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Zweck der DGUV V3 Prüfung: Diese Prüfung ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für den Bereich „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie soll Unfällen vorbeugen, die beim Betreiben von elektrischen Anlagen und Geräten entstehen könnten.
Prüfungsanforderungen: Die DGUV V3 Prüfung schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Diese Prüfungen müssen von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Bedeutung für den Fuhrpark: Für Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen ist die DGUV V3 Prüfung relevant, da Ladesäulen, mobile Ladestationen und Ladekabel der Fahrzeuge unter diese Vorschrift fallen und regelmäßig geprüft werden müssen.
Dieser Artikel beschreibt die Grundlagen der DGUV, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Weiterhin werden hier die wichtigsten Informationen zur DGUV Vorschrift 3 sowie zur DGUV V3 Prüfung aufgelistet, die auch für den Fuhrpark eines Unternehmens von Bedeutung sein kann.
Die Abkürzung DGUV
Die Abkürzung „DGUV“ bezeichnet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Die DGUV ist ein Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und aller Unfallversicherungen, die die öffentliche Hand betreffen. Diese Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen wurden am 01.07.2007 zu dem Spitzenverband „DGUV“ zusammengeschlossen.
Grundlegendes zur DGUV
Neben der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, in der alle Beschäftigten eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses versichert sind. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). In § 1 des SGB VII sind dabei die Aufgaben dieser Pflichtversicherung definiert.
Gemäß der gesetzlichen Definition bestehen diese Aufgaben zum einen darin, über die entsprechenden Maßnahmen Betriebsunfälle zu verhindern, typischen berufsbedingten Krankheiten vorzubeugen und sämtliche Gefahren, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen könnten, auszuschließen. Zum anderen sollen nach einem Eintreten von möglichen Betriebsunfällen oder typischen berufsbedingten Krankheiten die Gesundheit und auch die berufliche Leistungsfähigkeit der Beschäftigten über die dazu erforderlichen Maßnahmen wiederhergestellt werden. Des Weiteren sieht der Paragraph vor, dass die Beschäftigten oder deren Hinterbliebenen dabei auch durch Geldleistungen entschädigt werden.
Die Berufsgenossenschaften
Die Mitglieder der DGUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Unfallversicherungen, die die öffentliche Hand betreffen. Alle Mitglieder der DGUV sind zugleich auch die Unfallversicherungsträger.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften bestehen aus neun Berufsgenossenschaften, die nach Gewerbezweigen aufgeteilt sind. Die Unfallversicherungen, die die öffentliche Hand betreffen, bestehen aus sechzehn Unfallkassen und drei Gemeindeunfallversicherungsverbänden, vier Feuerwehr-Unfallkassen und der Unfallversicherung Bund und Bahn.
Jedes Unternehmen steht in der Pflicht, sich bei der dafür zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden und regelmäßige Beiträge an die entsprechende Berufsgenossenschaft zu zahlen. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften werden dabei ausschließlich aus diesen Beiträgen finanziert. Die Unfallversicherungen, die die öffentliche Hand betreffen, finanzieren sich hingegen aus Steuermitteln.
Die Unfallverhütungsvorschriften oder DGUV-Vorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften werden abgekürzt als „UVV“ bezeichnet. Sie werden jedoch seit dem 01.05.2014 „DGUV-Vorschriften“ genannt.
Gemäß § 14 des SGB VII sind die Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, um Betriebsunfällen, typischen berufsbedingten Krankheiten und Gefahren, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen könnten, vorzubeugen. Laut der gesetzlichen Definition müssen sie außerdem eine wirkungsvolle Erste Hilfe ermöglichen. Aus diesem Grund haben die Unfallversicherungsträger nach § 15 des SGB VII unter Mitwirkung der DGUV das Recht, Unfallverhütungsvorschriften über die entsprechenden erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, die deren Verpflichtungen gemäß dem § 14 SGB VII erfüllen.
Diese Vorschriften dienen demnach der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und haben einen präventiven Charakter. Sie bilden damit die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV-Vorschriften gelten dabei als verbindliche Rechtsnormen. Jedes Unternehmen und alle Beschäftigten sind zu deren Einhaltung verpflichtet. Nach diesen Vorschriften sind die Unternehmen dafür verantwortlich, die entsprechenden Maßnahmen zur Vorbeugung von Betriebsunfällen, berufsbedingten Krankheiten und Gefahren, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen könnten, zu treffen. Zudem müssen sie eine wirkungsvolle Erste Hilfe möglich machen.
