Die DGUV Vorschrift 70 enthält alle Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge, die den Arbeitnehmern durch ein Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die DGUV 70 bildet damit die Grundlage für die Fahrerunterweisung nach UVV, die jährlich in jedem Unternehmen durchzuführen ist.
Im Artikel erfahren Sie:
- Inhalt der DGUV Vorschrift 70: Die Vorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) umfasst Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge, die in Unternehmen zum Einsatz kommen.
- Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70: Ein Überblick über Geltungsbereich, Bedeutung und Ziele der Unfallverhütungsvorschrift.
- Bedeutung für die Fahrerunterweisung: Die DGUV Vorschrift 70 bildet die Grundlage für die jährliche Fahrerunterweisung nach UVV in Unternehmen und ist damit für den Fuhrpark von großer Bedeutung.
Was regelt die DGUV Vorschrift 70?
Die Vorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fasst Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz zusammen. Die DGUV Vorschrift 70 bezieht sich konkret auf Vorschriften rund um den Einsatz von Fahrzeugen, die als Arbeitsmittel gelten. Die Vorschrift regelt dabei alle Themen, die für eine betriebliche Nutzung von Fahrzeugen von Bedeutung sind. Dazu zählen neben Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge auch deren sicherer Betrieb sowie die Prüfung der Funktionsfähigkeit. Damit ist die DGUV Vorschrift 70 für jedes Unternehmen mit einem Fuhrpark von Bedeutung.
Für welche Fahrzeuge gilt die DGUV Vorschrift 70?
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für Pkw, Lkw und deren Anhänger, die nicht an Schienen gebunden sind und schneller als 8 km/h fahren. Damit gelten die Inhalte der Vorschrift genauso für Spezialfahrzeuge, wie sie z.B. bei Feuerwehr oder Krankentransport zum Einsatz kommen.
Explizit ausgenommen sind folgende Fahrzeuge:
- Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und deren Anhängefahrzeuge
- Bagger, Lader, Planiergeräte im Straßenbau
- Spezialmaschinen für den Erdbau
- Straßenwalzen und Bodenverdichter
- Flurförderzeuge und deren Anhänger
- Bodengeräte, die in der Luftfahrt genutzt werden
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
- Pistenraupen
- Fahrzeuge, die im Schaustellergewerbe für das Publikum als Teil des Fahrgeschäfts bereitgestellt werden
- Versuchsfahrzeuge
- Privatfahrzeuge, die auch dienstlich oder geschäftlich genutzt werden
- Krankenfahrstühle
Vorgaben zur Bauweise und Ausrüstung von Fahrzeugen
Damit von Fahrzeugen nach DGUV 70 keine Gefahr ausgeht, gibt es Anforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Fahrzeugen. Die wichtigen Regeln sind im Abschnitt „Bau und Ausrüstung“ aufgeführt.
Folgende Details sind zu beachten:
- Fahrzeuge müssen dem Brandschutz entsprechen
- Beschaffenheit von Bremsen und Rädern
- Lichtanlagen und Signaleinrichtungen sind zu beachten
- Bestimmte Fahrzeuge wie Kehr- und Müllfahrzeuge müssen zur besseren Sichtbarkeit im Verkehr auffällig angestrichen sein
Sicherheitsausstattung für den Fuhrpark
In Bezug auf die Sicherheitsausstattung für Fahrzeuge im Fuhrpark gibt es in der DGUV Vorschrift 70 eine Reihe von wichtigen Punkten, die in der Praxis zu beachten sind. Einige Aspekte sind dabei nur bei speziellen Fahrzeugen im Fuhrpark wichtig, sodass immer individuell die Anforderungen an Fahrzeuge zu prüfen sind.
Folgende Punkte zählen zur Pflichtausstattung für Fahrzeuge:
- Ein vollständiger und aktueller Erste-Hilfe-Kasten
- Warndreieck
- Warnweste für die bessere Sichtbarkeit bei Unfällen und Pannen
- Funktionsfähige Sicherheitsgurte
- Funktionierende Beleuchtung (beinhaltet Scheinwerfer, Blinker, Rück- und Bremslichter)
- Falls Kinder mitfahren: Geeignete Kindersitze
Sicherheitsausstattung für spezielle Fahrzeuge im Fuhrpark:
- Einsatzbereiter Feuerlöscher für bestimmte gewerblich genutzte Fahrzeuge
- Reflektoren/ Warnlichter für eine bessere Sichtbarkeit bei bestimmten Fahrzeugen (z. B. im Baustellenbereich)
- Rückfahrkamera oder Rückfahrsensoren (z. B. bei Lkws)
- Fahrassistenzsysteme für mehr Sicherheit (z. B. Spurhalteassistenten, Abstandswarner etc.)
