Gutes Geschäft – Firmenparkplätze bewirtschaften

Firmenparkplatz

Parkraum ist in Deutschland ein teures Gut: Der Umsatz der Betreiber von Parkhäusern und Parkplätzen beträgt laut Statistischem Bundesamt jährlich rund 1,5 Milliarden Euro. Für Unternehmen, die Firmenparkplätze vorhalten, steht deshalb immer die Frage nach deren Bewirtschaftung im Raum. ChefInnen und FuhrparkmanagerInnen haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Modellen – aber nicht alle sind gleich gut.

Gut die Hälfte aller ArbeitgeberInnen in Deutschland stellt ihren MitarbeiterInnen Kfz-Stellplätze zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Plätze dürfen sie Geld verlangen – denn kein Unternehmen ist verpflichtet, kostenlose Firmenparkplätze anzubieten (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 290/57). Selbst dann, wenn die Plätze ohnehin zum Betriebsgelände gehören und weder bewacht werden noch beleuchtet sind, darf ihre Benutzung den Angestellten in Rechnung gestellt werden. (Allerdings sind Unternehmen verpflichtet, MitarbeiterInnenparkplätze so zu gestalten, dass sie sicher genutzt werden können – das ergibt sich schon aus den Vorschriften zur Unfallverhütung). Das Bewirtschaftungsrecht ist also in jedem Fall gegeben, unabhängig davon, ob oder inwieweit den Unternehmen durch das Vorhalten der Parkplätze Kosten entstehen.

Natürlich geht es ArbeitgeberInnen bei der Firmenparkplatzbewirtschaftung aber nicht in erster Linie um monetären Gewinn. Im Vordergrund stehen vielmehr das Reduzieren (oder Neutralisieren) von betrieblichen Kosten, die durch die Firmenparkplätze entstehen,

  •  eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Parkflächen bzw. das Vermeiden von Parknot für die MitarbeiterInnen bei knappem Stellplatzangebot, 
  • das Sicherstellen einer möglichst verzögerungsfreien An- und Abfahrt,
  • das Verhindern von Verteilungskämpfen und das Ausschließen von Ungleichbehandlung (die den Betriebsfrieden stören könnte).
Firmenparkplatz

Welche Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung gibt es nun für Unternehmen?

Die traditionellen Modelle

Die meisten Unternehmen bewirtschaften und organisieren die Firmenparkplatzvergabe entweder nach dem First-come-first-serve-Prinzip oder nach dem Prinzip der personenbezogenen Stellplatzvermietung. Beide Varianten haben ihre Vorzüge, allerdings funktionieren sie nur bei ausreichender Flächenkapazität gut.

First-come-first-serve-Prinzip (FCFS)

Dieses Prinzip liegt jedem Parkhaus und jedem Messe- oder Stadion-Parkgelände zugrunde: Das (beschrankte) Park-Areal ist grundsätzlich für jeden Autofahrer zugänglich – solange darin Stellplätze frei sind. Sind alle Stellplätze belegt, wird die Zufahrt gesperrt und erst dann wieder geöffnet, wenn belegte Plätze frei werden. Der wesentliche Vorteil dieses Systems besteht darin, dass dafür keinerlei Organisation erforderlich ist. Eine automatische Schranke mit Barcode- oder EC-Kartenlesefunktion und Zählalgorithmus genügt. Auf den ersten Blick scheint das System auch effizient zu sein; schließlich wird die Stellflächenkapazität voll ausgenutzt. Der Nachteil ist, dass das System bei (zu) knapper Parkkapazität jeder Planbarkeit entbehrt: MitarbeiterInnen, die morgens mit dem Kfz zur Arbeit kommen, können nicht vorhersehen, ob sie bei ihrer Ankunft noch einen freien Stellplatz vorfinden oder ob sie sich anderswo einen Parkplatz suchen müssen. Verspätungen am Arbeitsplatz und sind damit ebenso vorprogrammiert wie Belegschaftsfrust. Zudem ist das FCFS-System ungerecht: MitarbeiterInnen mit weitem Anreiseweg sind von vornherein im Nachteil, ebenso wie Mitarbeitende, deren Arbeitstag zeitweilig später beginnt oder die eine Gleitzeitvereinbarung haben. Außerdem braucht man beim FCFS-System im Back-Office zusätzlich ein Abrechnungssystem.

