Firmenwagen: Diese Kosten kommen auf Arbeitgeber zu

Firmenwagen

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Firmenwagen als Benefit: Ein Firmenwagen wird oft als zusätzliches Gehalt angeboten und kann steuerliche Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bieten.
  2. Kosten für Arbeitgeber: Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für einen Firmenwagen liegen bei ca. 300 Euro, wobei sich die Kosten je nach Fahrzeugmodell unterscheiden. Arbeitgeber können diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen und Umsatzsteuer gegenrechnen.
  3. Steuervorteile: Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils und die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer steuerliche Vorteile realisieren.

Firmenwagen als Extragehalt

Das Rekrutieren und Halten der eigenen Mitarbeiter kann heutzutage bisweilen schwierig sein. Denn die Mitbewerber sind nicht untätig, wenn es darum geht, einen Job schmackhaft zu machen, was dem Fachkräftemangel geschuldet ist. Ein Firmenwagen, der auch für private Fahrten genutzt werden kann, wirkt wie ein Zusatz, der beinahe steuerfrei ist. Gern wird der Firmenwagen als Benefit genutzt, wenn es um die Verhandlung von Gehaltserhöhungen geht. Dabei hat insbesondere ein Firmenwagen für alle Beteiligten finanziell große Vorteile, die hier noch erörtert werden. Für den Arbeitnehmer wirkt sich ein Firmenwagen, der auch privat genutzt wird, wie eine Lohnerhöhung aus. Denn durch die pauschale Versteuerung der privaten Fahrten als geldwerter Vorteil durch den Arbeitgeber, kommt es automatisch zu einer Reduzierung des Bruttogehalts, sodass sich auch die Steuern hierzu reduzieren. Welche Kosten beim Firmenwagen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen, erfahren Sie hier.  

Warum wird ein Firmenwagen gestellt? Gründe von Arbeitgeberseite

Das Stellen eines Firmenwagens hat für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Denn die Anschaffung und der laufende Unterhalt des Firmenfahrzeugs kann der Arbeitgeber als Betriebsausgabe geltend machen. Die Firmenwagen Kosten beim Arbeitgeber reduzieren sich hierdurch. Und die gezahlte Umsatzsteuer beim Kauf des Fahrzeugs kann der Arbeitgeber ebenfalls gegenüber dem Finanzamt gleich gegenrechnen. Wird dem Arbeitnehmer gestattet, das Firmenfahrzeug auch privat zu nutzen, dann kann der Arbeitgeber durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils das Bruttogehalt des Arbeitnehmers entsprechend kürzen und die Lohnnebenkosten hierzu einsparen. 

Gründe für Arbeitnehmer, Firmenwagen anzunehmen

Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung ist ein Firmenfahrzeug eine gute Alternative. Wird die Methode der Gehaltsumwandlung genutzt, dann kürzt der Arbeitgeber das Bruttogehalt, um den zu versteuernden Betrag für die private Nutzung des Dienstwagens. Die Gehaltsumwandlung ist ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts für das private Nutzungsrecht des Dienstwagens als Gegenzug. Durch diesen Verzicht reduziert sich sofort auch die Steuerlast des Arbeitnehmers für das Gehalt. 

Darüber hinaus profitiert der Arbeitnehmer von einer enormen Kostenentlastung hinsichtlich des Firmenwagens. Der Arbeitgeber zahlt die Versicherung, die Kfz-Steuer, die Wartungskosten, die Reparaturkosten, den Kraftstoff und die Anschaffungskosten.

Firmenwagen-Kosten für Arbeitgeber

Die Anschaffungskosten des Firmenwagens zahlt der Arbeitgeber. Und auch die laufenden Kosten für den Firmenwagen wie Wartung, Pflege, Kfz-Steuer, Reparaturen, Versicherung und Kraftstoff. Dabei werden die Kosten für den Firmenwagen für Arbeitgeber auf monatlich durchschnittlich 300 Euro geschätzt. Die Kosten richten sich auch immer nach dem jeweiligen Fahrzeugmodell. Ein Kleinwagen kostet den Arbeitgeber etwa 200 Euro im Monat, während ein Mittelklassefahrzeug circa 400 Euro im Monat kostet. 

Welche Steuern können Arbeitgeber dabei sparen?

Arbeitgeber können die Umsatzsteuer auf das Firmenfahrzeug gegenrechnen und sich vom Finanzamt erstatten lassen, sodass dieser Geldbetrag bei einem Kauf entsprechend gespart wird. Eine weitere Steuererleichterung ergibt sich durch die Ersparnis bei geringerer Lohnnebenkosten, wenn das Instrument der Gehaltsumwandlung genutzt wird. 

