Dashcam

Dashcams werden immer häufiger im Fuhrpark eingesetzt. Doch was ist eine Dashcam genau und ist die Dashcam in Deutschland legal? Zum Thema der Legalität gibt es verschiedene Auffassungen. Dies hängt auch damit zusammen, dass hier verschiedene Gerichtsinstanzen unterschiedliche Auffassungen hatten.

Im Artikel erfahren Sie:

  1. Definition und Einsatz von Dashcams: Eine Dashcam ist eine Kamera, die den Verkehr aus einem fahrenden Auto heraus filmt, meist montiert auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe. Sie wird zunehmend im Fuhrpark eingesetzt und kann verschiedene Aufzeichnungsmodi haben, darunter manuelles Starten, situationsbedingte Aufnahmen und professionelle Systeme, die bei einem vermeintlichen Unfallgeschehen aktiviert werden.

  2. Rechtliche Aspekte des Dashcam-Betriebs in Deutschland: Der Einsatz von Dashcams ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass permanente und anlasslose Aufzeichnungen nicht mit den Datenschutzgesetzen vereinbar sind, jedoch können solche Aufnahmen als Beweismittel in Unfallhaftpflichtprozessen verwendet werden. Anlassbezogene Aufnahmen sind unter bestimmten Umständen erlaubt.

  3. Technische Anforderungen und Vorteile für den Fuhrpark: Eine gute Dashcam sollte Funktionen wie einen G-Sensor, Schleifen- oder Loop-Funktion, Weitwinkelobjektiv, Full-HD-Auflösung und GPS-Aufzeichnung bieten. Im Fuhrpark können Dashcams zur Verbesserung der Sicherheit beitragen, indem sie bei Verkehrsvorfällen als Beweismittel dienen und helfen, das Fahrverhalten der Fahrer zu korrigieren.

Definition Dashcam

Kurz gesagt ist eine Dashcam eine Kamera, welche den fließenden Verkehr aus einem fahrenden Auto heraus filmt. In der Regel befindet sich die Dashcam auf dem Armaturenbrett oder ist an der Windschutzscheibe befestigt. Es gibt auch doppelte Systeme, bei denen auch an der Heckscheibe eine Kamera installiert ist. Um die Aufzeichnungen zu starten, gibt es verschiedene Auslösearten.

So wird die Aufzeichnung per Dashcam gestartet

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Dashcam zu starten, hier verbirgt sich oft der Unterschied zwischen legal und illegal. Die am häufigsten genutzten Verfahren:

  • Manuelles starten: Die Dashcam filmt und speichert bis die Aufnahme von Hand gestoppt wird.
  • Manuelles starten: Die Dashcam zeichnet einen bestimmten, oft einstellbaren Zeitintervall auf. Das neue Intervall überschreibt und löscht somit die vorherige Aufnahme. Auf dem Video ist immer nur die letzte Aufnahme zu sehen.Die bereits beschriebenen Möglichkeiten sind mit der Zündung gekoppelt. Die Aufnahme startet, sobald das Fahrzeug gestartet wird.
  • Situationsbedingte Aufnahmen: Die Kamera startet durch ein auslösendes Ereignis. Zum Beispiel durch einen Bremsvorgang oder mittels Bewegungsmelder.
  • Die professionelle Dashcam: Sie startet die Aufnahme durch ein vermeintliches Unfallgeschehen. Ähnlich wie bei einer Blackbox in einem Flugzeug beginnt die Aufzeichnung mit der Dashcam, wenn die Sensoren einen Unfall vorausberechnet haben. Hier kommt die Dashcam mit eigenen Sensoren und sie wird zusätzlich mit der Elektronik und dem Bordcomputer des Fahrzeuges gekoppelt.

So ist der Betrieb einer Dashcam legal

Das anlasslose Filmen des öffentlichen Geschehens im Straßenverkehr ist immer verboten. Durch eine Dashcam werden auch personenbezogene Daten von zu Fußgehenden oder von Fahrradfahrenden erfasst. Auch Kennzeichen von unbeteiligten Autos werden aufgezeichnet.

Diese Personen haben aber das Recht, nicht ohne triftigen Grund und ungefragt, zum Objekt einer Videoaufzeichnung zu werden. Der Dashcambetreibende möchte hingegen im Schadensfall einen Beweis für seine eventuelle Unschuld haben. Diese beiden Szenearien müssen gegeneinander abgewogen werden. Der Bundesgerichtshof hat am 15. Mai 2018 zu diesem Thema festgestellt:

  1. a) Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.
  2. b) Die Verwertung von sogenannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig. VI ZR 233/17

Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz bedeutet aber nicht, dass eine solche Aufnahme vom Gericht nicht als Beweismittel herangezogen werden darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im gleichen Urteil hervorgehoben, dass der anlasslose Einsatz von ständig aufnehmenden Dashcams unzulässig ist. Somit hat das BGH die bis jetzt gehandhabte behördliche Auffassung bestätigt. Anlassbezogene Aufnahmen sind unter Umständen erlaubt, anlasslose Aufzeichnungen jedoch nicht.

Anlasslos und Anlassbezogene Dashcam Aufnahmen

Als anlasslose Aufzeichnungen werden Aufnahmen bezeichnet, bei denen die Dashcam bei Fahrtantritt aktiviert wird und ein sogenanntes Ringspeichern stattfindet. Bei der Ringspeicherung wird der Speicher überschrieben, sobald seine Kapazitätsgrenze erreicht wird. Aber erst dann.