Personenbezogene Stellplatzvergabe

Firmenparkplatz Parkraummanagementsystem

Die personenbezogene Stellplatzvergabe bzw. Stellplatzvermietung mit monatlicher Abrechnung ist vor allem bei Unternehmen beliebt, die keine eigenen Firmenparkplätze haben, sondern Parkflächen anmieten – sie können die Mietkosten so nämlich direkt an die Mitarbeitenden weitergeben. Ein Organisieren der Parkplätze ist auch hier nicht nötig; schließlich wissen alle StellplatzmieterInnen, ob und wo ihnen ein Firmenparkplatz zugewiesen wurde. Sobald es aber weniger Stellplätze als Interessenten gibt, offenbart sich der Nachteil der personenbezogenen Stellplatzvergabe: MitarbeiterInnen, die neu ins Unternehmen kommen, gehen bei der Parkplatzvergabe leer aus und müssen mit einem Platz auf einer Warteliste vorliebnehmen. Abgesehen davon ist das System ineffizient, weil vorübergehende Leerstände – aufgrund von Urlaub, Krankheit, Außenterminen etc. – in der Regel nicht ausgenutzt werden können. 

Und: MitarbeiterInnen, die nur gelegentlich mit dem Auto anreisen (und z. B. bei schönem Wetter mit dem Fahrrad kommen oder an manchen Tagen komplett im Home-Office sind), sind gezwungen, trotzdem die kompletten monatlichen Parkgebühren zu bezahlen.

Zeitgemäße Modelle

Moderner als die vorgenannten Modelle sind Bewirtschaftungsmodelle, die auf einem digitalen Organisationssystem basieren. Sie erlauben sowohl eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Flächen als auch eine nutzungsgerechte Abrechnung, zudem ermöglichen sie eine individuelle Nutzungsplanung.

Sensorgestütztes digitales Parkraummanagementsystem

Bei sensorgestützten digitalen Parkraummanagementsystemen sind die einzelnen Stellplätze mit Bodensensoren oder mit Überkopfsensoren ausgestattet. Die Belegung kann so in Echtzeit erfasst werden. Sobald ein Fahrzeug in den Detektionsbereich eines Sensors rollt, gilt der Stellplatz als belegt. Den Zugang zum Park-Areal regelt ein Schrankensystem; die Freischaltung erfolgt entweder per Chipkarte oder per automatisierter Kennzeichenerfassung. In Kombination mit einem Gateway, einer Verwaltungssoftware und einer Smartphone-App für die NutzerInnen kann den Mitarbeitenden das Reservieren und Buchen von Stellplätzen in Eigenregie ermöglicht werden. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  1. Optimale Planbarkeit – die MitarbeiterInnen können sich schon vor Antritt der Fahrt zur Arbeit ein Bild von der Stellflächenauslastung machen und sich einen Stellplatz „sichern“. 
  2. Minutengenaue Abrechnung – da die Stellplatzbelegung in Echtzeit erfasst wird, kann sie auch minutengenau abgerechnet werden. 
  3. Maximale Flächenausnutzung – Leerstände aufgrund von fest vermieteten (aber zeitweilig nicht genutzten) Stellplätzen werden vermieden. Tatsächlich lassen sich mit digitalem Parkraummanagement auf einem Park-Areal, das zuvor in traditioneller Weise gemanagt wurde, bis zu 35 % Mehrauslastung realisieren. 
  4. Gerechte Verteilung – da Stellflächen von allen MitarbeiterInnen zu gleichen Bedingungen im Voraus reserviert und gebucht werden können, spielen Arbeitszeiten und Anreisewege keine Rolle.
Firmenparkplatz Parkraummanagement