Fahrzeug wird getankt

Kosten von Firmenwagen für Arbeitnehmer

Die meisten Firmenwagenkosten zahlt der Arbeitgeber. Denn die Anschaffungs- und Unterhaltskosten sind sehr hoch. Die Firmenwagenkosten für Arbeitnehmer sind hingegen deutlich geringer. Arbeitnehmer müssen bei der Nutzung der 1 % Regelung nur Kosten von 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern. Dieser Betrag wird dem Gehalt aufgeschlagen und dann versteuert. Als Alternative können Arbeitnehmer auch das Fahrtenbuch nutzen, welches ggf. sogar noch günstiger sein kann. Bei dem Fahrtenbuch werden nämlich nur die tatsächlich durchgeführten Privatwege als geldwerten Vorteil versteuert. 

Welche Firmenwagen-Steuern können Arbeitnehmer absetzen?

Firmenwagen Kosten ausrechnen

Wird das Instrument der Gehaltsumwandlung durch Gehaltsverzicht genutzt, dann verringert sich für den Arbeitnehmer auch automatisch das Bruttogehalt, sodass sich die Gehaltsabzüge auch gleichzeitig reduzieren. Den Firmenwagen von der Steuer absetzen ist für Arbeitnehmer in dem Sinne nicht möglich. Vielmehr muss der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung versteuert werden. Die meisten Dienstwagenkosten werden vom Arbeitgeber getragen und können auch von ihm abgesetzt werden.

FAQ zum Fuhrparkmanagement mit Schwerpunkt Firmenwagen-Kosten

1. Warum bieten Arbeitgeber oft einen Firmenwagen als Benefit an?

Ein Firmenwagen dient als attraktives Zusatzgehalt und kann steuerliche Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bieten. Er kann auch bei Gehaltsverhandlungen als Alternative zu direkten Gehaltserhöhungen eingesetzt werden.

2. Welche Kosten fallen für den Arbeitgeber bei der Bereitstellung eines Firmenwagens an?

Der Arbeitgeber trägt die Anschaffungskosten sowie laufende Kosten wie Wartung, Pflege, Kfz-Steuer, Reparaturen, Versicherung und Kraftstoff. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten werden auf etwa 300 Euro geschätzt, wobei sich die Kosten je nach Fahrzeugmodell unterscheiden können.

3. Wie können Arbeitgeber durch die Bereitstellung von Firmenwagen steuerlich profitieren?

Arbeitgeber können die Umsatzsteuer auf das Firmenfahrzeug gegenrechnen und sich vom Finanzamt erstatten lassen. Zudem können sie durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils das Bruttogehalt des Arbeitnehmers kürzen und so Lohnnebenkosten einsparen.

4. Welche Kosten fallen für den Arbeitnehmer bei der Nutzung eines Firmenwagens an?

Arbeitnehmer müssen bei der Nutzung der 1%-Regelung nur Kosten von 1% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern. Dieser Betrag wird dem Gehalt hinzugefügt und dann versteuert. Alternativ können Arbeitnehmer das Fahrtenbuch nutzen, um nur die tatsächlich durchgeführten Privatwege zu versteuern.

5. Können Arbeitnehmer Firmenwagenkosten von der Steuer absetzen?

Direktes Absetzen des Firmenwagens von der Steuer ist für Arbeitnehmer nicht möglich. Sie müssen den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung versteuern. Die meisten Kosten des Dienstwagens werden jedoch vom Arbeitgeber getragen und können von diesem steuerlich geltend gemacht werden.

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2 Antworten

  1. Hallo Nora,

    Danke für den Beitrag.

    Wenn der Arbeitnehmer sein Auto zur Verfügung stellt, und der Arbeitgeber nur die operativen Kosten trägt – kann sich dadurch ein wirtschaftlicher oder zumindest ein steuerlicher Gesamtvorteil ergeben? Unabhängig davon, wie sich der Vorteil zwischen AG und AN aufteilt.

    1. Hallo,

      falls es eine Nutzungspauschale von Seiten des/der ArbeitgeberIn (Car Allowance) gibt, muss diese ggf. sowie eventuell anfallende Sozialgaben versteuert werden. Auf den oder die ArbeitgeberIn kommen ggf. der Ersatz der Aufwendungen wie Betriebskosten zu.

      Da wir keine Rechtsberatung geben können, empfehlen wir Ihnen sich zu dem Thema nochmal mit einem oder einer SteuerberaterIn zusammenzusetzen. Diese können Ihnen die rechtliche Grundlage genauer erklären.

      Herzliche Grüße,
      Nora Emig
      Vimcar Boxenstopp Team

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