Vorsteuerabzug

Als Unternehmen oder Selbstständiger sind Sie generell vorsteuerabzugsberechtigt. Sie sollten außerdem nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen und Ihre Einnahmen sowie Ausgaben mit der Mehrwertsteuer tätigen. Der Vorsteuerabzug ist somit für Sie relevant.

Wie funktioniert ein Vorsteuerabzug?

Am einfachsten ist der Vorsteuerabzug anhand eines Beispiels erklärt: Stellen Sie als Unternehmer eine Rechnung über 500 Euro, so nehmen Sie mit zuzüglich der Mehrwertsteuer von 19% weitere 95 Euro an Steuern ein, die später ans Finanzamt abgegeben werden müssen. Bezahlen Sie aber zur selben Zeit eine Rechnung über 50 Euro, in der die Mehrwertsteuer von 7,98 Euro bereits enthalten ist, können Sie beide Steuerbeträge gegenrechnen.Zieht man also die ausgehenden 7,98 Euro von den eingehenden 95 Euro ab, so verbleiben noch 87,02 Euro Mehrwertsteuer, die an das Finanzamt gezahlt werden müssen. Mit einer Übersicht über Ihre gesamten Einnahmen und Ausgaben, wissen Sie Bescheid, wie viel Umsatzsteuer Sie tatsächlich an das Finanzamt zahlen müssen.

Thema Firmenwagen: Welche Fahrten sind vorsteuerabzugsberechtigt?

Sofern Sie als Unternehmer einen Firmenwagen besitzen, ist das Thema Vorsteuerabzug auch relevant für diesen. Die Kosten, die für Ihr Fahrzeug anfallen, sind schließlich zu großen Teilen mit Umsatzsteuer belastet. Diese fallen allerdings nur bei Privatfahrten an. Pendelfahrten sowie Dienstreisen sind dagegen nicht umsatzsteuerpflichtig. Achtung: Je nach Ihrem Tätigkeitsbereich, könnten auch betriebliche Fahrten (je nach Zweck) nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein. Ein Beispiel wären Fahrten im Bereich „Heilbehandlungen”. Da hier bei der auszustellenden Rechnung keine Umsatzsteuer anfällt, ist es auch nicht möglich, den Vorsteuerabzug geltend zu machen.

Vorsteuerberechnung mit dem Fahrtenbuch

Ähnlich wie auch der geldwerte Vorteil und die Kilometerkosten, die über ein Fahrtenbuch abgerechnet werden können, funktioniert auch die Berechnung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagenfahrten.

Beispiel: Bei dem Firmenfahrzeug Audi A6 mit einem Bruttolistenpreis von 64.000 Euro und einem tatsächlichen Kaufpreis von 35.000 Euro, inklusive Mehrwertsteuer, fallen folgende Fahrzeugkosten an:

 

  • Abschreibung 4.902 Euro
  • Fixkosten 1.704 Euro
  • Betriebskosten 4.320 Euro
  • Werkstatt 2.528 Euro
  • Gesamt: 13.454 Euro
  • Davon mit MwSt.: 11.750 Euro (ohne Fixkosten → Versicherung/Kfz-Steuer)

Angenommen Sie nutzen Ihren Audi A6 zu 20% privat, müssen Sie diesen Privatanteil anteilig der Kosten mit Umsatzsteuer berechnen. Somit würde sich der geldwerte Vorteil mit Steuer – Pendelfahrten ausgenommen – auf 2.350 Euro belaufen. 375,21 Euro davon wären die Umsatzsteuer, die letztendlich fällig werden würde.

Vorsteuerabzug mit der Ein-Prozent-Regelung

Person macht Notizen zum VorsteuerabzugDerselbe Audi A6 hatte einen Listenpreis von 64.000 Euro – zwar ist der eigentliche Kaufpreis 35.000 Euro, doch dieser ist für die Ein-Prozent-Regelung nicht relevant. Nach der 1%-Regel bestünde der jährliche geldwerte Vorteil aus 7.680 Euro (= 64.000 x 12%). Pauschal sind nach dieser Methode 80% davon mit Mehrwert versteuert – also 6.144 Euro. Berechnet man davon schließlich den Steueranteil, so besteht dieser aus ganzen 980,97 Euro.

Die Ein-Prozent-Regelung ist hier somit mehr als doppelt so teuer wie die Berechnung nach einem Fahrtenbuch. Für Sie als Unternehmer könnte es sich also ordentlich lohnen, Fahrtenbuch zu führen und alle Kosten im Überblick zu haben. Wem das händische Aufzeichnen der Fahrten zu lästig ist, kann ein elektronisches Fahrtenbuch nutzen.

Broschüre zur Firmenwagenversteuerung

Möchten Sie mehr zu der Versteuerung von Firmenwagen erfahren? Dann laden Sie jetzt die kostenlose Broschüre herunter. Diese erklärt Ihnen, wie die 1-%-Methode und das Fahrtenbuch bei Dienstwagen angewendet wird.

Jetzt Infomaterial erhalten!

Und Firmenwagenversteuerung durchblicken.

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Broschüre zur Firmenwagenversteuerung auf Laptop geöffnet

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!

Hiermit akzeptiere ich die AGB und Datenschutzbestimmungen der Vimcar GmbH.

Wir nutzen Ihre Daten zur Bereitstellung unserer Dienstleistung. Durch das Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie von uns per Mail und Telefon kontaktiert zu werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und werden Teil unser 5,000 Leser.

Melden Sie sich jetzt
für den kostenlosen
Online-Kurs an!