Alles zur Pendlerpauschale – Fahrtkosten in der Steuererklärung

digitale Führerscheinkontrolle einer Fahrerin

Mit dem Auto, dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit? Die Pendlerpauschale bietet steuerliche Entlastung für Berufspendler.

 

Der tägliche Weg zur Arbeit kann nicht nur zeitaufwändig sein, sondern auch ins Geld gehen. Glücklicherweise gibt es eine Möglichkeit, einen Teil der Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen – die Pendlerpauschale. Mitarbeitende dürfen ihre beruflich bedingten Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben, bei den „beschränkt abzugsfähigen Werbungskosten“. Je weiter der Arbeitsweg entfernt ist, desto stärker reduziert sich die Steuer. Was man über diese Regelung wissen muss, um die Steuerlast zu reduzieren: Wir verraten es.

Definition Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für den Arbeitsweg, die bei der Pendlerpauschale berücksichtigt werden können. Alle, die Einkommensteuern zahlen, dürfen jährlich ein Werbekostenpauschale von aktuell  1.230 Euro in ihrer Steuererklärung angeben. Bis zu dieser Höhe müssen keine Nachweise erbracht werden. Anderes gilt für höheren Kosten. Hier müssen Arbeitnehmer die Kosten selbst errechnen und in der Regel durch Belege nachweisen.

Kosten berechnen

Pendlerpauschale: Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz

Die Pendlerpauschale, auch als Entfernungspauschale bekannt, ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend zu machen. Auch Unternehmer und Selbstständige können für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb die Entfernungspauschale ansetzen. Die Pauschale beträgt derzeit für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Ab dem 21. Kilometer werden dann 38 Cent fällig. Ist der Arbeitsplatz also 25 Kilometer vom Wohnort entfernt, darf der Mitarbeitende pro Arbeitstag 7,90 Euro geltend machen.

Aber Vorsicht: Bei der Entfernungspauschale dürfen nur Tage berücksichtigt werden, an dem eine Person tatsächlich am Arbeitsplatz war. Krankheit, Urlaub oder Homeoffice dürfen nicht angerechnet werden. Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr bis zu 220 Arbeitstage ohne besondere Nachweise. Sollten Mitarbeitende Fahrtkostenzuschüsse oder Sachzuwendungen für den Arbeitsweg bekommen, müssen diese Beträge natürlich von der Entfernungspauschale abziehen. Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittel-unabhängig. Das heißt für Pkw, Roller Bus, Bahn, Fahrrad oder als Mitfahrende in einer Fahrgemeinschaft.

Werden die Fahrtkosten vom Staat erstattet?

Die Pendlerpauschale ist keine direkte Erstattung, sondern eine steuerliche Entlastung. Arbeitnehmer können die Pauschale bei ihrer Steuererklärung geltend machen, um ihre zu versteuernden Einkünfte zu reduzieren. Dadurch zahlen sie weniger Einkommensteuer. Sie werden lediglich von der Höhe des Einkommens abgezogen, auf das Steuern gezahlt werden müssen. Angenommen, es werden 20 Prozent Einkommensteuern. In der Steuererklärung hat sie 3.000 EUR an Fahrtkosten als Werbekosten angeben. Auf diese 3.000 Euro fallen also keine Steuern an. Die Person spart 20 Prozent von 3.000 Euro. Das bedeutet, Sie zahlt 600 Euro weniger Steuern. Durch die Steuerersparnis werden die beruflichen Fahrtkosten teilweise ausgeglichen. Je höher der persönliche Steuersatz, desto stärker wirkt der Effekt.

Höchstgrenzen der Erstattung

Für die steuerliche Berechnung der Fahrtkosten gibt es in der Regel eine Höchstgrenze, die bei 4.500 Euro liegt. Es bestehen jedoch zwei Ausnahmen:

Wenn Mitarbeitende mit dem eigenen Fahrzeug oder mit dem Dienstwagen zum Arbeitsplatz fahren, oder wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher sind. Die höheren Kosten müssen belegt werden können.

Mobilitätsprämie für Geringverdienende

Prämie hilft

Die Mobilitätsprämie, auch als Mobilitätszulage bezeichnet, ist eine staatliche Unterstützung für Geringverdienende, die hohe Fahrtkosten zu ihrem Arbeitsplatz haben. Diese Prämie soll dazu beitragen, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit haben, zur Arbeit zu pendeln. Die Berechnung der Prämie ist jedoch äußerst kompliziert. Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, müssen Berufstätige folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Das zu versteuerndes Einkommen übersteigt den Grundfreibetrag nicht. (2023: 10.908 Euro für Ledige / 21.816 Euro für Verheiratete)

 

  • Der einfache Weg zum Arbeitsplatz muss mindestens 21 Kilometer lang sein.

 

  • Sie füllen die Anlage Mobilitätsprämie in der Steuererklärung aus.

Entfernungen zum Arbeitsplatz

In der Kürze liegt die Würze: Für die Berechnung muss die Entfernung der kürzesten Straßenverbindung verwendet werden.

Definition: Erste Tätigkeitsstätte

Wenn Angestellte an ständig wechselnden Orten arbeiten, muss der Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte festlegen.

Bei mehreren Jobs

Wer zwischen seinen Jobs immer wieder zur eigenen Wohnung zurückkehrt, kann für jeden einzelnen die Pendlerpauschale berechnen. Wer von einem Arbeitsplatz zum nächsten fährt, darf pro Tag maximal die Hälfte der gefahrenen Strecke für die Fahrtkosten berücksichtigen.

Doppelte Haushaltsführung, nur eine Berechnung

Grundsätzlich darf nur die Entfernung von der näher am Arbeitsplatz gelegenen Wohnung angegeben werden. Die entferntere Wohnung zählt nur dann, wenn sie den Lebensmittelpunkt bildet.

Fahrtkosten für Dienstreisen – das ist wichtig

Zur Dienstreise gehören Fahrten zu Kunden, Messen, oder anderen Einsatzorten – die Entfernungspauschale lässt sich auf Basis der kürzesten Straßenverbindung ermitteln. Dabei zählen die tatsächlich gefahrene Strecke, also Hin- und Rückreise (nicht nur die einfache Strecke wie bei den Fahrten zum Arbeitsplatz). Die Pauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer, unabhängig von der Streckenlänge. Allerdings dürfen Mitarbeitende die Fahrtkosten für Dienstreisen nur geltend machen, wenn sie die Kosten selbst tragen. Das geht nicht, sollten Mitarbeitende per Dienstwagen reisen oder der Arbeitgeber die Spesen zahlen. In diesem Fall muss der Zuschuss zwingend von der Entfernungspauschale abgezogen werden. Die Entfernungspauschale für Dienstreisen ist – wie eigentlich immer – ebenfalls unabhängig vom Verkehrsmittel. Auch jährliche Höchstgrenzen gibt es in dieser Situation nicht.

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