- September 8, 2025
- Lesedauer: 3 Minuten
Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, die Unternehmen mit eigenem Fuhrpark oder Dienstwagenflotte entlasten soll – insbesondere bei der gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinkontrolle im Fuhrparkmanagement. Konkret geht es um eine Anpassung des § 21 StVG, die Halterpflichten bei der Führerscheinkontrolle lockert. Klingt nach weniger Bürokratie – aber was bedeutet das in der Praxis? Im Folgenden wird erläutert, worum es geht, welche Hintergründe und Anwendungsfälle relevant sind und wo mögliche Fallstricke liegen.
Aktuelle Rechtslage: Führerscheinkontrolle im Fuhrpark – warum sie Pflicht ist
Die neue Gesetzesänderung sieht vor, dass der Führerschein grundsätzlich nur einmal vorgelegt werden muss – und zwar bei der erstmaligen Fahrzeugüberlassung. Eine erneute Kontrolle soll nur dann erfolgen, wenn ein „konkreter Anlass“ vorliegt. Konkret soll folgender Satz in § 21 StVG ergänzt werden:
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs, der sich den Führerschein des Fahrzeugführers hat vorzeigen lassen, ist ohne konkreten Anlass vor darauffolgenden Fahrten dieses Fahrzeugführers nicht zu einer erneuten Prüfung des Führerscheins verpflichtet.“
In der Praxis bedeutet dies, dass statt eines pauschalen, regelmäßigen Checks nur dann nachgeprüft wird, wenn konkrete Anlässe – beispielsweise ein Bußgeld, ein Unfall oder andere Unregelmäßigkeiten – vorliegen. Allerdings wirft diese Formulierung Fragen auf, denn der Begriff „konkreter Anlass“ bleibt unklar.
Was ändert sich?
Die neue Gesetzesänderung sieht vor, dass der Führerschein grundsätzlich nur einmal vorgelegt werden muss – und zwar bei der erstmaligen Fahrzeugüberlassung. Eine erneute Kontrolle soll nur dann erfolgen, wenn ein „konkreter Anlass“ vorliegt. Konkret soll folgender Satz in § 21 StVG ergänzt werden:
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs, der sich den Führerschein des Fahrzeugführers hat vorzeigen lassen, ist ohne konkreten Anlass vor darauffolgenden Fahrten dieses Fahrzeugführers nicht zu einer erneuten Prüfung des Führerscheins verpflichtet.“
In der Praxis bedeutet dies, dass statt eines pauschalen, regelmäßigen Checks nur dann nachgeprüft wird, wenn konkrete Anlässe – beispielsweise ein Bußgeld, ein Unfall oder andere Unregelmäßigkeiten – vorliegen. Allerdings wirft diese Formulierung Fragen auf, denn der Begriff „konkreter Anlass“ bleibt unklar.
Das Problem: Was ist ein „konkreter Anlass“?
Die zentrale Unsicherheit besteht darin, wann ein konkreter Anlass tatsächlich vorliegt. Müssen Unternehmen bei jedem auffälligen Vorfall sofort reagieren? Oder gibt es einen Ermessensspielraum, der die geplante Bürokratieentlastung ad absurdum führt? Die Antwort ist nicht eindeutig. Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen auch nach Inkrafttreten der Reform weiterhin auf regelmäßige Kontrollen angewiesen sind, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Stellungnahme des Bundesverbands für betriebliche Mobilität
Die Stellungnahme des Bundesverbands für betriebliche Mobilität unterstützt zwar grundsätzlich die Intention, den administrativen Aufwand zu reduzieren, kritisiert jedoch scharf die fehlende Konkretisierung des Begriffs „konkreter Anlass“. Ohne eine präzise Definition könnte es in der Praxis zu unsicheren Rahmenbedingungen kommen, wodurch Unternehmen gezwungen wären, an bewährten, regelmäßigen Kontrollabläufen festzuhalten, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Zudem wird betont, dass die Führerscheinkontrolle nicht allein durch § 21 StVG bestimmt wird – arbeits- und versicherungsrechtliche Vorgaben erfordern ebenfalls regelmäßige Überprüfungen. Der Gesetzentwurf (siehe Drucksache 20/14039) müsste daher noch eindeutiger formuliert werden, um einen echten Bürokratieabbau zu erzielen.

Führerscheinkontrolle im Fuhrpark: Was bedeutet die Änderung für Unternehmen und Fuhrparkverantwortliche?
Auch wenn die Reform auf den ersten Blick eine Entlastung verspricht, zeigen sich in der Praxis weiterhin zahlreiche Risiken bei der Führerscheinkontrolle im betrieblichen Fuhrpark:
- Strafen vermeiden: Es muss sichergestellt werden, dass niemand ohne gültige Fahrerlaubnis (Fahrzeugführer:innen) ein Fahrzeug nutzt, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Arbeitsschutz & Versicherung: Neben § 21 StVG spielen auch arbeits- und versicherungsrechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle. Ein Versäumnis kann im Schadensfall zu erheblichen Problemen führen.
Erkennung konkreter Anlässe: Unregelmäßigkeiten wie Unfälle oder Bußgelder können darauf hindeuten, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde – hier sind geeignete Kontrollmechanismen unabdingbar.
Empfehlung: Weiterhin auf regelmäßige Kontrollen setzen
Obwohl der Gesetzentwurf theoretisch eine einmalige Kontrolle bei Fahrzeugüberlassung vorsieht, ist es ratsam, weiterhin regelmäßige Überprüfungen der Fahrerlaubnisse durchzuführen – um Risiken zu minimieren. Moderne, digitale Lösungen bieten hier klare Vorteile:
- Automatisierte Führerscheinkontrollen: Sie ermöglichen eine lückenlose Dokumentation und reduzieren den manuellen Aufwand.
- Bußgeld- und Schadenmanagement: Diese Systeme helfen, konkrete Anlässe frühzeitig zu erkennen.
- Live-GPS-Tracking: Durch die kontinuierliche Überwachung der Flottenbewegungen können Unregelmäßigkeiten schnell identifiziert werden.
Der Einsatz solcher digitalen Tools reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern hilft auch, das Risiko von Haftungsfällen signifikant zu senken – ohne den Zwang zu ständigen manuellen Kontrollen.
Bürokratieabbau mit unklaren Folgen
Die angestrebte Gesetzesänderung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu verringern. Allerdings birgt sie die Gefahr, neue Unsicherheiten zu schaffen. Ohne eine klare Definition des Begriffs „konkreter Anlass“ kkönnte es sein, dass Unternehmen trotz der Reform weiterhin an bewährten Kontrollrhythmen im Fuhrpark festhalten müssen, um Haftungsrisiken bei der Führerscheinkontrolle zu vermeiden. Digitale Lösungen bieten einen pragmatischen Ansatz, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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