- Spiegel/ Sensoren für den toten Winkel bei Lkws und Fahrzeugen mit eingeschränkter Sicht
- Ladungssicherungssysteme für Transportfahrzeuge (verhindert das Rutschen der Ladung)
- Schutzgitter für Gefahrguttransporte
Betrieb von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70
Beim Betrieb von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70 sind Vorschriften zur Fahr- und Arbeitsweise sowie zu wichtigen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Ziel ist stets die sichere Nutzung von Fahrzeugen und die Vermeidung von Unfällen. Dieser Punkt ist vor allem für die jährliche Fahrerunterweisung nach UVV wichtig und zeigt, welche Inhalte bei der Unterweisung nicht fehlen dürfen.
Wichtige Details für den Betrieb von Fahrzeugen:
- Es zählt zu den Pflichten des Unternehmens, den sicheren Zustand von Fahrzeugen zu gewährleisten
- Sicherheitsmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen sind zu beachten
- Vorsicht beim Be- und Entladen ist relevant
- Passendes Schuhwerk zum Führen des Fahrzeuges sind vorgeschrieben
- Fahrzeuge sind regelmäßig zu warten und zu überprüfen
- Schulungen von Fahrern bilden die Grundlage für eine sichere Nutzung der Fahrzeuge
Prüfung der Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70
Die jährliche Prüfung der Fahrzeuge auf Grundlage der DGUV Vorschrift 70 durch einen Sachverständigen gehört mit zu den wichtigsten Regelungen im Bereich der UVV. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist nicht mit der Prüfung beim TÜV zu verwechseln. Ziel der UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist die Feststellung der Betriebssicherheit. Wesentlicher Punkt bei der Prüfung ist auch eine ordnungsgemäße Dokumentation. Hier kann eine DGUV Prüfliste unterstützen.
Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 70 und ihre Folgen
Bußgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro sind bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 70 möglich. Ein Bußgeld kann verhängt werden, wenn die UVV-Prüfung nicht ordnungsgemäß stattfindet. Die genaue Höhe des Bußgeld hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab.
Wichtig ist dabei, ob es sich um einen fahrlässigen oder um einen vorsätzlichen Verstoß handelt. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 70 geht mit einem höheren Bußgeld einher.
Wie läuft die jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ab?
Einmal jährlich sind gewerblich genutzte Fahrzeuge durch einen sachkundigen Prüfer auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen. In der DGUV Vorschrift 70 sind die Anforderungen an die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (befähigte Personen) genau beschrieben.
Folgende Details sind bei der Prüfung wichtig:
- Die Prüfung findet einmal im Jahr statt und gehört zu den wichtigsten Terminen im Fuhrpark
- Zur Prüfung befähigt ist eine Person mit geeigneter Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit, die über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt
- Es findet eine Kombination aus Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung statt
- Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren
- Im Idealfall kommt eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten für den Ablauf der Prüfung zum Einsatz
- Mängel sind aufzunehmen/ es ist zu dokumentieren, ob alles in Ordnung ist
Schutzziele der DGUV Vorschrift 70
Die DGUV Vorschrift 70 Durchführungsanweisung beschreibt genauer, wie die in den einzelnen Paragraphen genannten Schutzziele zu erreichen sind. Als Grundlage für die Schutzziele der DGUV Vorschrift 70 ist die Gefährdungsbeurteilung anzusehen, die für alle beruflichen Tätigkeiten und Arbeitsmittel im Unternehmen vorliegt. Das gilt genauso für Fahrzeuge, die als Arbeitsmittel gelten und für die eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen muss.
Eine Durchführungsanweisung zur Vorschrift 70 ist bei der DGUV oder beim zuständigen Unfallversicherungsträger des Unternehmens erhältlich. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften haben entsprechend der Einsatzgebiete der Fahrzeuge genaue Durchführungsanweisungen nach DGUV Vorschrift 70 festgelegt.
Jetzt Merkblatt zur DGUV Vorschrift 70 herunterladen
Vorteile des UVV-Merkblatts
In unserem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema DGUV Vorschriften für Sie zusammengefasst. Im Dokument sind alle wichtigen UVV Richtlinien aufgelistet, wozu ebenfalls die DGUV Vorschrift 70 zählt.
Die Vorteile bietet Ihnen das UVV-Merkblatt:
- Kompakte Übersicht über die wichtigsten Vorschriften/ Regelungen
- Unterstützt beim Einhalten aller Vorschriften rund um die UVV
- Vereinfacht komplexe Aufgaben im Fuhrpark, die bei Missachtung schnell zu hohen Bußgeldern führen können
- Führt an eine umfassende und ausreichende Fahrerunterweisung nach UVV heran
- Wichtige Stütze für Fuhrparkleiter im Tagesgeschäft
Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Fahrzeuge
Neben den gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Unfallverhütung bei gewerblichen Fahrzeugen gibt es zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
Eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen:
- Fahrassistenzsysteme (Notbrems- und Spurhalteassistenz etc.)
