- Januar 2, 2020
- Lesedauer: 2 Minuten
Was sollten Sie über Kostenvoranschläge wissen?
Wer keine Fachkenntnisse besitzt, der erkennt nur schwer, welche Posten auf der Werkstattrechnung gerechtfertigt sind. Immerhin gibt es ein paar Tipps beim Überprüfen der Reparaturrechnung.
Für die optimale Planungssicherheit möchten Kunden vorher verlässlich wissen, wie hoch die Rechnung sein wird, bevor sie einen Auftrag erteilen. Dann erstellen Werkstätten in der Regel den Kostenvoranschlag (KV). Doch was bedeutet das für den Auftraggeber nun genau? Viele Fragen tauchen auf: Was muss man bei der Preiskalkulation beachten? Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig? Und sind die aufgeführten Posten auch wirklich richtig? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Rechnungscheck durchführen
Wir gehen davon aus, dass Rechnungen von Werkstätten korrekt sind. Trotzdem empfiehlt sich immer eine Kontrolle des Kostenvoranschlags sowie der durchgeführten Arbeiten. Gerade Kleinigkeiten gehen im Alltagsgeschäft unter. Welches Öl und wie viel kommt bei einem Ölwechsel ins Auto? Musste das Kühlmittel für die Klimaanlage tatsächlich schon wieder aufgefüllt werden? Oder haben die Reifen wirklich kein Profil mehr? Da auf der Seite des Fuhrparkmanagers meist keine Fachleute sitzen, bleibt die Beurteilung schwierig. Ein paar grundlegende Posten sollte die Buchhaltung überprüfen. Ist der Stundensatz korrekt, stimmt die Gesamtsumme sowie die aufgeführten Posten, gibt es Unstimmigkeiten?
Erst der Kostenvoranschlag - dann das Angebot
Wer gut organisiert ist, vermeidet bereits bei der Vorbereitung unangenehme Überraschungen. Dazu gehört zwingend ein schriftlicher Kostenvoranschlag, an den sich die Werkstatt halten muss. Nur nach vorheriger Absprache und Freigabe durch den Kunden darf die Werkstatt Preiserhöhungen vornehmen. Konkret bedeutet es, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag nicht „wesentlich“ überschritten (Faustregel: 15 Prozent) werden darf, ohne dass dafür eine Genehmigung eingeholt wurde. Wenn die Werkstatt den Endpreis aus dem Kostenvoranschlag garantiert, so darf dieser nicht gar nicht überschritten werden. Wer wirklich auf Nummer Sicher gehen will, prüft zusätzlich Kataloge der Autohersteller mit den Ersatzteilpreisen. So weiß der Fuhrparkleiter, ob korrekt abgerechnet wurde. Das gilt im
Übrigen auch bei der Kontrolle von Wartungsarbeiten – hier hilft ein Blick in die Herstellerdokumente mit Umfängen und Arbeitszeit.
Digitale Hilfe für den besseren Überblick
Bei der heutigen Breite an Fahrzeugen im Fuhrpark, können Fuhrparkleiter nur selten den Überblick bei der Prüfung der Rechnungen behalten. In diesem Fall helfen externe Dienstleister und digitale Programme bei der Überprüfung der Werkstattrechnungen. Sie bieten Softwarelösungen an, die Werkstattrechnungen abgleichen sollen und die Arbeit des Fuhrparkleiters erleichtern. Dank digitaler Prozesse erfolgt ein Datenabgleich mit Herstellervorgaben über Wartungsintervallen, Arbeitszeiten und Preisen. Am Ende sollen spezielle Softwareprogramme die Service- und Reparaturkosten deutlich senken.
Was tun bei Werkstattpfusch?
Wurden Reparatur- oder Wartungsarbeiten schlecht ausgeführt, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings darf die Werkstatt einmal kostenlos nachbessern. Wichtig bei Streitfällen: In der Regel behalten Werkstätten die ausgebauten Teile, obwohl sie Eigentum des Kunden sind. Deshalb sollte man die Teile zur Beweissicherung mitnehmen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber für die Arbeit der Werkstatt und die reparierten Teile eine zweijährige Sachmängelhaftung vor. Der Kunde muss jedoch nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Gibt es zusätzliche Garantien, gelten die Bestimmungen der Werkstatt.
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