme der EU-Zollverwaltungen vereinfacht den Warenverkehr. Damit verpassen Sie keine Änderungen der Vorschriften und vermeiden Fehler, die schnell teuer werden können. Wenn sich diese Anschaffung für Sie nicht lohnt, melden Sie Ihre Waren über die Internetzollanmeldung IAA-Plus an.
  • GB und Nordirland wurden bei den Allgemeinen Genehmigungen explizit in den Kreis der begünstigten Bestimmungsziele aufgenommen. Bei Ausfuhren auf die Kanalinseln sowie die Isle of Man ist allerdings ggf. eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Wie sieht es beim Export nach Irland aus?

Lieferungen mit dem Ziel (Nord-)Irland, die über das Gebiet Großbritanniens transportiert werden, bleiben weiterhin innergemeinschaftliche Lieferungen nach EU-Richtlinien und werden nach dem gemeinsamen Versandverfahren für Unionswaren (T2) behandelt. Wird die Ware allerdings in Großbritannien in den freien Verkehr überführt und danach nach Irland geliefert, entsteht bei der Einfuhr in Irland Zoll – da hilft auch der EU-Präferenznachweis nicht.

Und nicht vergessen:

EU-Fahrer brauchen ab sofort den Kfz-Versicherungsnachweis für Fahrzeuge und Anhänger (z.B. Grüne Karte) und müssen alle Informationen und Unterlagen immer griffbereit im Fahrzeug mitführen, um sie bei Straßenkontrollen, an Häfen, Zugterminals und Zollstellen vorzeigen zu können.

Checkliste: Warenverkehr nach Brexit

Die kostenlose Checkliste zum Warenverkehr nach dem Brexit hilft Ihnen dabei, sich auf die neuen Richtlinien einzustellen. Zusammengefasst finden Sie hier wichtige Genehmigungen und Pflichten, die Sie beim Export beachten müssen.

Weitere Vorlagen zum Fuhrparkmanagement:

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