- Elektronische Ladungssicherung für Signale bei unzureichender Sicherung
- Ladungssicherung mit zertifizierten Zurrgurten
- Spezielle Schulungen passend zu besonderen Themen rund um die Sicherheit (z. B. zum Thema Ladungssicherung)
- Einsatz von Telematik-Systemen zur Überwachung des Fahrverhaltens
- Fahrsicherheitstrainings für Mitarbeiter
- Sensibilisierung rund um potenzielle Gefahren
- Einsatz von Checklisten zur umfassenden Überprüfung der Fahrzeuge
- Einsatz von Kommunikationssystemen/ Verwendung von einem Notfallmanagement-Plan
- Einbau von einem Fahrtenschreiber (auch außerhalb gesetzlicher Vorschriften)
- Eventuell Nutzung einer Blackbox (zeichnet Fahrtdaten in Falle von Unfällen zuverlässig auf)
Zusätzlich ist ein Diebstahlschutz der Fahrzeuge für den Fuhrpark von Bedeutung. Dabei zählen GPS Tracker, Geofencing, Alarmanlagen und mechanische Lösungen wie eine Lenkradsperre zu den besten Optionen.
Fazit zur DGUV Vorschrift 70 im Fuhrpark
Für effizientes Fuhrparkmanagement ist es entscheidend, sich mit der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften zu befassen. Hier lässt sich die Vorschrift der DGUV nicht ausklammern, sobald es um die gesetzlich wichtigen Aufgaben im Fuhrpark geht. Für die Arbeits- und Betriebssicherheit sind die Fahrzeuge der Flotte jährlich auf Basis der DGUV Vorschrift 70 zu prüfen. Mit Unterstützung der Vorgaben aus der Vorschrift lässt sich die Fahrerunterweisung nach UVV zusammenstellen. Wichtig ist es für jeden Fuhrpark, dass das Thema Unfallverhütung beachtet und umfassend umgesetzt wird. Mit dem Merkblatt zum Thema UVV finden Sie alle wichtigen Informationen in kompakter Form, wodurch sich die richtige Umsetzung in der Praxis vereinfachen lässt.
FAQ zur DGUV Vorschrift 70
1. Was ist die DGUV Vorschrift 70 und was beinhaltet sie?
Die DGUV Vorschrift 70 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich auf Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge am Arbeitsplatz bezieht. Sie regelt Themen wie Bau, Ausrüstung, den sicheren Betrieb und die Inhalte der jährlichen Prüfung der Fahrzeuge, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
2. Für welche Fahrzeuge gilt die Vorschrift?
Die Vorschrift gilt für Fahrzeuge und deren Anhänger, die schneller als 8 km/h fahren. Außerdem gilt die DGUV Vorschrift 70 nur für Fahrzeuge, die nicht an Schienen gebunden sind. Dazu gehören sowohl Pkws, Lkws und Spezialfahrzeuge wie Feuerwehr- oder Krankentransportfahrzeuge. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die weniger als 8 km/h fahren, sowie bestimmte Baumaschinen, Flurförderzeuge und einige andere spezielle Fahrzeugtypen.
3. Welche Rolle spielt die DGUV 70 in der Fahrerunterweisung?
Die DGUV Vorschrift 70 bildet die Grundlage für die jährliche Fahrerunterweisung nach UVV in Unternehmen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Schulung, um sicherzustellen, dass Fahrer über die notwendigen Kenntnisse für den sicheren Betrieb der Fahrzeuge verfügen.
4. Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen die DGUV 70?
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können Bußgelder in einer Höhe zwischen 2.500 und 10.000 Euro verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Art des Verstoßes ab. Außerdem ist hier wichtig, ob es sich um eine fahrlässige oder vorsätzliche Begehung handelt. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 70 ist mit höheren Strafen zu rechnen.
5. Welche Besonderheiten sind bei der Prüfung der Fahrzeuge nach DGUV 70 zu beachten?
Die Prüfung der Fahrzeuge muss jährlich durch einen sachkundigen Prüfer erfolgen. Nur ein sachkundiger und zur Prüfung der Arbeitsmittel befähigter Prüfer darf die Prüfung durchführen. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 beinhaltet die Überprüfung des verkehrs- und arbeitssicheren Zustands des Dienstfahrzeuges. Eine umfassende Dokumentation muss dabei erfolgen. Eine Checkliste kann dabei helfen, alle relevanten Punkte der Vorschrift zu berücksichtigen und die Prüfung korrekt durchzuführen.
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