Das Fahrverbot ist eine Strafmaßnahme bei wiederholten Gesetzesübertretungen im Straßenverkehr wie gravierende Höchstgeschwindigkeitsüberschreitungen, falsches Parken und Halten, Missachtung der Rettungsgasse, Handy am Steuer, unvorsichtiges Fahren mit Sachbeschädigung oder Behinderung des Straßenverkehrs. Der Sanktion gehen die Punkte in Flensburg voraus. In seltenen Fällen und bei besonders schweren Vergehen ist auch ein dauerhafter Führerscheinentzug mit Fahrverbot möglich.
Fahrverbot und Führerscheinentzug - kurz und knapp erklärt
Wird ein Fahrverbot verhängt und kommt es zum dementsprechenden Bescheid, folgt von der Führerscheinbehörde die Aufforderung, eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) durchführen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 1 – 2 Wochen nach Erhalt des Bescheides eine Stellungnahme zum Geschehen abzugeben. Allerdings werden alle Angaben gespeichert und können auch gegen einen verwendet werden, sollte es wieder zu einem Vorfall kommen.
Führerscheinentzug - wie kommt er zustande?
Von der Polizeikontrolle bis hin zum Bescheid über den Führerscheinentzug vergeht oftmals viel Zeit – bisweilen bis zu einem Jahr. Es empfiehlt sich, in dieser Zeit eine professionelle Beratung zu konsultieren, um das weitere Vorgehen zu planen. Dies ist besonders wichtig, wenn der Führerschein den Verlust des Arbeitsplatzes oder den Abbruch wichtiger Kontakte bedeuten würde. Hierbei kann schon 1 Monat Fahrverbot beträchtlich ins Gewicht fallen.
1 Monat Fahrverbot - so schnell kann es gehen
Schon bei 2 Punkten kann die Fahrerlaubnis für einen Monat weg sein. Das Fahren ab 0,5 Promille Alkohol im Blut reicht für 1 Monat Fahrverbot bereits aus. Ebenso führt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 50 km/h innerorts oder von 41 bis 60 km/h außerorts zu 2 Punkten und damit zu 1 Monat Fahrverbot. In besonderen Härtefällen, zum Beispiel wenn das Kfz Berufsbedingung ist, kann durch anwaltliche Hilfe die Sanktion von 1 Monat Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld ersetzt werden.
Führerschein abgeben bzw. mit dem Fahren aussetzen - bis zur bestandenen MPU
Schon bei 2 Punkten kann die Fahrerlaubnis für einen Monat weg sein. Das Fahren ab 0,5 Promille Alkohol im Blut reicht für 1 Monat Fahrverbot bereits aus. Ebenso führt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 50 km/h innerorts oder von 41 bis 60 km/h außerorts zu 2 Punkten und damit zu 1 Monat Fahrverbot. In besonderen Härtefällen, zum Beispiel wenn das Kfz Berufsbedingung ist, kann durch anwaltliche Hilfe die Sanktion von 1 Monat Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld ersetzt werden.
Führerschein abgeben - außer Strafe gibt es auch moralische Gründe
Nicht immer ist ein Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug der Grund, wenn man den Führerschein abgeben muss bzw. will. Oft ist es das Alter oder eine Krankheit, die einen aus Vernunftsgründen dazu zwingen. Dies ist sicher besser, als Unfälle, Sachschäden oder ein Fahrverbot durch die Verletzung von Verkehrsregeln zu riskieren. Wer das Auto nicht unbedingt braucht, für den ist das die sicherste Lösung, vor allem im hohen Alter oder bei bestimmten Erkrankungen. Dies kann viel Stress mit einem eventuellen Fahrverbot bzw. einem Führerscheinverlust vermeiden. Außerdem spart man dabei die Kosten für den TÜV. Auch beim Beenden der Arbeit als Lkw-Fahrer kann man den entsprechenden Führerschein abgeben, wenn kein Auto mehr gebraucht wird.
Lkw und Fahrverbot - Sanktionen und Führerscheinentzug gibt es bei allen Fahrzeugklassen
Nicht immer ist ein Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug der Grund, wenn man den Führerschein abgeben muss bzw. will. Oft ist es das Alter oder eine Krankheit, die einen aus Vernunftsgründen dazu zwingen. Dies ist sicher besser, als Unfälle, Sachschäden oder ein Fahrverbot durch die Verletzung von Verkehrsregeln zu riskieren. Wer das Auto nicht unbedingt braucht, für den ist das die sicherste Lösung, vor allem im hohen Alter oder bei bestimmten Erkrankungen. Dies kann viel Stress mit einem eventuellen Fahrverbot bzw. einem Führerscheinverlust vermeiden. Außerdem spart man dabei die Kosten für den TÜV. Auch beim Beenden der Arbeit als Lkw-Fahrer kann man den entsprechenden Führerschein abgeben, wenn kein Auto mehr gebraucht wird.