Beim Dienstwagenprivileg geht es um die Frage, ob sich für die jeweiligen Arbeitnehmer ein Dienstwagen lohnt oder nicht. Was das Dienstwagenprivileg genau bedeutet und wie die Firmenwagenversteuerung aussieht, erfahren Sie hier.
Im Artikel erfahren Sie:
- Definition Dienstwagenprivileg: Erklärung der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Privatnutzung des Dienstwagens.
- Firmenwagen vs. Poolfahrzeug: Unterschiede und Möglichkeiten in Bezug auf das Dienstwagenprivileg.
- 1-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch: So lässt sich das Dienstwagenprivileg richtig versteuern.
Was ist das Dienstwagenprivileg?
Beim Dienstwagenprivileg handelt es sich um den zu versteuernden geldwerten Vorteil, der bei der Nutzung des Firmenwagens für private Fahrten entsteht. Dienstwagenfahrer müssen sich nicht um Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Wagens kümmern. Diese Ausgaben übernimmt das Unternehmen. Das kann einen großen Vorteil für die Angestellten bedeuten, sodass der geldwerte Vorteil als Lohneinnahme zu versteuern ist. Es ist daher genau zu überlegen, ob das Dienstwagenprivileg oder ein höheres Gehalt für Angestellte besser ist. Gleiches gilt für das Unternehmen.
Firmenwagen vs. Fuhrpark
Grundsätzlich ist für das Dienstwagenprivileg zwischen fest zugewiesenen Firmenwagen und Poolfahrzeugen zu unterscheiden, die von mehreren Personen genutzt werden. Sobald Privatfahrten mit einem Fahrzeug aus dem Fuhrpark durchgeführt werden, ist der geldwerte Vorteil entsprechend zu versteuern.
Firmenwagen vs. Fuhrpark in Bezug auf das Dienstwagenprivileg:
Fahrzeug | Firmenwagen | Poolfahrzeug (Fuhrpark) |
Private Fahrten | ✅ | ✅ |
Fahrer wählt Versteuerungsmethode | ✅ | ❌ |
Privatfahrten häufiger verboten | ❌ | ✅ |
Komplexere Versteuerung des geldwerten Vorteils | ❌ | ✅ |
Versteuerung nach der 1-Prozent-Methode
Beim Dienstwagenprivileg ist zwischen der pauschalen Versteuerung mit der 1-Prozent-Methode oder dem Führen eines Fahrtenbuchs zu wählen. Die 1-Prozent-Methode wird so genannt, da monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises auf das Gehalt aufgeschlagen. Diese Summe wird unabhängig vom Umfang der getätigten Privatfahrten her versteuert.
Rechenbeispiel:
Bruttolistenpreis: 30.000 Euro
1 Prozent der Summe: 300 Euro
0,03 Prozent vom Listenpreis für die Entfernung von 40 Kilometern zum Arbeitsplatz:
30.000 Euro x 40 Kilometer x 0,03 Prozent = 360 Euro
Monatlich werden auf das Gehalt aufgeschlagen = 660 Euro
Tipp: Es macht immer Sinn, beide Methoden zu berechnen, um eine geringere Steuerlast und damit finanzielle Vorteile zu erhalten.
Fahrtenbuch als Alternative zur 1-Prozent-Methode
Für eine Versteuerung der tatsächlich durchgeführten Fahrten bietet sich das Führen eines Fahrtenbuchs an, in dem die Fahrten vollständig festzuhalten sind. Ein manuelles Fahrtenbuch gilt dabei als aufwendige Lösung, um so geführt zu werden, dass auch das Finanzamt die Daten akzeptiert. Als moderne Lösung ist die Verwendung von einem digitalen Fahrtenbuch zu nennen, welches mit sehr geringem Zeitaufwand die Fahrten erfasst.
Vorteile des Fahrtenbuchs im Vergleich zur 1-Prozent-Methode:
- Versteuerung der tatsächlichen Fahrten
- Führt in vielen Fällen zu einer Steuerersparnis
- Ideal für alle, bei denen der berufliche Anteil der Fahrten weiterhin überwiegt
- Eignet sich sowohl für fest zugewiesene Dienstwagen als auch für Poolfahrzeuge
- Bietet sich auch bei einem hohen Bruttolistenpreis des Fahrzeugs an
- Mehr Kontrolle über stattgefundene Fahrten in der Praxis
Was ist ein Poolfahrzeug und wie wird es versteuert?
Ein Poolfahrzeug zählt zum Fuhrpark des Unternehmens und wird von mehreren Fahrern genutzt, ohne dass es sich um ein fest zugewiesenes Fahrzeug handelt. In vielen Fällen erleichtern digitale Buchungssysteme die Verwaltung und Buchung der Fahrzeuge. Je nach Unternehmen können Poolfahrzeuge häufig nicht nur für dienstliche, sondern ebenfalls für private Fahrten zum Einsatz kommen.