Bis zu diesem Zeitpunkt können sich unter Umständen mehrere Stunden Videomaterial im Kameraspeicher befinden.

Als anlassbezogenen Aufzeichnungen werden Aufzeichnungen mit der Dashcam bezeichnet, welche durch ein im Zusammenhang stehendes Ereignis ausgelöst wurden. Etwa ein starkes und abruptes Bremsen aktiviert die Dashcam für kurze Zeit.

Bei den angeführten Szenarien wird immer von Privatpersonen ausgegangen. Gewerbliche Dashcams unterliegen weiteren Einschränkungen.

Das Prerecording mit einer Dashcam

Wird ein Prerecording-Verfahren eingesetzt, wird dies ebenfalls nicht geahndet. Streng genommen wird hier anlasslos aufgezeichnet. Die Dashcam zeichnet bei diesem Verfahren immer und ständig die letzten Sekunden auf und überschreibt diese sofort mit der nächsten Aufnahme.

Bei einem Unfall wird die Aufnahme gestoppt und somit ist nur die beim Unfallzeitpunkt erfasste Aufnahme im Speicher der Dashcam abrufbar. Das bedeutet, Dashcams, welche nur durch ein mutmaßlich unfallauslösendes Ereignis aktiviert werden, sind legal einsetzbar. Alle anderen verstoßen gegen geltendes Recht. Ausnahme ist das Prerecording, hier wird auf eine Ahndung verzichtet.

Diese Voraussetzungen sollte eine Dashcam erfüllen

Auf dem Markt sind zahlreiche Ausführungen vertreten, Folgendes sollte eine Dashcam leisten:

  • Ein G-Sensor sollte verbaut sein. Dieser nimmt Erschütterungen wahr und stoppt die Aufnahme, die Videosequenz wird gespeichert.
  • Die Schleifen- oder Loop-Funktion. Hier wird in kurzen Zeitabschnitten (max. 30 Sekunden) der Speicher rechtskonform überschrieben.
  • Ein Weitwinkelobjektiv (min. 140°).
  • Full-HD (1920 x 1080 Pixel) sollte möglich sein.
  • Eine hohe Bildrate (830 fps) sollte ebenfalls gewährleistet sein.
  • Eine GPS-Aufzeichnung, so kann der Unfallort belegt werden.
Eine Dashcam im Auto

Bedeutung für den Fuhrpark

Der Fuhrpark kann von Dashcams vor allem im Bereich Sicherheit profitieren. Sollte es zu einem Verkehrsvorfall kommen, können die Videoaufnahmen als Beweismittel dienen und Haftungskosten deutlich gesenkt werden. Zudem können die Systeme helfen, das Fahrverhalten der FahrerInnen zu korrigieren, wenn ein Risiko erkannt wird. Auch dadurch bekommen Unternehmen, die Dashcams im Fuhrpark nutzen, häufig Rabatte von ihren Versicherern. Außerdem helfen die gesammelten Daten und FahrerInnen Unterstützung dabei, die gesamte Effizienz des Fuhrparks zu verbessern.

Fazit zum Thema Dashcams

Eine Dashcam ist bei richtiger Anwendung legal und kann bei einem Unfall wichtige Beweise liefern. Wird nach den oben beschriebenen Kriterien verfahren, ist es höchstwahrscheinlich, dass die jeweilige Aufnahme nicht nur legal, sondern auch gerichtsverwertbar ist. Sie wird somit als Beweis zugelassen.

FAQ

1. Was ist eine Dashcam und wie wird sie eingesetzt?

Eine Dashcam ist eine Kamera, die im Fahrzeug installiert wird, um den Verkehr aus dem Auto heraus zu filmen. Sie wird in der Regel auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt und kann verschiedene Aufzeichnungsmodi haben, wie manuelles Starten oder situationsbedingte Aufnahmen.

2. Ist der Einsatz von Dashcams in Deutschland legal?

Die Legalität von Dashcams in Deutschland ist komplex. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass permanente und anlasslose Aufzeichnungen nicht mit den Datenschutzgesetzen vereinbar sind, jedoch können solche Aufnahmen als Beweismittel in Unfallhaftpflichtprozessen verwendet werden. Anlassbezogene Aufnahmen sind unter bestimmten Umständen erlaubt.

3. Welche Arten von Aufzeichnungen gibt es bei Dashcams?

Es gibt anlasslose Aufzeichnungen, bei denen die Dashcam bei Fahrtantritt aktiviert wird und ein Ringspeichern stattfindet, und anlassbezogene Aufzeichnungen, die durch ein Ereignis wie starkes Bremsen ausgelöst werden.

4. Welche technischen Voraussetzungen sollte eine Dashcam erfüllen?

Eine gute Dashcam sollte Funktionen wie einen G-Sensor, Schleifen- oder Loop-Funktion, Weitwinkelobjektiv, Full-HD-Auflösung, hohe Bildrate und GPS-Aufzeichnung bieten.

5. Welche Vorteile bietet eine Dashcam für den Fuhrpark?

Dashcams können im Fuhrpark vor allem im Bereich der Sicherheit Vorteile bieten. Sie können bei Verkehrsvorfällen als Beweismittel dienen, helfen, das Fahrverhalten der Fahrer zu korrigieren und die Effizienz des Fuhrparks zu verbessern.

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