- Oktober 26, 2019
- Lesedauer: 2 Minuten
Endlich ein Dienstwagen! Der Dienstwagen gilt in Deutschland als eine Wertschätzung, die jeder erst einmal gerne annimmt. Was viele vergessen: Mit dem neuen Fahrzeug ist nicht nur Freude auf vier Rädern, sondern auch Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung und die Steuererklärung verbunden. Es bleibt also die Frage: Lohnt sich der Dienstwagen für mich?
Vorteile durch den Dienstwagen
Selbst kaufen müssen Sie den neuen Dienstwagen nicht. Die Anschaffungskosten entfallen für den Arbeitnehmer komplett. Meist werden zusätzlich dazu auch Unterhaltskosten wie Reparatur, Wartung und teilweise sogar die Versicherung übernommen. Den Wertverlust für das Fahrzeug trägt der Arbeitgeber. Die Übergabe erfolgt allerdings nicht ohne Bedingungen. In der Regel wird in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag ganz genau festgelegt, wie mit dem Dienstwagen umzugehen ist. Denn ein Dienstwagen ist keinesfalls ein Freifahrtschein für private Fahrten. Herrscht ein vom Arbeitgeber festgelegtes privates Fahrverbot, sollten Sie sich unbedingt daran halten. Zudem ist die private Nutzung des Dienstwagens durch Familienangehörige nicht immer erwünscht, wenn nicht gar untersagt. Informieren Sie sich besser im Vorfeld, wer den Wagen genau fahren darf.
Die Steuerregelungen richtig nutzen
Ist das private Fahren erlaubt, gilt der Dienstwagen als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Dazu gibt es zwei Versteuerungsmethoden, die sich je nach Höhe desprivaten Fahranteils lohnen: die Ein-Prozent-Methode und das Fahrtenbuch. Letzteres kann sich besonders für Sie lohnen, wenn Sie zum Großteil betrieblich unterwegs sind. Welche Methode sich genau für Sie lohnt, können Sie auch in dem Vimcar Firmenwagenrechner berechnen. Zudem können Sie, wenn Sie mit einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, für den Arbeitsweg auch die Entfernungspauschale nutzen. Viele andere Betriebskosten wie Autowäsche oder Wartungskosten können Sie ebenfalls in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Über die Firmenwagenversteuerung können Sie sich im Detail auch in unserer kostenlosen Broschüre informieren. Sie erklärt Ihnen, was die 1-%-Methode und das Fahrtenbuch sind. Auch enthalten ist eine ausführliche Vergleichsrechnung.
Hier Broschüre zur Firmenwagenversteuerung erhalten!

Der elektronische Dienstwagen
Besondere Regelungen gelten für elektrisch angetriebene Dienstwagen. Der Gesetzgeber unterstützt die umweltfreundliche Alternative zum klassischen Verbrennungsmotor, indem er bei der Versteuerung Vorteile für die Nutzer von Elektroautos schafft. Versteuert wird bei dem Elektro-Dienstwagen wie gewohnt entweder mit der 1-Prozent-Methode über den Bruttolistenpreis oder mit einem regelmäßig geführten Fahrtenbuch. Zum Ausgleich für die höheren Anschaffungskosten kommt es jedoch bei der Berechnung des geldwerten Vorteils und damit der zu zahlenden Steuerlast bei beiden Varianten zu einer Minderung. Lesen Sie hier mehr über die Firmenwagenversteuerung von Elektroautos.