- Oktober 26, 2019
- Lesedauer: 2 Minuten
Im Rahmen des Klimapaketes wurden folgende Veränderungen beschlossen, die auch Ihren Fuhrpark betreffen und interessieren könnten. Die folgende Zusammenfassung der Bestandteile des Klimapaketes bezieht sich auf die Veröffentlichung im September 2019.
Um die Umstellung auf Elektrofahrzeuge zu fördern wurde eine Steigerung der Kosten für Benzin und Diesel vorgestellt. Der Preis pro Liter soll 2021 um 3 Cent steigen und bis 2025 sogar auf bis zu 10 Cent mehr pro Liter. Grund dafür soll die Steigerung des Preises für CO2-Zertifikate sein.
So sollen die Preise für Zertifikate bis 2025 steigen:
Parallel dazu sollen Stromkosten geringer bepreist werden. Grund dafür ist die Aussicht auf den Umstieg der meisten Unternehmen und Privatpersonen auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Es soll hier also ein weiterer Anreiz mit Hilfe von Kosteneinsparungen bei Stromkosten geschaffen werden. Der Strompreis soll nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 um 0,25 Cent je Kilowattstunde und 2022 um 0,5 Cent pro Kilowattstunde reduzieren. Aktuell liegt die EEG-Umlage in diesem Jahr bei 6,405 Cent pro Kilowattstunde. Für einen durschnittlichen Mittelstandshaushalt bedeutet dies bei einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden eine Ersparnis von 8,75 Euro im Jahr.
Verbesserung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur
Dazu sollen bis 2030 eine Million öffentlich Ladesäulen für Elektrofahrzeuge bereitgestellt werden. Aktuell kamen bis dato in 2019 3.786 neue öffentliche Ladesäulen in Deutschland zu den aus 2018 vorhandenen 12.800 dazu.
Meinungen der Bundesländer
Ein in vielen Bundesländern kritisch betrachteter Punkt ist die Anhebung der Pendlerpauschaule ab dem 21. Kilometer um fünf Cent pro Kilometer. Somit können nicht wie bislang 30 Cent pro Entfernungskilometer von der Steuer abgesetzt werden, sondern bis Ende 2026 35 Cent. Dies wird als Ausgleich für die Steigerung der Preise für Benzin und Diesel gesehen.
Steuerliche Änderungen
Die Kfz-Steuer soll sich in Zukunft mehr auf den CO2 Wert des Ausstoßes des Fahrzeuges beziehen und sich an diesem orientieren. Außerdem soll die 0,5% Dienstwagensteuer für Elektroautos (Preis unter 40.000 Euro) auf 0,25% gesenkt werden.
Das Tanken des elektrisch angetriebenen Firmenwagens auf dem Gelände des Unternehmens soll in Zukunft keinen geldwerten Vorteil mehr darstellen und muss demnach nicht versteuert werden.
Über zukünftige Änderungen werden wir Sie hier auf dem Boxenstopp auf dem Laufenden halten.
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