- Januar 7, 2021
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Mehr als 2,6 Millionen Verkehrsunfälle passierten allein im Jahr 2019 in Deutschland. Bei den meisten davon blieb es bei Sachschäden – doch auch die ziehen oftmals hohen bürokratischen Aufwand bei der Schadenabwicklung mit sich. Wird ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark in einen Unfall verwickelt, kommen auf den Fuhrparkleiter im Rahmen der Kfz Schadenabwicklung des Kfz zahlreiche Aufgaben zu.
Schadenabwicklung im Fuhrpark: Was tun nach einem Unfall?

Ob Bagatell- oder (wirtschaftlicher) Totalschaden: Nach einem Unfall ist es oberstes Gebot, das Fahrzeug so schnell wie möglich wieder einsatzbereit zu machen und die Schadenabwicklung schnell zu erledigen. So lassen sich teure Ausfallzeiten vermeiden. Ein durchdachtes Schadenmanagement reduziert den Aufwand und beschleunigt den Vorgang. Aus einer konsequenten Schadenregulierung für ein Kfz lassen sich zudem Maßnahmen für die Unfallverhütung treffen. Wer weiß, aus welchen Gründen es zu Unfällen kommt, kann effektiv dagegen steuern. Das hat letztendlich positive Auswirkungen auf die Versicherungsprämie: Ein durchdachtes Schadenmanagement belohnen Versicherungsgeber meist mit besseren Konditionen. Die Schadenabwicklung bei einem Kfz Unfall kann dementsprechend schnell und unkompliziert durchgeführt werden, wenn sie bereits im Vorfeld gut organisiert ist.
Hat es gekracht, ist es für alle Beteiligten wichtig, rasch zu handeln. Das gilt für den Fahrer ebenso wie für den Fuhrparkmanager. Die Schadenregulierung umfasst zahlreiche Punkte, über die der Fuhrparkleiter Kenntnis haben sollte – oder er gibt sie in die Hände eines Schadenregulierers. Die Schadenabwicklung für Kfz kann hier also vom Fuhrparkverantwortlichen oder Schadenregulierer übernommen werden.
Das muss bei der Schadenregulierung beachtet werden
Bereits am Unfallort sind Maßnahmen für eine effektive Abwicklung zu treffen. Im ersten Schritt der Kfz Schadenabwicklung meldet der Fahrer den Schaden an das Unternehmen – gegebenenfalls ergänzt durch Fotos und / oder Skizzen. Bei unklaren Schuldverhältnissen und Personenschäden sollte zwingend eine Unfallaufnahme durch die Polizei erfolgen. Diese kann später den Vorgang wesentlich vereinfachen, zum Beispiel bei der Meldung an die Versicherung. Die Schadenaufnahme erfolgt in der Regel durch den Fuhrparkleiter. Schadenabwicklung nach dem Kfz Unfall sollte im Fuhrpark gut organisiert sein. Dadurch lässt sich wertvolle Zeit einsparen.
- Schadenmeldung an die gegnerische Versicherung sowie gegebenenfalls Meldung bei der eigenen Versicherung
- Beauftragung eines Sachverständigen – bei Bagatellschäden genügt unter Umständen ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten
- Beauftragung der Werkstatt und Organisation der Reparatur
- Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges für die Dauer des Werkstattaufenthalts
- Reparaturfreigabe nach erfolgter Instandsetzung
- Abwicklung des Unfallschadens mit der gegnerischen Versicherung

Ein ausführliches Reporting dient der Unfallprävention. Es umfasst unter anderem die Aufnahme des beteiligten Fahrers, den Fahrzeugtyp, die Umstände, die zum Unfall geführt haben sowie die Höhe des Schadens. So lassen sich im besten Falle Muster erkennen, die im Rahmen einer Unfallnachsorge relevant sein können. Das Reporting wird zur Schadenabwicklung bei Kfz Unfall gezählt.
Leitfaden zur Schadenabwicklung im Fuhrpark
Um die Schadenabwicklung Kfz korrekt abwicklen zu können, empfehlen wir Ihnen die Nutzung von unserem Leitfaden. Die Schadenabwicklung kann mit Hilfe des Leitfadens strukturiert und organisiert durchgeführt werden. So kann wertvolle Zeit eingespart werden. Der Leitfaden kann für verschiedene Fahrzeuge im Fuhrpark verwendet werden.
Schadenpositionen nach Verkehrsunfall: Welche Rechtsansprüche lassen sich im Fuhrpark geltend machen?
Ist der Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, übernimmt die gegnerische Versicherung grundsätzlich die Kosten. Um die Schadenersatzansprüche in vollem Umfang durchzusetzen, sollte der Fuhrparkleiter die folgenden Anspruchsgrundlagen kennen:
- Halterhaftung nach 7 StVG
- Schadenersatzanspruch nach 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB
- Ersatzpflicht des Fahrzeugführers nach 18 StVG
- Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nach § 115 VVG
Die Schadenpositionen
Zu wissen, welche Schadensposition geltend gemacht werden kann, bewahrt das Unternehmen vor Verlusten, zum Beispiel hinsichtlich des Nutzungsausfalls im Rahmen der notwendigen Reparatur. Relevante Schadenpositionen im Fuhrpark betreffen zahlreiche Positionen, die individuell bewertet werden. So spielen die Höhe des Schadens eine Rolle, die Dauer der Reparatur und ob es sich um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden handelt. Ziel der Regulierung ist es grundsätzlich, den Geschädigten so zu stellen, als sei der Unfall nie passiert. Dafür sind folgende Positionen in der Abwicklung heranzuziehen:

- Aufwandsentschädigung (allgemeine Unfallpauschale)
- Abschleppkosten inklusive Standgebühren
- Instandhaltungskosten laut Gutachten oder Kostenvoranschlag
- Gutachterkosten
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Nutzungsausfall
- Kosten für Miet- oder Ersatzwagen
- Gebühren für die Fahrzeugabmeldung bei Totalschaden
Die vollständige Schadenregulierung zieht häufig Versicherungsstreitfragen nach sich. Rechtliche Grundlagenkenntnisse sind für den Fuhrparkleiter daher unverzichtbar. Darüber hinaus ist anwaltlicher Beistand bei unvollständigen Zahlungen seitens der Versicherung ratsam.
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