CO2 Richtlinien in Österreich

CO2 Richtlinien Österreich

Österreich will sauber werden: Deshalb wird für die Berechnung des Steuersatzes der CO2-Emissionswert des Fahrzeugs in g/km herangezogen.

Im Jahr 2019 stieß ein in Österreich neu zugelassener Pkw mit Dieselmotor laut Statista durchschnittlich 133 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer aus. Im Rahmen der gesteckten europäischen Klimaziele müssen Automobilkonzerne diese Emissionen senken – auf 95 g CO2/km in 2021. Wie das geht, hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt in Österreich bereits vorgemacht. Mit 125 umweltfreundlichen Autos spart das Unternehmen in den nächsten vier Jahren rund 1.000 Tonnen CO2. Der Umstieg auf Elektromobilität hat sich als starker Hebel gegen den Klimawandel bewährt. Nun gilt es, diese Entwicklung positiv fortzusetzen, und den ökologischen Weg mit Infrastrukturprojekten zu beschleunigen.

Wenig Emissionen, wenig Steuern

Die sogenannte Normverbrauchsabgabe (NoVA) regelt die Berechnung des Steuersatzes durch den CO2-Emissionswert des Fahrzeugs in g/km. Bei der erstmaligen Zulassung im ergibt sich eine Abgabe, deren Höhe sich am CO2-Emissionswert orientiert. Ein Steuerbonus winkt bei umweltfreundlichen Motoren, etwa mit Biogas. Elektrisch oder elektrohydraulisch betriebene Fahrzeuge sind dagegen von der Normverbrauchsabgabe befreit. Auch bei Hybridfahrzeuge verringert sich die KFZ-Steuer – hier wird die Motorleistung des elektrischen Antriebs nicht versteuert.

Illustration von E_Auto

Förderungen für den Fuhrpark

Prinzipiell fördert der Staat die Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe. Die staatlichen Förderungen sind breit gestreut: Elektrofahrzeuge, Plug-In Hybridfahrzeuge und Erdgas/Biogas-Fahrzeuge erhalten großzügige Unterstützung. Das ist auch notwendig, denn die EU-Mitgliedstaaten sind laut Beschluss verpflichtet, jährlich einen Bericht über die durchschnittlichen Kohlendioxidemissionen aller Neuzulassungen von Pkw an die EU zu schicken. Es lohnt sich also immer, ein möglichst effizientes Auto zu kaufen, raten die Experten des Österreichischen Mobilitätsclubs.

Versteuerung von Privatnutzung nach Grenzwerten

Arbeitnehmer zahlen für die Privatnutzung von Firmenautos Lohnsteuer, den sogenannten Sachbezug. Als Privatnutzung zählt bereits der Weg nach Hause und zur Arbeit. Der monatlich zu zahlende Betrag richtet sich dabei nach den Anschaffungskosten und CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Für Fahrzeuge mit einer aktuellen Neuzulassung ist der CO2-Grenzwert nach WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) mit 141 Gramm pro Kilometer festgesetzt. Bis 2025 reduziert sich Grenzwert pro Jahr um drei Gramm. 

Das sind die Anschaffungskosten

In Österreich gelten als Anschaffungskosten bei Neufahrzeugen:

  • die tatsächlichen Anschaffungskosten, inkl. Sonderausstattung 
  • die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe 
  • Bei neuen Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich. 

Bei Gebrauchtfahrzeugen gelten ebenfalls die Anschaffungskosten. Lassen die sich nicht nachweisen, dann tritt der damalige Listenpreis an diese Stelle. Wichtig: Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs maßgeblich.

Berechnung der KFZ-Steuern

Kosten kalkulieren

Völlig Steuerfrei, weil ohne Emissionen, sind neben E-Autos neuerdings auch Krafträder mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm sowie E-Bikes. Übrigens ist kein Sachbezug anzusetzen, falls Mitarbeiter Null-Emissionsfahrzeuge privat nutzen können.

  • Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. April 2020 beträgt der CO2-Grenzwert 141 g/km. 
  • Bei einem CO2-Ausstoß über 141 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig 
  • Bis 141 g/km nur 1,5 %. Der maximale Höchstbetrag fällt somit von 960 Euro auf 720 Euro pro Monat.
    • Bei 0 g/km Emissionen entfällt der Sachbezug 

 

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