Halterhaftung im Fuhrpark: Was Verantwortliche wissen sollten

Halterhaftung im Fuhrpark

Aus der sogenannten Halterhaftung ergeben sich eine ganze Reihe an Pflichten und Aufgaben für das Fuhrparkmanagement. Neben der Versicherungs- und Steuerpflicht müssen die Fuhrparkverantwortlichen beispielsweise auch garantieren, dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrpersonals  gewährleistet ist.

Das Expertinnen-Interview

Im Interview mit dem Vimcar-Partner LapID haben wir die Thematik genauer betrachtet. Lesen Sie, welche Bedeutung die Halterhaftung für den Fuhrpark hat und wie Fuhrparkverantwortliche sicherstellen können, dass alle Pflichten und Aufgaben richtig durchgeführt werden.

1. Was versteht man unter dem Begriff Halterhaftung?

Die Halterhaftung ergibt sich aus Paragraf 7 Abs. 1 StVG. Die Basis für die Halterhaftung ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese verpflichtet den Halter oder die Halterin eines Fahrzeugs zur Übernahme von Schäden, die in Verbindung mit dem Betrieb eines Kfz entstanden sind. HalterIn eines Fahrzeugs ist derjenige oder diejenige, der oder die die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Im betrieblichen Umfeld ist das in der Regel das Unternehmen, sprich die Geschäftsführung.

2. Inwiefern sind FuhrparkleiterInnen von dieser betroffen?

Im Rahmen der Delegation (§ 9 OWiG) können die Pflichten, die mit der Halterhaftung einhergehen von der Geschäftsführung an die Fuhrverantwortlichen übertragen werden. Damit sind die FuhrparkleiterInnen für die Einhaltung der Pflichten zuständig. 

Die Geschäftsführung ist allerdings weiterhin dazu verpflichtet, ihrer Überwachungspflicht nachzukommen. Diese ergibt sich aus Paragraf 14 Abs. 1 StGB. Stellt sich heraus, dass die von der Geschäftsführung ausgewählte Person ungeeignet ist, wird auch die Geschäftsführung in die Haftung genommen.

Haftung im Fuhrpark

3. Welche Pflichten und Aufgaben müssen bei der Halterhaftung durchgeführt werden?

Aus der Halterhaftung ergeben sich die Versicherungs-, Steuer- und Mitteilungspflicht sowie die Sicherstellung der Betriebserlaubnis und der Verkehrssicherheit. Die Punkte Versicherungs- und Steuerpflicht sind dabei selbsterklärend. Der Halter oder die Halterin hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und ist zur Zahlung der Kfz-Steuer verpflichtet. Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf mögliche Änderungen in den Halterverhältnissen und dient der Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis. Für die Betriebserlaubnis muss das Fahrzeug regelmäßig kontrolliert und instandgehalten werden. Diese Kontrollen tragen gleichzeitig zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bei.

Darüber hinaus ist das Fuhrparkmanagement dazu verpflichtet, die Fahrtüchtigkeit der FahrzeugführerInnen sicherzustellen und regelmäßig ihre Führerscheine zu überprüfen. Das Fahrzeug darf nur das Fahrpersonal überlassen werden, die zum Führen des Fahrzeugs geeignet und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

4. Hat der Einsatz von E-Fahrzeugen einen Einfluss auf diese (z. B. in Bezug auf die Unterweisung)?

Pkw im Fuhrpark

Bei der Unterweisung handelt es sich streng genommen nicht um eine Halterpflicht. Die Pflicht zur Unterweisung beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz und stellt eine ArbeitgeberInpflicht dar. Diese verpflichtet die Arbeitgebenden dazu, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der MitarbeiterInnen zu ergreifen, um somit Gefährdungen und Arbeitsunfällen vorzubeugen.

Die Unterweisung basiert dabei immer auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsbereich oder das Arbeitsmittel. Da sich beispielsweise ein Elektrofahrzeug von einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor unterscheidet, ist auch die Gefährdungsbeurteilung eine andere und so müssen auch Unterweisungsinhalte für E-Fahrzeuge angepasst bzw. erweitert werden.

