Die neue CO2 Steuer 2023

Elektroauto

Seit Beginn des Jahres 2021 gibt es eine neue CO2 Steuer in Deutschland. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die Benzinpreise. Für Unternehmen mit Fuhrpark bedeutet das zum Teil deutlich höhere Kosten. Was hat es mit der CO2 Abgabe auf sich und was sollten Fuhrparkmanager 2023 wissen? Hier gibt es alle Informationen über Hintergründe, Kosten und Ziele der neuen CO2 Besteuerung.

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CO2 Steuer: Alles, was man über die neue Abgabe wissen muss

Waren bisher nur emissionsintensive Industriekonzerne oder Fluglinien von Steuern für CO2 betroffen, so muss in Zukunft jeder zahlen, der CO2 verursacht. Im Januar 2021 wurde in Deutschland eine CO2 Abgabe eingeführt. Die Spritpreise werden dadurch teurer und in den Folgejahren immer weiter angehoben. Gleichzeitig werden Anreize für klimafreundliche Mobilität und Energieeffizienz geschaffen.

Brennstoffemissionshandelgesetz

Der Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen unterliegt in Deutschland dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz). Dieses regelt die Ausgabe von Zertifikaten für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021. Damit müssen Unternehmen, die fossile Energieträger wie Heizöl oder Treibstoffe auf den Markt bringen, eine Art Genehmigung für den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen erwerben. Da die Energielieferanten diese Kosten in den kommenden Jahren auf die Endverbraucher umwälzen werden, bedeutet das für Autofahrer konkret, dass mit der neuen Besteuerung von CO2 das Tanken teurer wird.

Was passiert mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis?

Die höheren Preise der CO2 Steuer sollen vor allem das Spar- und Umweltbewusstsein anregen. Der Gedanke dahinter: Es soll weniger Auto gefahren und sparsamer geheizt werden. Idealerweise soll auf alternative Energien umgestiegen werden – denn auf diese fällt keine CO2 Besteuerung an.

Die Abgaben, die das Unternehmen zahlen muss, wenn es Treibhausgase in Umlauf bringt, basieren auf einem sogenannten Emissionsbericht. Dieser muss von Unternehmen, die Brennstoffe verwenden, erstellt werden und anschließend geprüft werden.

 

Der CO2-Preis soll Bürgerinnen bei ihren Energie- und Mobilitätskosten entlasten. So finanziert die Bundesregierung die EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt.

 

Das Wohngeld hat sich 2023 erhöht, damit Bezieher die stärkeren Heizkosten stemmen können. Konkret heißt das: Der staatliche Zuschuss wird seit Januar 2023 um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Die Abgaben, die das Unternehmen zahlen muss, wenn es Treibhausgase in Umlauf bringt, basieren auf einem sogenannten Emissionsbericht. Dieser muss von Unternehmen, die Brennstoffe verwenden, erstellt werden und anschließend geprüft werden. Ob Unternehmen einen solchen Bericht erstellen müssen und welche Daten dazu dokumentiert werden müssen, ist in der CO2 Übersicht zu finden. Außerdem sind hier alle weiteren Berichte aufgelistet, die alternativ erstellt werden müssen oder können.

Die Details zur neuen CO2 Steuer

Was ist die CO2 Steuer?

Im Januar 2021 erlebten Autofahrer und Fuhrparkbetreiber eine Überraschung an der Tankstelle: Die Spritpreise stiegen über Nacht an. Auch Heizöl wurde teurer. Die CO2 Steuer trat in Kraft. Hierbei handelt es sich um eine Umweltsteuer, die auf die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben wird. Mit den zusätzlichen Einnahmen der CO2 Steuer sollen die negativen Auswirkungen durch höhere Kosten für Unternehmen und Verbraucher abgemildert werden. Sie sollen in Umweltförderprogramme fließen und so mittel- bis langfristig Mobilitäts- und Energiekosten senken. In Zukunft werden nach Willen der Regierung etwa Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebstechniken stärker gefördert. Der Staat gewährt Privatpersonen an anderer Stelle Entlastungen bei der CO2 Abgabe. Darunter fällt unter anderem die Erhöhung der Pendlerpauschale. Unternehmen werden dagegen weniger entlastet.

Wird die CO2-Steuer 2023 erhöht?

Nein! Denn die geplante nächste Stufe der CO2-Bepreisung für Diesel- und Benzin wurde ausgesetzt. Eigentlich war geplant die Bepreisung von CO2 eigentlich auf 35 Euro pro Tonne CO2 in diesem Jahr anzuheben. Das wurde bislang nicht durgeführt. Als Grund dafür wurden die hohen Energiekosten genannt. Erst ab  1.1.2024 sollen dann die vorgesehenen 35 Euro pro Tonne CO2 abgeführt werden. Die Kraftstoffpreise an der Zapfsäule bleiben 2023 also von CO2-Steuererhöhungen unberührt.

