- Juni 16, 2021
- Lesedauer: 3 Minuten
Im Artikel erfahren Sie:
Handwerkerregelung: Eine Ausnahme von der Tachographenverordnung und dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, die nicht nur Handwerker, sondern auch andere Berufsgruppen betrifft, deren Haupttätigkeit nicht das Fahren ist.
Voraussetzungen: Die Regelung gilt, wenn die beförderten Güter Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung des Fahrers sind und das Führen des Fahrzeugs eine arbeitsvertragliche Nebenleistung darstellt.
Auswirkungen auf Tachographenverordnung: Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen entfällt die Fahrtenschreiberpflicht, wenn sie nicht hauptberuflich für den Transport von Werkzeug oder Material genutzt werden. Bei LKW zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten erforderlich, wenn der Radius von 100 Kilometern um den Unternehmensstandort überschritten wird.
Ausnahmen bestätigen die Regel, auch beim Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Tachographenverordnung. Einigen Aufwand und erhebliche Kosten kann da sparen, wer unter die Handwerkerregelung (auch Handwerkerklausel) fällt. Der Name ist allerdings irreführend: Sie betrifft weder nur Beschäftigte des Handwerks, noch alle Handwerker. Denn es gibt einiges zu beachten. Die Lkw Handwerkerregelung kann unter bestimmten Bedingungen die Regulierung der Tachographenverordnung verändern. Wann dies der Fall ist, erklären wir hier.
Tachographenverordnung und Handwerkerreglung
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – dafür sind Vorschriften wie Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die Tachographenverordnung gemacht worden. Für die Unternehmen bedeuten sie allerdings finanziellen und bürokratischen Aufwand. Und weil der nicht in jedem Fall angemessen ist, gibt es eine Ausnahme – die Handwerkerregel. Die gilt aber nicht generell für alle Beschäftigten im Handwerk, sondern nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es sich bei den beförderten Gütern um Material oder Ausrüstung handeln, die für die Berufsausübung des Fahrers handeln. Dazu können Werkzeuge, Ersatzteile, Baumaterialien, Werkstoffe gehören, aber auch Waren und Geräte, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert werden.
- Das Führen des Fahrzeugs darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein – es muss sich um eine arbeitsvertragliche Nebenleistung handeln. Das trifft zu, wenn die Fahrtätigkeit gegenüber den weiteren Aufgaben im Arbeitsvertrag und im Arbeitsalltag nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Wenn diese beiden Kriterien gleichzeitig erfüllt sind, kann eine Ausnahme vom Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zum Einsatz kommen: die Handwerkerregelung. Entscheidend ist dafür nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Art der Tätigkeit.
Fahrerkarte, Handwerkerregelung und Fahrtenschreiber
Wer durch seine Tätigkeit unter die Lkw Handwerkerregelung fällt, muss – im Gegensatz zu BerufskraftfahrerInnen – nicht regelmäßig an verpflichtenden Weiterbildungen teilnehmen, um die Fahrerlaubnis für Klasse C und D zu verlängern. Besteht Weiterbildungspflicht, ist das auch auf dem Führerschein vermerkt: Die Schlüsselzahl 95 weist darauf hin. Sie dient als Nachweis dafür, dass die Weiterbildung bestanden wurde und ist mit einem Ablaufdatum versehen. Denn alle fünf Jahre muss wieder eine erneute Qualifikation nachgewiesen werden.
Auswirkung von Handwerkerregelung auf Tachographenverordnung
Außerdem wirkt sich die Handwerkerregelung für Lkw oft auf die Tachographenverordnung aus: Bei Transportern und LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, mit denen nicht hauptberuflich Werkzeug oder Material transportiert wird, besteht in diesem Fall keine Fahrtenschreiberpflicht – gleiches gilt für PKW-Gespanne in dieser Gewichtsklasse.
Bei LKW zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen die Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden, wenn ein Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmensstandort überschritten wird. Geht es also einmal über die 100 Kilometer hinaus, muss ein Fahrtenschreiber eingesetzt werden. Die Kilometer zählen dabei seit 2019 tatsächlich genau ab Betriebsstandort, nicht wie zuvor ab der Gemeindegrenze.
Ab 7,5 Tonnen gibt es keine Ausnahme mehr, dann sind generell (auch laut Handwerkerregelung) Fahrtenschreiber und FahrerInnenkarte fällig. Ganz genau schlüsselt es der Zentralverband des Handwerks mit einem gut nachvollzieharen Pfeildiagramm auf.
Auch wenn die Ausnahme „Handwerkerregelung“ heißt: Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Krankentransport, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (dürfen aber nicht mehr als 40 km/h fahren!) oder Verkaufswagen (mobile Geschäfte wie z. B. Bäcker etc.) fallen ebenfalls unter die Handwerkerklausel. Seit 2020 gilt die Freistellung auch für die Lieferung von Transportbeton. (Die weiteren Änderungen der Tachographenverordnung finden Sie im Amtsblatt der EU).
FAQ
1. Was ist die Handwerkerregelung und für wen gilt sie?
Die Handwerkerregelung ist eine Ausnahme von der Tachographenverordnung und dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Sie gilt für Fahrer, deren Haupttätigkeit nicht das Fahren ist und die Material oder Ausrüstung für ihre berufliche Tätigkeit transportieren. Diese Regelung betrifft nicht nur Handwerker, sondern auch andere Berufsgruppen, die ähnliche Bedingungen erfüllen.
2. Welche Voraussetzungen müssen für die Handwerkerregelung erfüllt sein?
Zwei Hauptkriterien müssen erfüllt sein: Erstens, die beförderten Güter müssen Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung des Fahrers sein. Zweitens, das Führen des Fahrzeugs muss eine arbeitsvertragliche Nebenleistung sein und darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.
3. Wie wirkt sich die Handwerkerregelung auf die Tachographenverordnung aus?
Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die nicht hauptberuflich für den Transport von Werkzeug oder Material genutzt werden, entfällt die Fahrtenschreiberpflicht. Für LKW zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen die Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden, wenn der Radius von 100 Kilometern um den Unternehmensstandort überschritten wird. Ab 7,5 Tonnen gibt es keine Ausnahmen mehr von der Fahrtenschreiberpflicht.
4. Welche Weiterbildungspflichten entfallen unter der Handwerkerregelung?
Fahrer, die unter die Handwerkerregelung fallen, müssen nicht an den regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen, die für die Verlängerung der Fahrerlaubnis für Klasse C und D erforderlich sind. Dies wird normalerweise durch die Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein angezeigt.
5. Gibt es weitere Ausnahmen, die unter die Handwerkerregelung fallen?
Ja, neben Handwerkern fallen auch Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Krankentransport, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie mobile Geschäfte und Lieferdienste für Transportbeton unter die Handwerkerregelung.
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