Kfz Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer wird automatisch abgebucht, sobald ein Auto zugelassen wird. Doch ist das immer so? Oder lässt sich durch clevere Tricks bares Geld sparen?

So reduzieren Sie die Kfz-Steuer

Die Höhe der Kfz-Steuer pro Auto ist zwar gering, auf die Flotte bezogen macht sie aber viel aus. Und es wird noch teurer: Das Bundesfinanzministerium arbeitet momentan an einer Reform der Kfz-Steuer, die ab 2021 greifen soll. Die meisten Autofahrer müssten dann wenig bis deutlich mehr bezahlen. Wer Geld sparen will, sollte sich seinen Neuwagen deshalb noch dieses Jahr zulegen. Der Entwurf des Finanzministeriums sieht vor, dass bei Neuzulassungen vom 1. Januar 2021 an je 100 Kubikzentimeter Hubraum 9,50 Euro fällig werden. Zusätzlich kommt ein schrittweise ansteigender Zuschlag für jedes Gramm Kohlendioxidemission je Kilometer. Bislang berechnet sich die Kfz-Steuer über den Hubraum des Wagens und den CO2-Ausstoß, der aus dem Verbrauch hochgerechnet wird. Zukünftig soll die CO2-Komponente eine größere Rolle spielen.

Wozu KFZ-Steuer?

Auf Bundesebene brachte die Kfz-Steuer 2018 laut Bundesfinanzministerium Steuereinnahmen in Höhe von rund neun Milliarden Euro ein. Dabei sei die Summe jedes Jahr in etwa gleich, heißt es auf der Webseite des Ministeriums. In erster Linie dient die Steuer zur Finanzierung des Straßenbaues, zur Erhaltung des Straßennetzes, aber auch zum Ausbau von Lärmschutzmaßnahmen und Raststätten. Hintergrund ist das Verursacherprinzip: Die Fahrzeughalter werden verpflichtet, für die Schäden an Straßen und Umwelt aufzukommen, die sie verursacht haben. Allerdings dienen die Steuern nicht immer zweckgebundenen Projekten.

Gibt es Befreiungen von der Kfz-Steuer?

Ja, denn von der Kfz-Steuer befreit sind Null-Emissionsfahrzeuge. Im Klartext bedeutet das: Autos mit reinem Elektroantrieb. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gilt nur bei erstmaliger Zulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2020 für zehn Jahre ab dem Erstzulassungsdatum. Das gilt auch für den auf den Betrieb umgerüstete Fahrzeuge mit Batterien oder emissionsfreien Wasserstoff-Brennstoffzellen. Erst nach Ablauf des steuerbefreiten Zeitraums werden Elektrofahrzeuge für die Kfz-Steuer nach Fahrzeuggewicht berechnet. Dann fallen aber nur günstige 50 Prozent der Kfz-Steuer an, die Halter für einen konventionellen Motor zahlen müssten. Aber Achtung: Hybridfahrzeuge mit zusätzlichem Verbrennungsmotor zählen zu den steuerbegünstigten Modellen.

Weitere Vergünstigungen

Ein grünes Kennzeichen zeigt an, dass das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist. Wer es beantragt, unterliegt strengen zweckgebundenen Auflagen. Ein grünes Kennzeichen erhalten unter anderem:

  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für im Straßenbau oder der Straßenreinigung genutzt werden
  • Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen, die für Hilfsgütertransporte genutzt werden
  • Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile von Schaustellerbetrieben
  • Sportanhänger, wie Boots-Trailer, Segelflugzeug- oder Pferde-Anhänger für Sportzwecke

Steuerersparnis durch Elektrofahrzeuge

Die Nutzung alternativer Antriebe beschert dem Unternehmen weitere Steuerersparnisse. Schon seit Anfang 2020 müssen Fahrer eines elektrischen Firmenwagens die private Nutzung monatlich nur noch mit 25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Bei Plug-in-Hybriden gilt als steuerliche Bemessungsgrundlage nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises. Dazu kommt, dass seit Juli 2020 die neue Kaufprämie für E-Autos in Kraft ist. Die neuen Fördersätze gelten rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden und läuft bis 31.12.2021. Bis zu 9.000 Euro netto schießen Staat und Industrie beim Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybride hinzu.

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