Wird die KFZ Steuer 2023 teurer?

Die KFZ-Steuer bleibt 2023 unverändert – und schont somit den Geldbeutel.

Welche Brennstoffe macht die CO2-Steuer teurer? Brennstoffemissionshandels

Deutlich teurer werden Öl und Gas: Die Bundesregierung hat einen neuen Plan für die CO2-Preise in den kommenden Jahren aufgestellt. Damit lässt sich ausrechnen, welche Kosten bis 2027 auf die Haushalte zukommen. Der Preis des nationalen Brennstoffemissionshandels soll im Jahr 2024 auf 35 Euro pro ausgestoßene Tonne CO2 steigen. 2025 soll der CO2-Preis dann auf 50 Euro wachsen, 2026 auf 65 Euro. Ein Jahr später verschmilzt der nationale Handel mit dem europäischen Zertifikatehandel, der bereits für Energie, Industrie und Luftverkehr gilt.

Deutschland erhebt den CO2-Preis zunächst einmal auf fossile Brennstoffe und Kraftstoffe. Dazu gehören:

  • Heizöl
  • Erdgas
  • Flüssiggas
  • Fernwärme (sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird)
  • Benzin
  • Diesel
  • Flugbenzin
  • Kohle
  • Abfälle (ab 2024)
 

Da ab 2023 auch für Kohle und ab 2024 für Abfall, der in Heizkraftwerken zum Einsatz kommt, der CO2-Preis anfällt, werden alle gängigen klimaschädlichen Brennstoffe teurer. Das soll Anreize setzen, diese Stoffe künftig zu vermeiden. Das Bundeswirtschaftsministerium erhofft sich zum Beispiel auch, dass Abfall dadurch besser recycelt wird.

Wie wird der CO2-Preis erhoben?

 Die Höhe der CO2-Steuer hängt davon ab, wie viel CO2 bei der Verbrennung des jeweiligen Stoffes entsteht. Bei einem Liter Superbenzin sind das zum Beispiel 2,4 Kilogramm. Der CO2-Preis heißt zwar nicht Steuer, wird aber wie eine Energiesteuer erhoben (§ 2 BEHG). Und das funktioniert so: Kommt ein von der Steuer erfasster Brennstoff in den Verkehr, muss der Händler oder Produzent ein Emissionszertifikat bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt erwerben. Diesen Preis für die Zertifikatskosten gibt der Händler wiederum an die Kunden weiter – der am Ende die Steuer bezahlt. Die Steuer dient dazu, Fördermittel zu finanzieren und BürgerInnen zu entlasten. Jeder, der CO2 ausstößt, zahlt die Steuer.

Wie soll sich die CO2 Abgabe entwickeln?

Das Gesetz sieht eine sukzessive Erhöhung bis zum Jahr 2025 vor. Von heute 25 Euro pro Tonne CO2 sollen 50 Euro pro Tonne werden. Im Einzelnen sehen die geplanten Preisstaffelungen wie folgt aus:

 

  • ab 2024: 35 Euro pro Tonne CO2
  • ab 2025: 50 Euro pro Tonne CO2

 

Das bedeutet auch: Die Mehrkosten für Benzin und Diesel werden sich bis zum Jahr 2025 mindestens verdoppeln – und in dieser Rechnung sind eventuelle weitere Steuererhöhungen und vor allem steigende Rohstoffpreise noch nicht berücksichtigt. Diese sind angesichts der Marktlage und der Tatsache, dass fossile Brennstoffe endlich sind, mehr als wahrscheinlich.

 

Ab 2026 sollen Emissionszertifikate versteigert werden, die einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 umfassen. Ab 2027 ist geplant, dass der Preis sich frei am Markt entwickeln kann.

Was können Unternehmen mit Fuhrpark bei der CO2 Steuer nun tun?

Elektroauto laden

Die CO2 Besteuerung wird für Unternehmen mit Fuhrpark an verschiedenen Stellen sichtbar. Zum einen ist die CO2 Steuer an der Tankstelle spürbar: Die Preise für Diesel und Benzin steigen bis 2025 deutlich an. Wer eine Flotte mit Erd- oder Flüssiggas-Fahrzeugen unterhält zahlt zwar ebenfalls mehr, der Anstieg ist allerdings deutlich moderater. Die Erfahrung zeigt jedoch dass die wenigsten Flotten mit diesem Antrieb ausgestattet sind. Sie sind im Vergleich wartungsintensiv und das Tankstellennetz ist in Deutschland noch immer dünn. Es bleiben also nur noch Elektrofahrzeuge. Auf diese werden keine Mehrkosten erhoben.