Einige Details zur Versteuerung von Poolfahrzeugen:
- Der Arbeitgeber entscheidet sich für eine Methode zur Versteuerung des geldwerten Vorteils – nicht der Arbeitgeber
- Fahrtenbuch: Alle Fahrten sind festzuhalten, um vom Finanzamt akzeptiert zu werden – hier bietet sich schon mit Blick auf den Aufwand ein digitales Fahrtenbuch an
- 1-Prozent-Regelung: Der pauschale Betrag ist durch die Anzahl der Fahrer zu teilen
- Kein geldwerter Vorteil: Ein privates Nutzungsverbot muss schriftlich festgehalten sein (z.B. in der Car Policy des Unternehmens)
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Richtige Methode zur Versteuerung des Dienstwagenprivilegs
Es gibt keine richtige oder falsche Methode zur Versteuerung des Dienstwagenprivilegs, da es immer auf den individuellen Fall ankommt. Wichtig für eine Entscheidung sind der Anteil der Privatfahrten und der Bruttolistenpreis, um nur einige Punkte zu nennen.
Diese Übersicht unterstützt bei der Entscheidung für eine Methode:
Methode | 1-Prozent-Regelung | Fahrtenbuch |
Ideal bei zahlreichen Dienstfahrten | ✅ | ❌ |
Günstig bei einem geringen Anteil an Privatfahrten | ❌ | ✅ |
Eignet sich bei einem hohen Bruttolistenpreis | ✅ | ❌ |
Einfache Methode der Versteuerung | ✅ | ❌ |
Sonderfälle beim Dienstwagenprivileg
Es gibt in der Praxis einige Sonderfälle beim Dienstwagenprivileg, die zur Vermeidung von Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu beachten sind.
Hier finden Sie eine Vorstellung üblicher Sonderfälle:
- Minderung des Bruttolistenpreises bei reinen Elektrofahrzeugen
Sobald ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen genutzt wird, ist der Bruttolistenpreis für die Versteuerung des geldwerten Vorteils zu reduzieren. Aktuell gilt beispielsweise, dass bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern sind. Fahrzeuge mit einem höheren Bruttolistenpreis sind mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern.
Zusätzlich sind sowohl bei extern aufladbaren Hybrid-Fahrzeugen als auch bei reinen Elektrofahrzeugen die Kosten für das Batteriesystem abzuziehen. Der Bruttolistenpreis reduziert sich somit um die Summe für das Batteriesystem.
- Vorgehen beim anteiligen Zurücklegen des Arbeitsweges mit dem Dienstwagen
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsweg von 25 Kilometern und nutzt nur für 10 Kilometer davon den Dienstwagen und für die restliche Strecke sein privates Fahrrad. In einem solchen Fall muss die gesamte Strecke versteuert werden. Anders ist es, wenn die restliche Strecke nachweislich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Dann wird nur der Teil der Strecke entsprechend versteuert. Dafür ist aber ein Nachweis der alternativen Beförderungsmethode wichtig.
- Deckelung des geldwerten Vorteils
Es besteht die Möglichkeit, dass bei einem bereits voll abgeschriebenen Dienstwagen die Kosten des Fahrzeugs geringer ausfallen als der geldwerte Vorteil. In einem solchen Fall findet eine Deckelung des geldwerten Vorteils statt. Bei bereits abgeschriebenen Dienstwagen ist daher immer ein Blick auf die genauen Kosten und auf den maximalen geldwerten Vorteil wichtig.
Vor- und Nachteile des Dienstwagenprivilegs
In Bezug auf das Dienstwagenprivileg im Fuhrpark ist für Mitarbeiter und für das Unternehmen gleichermaßen zu überdenken, welche Vor- und Nachteile damit einhergehen. In der Öffentlichkeit ist das Dienstwagenprivileg mehr in die Kritik geraten, da die damit verbundene Subvention sowie die oft negativen Auswirkungen auf gesetzte Umweltziele bemängelt werden. Für die Automobilindustrie ist das Dienstwagenprivileg mit zahlreichen Vorteilen und höheren Absatzzahlen der Fahrzeuge verbunden.
Folgende Vor- und Nachteile sind beim Dienstwagenprivileg zu bedenken:
Vorteile | Nachteile |
Private Fahrten zu günstigen Konditionen | Geldwerter Vorteil ist zu versteuern |
Firma kann den geldwerten Vorteil vom Gehalt abziehen
| Subvention steht in der Kritik |
Weitere Kosten sind von der Steuer absetzbar (Kfz-Steuer, Versicherungen, Wartungs-, Reparatur- und Unterhaltskosten, Tüv etc.) | Am Anfang höhere Kosten für das Unternehmen durch die Anschaffung
|
Für Angestellte ist meist ein Zweitwagen nicht mehr erforderlich | Erheblicher Arbeitsaufwand für Unternehmen
|
Bindet Arbeitnehmer stärker an das Unternehmen | Für Arbeitnehmer: Kein Vorteil bei sehr wenigen Privatfahrten |
Alternativen zum Dienstwagenprivileg
Fest zugewiesene Firmenwagen stellen schon jetzt nicht mehr die klassische Lösung in allen Unternehmen dar, da sich Zeiten, Bedingungen sowie die Mobilität verändern. Damit gibt es einige mögliche Alternativen zum Dienstwagenprivileg, die von immer mehr Unternehmen in Betracht gezogen werden.
