Dienstwagenbesteuerung von Hybridfahrzeugen in 2024 – diese Änderungen gibt es

Hybridwagen

Neues Jahr, neue Regelungen: Das Bundesfinanzministeriums (BMF) hat die Dienstwagenbesteuerung von Hybridfahrzeugen für 2024 festgelegt. Aber es gibt noch weitere Gesetzesänderungen, die für Fahrerinnen von Firmenwagen wichtig sind. Wir haben sie zusammengefasst.

Das waren noch Zeiten. Bis zum letzten Jahr haben Käufer eines Plug-in-Hybrids vom Staat einen Umweltbonus von bis zu 6.750 Euro erhalten – je nach Fahrzeugpreis. Im neuen Jahr ist das Geschichte – aus und vorbei. Der Grund dafür sind die Emissionen, die Hybrid-Fahrzeuge in einem weniger umweltfreundlichen Licht zeigen, als gedacht. Das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hat nämlich herausgefunden, dass Plug-in-Hybride durch die schwere Batterie mehr fossile Brennstoffe benötigen als normale Verbrenner. 

Theoretisch hat so eine Batterie bis zu 80 Kilometer Reichweite. Die werden in den seltensten Fällen genutzt. Lediglich 45 bis 49 Prozent der Zeit fahren Privatpersonen mit Batteriebetrieb, bei Dienstfahrten sind es nur elf bis 15 Prozent der Zeit. Aber rund 70 Prozent der Plug-in-Hybride fahren Dienstwagen durch die Straßen. Statt 1,6 oder 1,7 Liter pro 100 Kilometer – wie vorgesehen –verbrauchen die Hybride zwischen 4,0 bis 8,4 Liter – mehr, als viele Verbrenner verbrauchen, so das ISI. Im Mittel fallen die realen Kraftstoffverbräuche und CO₂-Emissionen von Plug-in-Hybridfahrzeugen bei privaten Haltern in Deutschland und anderen europäischen Ländern etwa dreimal so hoch aus wie im offiziellen Testzyklus. Bei Dienstwagen seien die Werte sogar etwa fünfmal so hoch.

Übrigens lohnt es sich aufgrund des häufig höheren Anschaffungspreises bei Hybridfahrzeugen aus steuerlichen Gründen, ein Fahrtenbuch zu führen – besonders, wenn man hauptsächlich geschäftlich mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Hier mehr zum Fahrtenbuch erfahren.

Laut Statista steigt der Bestand an Plug-In-Hybridautos kontinuierlich an – am 1. Oktober 2022 belief sich der Bestand an Personenkraftwagen mit einem Plug-In-Hybridantrieb in Deutschland auf rund 745.000 Einheiten. Das ist eine hohe Anzahl an Fahrzeugen, wenn man bedenkt, dass die Kosten des Verbrauchs ebenfalls hoch sind. Ein Hybridfahrzeug verfügt über mindestens zwei Energieumwandler und zwei im Fahrzeug eingebaute Energiespeichersysteme, um das Fahrzeug anzutreiben. Und gerade diese Energiewandler benötigen, wenn es sich um Otto- und Dieselmotoren handelt, viel Kraftstoff.


Hybrid-Fahrzeuge sind beliebt

Werden Plug-in-Hybride 2024 noch gefördert?

Bereits seit dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Förderrichtlinie mit reduzierten Prämien vom Bund. Beim Kauf von Plug-in-Hybriden werden keine Mittel mehr vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Förderung erhalten nur noch reine E-Autos und Brennstoffzellenautos. Welche das sind, veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer Liste förderfähiger E-Autos, die rund 1.000 Modelle umfasst. Auf die Liste kommen aber nur Fahrzeuge, die unterhalb der Preisgrenze von derzeit 60.000 Euro netto liegen. Wie bereits erwähnt, fallen Plug-in-Hybride mit Stecker und zusätzlichem Verbrennermotor ganz aus der Förderung heraus.

Dienstwagenversteuerung Hybrid: Der Bruttolistenpreis entscheidet über die Vergünstigung.