Die DGUV Vorschrift 3
Die einzelnen DGUV-Vorschriften haben unterschiedliche Inhalte. Die DGUV Vorschrift 3 wird abgekürzt „DGUV V3“ bezeichnet. Sie betrifft gewerbliche Unternehmen und ist die gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für den Bereich „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Für Unternehmen der öffentlichen Hand gilt die DGUV Vorschrift 4. Die DGUV Vorschrift 3 ist die Grundlage für ein sicheres Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in gewerblichen Unternehmen. Durch diese Unfallverhütungsvorschrift soll Unfällen, die beim Betreiben von elektrischen Anlagen und Geräten geschehen könnten, vorgebeugt werden.
Die DGUV V3 Prüfung
Die DGUV Vorschrift 3 gibt vor, dass sich elektrische Anlagen und Betriebsmittel grundsätzlich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden müssen. Aus diesem Grund schreibt die DGUV Vorschrift 3 eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor, die in gewerblichen Unternehmen verwendet werden. Diese Prüfung wird DGUV V3 Prüfung genannt. Alle gewerblichen Unternehmen sind dabei zu diesen regelmäßigen Prüfungen gemäß der DGUV Vorschrift 3 verpflichtet.
Welche Geräte müssen geprüft werden?
In gewerblichen Unternehmen und in Unternehmen der öffentlichen Hand unterliegen grundsätzlich alle Geräte und Anlagen, die mit Strom betrieben werden, der Prüfpflicht.
Die DGUV Vorschrift 3, die für gewerbliche Unternehmen gilt, definiert diese elektrischen Geräte als ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie als stationäre und nicht stationäre Anlagen.
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel alle elektrischen Geräte, die während des Betriebes, bei dem sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, ohne Aufwand bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Dies sind beispielsweise handgeführte Elektrowerkzeuge, Monitor, PC, Laptop, Drucker, Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Geräteanschlussleitungen oder Verlängerungsleitungen.
Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle elektrischen Geräte definiert, die keine Tragevorrichtung haben und so schwer sind, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder die aufgrund mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind. Dazu gehören beispielsweise Kühlschränke, Elektroherde, Spülmaschinen, Standbohrmaschinen oder Warmwasserspeicher.
Als stationäre Anlagen sind alle Anlagen definiert, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind. Dazu gehören Installationen in Gebäuden, Baustellenwägen, Containern und auf Fahrzeugen. Dies sind beispielsweise Brandmeldeanlagen, Sicherungskästen, Steckdosen, Leuchten, Leitungen, Aufzüge, Rolltreppen, Hebebühnen oder Rolltore und Schranken. Nicht stationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach dem Einsatz wieder abgebaut oder zerlegt und an einem neuen Bestimmungsort wieder aufgebaut werden können. Dazu gehören beispielsweise Anlagen auf Bau- oder Montagegestellen.
Wann und wie oft müssen die Prüfungen erfolgen?
Laut § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 muss die DGUV V3 Prüfung einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels grundsätzlich nach der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer technischen Änderung oder Instandsetzung erfolgen. Anschließend muss die Prüfung in bestimmten Intervallen regelmäßig wiederholt werden. Die alleinige Verantwortung für das Einhalten der vorschriftsgemäßen Prüfintervalle haben dabei die Unternehmen. Die Prüfintervalle sind je nach elektrischer Anlage oder Betriebsmittel unterschiedlich und können in Bereichen von einem Monat bis zu vier Jahren liegen.
Wer darf die Prüfung durchführen?
In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 nur von einer dazu befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden darf. Dabei müssen zudem entsprechend geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.
Die Voraussetzungen, die diese Elektrofachkraft dabei erfüllen muss, ist in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, den TRBS 1203 geregelt. Demnach muss die befähigte Elektrofachkraft eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein gleichwertiges Studium abgeschlossen haben. Außerdem muss eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr im Bereich der Prüftechnik vorhanden sein. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass die Fachkraft über ausreichende Kenntnisse der entsprechenden Normen und Vorschriften verfügt.
Weiterhin ist auch in § 5 der DGUV Vorschrift 3 festgelegt, dass die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden darf.
Die Dokumentationspflicht bei der DGUV V3 Prüfung
Gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Ergebnisse bei jeder Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß über ein Prüfprotokoll dokumentiert werden. Damit kann im Schadensfalle nachgewiesen werden, dass diese zuvor vorschriftsmäßig überprüft worden sind. Die Verantwortung für diese Dokumentationen tragen auch hier die Unternehmen.
Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Prüfpflicht
Ein Nichteinhalten der Pflicht zur DGUV V3 Prüfung stellt laut dem SGB in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann dabei mit einer Geldbuße geahndet werden. Wenn die Pflicht zu dieser Prüfung jedoch wiederholt nicht eingehalten wird oder beispielsweise aus Kostengründen sogar bewusst ignoriert wird, wird dies als Straftatbestand gewertet. Dieser Straftatbestand wird dann auch als solcher verfolgt. Dies geschieht insbesondere dann, wenn es aufgrund einer ausgebliebenen Geräteprüfung DGUV V3 zu einem Personenschaden gekommen ist.
Weiterhin entfällt bei einer Nichteinhaltung der Prüfpflicht im Schadensfalle die Haftung der Berufsgenossenschaft und in der Regel auch der Versicherungsschutz von weiteren Versicherungen. Das Unternehmen müsste in diesem Falle sämtliche entstandenen Kosten selbst tragen. Diese Kosten können dabei beispielsweise durch Produktionsausfälle oder schwerere Schäden an den Betriebsgeräten entstehen. Weiterhin können bei Personenschäden hohe Behandlungskosten, Schadensersatzforderungen, die dauerhafte Zahlung einer Invalidenrente oder sogar Freiheitsentzug entstehen.
Aus diesen Gründen ist es unbedingt erforderlich, dieser Prüfpflicht ausnahmslos und regelmäßig nachzukommen. Außerderdem ist es dabei wichtig, die Ergebnisse zu Nachweiszwecken bei jeder Prüfung ordnungsgemäß schriftlich zu dokumentieren.
Die Bedeutung der DGUV V3 Prüfung für den Fuhrpark von Unternehmen
Fahrzeuge im Fuhrpark eines Unternehmens unterliegen der DGUV Vorschrift 70. Dennoch kann auch hier die DGUV Vorschrift 3 und die DGUV Prüfung Elektrogeräte eine wichtige Bedeutung haben.
Wenn nämlich der Fuhrpark eines Unternehmens mit Elektrofahrzeugen ausgestattet ist, gilt für die entsprechenden Ladesäulen, mobilen Ladestationen und für die Ladekabel der Fahrzeuge die DGUV Vorschrift 3. Außerdem kann die DGUV Vorschrift 3 je nach Fahrzeug auch für einzelne elektrische Bestandteile von Elektrofahrzeugen gelten. Ladesäulen gehören zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln. Die mobilen Ladestationen und alle Ladekabel von Elektrofahrzeugen gehören zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Diese unterliegen der DGUV Vorschrift 3 und müssen demnach regelmäßig nach der DGUV 3 Prüfung geprüft werden. Somit ist in diesem Falle neben der DGUV Vorschrift 70 im Fuhrpark von Unternehmen auch die DGUV Vorschrift 3 von Bedeutung.
Mehr zu den Unfallverhütungsvorschriften
FAQ
1. Was ist die DGUV V3 Prüfung und warum ist sie wichtig?
Die DGUV V3 Prüfung ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für den Bereich „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie dient dazu, Unfälle zu verhindern, die beim Betreiben von elektrischen Anlagen und Geräten entstehen könnten, und stellt sicher, dass diese Anlagen und Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind.
2. Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV V3 geprüft werden?
In gewerblichen Unternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand unterliegen grundsätzlich alle Geräte und Anlagen, die mit Strom betrieben werden, der Prüfpflicht. Dazu gehören sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie stationäre und nicht stationäre Anlagen.
3. Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden, die eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein gleichwertiges Studium absolviert hat und über ausreichende Kenntnisse der entsprechenden Normen und Vorschriften verfügt.
4. Wie oft müssen die Prüfungen nach DGUV V3 erfolgen?
Die Prüfintervalle sind je nach Art der elektrischen Anlage oder des Betriebsmittels unterschiedlich und können von einem Monat bis zu vier Jahren reichen. Die Prüfung muss nach der ersten Inbetriebnahme, nach technischen Änderungen oder Instandsetzungen und anschließend in regelmäßigen Intervallen erfolgen.
5. Welche Konsequenzen können sich aus der Nichteinhaltung der DGUV V3 Prüfpflicht ergeben?
Ein Nichteinhalten der Prüfpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und im Falle von Personenschäden als Straftatbestand verfolgt werden. Zudem kann im Schadensfall die Haftung der Berufsgenossenschaft und der Versicherungsschutz entfallen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen für das Unternehmen führen kann.