Folgende Alternativen spielen eine Rolle:
- E-Mobilität
Deutlich günstiger in Bezug auf die Versteuerung des Dienstwagenprivilegs ist der Umstieg auf die E-Mobilität. Damit wird die Umwelt nicht mehr wie vorher belastet, Klimaziele lassen sich erfüllen und bei einer Versteuerung von nur 0,25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises ist diese Option günstiger. Damit wird das Dienstwagenprivileg zwar immer noch eingesetzt, es werden allerdings einige der sonst vorkommenden Kritikpunkte beachtet.
- Mobilitätsbudget
Eine Lösung für die Städte ist in vielen Fällen ein Mobilitätsbudget anstelle von einem Dienstwagen, der bei viel Verkehr nicht immer eine optimale Lösung darstellt. Gerade bei einer gut ausgebauten Infrastruktur für öffentliche Verkehrsmittel bietet sich diese Option häufig an.
- Dienstrad und Co.
Es muss nicht immer ein Auto sein, wie es die zunehmende Beliebtheit von Diensträdern im urbanen Raum sein. Damit können Diensträder gerade in Städten eine Alternative zum Dienstwagenprivileg darstellen.
- Carsharing
Eine Lösung für viele Unternehmen ist die Umstellung auf Carsharing, da Poolfahrzeuge die Auslastung verbessern und Fuhrparkkosten senken können.
Fazit
Das Dienstwagenprivileg verlagert sich mit dem Mobilitätswandel und dem zunehmendem Umschwung zu Poolfahrzeugen zwar, ist jedoch weiterhin wichtig für Unternehmen und Dienstwagenfahrer. Sobald private Fahrten vom Unternehmen erlaubt sind und durchgeführt werden, ist der geldwerte Vorteil beim Dienstwagenprivileg zu versteuern. Dabei ist zwischen der 1-Prozent-Methode und dem Fahrtenbuch zu unterscheiden. Es sollte immer individuell berechnet werden, welche Option dabei die bessere in Bezug auf die Steuerlast darstellt. Mögliche Alternativen zum Dienstwagenprivileg sollten von Unternehmen vor allem mit Blick auf eine mögliche Abschaffung der Regelung überdacht werden. Aktuell handelt es sich um eine attraktive Lösung für viele Arbeitnehmer, die für einen relativ geringen Betrag ein hochwertiges Fahrzeug erhalten, welches auch privat nutzbar ist.
FAQ zum Dienstwagenprivileg
1. Warum handelt es sich beim Dienstwagenprivileg um eine Subvention?
Von einer Subvention ist die Rede, da der Dienstwagen steuerlich begünstigt wird. Kosten lassen sich von der Steuer absetzen und es ist möglich, die privaten Fahrten mit Dienstwagen zu sehr günstigen steuerlichen Konditionen durchzuführen.
2. Wer profitiert vom Dienstwagenprivileg?
Vom Dienstwagenprivileg profitieren Arbeitnehmer und Selbstständige, die ein Dienstfahrzeug für private Fahrten nutzen. Die privaten Fahrten sind als geldwerter Vorteil zu versteuern, was jedoch in der Regel deutlich günstiger als die Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs ausfällt.
3. Warum wird die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs diskutiert?
Einmal handelt es sich um eine Subvention, von der insgesamt recht wenige Menschen profitieren. Grund dafür ist, dass nur wenigen Arbeitnehmern im Normalfall ein Dienstwagen zur Verfügung steht. Darüber hinaus kurbelt das Dienstwagenprivileg den Absatz von Fahrzeugen an. In vielen Fällen werden Fahrzeuge angeschafft, die hohe CO2 Emissionen verursachen und das Erreichen von gesteckten Klimazielen erschweren. Daher steht das Dienstwagenprivileg zunehmend in der Kritik und es bleibt abzuwarten, wie es damit weitergeht oder welche Alternativen zukünftig zur Verfügung stehen.
4. Was ist beim Dienstwagenprivileg in steuerlicher Hinsicht zu beachten?
Das Dienstwagenprivileg ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dabei ist eine Wahl zwischen dem Führen eines Fahrtenbuchs und der pauschalen Versteuerung mit der 1%-Methode möglich. Sobald der Dienstwagen auch für private Fahrten zum Einsatz kommt, ist die Versteuerung erforderlich.
5. Was ist bei der Versteuerung des Dienstwagenprivilegs von Poolfahrzeugen zu beachten?
Zuerst einmal entscheidet der Arbeitgeber über die Methode zur Versteuerung und nicht der Arbeitnehmer. Bei der 1-Prozent-Methode ist der zu versteuernde Betrag durch die Anzahl der Fahrer des Poolfahrzeugs zu teilen. Ein Fahrtenbuch ist lückenlos zu führen, um nachzuweisen, wer welche Privatfahrten in welchem Umfang durchgeführt hat.