Der perfekte Schutz für Ihren Fuhrpark

Rettungsring

Die Sicherheit im Fuhrpark erhöhen – Welche Maßnahmen sind nötig? UVV, Sicherheitstrainings, etc. Wann muss der Fuhrparkleiter eingreifen? Welche Maßnahmen können präventiv helfen?

Vorteil Prävention

Gibt es einen Unfall, haftet das Unternehmen unter Umständen für alle im Fuhrparkmanagement entstandenen Personen- und Sachschäden. Wer vorausschauend plant, der beugt vor. 

Halterhaftung ist im Fuhrparkmanagement ein bedeutsames Thema. Die grundsätzliche Frage der Halterhaftung beschäftigt sich vor allem damit, wer der eigentliche Halter ist. In der Regel trifft das auf das Unternehmen zu, im Besonderen auf die Geschäftsführung. Die wiederum kann jedoch ihre Halterverantwortung auf andere Personen wie einen Fuhrparkmanager übertragen – und dadurch die Halterverantwortlichkeit der eigenen Haftung einschränken. Klar ist, dass viele Rädchen ineinandergreifen müssen, um die Sicherheit im Fuhrpark zu erhöhen.

Maßnahmen für mehr Sicherheit

Aus der Unfallverhütungsvorschrift ergeben sich Pflichten und Aufgaben für den Fuhrparkmanager. Neben der Prüfung von Fahrzeugen und Fahrzeugpapieren gehören auch der Check der gesundheitlichen sowie charakterlichen Eignung des Fahrers dazu. Aber Achtung: Auch, wenn die Durchführung dieser Aufgaben an externe Dienstleister vergeben werden – die Kontrollpflicht bleibt trotzdem bei dem Halterverantwortlichen. Dazu gehört die Überprüfung der ständigen persönlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeuges. Ganz besonders:

  • Mitteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis an den Fuhrparkverantwortlichen.
  • Kontrolle durch ärztliche Untersuchungen und gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen. 
  • Beachtung der Vorschriften der STVO und der weiteren Gesetze (DGUV Vorschrift 70). Darunter die jährliche UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift), die von der Berufsgenossenschaft für gewerblich genutzte Fahrzeuge gefordert wird.
  • UVV-Fahrerunterweisung online oder persönlich.
  • Nachhaltige Dokumentation der Testergebnisse

Leitfaden Schadenabwicklung

Welche Schritte alle bei der Schadenabwicklung beachtet werden müssen und wie der Fahrer sich am Unfallort verhalten sollte, erklärt folgender Leitfaden. Dieser enthält zusätzlich einen Unfallbericht, den der Fuhrparkleiter den Fahrern mitgeben kann. 

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Und Schäden im Fuhrpark analysieren und dokumentieren.

Pflichtübertragung an den Fahrer

Um eine enge Bindung zum Fahrzeug zu erzeugen, werden in einigen Fuhrparks mit Hilfe eines Fahrzeugüberlassungsvertrags die Fahrer verpflichtet, den regelmäßigen Fahrzeugprüfungen und Inspektionen nachzukommen. Eigentlich eine gute Idee, denn so wird die Verantwortung des Fahrers gestärkt. Selbst wenn in einem Überlassungsvertrag alle Rechte und Pflichten des Fahrers klar dokumentiert sind, so ist im Fall der Missachtung des Vertrags doch der Fuhrparkleiter verantwortlich. Ob ein Überlassungsvertrag im Fuhrpark sinnvoll ist, richtet sich also nach der Zuverlässigkeit des Fahrers.

Unfallanalyse im Gespräch

Aus Unfällen lassen sich viele Erkenntnisse gewinnen, aus denen man mehr über die Ursache lernen kann. Eine wichtige Maßnahme, um Schäden zukünftig zu vermeiden, ist daher das Unfallanalysegespräch. Dafür bietet sich der Fuhrparkleiter an, der auf Augenhöhe mit dem Unfallverursacher sprechen sollte.

Telematik an Board

Auch Telematik gilt als geeignetes Mittel im Riskmanagement, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden. Mittels Telematik kann das Fahrverhalten analysiert und anschließend Fehler korrigiert werden. Zusätzlich können diese Systeme den Kraftstoffverbrauch der Flotte senken. Manche Hersteller sprechen von einem Einsparpotenzial von bis zu 15 Prozent.

Fahrertraining beim ADAC

Bis zu 30 Prozent Kostenersparnis ermöglicht defensives Fahren im Unternehmen. Der ADAC bietet verschiedene Trainingsmöglichkeiten für Firmen an und sensibilisiert so die Mitarbeiter. Übrigens senken viele Versicherungen ihre Beiträge auf die Kaskoversicherung nach der Teilnahme an einem Sicherheitstraining.

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