Umstieg auf die Elektroflotte

  • So kann es sich für Unternehmen mit Fuhrpark unter Umständen lohnen, nach und nach auf eine Flotte mit Elektroantrieb umzusteigen – sofern möglich. Eine Lkw-Flotte mit Elektrofahrzeugen ist noch Zukunftsmusik. Wann sich diese Ausgabe rechnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Alter der Fahrzeuge im Eigenbesitz ist nur eine davon. Handelt es sich um Leasingwagen, kann ein Umstieg je nach Vertragsdauer eine mittelfristige Möglichkeit sein. Da Elektrofahrzeuge vom Staat im Zuge der neuen CO2 Steuer stärker bezuschusst werden sollen, sind unter Umständen auch Neuanschaffungen eine probate Möglichkeit, in Zukunft Steuern zu sparen.

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Umstieg zu alternativen Fortbewegungsmitteln

Emissionsarme Fahrzeuge wie Elektro- oder Hybridfahrzeuge haben längst Einzug in die Flotten vieler Unternehmen genommen. Nun spricht auch die zu erwartende Kostenentwicklung für nachhaltige Strategien im Fuhrparkmanagement. Denn mit der CO2 Abgabe wird auch der Benzinpreis in den kommenden Jahren immer weiter steigen, was die Betriebskosten emissionsintensiver Fahrzeuge kontinuierlich nach oben drückt. Ist es im Unternehmen möglich, Fahrzeuge gemeinschaftlich (Carsharing) zu nutzen, können teure Stillstandzeiten eingespart werden. Schließlich benötigen diese Poolfahrzeuge auch weniger Parkplätze. Flexible und platzsparende Fortbewegungsmittel sind vor allem in Städten gefragt. Dort geht der Trend hin zu Mikromobilität. Wenn es um kurze Distanzen geht, werden Kleinstfahrzeuge, wie beispielsweise Elektrofahrräder, E-Scooter oder Segways, immer beliebter.

Wie vermeidest Du hohe Kosten durch die CO2-Preise?

Rein auf das Auto bezogen, sollte man weniger mit fossilen Brennstoffen fahren. Viele Wegstrecken lassen sich auch mit dem Fahrrad oder der Bahn zurücklegen. Das Deutschland-Ticket für nur 49 Euro im Monat macht grenzenloses Fahren möglich.

Die Bildung von Fahrgemeinschaften senkt Spritkosten zusätzlich immens. Die Anschaffung eines klimafreundlichen Pkw ist immer eine Option. Die Befreiung von der Kfz-Steuer für diese Autos dürfte ein weiterer Anreiz sein. Auch günstig betanken lässt sich ein Elektroauto – mit eigenem Solarstrom.

Mikromobilität als Lösung

Auch für die Mitarbeiter können Mikrofahrzeuge eine attraktive Alternative zum Firmenwagen darstellen. Denn sie bringen steuerliche Vorteile. Die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 0,38 EUR / Kilometer war ursprünglich erst ab 2024 geplant, aufgrund des Energie-Entlastungspakets der Bundesregierung wurde sie jedoch auf 2022 vorgezogen. Die Pauschale gilt aber unabhängig vom Fortbewegungsmittel, also beispielsweise auch für Fahrräder oder E-Bikes, und in diesem Fall schon ab dem ersten Kilometer. Und noch einen weiteren Steuervorteil gibt es für Diensträder. Denn anders als beim Dienstauto muss bei Überlassung durch den Arbeitgeber der sogenannte geldwerte Vorteil nicht versteuert werden. Das Dienstrad kann also als ein steuerfreies Gehaltsextra angesehen werden. Entsprechend müssen auch selbständige Unternehmer für private Fahrten mit dem Betriebsrad keinen Eigenverbrauch versteuern.

Einsatz einer Fuhrparksoftware

Eine Möglichkeit für Betriebe, den CO2 Ausstoß im Fuhrpark zu ermitteln, ist der Einsatz einer Flottenmanagement Software. Die Software zeigt CO2 Emissionen pro Flotte und Fahrzeug auf, sodass ein sofortiger Überblick über die CO2 Abgase möglich ist. Unternehmen erkennen so, welche Fahrzeuge die größten Verursacher sind und gegebenenfalls durch CO2-armere Fahrzeuge ausgetauscht oder durch andere Maßnahmen optimiert werden müssen. Welche Möglichkeiten der Einsatz einer Fuhrparksoftware zur Reduzierung der CO2 Emissionen und Förderung der Nachhaltigkeit bietet, zeigt folgende Broschüre auf. 

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4 Antworten

  1. Guten Morgen,

    Wie wird die CO2 Steuer für Mieter berechnet, wenn der Vermieter keine Dämmung des Wohnraumes durchgeführt hat? Muß hier nicht der Energieausweis in Betracht gezogen werden? Ansonsten bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen u. wird so ungerecht zur Kasse gebeten!

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Stock

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