Freie Werkstätten vs. Vertragswerkstätten

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Früher hieß es, nur Vertragswerkstätten würden optimale Reparaturen gewährleisten. Doch die günstigeren freien Werkstätten genießen mittlerweile ebenfalls einen guten Ruf.

Ein Vergleich des Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT)-Reports von 2008 und 2018 zeigt, dass zwölf Prozent mehr Fahrer ihren Privat-Pkw zur Wartung in eine freie Werkstatt bringen, als noch vor zehn Jahren. Aber auch für Fuhrparkmanager stellt der Besuch einer freien Werkstatt eine attraktive Alternative zur Vertragswerkstatt dar. Und das, obwohl laut Dataforce 80 Prozent der Unternehmen ihre Fahrzeuge immer noch bei Vertragswerkstätten warten lassen. Allerdings gibt es in Unternehmen mit größeren Fuhrparks langsam einen Sinneswechsel: Fast die Hälfte kauft hauptsächlich bei Reifen- und Werkstattketten. Nicht nur Hersteller, sondern auch Versicherer und Leasinggeber haben vertragliche Bindungen mit Werkstätten. Auch in diesem Kontext fallen häufig die Worte „Vertragswerkstatt“ und „Werkstattbindung“.

Was ist eine Vertragswerkstatt?

Als Vertragswerkstatt gelten Fahrzeugwerkstätten, die von den Fahrzeugherstellern zur Reparatur autorisiert sind. Deshalb stehen sie mit den Herstellern in einer vertraglichen Geschäftsbeziehung. Die Hersteller versorgen Vertragswerkstätten mit Fachwissen und Originalersatzteilen. Dieser Service ist grundsätzlich teurer als bei einer freien Werkstatt. Einen Vorteil gibt es trotzdem: Der Vertragswerkstatt fällt das Aufspüren komplizierter Fehler aufgrund ihrer Erfahrung mit den Fahrzeugen einer Marke häufig leichter.

Was ist eine freie Werkstatt?

Freie Werkstätten haben keinerlei Bindung an einen bestimmten Fahrzeughersteller oder eine Marke. Ausgebildetes Fachpersonal kümmert sich hier um die Reparatur des Fahrzeugs – die Werkstätten der Freien sind dabei auf fast jedes Fahrzeugmodell eingestellt. Große Ketten wie ATU können sogar seltene Modelle in den Werkstätten warten und reparieren. Da freie Werkstätten auf die meisten Fahrzeugmodelle vorbereitet sind, kann der Fuhrparkleiter alle Autos in derselben Werkstatt warten lassen und hat weniger Verwaltungsaufwand.

Werkstattbindung – eine Klausel mit Tücken

Während für gebrauchte sowie neue Fahrzeuge generell freie Werkstattwahl gilt, sieht es bei einem Leasingvertrag anders aus. Üblicherweise sehen Leasingverträge vor, dass der Leasingnehmer nur bei bestimmten Vertragswerkstätten das Fahrzeug reparieren darf. Das wiederum kann zu einem erheblichen Kostenfaktor werden. Allerdings muss es für die Erhaltung der Herstellergarantie nicht immer die markengebundene Werkstatt sein. Auch freie Werkstätten können die Reparaturen nach Herstellervorschrift durchführen. Vor Abschluss eines Leasingvertrags sollte sich der Fuhrparkleiter genau über die Modalitäten informieren.

Werkstattrahmenvertrag

Wer viele Marken in seiner Flotte hat, profitiert von einem Werkstattrahmenvertrag. Das ist besonders für Fuhrparks mit Pkw unterschiedlicher Marken interessant, denn oft gibt es günstige Rahmenverträge erst ab einer bestimmten Anzahl von Fahrzeugen. Große freie Werkstatt-Ketten wie ATU bieten auch pauschale Wartungsverträge an, die für die gesamte Flotte einen festen monatlichen Betrag vorsehen. Zusatzarbeiten und die Kosten für die Ersatzmobilität lassen sich ebenfalls im Rahmenvertrag festlegen.

Garantierte Garantie

Seit 2010 hat die EU die Werkstattbindung aus den Garantieverträgen verbannt. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Leasingfahrzeuge haben keine freie Werkstattwahl. Nur bei einem Besuch der Vertragswerkstatt besteht der volle Anspruch auf Garantie. Bei allen anderen Fahrzeugen müssen die Hersteller akzeptieren, dass Inspektionen oder Unfallreparaturen auch während der Garantiezeit in einer freien Werkstatt nach Herstellervorschrift durchgeführt werden. Das sollten sich Fuhrparkleiter schriftlich bestätigen lassen. Der Hersteller darf Garantieleistungen nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.

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