Plug-in-Hybrid Firmenwagenversteuerung 2023

Eine Befreiung von der Kfz-Steuer für Plug-in-Hybride gibt es auch 2023 nichtImmerhin ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils für Plug-ins in der Regel deutlich günstiger – denn die CO₂-Emissionen bleiben im Vergleich zu normalen Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringer. 

Während für Dienstwagen mit Verbrennerantrieb bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung die 1-Prozent-Regelung gilt, fahren Hybrid- und Elektrofahrzeuge hier günstiger. 

Aktuell gelten folgende Regeln und Voraussetzungen:

Nur noch 0,5 Prozent

  • bei privat genutzten Fahrzeugen, deren Bruttolistenpreis über 60.000 Euro liegt
  • rein elektrische Reichweite mindestens 60 Kilometer, ab 2025 80 Kilometer

 

Nur noch 0,25 Prozent

  • bei privat genutzten Fahrzeugen, deren Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro liegt
 

Steuervorteile auch für gebrauchte Plug-in-Hybride

Änderungen Dienstwagenbesteuerung Hybride 2023

Um die Steuervorteile zu genießen, muss man übrigens keinen Neuwagen besitzen. Denn der Gesetzgeber sagt explizit, dass es sich um eine „Anschaffung“ und nicht um eine „Neuzulassung” handeln muss. Der Steuersatz verringert sich also auch dann, wenn es sich um ein gebrauchtes Elektrofahrzeug handelt. Eine kleine Hürde gibt es aber noch: Da der Steuervorteil erst seit 2019 gilt, profitieren Fahrerinnen nur davon, wenn das Fahrzeug auch erst in diesem Jahr als Firmenwagen eingesetzt wurde. Pech haben alle, die den Pkw bereits 2018 als Dienstwagen gefahren sind. Dort greift dann leider wieder die normale 1-Prozent-Regelung – und nicht die 0,5-Prozent-Regelung. Viele Firmen haben Plug-in-Hybride deshalb bereits aus der Car-Policy gestrichen.

Verschärfung der Versteuerung von Hybrid-Dienstwagen ist möglich

Da die Gesetze den aktuellen Umständen immer wieder angepasst werden, kann es sein, dass die Bundesregierung die Voraussetzungen für die lohn- und einkommensteuerliche Bevorzugung von Hybrid-Dienstwagen weiter verschärft. Angekündigt hat sie es zumindest. So soll die Halbierung der geldwerten Vorteile zukünftig nur noch gelten, wenn das Fahrzeug überwiegend im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Konkret heißt das: mehr als 50 Prozent müssen elektrisch zurückgelegt werden. Wird überwiegend mit fossilen Brennstoffen gefahren, greift die normale Regelbesteuerung. Zusätzlich soll die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge bereits ab dem 01.08.2023 auf 80 Kilometer angehoben werden. Das alles sind bislang nur Ankündigungen. Ob diese Vorschläge irgendwann Realität werden, ist bislang ungewiss.

Hersteller ersetzen Förderungen für Hybrid-Fahrzeuge

Ein kleines Trostpflaster bieten einige Hersteller von Plug-in-Hybriden an. Kommen die georderten Flottenfahrzeuge erst 2023 auf die Straße, entfallen bis zu 6.750 Euro Subvention. In diesem Fall sind Unternehmen entweder gezwungen, die Mehrkosten selbst zu tragen – oder die Fahrerinnen müssen sie übernehmen. Darauf haben die Auto-Hersteller bereits reagiert. So haben Ford, Jeep, Peugeot und andere Hersteller angekündigt, für ihre Plug-in-Hybrid den vollen Bonus zu übernehmen. Ob das die Plug-in-Hybride retten wird, bleibt abzuwarten.

Fahrtenbuch oder Pauschalversteuerung für Hybridfahrzeuge?

Sehr oft lohnt sich bei Hybridfahrzeugen das Führen eines Fahrtenbuches. Die Anschaffungskosten sind in der Regel recht hoch – die pauschale Versteuerung kann hier zu höheren Belastungen führen. Das digitale Fahrtenbuch von VIMCAR macht es Ihnen leicht. Es funktioniert bei fast jedem modernen Auto und zeichnet alle Daten automatisch auf. Lediglich die Kategorisierung der Fahrt muss selbstständig durchgeführt werden. Alles finanzamtkonform.