Der Nachteil des sensorgestützten Parkraummanagements ist der relativ hohe Sensorinstallationsaufwand. Je nachdem, wie die Sensoren betrieben werden, kommt auch noch ein gewisser Wartungsaufwand (bei batteriebetriebenen Sensoren) dazu, außerdem ist die Sensorlebensdauer begrenzt. Zudem lässt die Detektionsgenauigkeit von Sensoren je nach System mitunter zu wünschen übrig: Magnetfeld-Sensoren etwa lassen sich durch Dauerparker „verwirren“, Infrarot-Sensoren sind noch störungsanfälliger. Die hierdurch entstehenden Betriebskosten – zuzüglich der Gebühren für die Buchungs-App – müssen bei der Planung in Betracht gezogen werden.

Digitales Parkraummanagement

Einige Parksystemanbieter, wie etwa das Scale-Up ParkHere, bieten inzwischen digitale Parkraummanagementsysteme ohne Sensortechnik an. Die einzige erforderliche Hardware ist eine automatische Schranke mit Nummernschild-Scanfunktion. Durch das Weglassen der Sensortechnik entfällt ein erheblicher Kostenfaktor – die Vorteile der digitalen Parkraumorganisation aber bleiben. Mit der zum System gehörenden App können die MitarbeiterInnen ihre Stellplätze reservieren, buchen und auch gleich bezahlen; es gibt keine Verteilungskämpfe und keine unnötigen systembedingten Leerstände. Bei diesem System sind lediglich die laufenden Kosten für die Buchungs-App und für die Verwaltungssoftware zu berücksichtigen.

Sonderanforderung Elektromobilität: Kombiniertes Park- und Ladeangebot

Anforderung E-Mobilität firmenparkplatz

Eine immer wichtigere Rolle beim Thema Firmenparkplatzbewirtschaftung spielt die Elektromobilität: Der Anteil an E-Autos im Verkehrsaufkommen wird immer größer – und immer mehr Angestellte legen Wert darauf, dass sie am Arbeitsplatz die Möglichkeit zur Aufladung ihres Elektrofahrzeugs haben. Einen entsprechenden Anbieter zu finden, ist für Unternehmen heute zwar kein Problem; allerdings sind das Parken und das Laden dann in der Regel zwei verschiedene Paar Schuhe. Mitarbeiter, die ihre Elektroautos auf dem Firmenstellplatz aufladen wollen, sehen sich dann gegebenenfalls mit einem komplizierten Abrechnungsprozedere konfrontiert. Bei digitalen Parkraummanagementsystemen lässt sich das Laden jedoch ohne großen Aufwand in die Buchungssoftware integrieren. Das Buchen eines Stellplatzes mit Ladepunkt und das Abrechnen des Aufladevorgangs erfolgt dann über dieselbe App wie das Buchen eines normalen Stellplatzes.

Zusammenfassung

Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Firmenparkplätze gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können das auf verschiedene Weise tun. Häufig werden die Stellplätze unorganisiert zur Verfügung gestellt (First-come-first-serve-Prinzip oder personenbezogene feste Stellplatzvergabe). Solche Vergabekonzepte funktionieren zwar gut, solange jederzeit genügend Parkkapazität vorhanden ist, sie stoßen aber an ihre Grenzen, wenn die Stellflächen knapp werden. Auch lässt sich das Laden von Elektroautos nur schlecht in diese Konzepte einbinden. Insbesondere die personenbezogene Stellplatzvergabe ist zudem wenig flexibel und passt eigentlich kaum mehr in eine Zeit, in der Menschen für die Anreise zur Arbeit zunehmend einen Mobilitätsmix nutzen (manchmal das Auto, manchmal auch andere Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften) und gelegentlich oder regelmäßig im Home-Office arbeiten. Moderner und in jedem Fall zukunftsfähiger sind digitale Parkraummanagementkonzepte: Sie erlauben eine effiziente Parkflächenausnutzung und sind flexibel an die wechselnden Bedürfnisse der Arbeitnehmenden in einer vom Wandel geprägten Zeit anpassbar.

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