BG Vorschriften

Ein Arbeitsunfall im Zusammenhang mit einem Firmenwagen kann unter Umständen schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Wurden die BG Vorschriften für die Fahrzeuge nicht eingehalten, drohen empfindliche Strafen. Ein Dienstwagen, ob Pkw, Bus oder Lkw, gilt als Arbeitsplatz. Aus diesem Grund sind entsprechende berufsgenossenschaftliche Vorschriften, kurz BG Vorschriften, zu beachten, die der Sicherheit der ArbeitnehmerInnen dienen.

Was sind die BGV der Berufsgenossenschaft?

Sicherheit am Arbeitsplatz spielt für die rechtliche Seite eine wichtige Rolle. Die Betriebssicherheit von Arbeitsstätten regeln die Berufsgenossenschaften. Die Nichteinhaltung der entsprechenden BG Vorschriften für Fahrzeuge kann im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld für den FuhrparkleiterInnen führen. Gute Gründe, einen Blick auf die BG Richtlinien zu werfen: Welche Punkte umfassen sie, was steckt hinter den Regelungen und warum sind sie für den reibungslosen Ablauf im Fuhrpark ebenso wie für den Leiter relevant?

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften – kurz BG DGUV – sind in Paragraf 13 Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach müssen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen diese erlassen, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die BG Vorschriften sind rechtsverbindlich. Das bedeutet: Es handelt sich keinesfalls um Empfehlungen, sondern um ein Muss. Sie gelten für alle ArbeitnehmerInnen in Deutschland und umfassen unter anderem die Prävention, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Arbeitsunfällen oder die Arbeitsplatzgestaltung.

Arbeitssicherheit

BG Vorschriften für Fahrzeuge

Hinsichtlich Fahrten mit einem Dienstwagen jeder Art, ob Auto, Lkw oder Bus, gelten diese Regeln gleichermaßen. Sie betreffen in diesem Fall den Platz hinter dem Steuer. Die für diesen Anwendungsbereich relevanten Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge sind in der DGUV Vorschrift 70 gesammelt (ehemals BGV D 29). Sie regelt folgende Anwendungsgebiete:

  1. Bau und Ausrüstung des Fahrzeugs
  2. Betriebssicherheit
  3. Fahrzeugprüfung nach UVV (Mängelprüfung)
  4. Ordnungswidrigkeiten

Definition der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Ein Gabelstapler belädt einen Lkw

Die ArbeitgeberInnen müssen laut Abschnitt „Bau und Ausrüstung“ der DGUV Vorschrift 70 dafür Sorge tragen, dass die Fahrzeuge ihrer Bestimmung entsprechen, also zum Beispiel über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen, Bremsen und Räder in einem fahrtüchtigen Zustand sind.

Der Passus „Betriebssicherheit“ regelt das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanter Ausstattung wie Gurten oder, falls notwendig, Helme. Auch das korrekte Be- und Entladen fällt unter diesen Punkt.

 

 

Die Fahrzeugprüfung wird von Sachverständigen vorgenommen. Sie nehmen den verkehrs- und arbeitssicheren Zustand des Fahrzeugs unter die Lupe. Das ist nicht mit der TÜV-Prüfung gleichzusetzen, sondern zusätzlich vorgeschrieben. Die Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten.

Im Abschnitt „Ordnungswidrigkeiten“ schließlich sind mögliche Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft festgehalten, die ein Bußgeld zur Folge haben können. Dieses kann bis zu 10.000 Euro betragen.

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BG Vorschrift zur Fahrzeugprüfung

Zusätzlich zur regelmäßige Fahrzeugprüfung haben FahrerInnen gemäß den Regelungen DGUV Berufsgenossenschaft vor Beginn jeder Schicht eine Sichtprüfung vorzunehmen. Diese umfasst unter anderem die folgenden Bereiche des Fahrzeugs und der Sicherheitseinrichtungen:

Fahrzeugcheck nach BG Vorschrift
jährliche Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen
  • die Schadenfreiheit und Sauberkeit des Fahrzeugs,
  • das Vorhandensein von Betriebsanleitung, Warndreieck und -weste sowie Verbandskasten,
  • das Vorhandensein von notwendigem Zubehör wie Unterlegkeile für Anhänger,
  • der Zustand der Reifen, insbesondere der Profiltiefe und der Schadenfreiheit,
  • die Funktionsfähigkeit der Bremsen und der Kupplung,
  • die ausreichende Sicherung der Ladung,
  • im Winter die Sicherstellung von Ausrüstung zur Scheibenreinigung, /-enteisung, unter Umständen vom Vorhandensein und der Funktionsfähigkeit von Schneeketten.

FuhrparkleiterInnen prüfen BG Richtlinien

Prinzipiell sind FuhrparkleiterInnen für den ordnungsgemäßen Zustand des Autos, Busses oder Lkw zuständig. In dezentralen Fuhrparks oder bei hohem Fahrtaufkommen kann das jedoch schwierig in die Praxis umsetzbar sein. In diesem Fall ist es möglich, die Prüfung an MitarbeiterInnen zu delegieren. In jedem Fall muss jedoch das Unternehmen sicherstellen, dass die FahrerInnen physisch und psychisch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Von der BGV der Berufsgenossenschaft grundsätzlich ausgenommen sind Privatfahrzeuge. Das gilt auch, wenn Mitarbeitende ihr eigenes Auto für die Anreise zu einem beruflichen Termin nutzen.

Warum sind die BG Richtlinien wichtig?

Die Prüfung hat in vielerlei Hinsicht eine Relevanz für den Fuhrpark. Sie ist Grundlage für die Fahrerunterweisung nach UVV, die in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden muss. Insbesondere betrifft sie Aspekte der Arbeitssicherheit und ist damit die Basis für einen sicheren Arbeitsplatz (auch) hinter dem Steuer. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder, allerdings auch weitere Nachteile. Die Gefährdung der MitarbeiterInnen, etwa durch ein nicht vollständig funktionsfähiges Fahrzeug ist hier an erster Stelle zu nennen. Folgen hat eine fehlende Prüfung schließlich auch für die Versicherung. Verursachen MitarbeiterInnen mit dem Firmenwagen einen Unfall, der auf eine fehlende Unterweisung in die BG Vorschriften zurückzuführen ist, kann die Versicherung sich weigern, den Schaden zu zahlen.

Ein Auto nach einem Unfall

Selbst kleine Fehler in der Einhaltung der Richtlinien können bereits Kosten nach sich ziehen. Typische Beispiele sind fehlende Warnwesten, abgelaufene Verbandskästen oder für das Führen eines Fahrzeugs ungeeignetes Schuhwerk bei FahrerInnen. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften sollte daher stets penibel eingehalten werden.

Wann sollten die BGV der Berufsgenossenschaft überprüft werden?

Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Fahrzeuge und folglich ihrer MitarbeiterInnen Sorge zu tragen. Die Berufsgenossenschaft BGV sind Richtlinie und rechtliche Vorgabe zugleich. Sie sorgen für Orientierung und bewahren Fuhrparks vor rechtlichen Ansprüchen und Versicherungsschäden. Die bauliche Prüfung des Fahrzeug, die Prüfung der Betriebssicherheit sowie die Fahrzeugprüfung nach UVV seitens eines Sachverständigen sind mindestens einmal im Jahr durchzuführen.

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