5. Wie können Fuhrparkverantwortliche sicherstellen, dass sie die Pflichten und Aufgaben richtig durchführen?

Zuallererst lohnt es sich, eine Übersicht zu erstellen, in welchen Bereichen welche Pflichten und Aufgaben anfallen. Im Anschluss sollten die dafür etablierten Prozesse auf den Prüfstand gestellt werden. Manuelle Prozesse sind dabei nicht nur zeitaufwendig, sondern auch fehleranfällig. Elektronische Lösungen können Abhilfe schaffen, sei es durch ein vollautomatisiertes Termin- und Erinnerungsmanagement oder durch eine digitale, revisionssichere Dokumentation per elektronischen Führerscheinkontrolle.

Arbeitet man mit externen Dienstleistungsunternehmen für die Erfüllung der Halterpflichten zusammen, ist es wichtig, sich alle Bereiche genau anzuschauen. Die Dienstleistenden sollten gewisse Voraussetzungen wie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Aspekte erfüllen. Zudem sollte die Lösung eines Dienstleistungsunternehmens für Entlastung bei Fuhrparkmanagement und Fahrpersonal sorgen. Dann ist man in der Regel auf der sicheren Seite – aber auch hier lohnt sich der Vergleich:

Kostengünstige Lösungen wirken auf den ersten Blick perfekt für die Erfüllung der Halterpflichten, jedoch leiden hier meist Komfort und Qualität.

6. Lohnt sich der Einsatz einer digitalen Lösung bei der Einhaltung der Halterhaftung?

Ja, der Einsatz einer digitalen Lösung lohnt sich. Am Beispiel der Führerscheinkontrolle und der Partnerschaft zwischen Vimcar und LapID lässt sich dies erklären: Das System zur Führerscheinkontrolle übernimmt nicht nur die eigentliche Kontrolle des Führerscheins, sondern auch weitere damit verbundene Aufgaben, wie die Erinnerung an das Fahrpersonal oder die Dokumentation der Kontrolle inklusive Erstellung eines Folgetermins. Diese Aufgaben werden automatisch vom System übernommen. Mit der Anbindung an ein bestehendes Fuhrparkmanagementsystem lassen sich durch digitale Lösungen alle relevanten Informationen an einem Ort sammeln. So entfällt die lästige Zettelwirtschaft und man hat mehr Zeit für andere wichtige Dinge.

7. Ab welcher Fuhrparkgröße macht eine digitale Lösung zur Halterhaftung im Fuhrparkmanagement Sinn?

Eine pauschale Antwort lässt sich hierauf nicht geben. Dies ist immer auch abhängig davon, welche anderen Aufgaben im Fuhrparkmanagement anfallen. Mit der digitalen Führerscheinkontrolle bieten LapID und Vimcar eine elektronische Lösung, die sich bereits ab einem Fahrer oder einer Fahrerin lohnt und in der die manuelle Führerscheinkontrolle, inklusive Termin- und Erinnerungsmanagement, digital verwaltet werden kann. Alle anderen Pakete empfehlen sich in der Regel ab einer Fuhrparkgröße von 10 FahrerInnen. Entscheidend sind hier aber die Aufwände, die bisher bei der manuellen Führerscheinkontrolle entstehen. Ein Prozessvergleich inklusive Betrachtung der Prozesskosten ist daher ratsam.

Fuhrpark mit Lastwagen

8. Abschlusswort: Welchen Tipp zur Halterhaftung im Fuhrpark würden Sie Verantwortlichen geben, die sich zum ersten Mal um die Fuhrparkverwaltung kümmern müssen?

Überblick verschaffen, Prozesse untersuchen und digitale Lösungen einsetzen, denn nur so kann das Fuhrparkmanagement langfristig stabil aufgebaut werden und die Fuhrparkverantwortlichen sind rechtlich auf der sicheren Seite.

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