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20 Antworten

  1. Hallo. Wenn man jetzt bspw. einen BMW 320e, der aktuell die Kriterien als Plug In Hybrid mit 0,5% Versteuerung erfüllt, bestellt, läuft man dann Gefahr das bist zur Auslieferung hier schon ein neues Gesetz besteht welches hier wieder die Versteuerung auf 1% erfordert?

  2. Ich fahre seit einem Monat einen Mercedes 300de Bj. 07.22. Der Schadstoffausstoss liegt unter den 50gr allerdings die Reichweite wird nur mit 52km angegeben. Gilt hier die 1% oder 0,5% Regelung. Im Netz ist nichts eindeutiges zu lesen.

    1. Hallo,
      da ein Fahrzeug entweder nicht mehr als 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer produzieren darf oder eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben muss müsste Ihr Fahrzeug unter die 0,5% Reglelung fallen.

      Beste Grüße,
      Ihr Vimcar-Boxenstopp Team

    1. Hallo Sabrina, prinzipiell gelten die Reglungen auch für Leasingfahrzeuge.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Boxenstopp Team

  3. Hallo, kann man damit rechnen, dass das Vorhaben der Regierung, nämlich bei Hybrid Fahrzeugen zusätzlich die elektrische Mindestreichweite bereits ab dem 01.08.2023 auf 80 Kilometer anzuheben nicht umgesetzt wird? Es ist ja bereits Mai 2023 und man hört nichts mehr davon ?

    Vielen Dank

    1. Hallo Michael,
      sobald es neue Informationen zu einer möglichen Änderung gibt werden wir gerne dazu berichten. Wie genau diese aussehen könnten und wann sie in Kraft treten ist bisher noch nicht absehbar.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

  4. Hallo,

    folgender Fall:
    Plug-In Hybrid mit Zulassung zu 06/2023.
    CO₂-Ausstoß pro Kilometer: 26 Gramm.
    Elektrische Reichweite: 70 Km.
    Gesetz Verschärfung zu 08/2023 auf 80 Km elektrische Reichweite.

    Gilt für den Wagen ab dem 08/2023 weiterhin die 0,5% Regelung?

    Vielen Dank und Gruß

    1. Hallo Andi,
      aktuell gibt es diesbezüglich noch keine klaren Informationen. Wann genau mögliche Änderungen in Kraft treten sollen und wer davon betroffen ist, ist leider noch unklar.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

  5. Ab 01.08.23 soll eventuell die Versteuerung von Hybrid- Fahrzeugen von 0,5 auf 1% geändert werden. Was ist mit den Fahrzeugen die bereits angemeldet sind. Wird die neue Versteuerung geändert oder bleiben diese bei 0,5% wegen schon angemeldet.

    1. Hallo Herr Ziske,
      die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen ist erst einmal bis 2030 festgesetzt. Sollte es ab August zu Änderungen kommen werden wir hier gerne darüber informieren aber bislang können wir dazu keine Angaben machen.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

    1. Hallo,

      das ist richtig. Seit 2018 richtet sich die Besteuerung an den CO₂-Wert nach WLTP. Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

    1. Hallo,
      das hängt tatsächlich vom genauen Modell ab. Da manche Prime Hybrid Modelle zwar mehr als 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer produzieren aber eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben, können diese trotzdem mit 0,5% versteuert werden. Um sicher zu gehen sollten Sie die beiden Faktoren CO₂-Ausstoß und Reichweite prüfen.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

  6. Kann es sein, dass es sich bei der Angabe „Sie dürfen nicht mehr als 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer produzieren oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer haben“ um ein Missverständnis handelt? Sollten das nicht 50mg/100km sein? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    1. Hallo Frau Stahl,

      tatsächlich handelt es sich dabei nicht um ein Missverständnis. Der Grenzwert liegt bei 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer, ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen.

      Viele Grüße,
      Jonis Spengler
      Vimcar Boxenstopp Team

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